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Ein Land bestimmt selber, was über die Grenze gebracht werden darf und was nicht. Diese Vorschriften gelten für Einheimische wie auch Touristen.
Oft gibt es eine Freimenge an Waren, die steuerfrei eingeführt werden darf. Es gibt aber auch Waren, die nicht erlaubt sind. Dabei geht es um den Schutz von bedrohten Arten oder das Verbreiten von Schädlingen.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Die aufgeführten Vorschriften gelten für Reisen von der Schweiz in das angegebene Land.
Die Mitglieder der EU haben einheitliche Richtlinien aufgestellt, die für alle Mitglieder gelten. Innerhalb der EU ist der Transport von Waren fast nicht eingeschränkt und auch Private können sehr grosse Mengen über den Zoll bringen. Von der Schweiz aus gibt es aber Einschränkungen. Gerade bei Tabak und Alkohol ist Vorsicht geboten.
Bei Ländern ausserhalb von Europa variieren die Freimengen. Vor der Reise sollten daher die Vorschriften geprüft werden.
In der unten aufgeführten Tabellen finden Sie für viele Reiseziele die Zollvorschriften, die Sie beachten sollten. Bei Klick auf das «+» erhalten Sie mehr Infos.
Reiseziel | Information | |||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Importation | ||||||||||||||||||||||
Landeswährung (Albanischer Lek – ALL): verboten. Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Lokale Währung (Australischer Dollar-AUD) oder Fremdwährungsäquivalent, keine Einschränkungen bis zu AUD 10.000,- (kombinierter Gesamtbetrag). i. Die Einfuhr von Pflanzen- und Tierarten und deren Produkten, die im Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) aufgeführt sind, ist eingeschränkt und erfordert eine Einfuhrgenehmigung des Ministeriums für Klimawandel, Energie, Umwelt und Wasser. https://www.environment.gov.au/biodiversity/wildlife-trade. ii. Für die Einfuhr lebender Tiere und Pflanzen ist möglicherweise eine Einfuhrgenehmigung des Ministeriums für Klimawandel, Energie, Umwelt und Wasser erforderlich. Weitere Einzelheiten finden Sie unter https://www.dcceew.gov.au/environment/wildlife-trade. | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Zollbehörde: https://finances.belgium.be
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Landeswährung (Konvertible Mark – BAM) und Landeswährungen: keine Einschränkungen. Beträge über BAM 10.000,- oder den Gegenwert müssen bei der Ankunft angegeben werden. Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Geld: Beträge ab 10'000€ melden
Treibstoff
Zollbehörde: https://skat.dk
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Geld: Beträge ab 10'000€ melden.
Treibstoff
Zollbehörde: https://www.zoll.de
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Geld: Beträge ab 10'000€ melden
Treibstoff
Mehr zum Thema:
| ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Zollbehörde: tulli.fi
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Geld: Beträge ab 10'000€ melden.
