Einreisedokumente
Einschränkungen und Massnahmen aufgrund des Coronavirus
- Es gibt aktuell keine grenzsanitarischen Vorschriften für die Einreise aus der Schweiz.
Achtung: Bei einer kürzlich unternommenen Reise in eine Region mit einem sehr hohen Risiko können andere Vorschriften gelten.
Wichtig: Wir bemühen uns, immer auf dem neusten Stand zu sein, aber die aktuelle Lage kann sich jederzeit rasch verändern, was Unklarheiten mit sich bringen kann. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Reise gut vorzubereiten und sich bei den zuständigen Behörden zu informieren.
Einreisedokumente
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
- Für die Einreise in dieses Land ist eine gültige Schweizer Identitätskarte erforderlich. Ein seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Schweizerpass wird ebenfalls anerkannt.
- Ein Visum ist nicht erforderlich.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Fahrzeugdokumente
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 18 und 25 Jahren. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens 1 oder 2 Jahren besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate (innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten) vorübergehend eingeführt werden. Achtung: Dieses Fahrzeug kann nur von einer nicht in einem EU-Land wohnhaften Person eingeführt werden.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Import
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
- 50 Zigarren oder
- 250g Tabak oder
- Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung
- 4 Liter Wein (nicht schäumend)
- 16 Liter Bier
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
- Einreise mit dem Fahrzeug: maximal EUR 300.- pro Reisender
- Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal EUR 430.- pro Reisender
- Reisende unter 15 Jahre: EUR 175.-
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.