Mehr zum Thema:
| ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Lokale Währung (Pfund Sterling-GBP) und Fremdwährungen: keine Einschränkungen, Beträge über 10.000,- GBP oder mehr oder der Gegenwert in einer anderen Währung müssen jedoch deklariert werden. | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Landeswährung (Indonesische Rupiah – IDR): Beträge, die 100.000.000 IDR übersteigen, bedürfen der Genehmigung der Zentralbank oder der Abteilung External Affairs. Die Einfuhr bestimmter lebender Tiere erfordert eine von der CITES-Behörde im Ursprungsland ausgestellte CITES-Ausfuhrgenehmigung. | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Bei Direkteinreise aus oder Reise in ein Land ausserhalb der EU: Beträge ab EUR 10.000,- oder den Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks aller Art) müssen deklariert werden. | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff Die Einfuhr bzw. Mitnahme von Treibstoff nach Italien ist erlaubt, sofern dies in speziell hierfür vorgesehenen nicht-entflammbaren Behältern (Benzinkanister) geschieht. Es ist jedoch verboten Treibstoff durch Tunnels oder auf Fähren mitzutransportieren – auch im Benzinkanister. Mehr zum Thema: Einfuhr in die Schweiz, Einfuhr nach Europa | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Landeswährung (japanischer Yen – JPY) und Fremdwährungen: unbegrenzt. Beträge über 1.000.000 JPY müssen jedoch bei der Ankunft angegeben werden. Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org. Beschränkungen: | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Landeswährung (Kanadischer Dollar – CAD) und Fremdwährungen: keine Einschränkungen bis zu 10.000 CAD. Beträge, die 10.000 CAD oder mehr entsprechen, müssen angemeldet werden. | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Die Einfuhr von Landeswährung (Euro - EUR) über 10.000,- EUR (einschliesslich Schecks jeglicher Art) muss von einer Bankbescheinigung begleitet sein. | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Mit dem Flugzeug
Mit anderen Transportmitteln
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff Zollbehörde: https://carina.gov.hr/featured/information-for-passengers-natural-persons/relief-from-duties-and-restrictions/6715
Mehr zum Thema:
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Importation | ||||||||||||||||||||||
Landeswährung (Kubanischer Peso-CUP): Beträge, die 5.000,- CUP nicht überschreiten, in bar, Schecks, Wechseln, Schuldscheinen oder anderen Zahlungsinstrumenten oder Kredittiteln, die in der internationalen Bankpraxis verwendet werden. Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema:
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Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema:
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Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema:
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Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema:
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Importation | ||||||||||||||||||||||
Ortsansässige und Nichtansässige: Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Ortsansässige und Nichtansässige: Landeswährung (Moldauischer Leu – MDL) bis 2.500 MDL ohne Angabe von Gründen. Fremdwährung: kein Limit. Nichtansässige müssen den Einfuhrbetrag bei der Einreise angeben. | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Landeswährung (Euro – EUR) und Fremdwährungen: keine Einschränkungen. Allerdings müssen Beträge ab EUR 10.000,- oder den Gegenwert in einer anderen Währung angegeben werden (inkl. Kreditkarten, Bankschecks und Schecks jeglicher Art). Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Die Einfuhr von Landeswährung (Neuseeland-Dollar-NZD) und Fremdwährungen in Höhe von 10.000 NZD oder mehr muss mindestens 72 Stunden vor der Ankunft deklariert werden über https://bcr.customs.govt.nz/. | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema:
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Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Für die Mengen gibt es unterschiedliche Kombinationen. Als Kombination wäre daher folgendes möglich:
Auf der Seite des norwegischen Zolls gibt es eine Übersicht möglicher Kombinationen: https://www.toll.no/en/goods/alcohol-and-tobacco/quotas/ Treibstoff
Steuerfreie Einfuhr
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Zollbehörde: https://www.bmf.gv.at
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden: Mit dem Flugzeug
Mit anderen Transportmitteln
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Einfuhr erlaubt. | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Lebensmittel, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Einfuhr von Waren in die Schweiz beim Grenzüberschreitenden Einkaufen
*Nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind. Der Gesamtwert aller importierten Waren darf CHF 150.- nicht überschreiten, um von der Mehrwertsteuer befreit zu sein. Auf Mehrbeträge wird eine Zollgebühr verrechnet. Der Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel und Bücher beträgt 2.5% und 7.7% für andere Waren. Treibstoff
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Ortsansässige und Nichtansässige: Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. Der Import/Export gefährdeter oder geschützter Arten ist nur mit einer von CITES ausgestellten Genehmigung gestattet. | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden: Mit dem Flugzeug
Mit anderen Transportmitteln
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Landeswährung (Baht-THB): bis zu THB 50'000.- pro Person oder THB 100'000.- pro Familie mit einem Pass. 1.Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und deren Produkte ist gemäss CITES verboten oder eingeschränkt. | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Landeswährung (ukrainische Hrywnja – UAH) und Fremdwährungen: bis zu 10.000 EUR oder Gegenwert. Mehrbeträge müssen angegeben werden. Ein Dokument zum Abheben von Bargeld von Bankkonten ist erforderlich. | ||||||||||||||||||||||
Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Lokale Währung (US-Dollar-USD) und Fremdwährungen: keine Einschränkungen, Passagiere müssen jedes Geld oder andere Geldinstrumente über 10.000 USD beim US-Zoll melden. Gold: Die Einfuhr von Goldmünzen oder kleinen, nicht kommerziellen Mengen Gold muss bei der Ankunft angemeldet werden. Für ausführliche Informationen siehe https://www.fws.gov/. | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Landeswährung (Weissrussischer Rubel – BYN) und Fremdwährungen: keine Einschränkungen. Beträge über 10.000 USD (oder entsprechender Gegenwert) müssen angegeben werden. Lebende Tiere und landwirtschaftliche Materialien erfordern die entsprechenden Gesundheits- und Tierarztbescheinigungen (melden Sie jegliches Material im Gepäck dem State Plant Quarantine Service). Ausserdem benötigen lebende Tiere eine besondere Genehmigung für die Einfuhr. | ||||||||||||||||||||||
Importation | ||||||||||||||||||||||
Bei Direkteinreise aus oder Reise in ein Land ausserhalb der EU: Die Einfuhr von Beträgen ab EUR 10.000,- oder dem Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks aller Art) ist deklarationspflichtig. Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Landeswährung (Albanischer Lek – ALL): verboten. Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Lokale Währung (Australischer Dollar-AUD) oder Fremdwährungsäquivalent, keine Einschränkungen bis zu AUD 10.000,- (kombinierter Gesamtbetrag). i. Die Einfuhr von Pflanzen- und Tierarten und deren Produkten, die im Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) aufgeführt sind, ist eingeschränkt und erfordert eine Einfuhrgenehmigung des Ministeriums für Klimawandel, Energie, Umwelt und Wasser. https://www.environment.gov.au/biodiversity/wildlife-trade. ii. Für die Einfuhr lebender Tiere und Pflanzen ist möglicherweise eine Einfuhrgenehmigung des Ministeriums für Klimawandel, Energie, Umwelt und Wasser erforderlich. Weitere Einzelheiten finden Sie unter https://www.dcceew.gov.au/environment/wildlife-trade. | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Zollbehörde: https://finances.belgium.be
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Landeswährung (Konvertible Mark – BAM) und Landeswährungen: keine Einschränkungen. Beträge über BAM 10.000,- oder den Gegenwert müssen bei der Ankunft angegeben werden. Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Geld: Beträge ab 10'000€ melden
Treibstoff
Zollbehörde: https://skat.dk
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Geld: Beträge ab 10'000€ melden.
Treibstoff
Zollbehörde: https://www.zoll.de
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Geld: Beträge ab 10'000€ melden
Treibstoff
Mehr zum Thema:
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Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Zollbehörde: tulli.fi
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Geld: Beträge ab 10'000€ melden.
Mehr zum Thema:
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Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Lokale Währung (Pfund Sterling-GBP) und Fremdwährungen: keine Einschränkungen, Beträge über 10.000,- GBP oder mehr oder der Gegenwert in einer anderen Währung müssen jedoch deklariert werden. | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Landeswährung (Indonesische Rupiah – IDR): Beträge, die 100.000.000 IDR übersteigen, bedürfen der Genehmigung der Zentralbank oder der Abteilung External Affairs. Die Einfuhr bestimmter lebender Tiere erfordert eine von der CITES-Behörde im Ursprungsland ausgestellte CITES-Ausfuhrgenehmigung. | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Bei Direkteinreise aus oder Reise in ein Land ausserhalb der EU: Beträge ab EUR 10.000,- oder den Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks aller Art) müssen deklariert werden. | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff Die Einfuhr bzw. Mitnahme von Treibstoff nach Italien ist erlaubt, sofern dies in speziell hierfür vorgesehenen nicht-entflammbaren Behältern (Benzinkanister) geschieht. Es ist jedoch verboten Treibstoff durch Tunnels oder auf Fähren mitzutransportieren – auch im Benzinkanister. Mehr zum Thema: Einfuhr in die Schweiz, Einfuhr nach Europa | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Landeswährung (japanischer Yen – JPY) und Fremdwährungen: unbegrenzt. Beträge über 1.000.000 JPY müssen jedoch bei der Ankunft angegeben werden. Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org. Beschränkungen: | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Landeswährung (Kanadischer Dollar – CAD) und Fremdwährungen: keine Einschränkungen bis zu 10.000 CAD. Beträge, die 10.000 CAD oder mehr entsprechen, müssen angemeldet werden. | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Die Einfuhr von Landeswährung (Euro - EUR) über 10.000,- EUR (einschliesslich Schecks jeglicher Art) muss von einer Bankbescheinigung begleitet sein. | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Mit dem Flugzeug
Mit anderen Transportmitteln
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff Zollbehörde: https://carina.gov.hr/featured/information-for-passengers-natural-persons/relief-from-duties-and-restrictions/6715
Mehr zum Thema:
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Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Landeswährung (Kubanischer Peso-CUP): Beträge, die 5.000,- CUP nicht überschreiten, in bar, Schecks, Wechseln, Schuldscheinen oder anderen Zahlungsinstrumenten oder Kredittiteln, die in der internationalen Bankpraxis verwendet werden. Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. | ||||||||||||||||||||||
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Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema:
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Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema:
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Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema:
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Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema:
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Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Ortsansässige und Nichtansässige: Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Ortsansässige und Nichtansässige: Landeswährung (Moldauischer Leu – MDL) bis 2.500 MDL ohne Angabe von Gründen. Fremdwährung: kein Limit. Nichtansässige müssen den Einfuhrbetrag bei der Einreise angeben. | ||||||||||||||||||||||
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Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Landeswährung (Euro – EUR) und Fremdwährungen: keine Einschränkungen. Allerdings müssen Beträge ab EUR 10.000,- oder den Gegenwert in einer anderen Währung angegeben werden (inkl. Kreditkarten, Bankschecks und Schecks jeglicher Art). Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. | ||||||||||||||||||||||
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Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Die Einfuhr von Landeswährung (Neuseeland-Dollar-NZD) und Fremdwährungen in Höhe von 10.000 NZD oder mehr muss mindestens 72 Stunden vor der Ankunft deklariert werden über https://bcr.customs.govt.nz/. | ||||||||||||||||||||||
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Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Mehr zum Thema:
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Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Für die Mengen gibt es unterschiedliche Kombinationen. Als Kombination wäre daher folgendes möglich:
Auf der Seite des norwegischen Zolls gibt es eine Übersicht möglicher Kombinationen: https://www.toll.no/en/goods/alcohol-and-tobacco/quotas/ Treibstoff
Steuerfreie Einfuhr
Mehr zum Thema: | ||||||||||||||||||||||
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Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
Zollbehörde: https://www.bmf.gv.at
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Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden: Mit dem Flugzeug
Mit anderen Transportmitteln
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
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Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
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Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
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Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Einfuhr erlaubt. | ||||||||||||||||||||||
Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
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Reiseziel | ||||||||||||||||||||||
Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Lebensmittel, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Einfuhr von Waren in die Schweiz beim Grenzüberschreitenden Einkaufen
*Nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind. Der Gesamtwert aller importierten Waren darf CHF 150.- nicht überschreiten, um von der Mehrwertsteuer befreit zu sein. Auf Mehrbeträge wird eine Zollgebühr verrechnet. Der Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel und Bücher beträgt 2.5% und 7.7% für andere Waren. Treibstoff
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Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Ortsansässige und Nichtansässige: Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. Der Import/Export gefährdeter oder geschützter Arten ist nur mit einer von CITES ausgestellten Genehmigung gestattet. | ||||||||||||||||||||||
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Information | Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Treibstoff, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | |||||||||||||||||||||
Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden: Mit dem Flugzeug
Mit anderen Transportmitteln
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
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Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Treibstoff
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Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
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Landeswährung (Baht-THB): bis zu THB 50'000.- pro Person oder THB 100'000.- pro Familie mit einem Pass. 1.Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und deren Produkte ist gemäss CITES verboten oder eingeschränkt. | ||||||||||||||||||||||
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Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
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Landeswährung (ukrainische Hrywnja – UAH) und Fremdwährungen: bis zu 10.000 EUR oder Gegenwert. Mehrbeträge müssen angegeben werden. Ein Dokument zum Abheben von Bargeld von Bankkonten ist erforderlich. | ||||||||||||||||||||||
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Tabak Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
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Lokale Währung (US-Dollar-USD) und Fremdwährungen: keine Einschränkungen, Passagiere müssen jedes Geld oder andere Geldinstrumente über 10.000 USD beim US-Zoll melden. Gold: Die Einfuhr von Goldmünzen oder kleinen, nicht kommerziellen Mengen Gold muss bei der Ankunft angemeldet werden. Für ausführliche Informationen siehe https://www.fws.gov/. | ||||||||||||||||||||||
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Landeswährung (Weissrussischer Rubel – BYN) und Fremdwährungen: keine Einschränkungen. Beträge über 10.000 USD (oder entsprechender Gegenwert) müssen angegeben werden. Lebende Tiere und landwirtschaftliche Materialien erfordern die entsprechenden Gesundheits- und Tierarztbescheinigungen (melden Sie jegliches Material im Gepäck dem State Plant Quarantine Service). Ausserdem benötigen lebende Tiere eine besondere Genehmigung für die Einfuhr. | ||||||||||||||||||||||
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Information | Importation | |||||||||||||||||||||
Bei Direkteinreise aus oder Reise in ein Land ausserhalb der EU: Die Einfuhr von Beträgen ab EUR 10.000,- oder dem Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks aller Art) ist deklarationspflichtig. Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. |
Diese Informationen wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Zusätzlich gibt es oft strenge Vorschriften für die Einfuhr von Lebensmittel. Die Europäischen Staaten, zusammen mit Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Vatikan und der Schweiz bilden einen gemeinsamen Veterinärraum. Innerhalb dieses Gebietes besteht keine Gefahr, dass Schädlinge oder Seuchen verbreitet werden. Daher können Tierprodukte und Pflanzen einfacher eingeführt werden. Natürlich immer nur, wenn sie nicht unter Artenschutz stehen.
Bei Drittstaaten, also Länder, die nicht zu den oben erwähnten Ländern gehören, gelten oft strengere Vorschriften für die Einfuhr von Lebensmittel. Gerade bei Reisen in die USA, nach Australien oder Kanada muss einiges beachtet werden. Bei vielen Lebensmittel und Tierprodukten ist es verboten, diese einzuführen.
Reisen Sie wieder nach Hause, sollten Sie die Vorschriften für den Export Ihres Ferienziels kennen und auch die Importbestimmungen der Schweiz. Bei Klick auf das «+» erhalten Sie mehr Infos.
Reiseziel | Information | |||||||||||||||||||||
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Einschränkungen für Alkohol, Tabak und Lebensmittel, weitere Waren bis zu einer Wertgrenze | ||||||||||||||||||||||
Einfuhr von Waren in die Schweiz beim Grenzüberschreitenden Einkaufen
*Nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind. Der Gesamtwert aller importierten Waren darf CHF 150.- nicht überschreiten, um von der Mehrwertsteuer befreit zu sein. Auf Mehrbeträge wird eine Zollgebühr verrechnet. Der Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel und Bücher beträgt 2.5% und 7.7% für andere Waren. Treibstoff
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Einfuhr von Waren in die Schweiz beim Grenzüberschreitenden Einkaufen
*Nur für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind. Der Gesamtwert aller importierten Waren darf CHF 150.- nicht überschreiten, um von der Mehrwertsteuer befreit zu sein. Auf Mehrbeträge wird eine Zollgebühr verrechnet. Der Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel und Bücher beträgt 2.5% und 7.7% für andere Waren. Treibstoff
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