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Reiserechtsschutz-
versicherung

Rechtsstreitigkeiten machen keine Ferien. Mit dem TCS Reiserechtsschutz Ausland stehen Sie bei einem Rechtsstreit in den Ferien nicht alleine da.

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Schaden melden.

Häufig gestellte Fragen.

 
 
 
 
 
 

In diesen Fällen sind Sie mit dem TCS Reiserechtsschutz abgesichert.

 
 
Fiat 500 statt Familienkutsche
Für die Rundreise auf Sizilien einen geräumigen Kombi gemietet. Der Fiat 500, der nun vor Ihnen steht, transportiert zwar eine ganze Menge Italianità, aber ganz bestimmt nicht das Hab und Gut Ihrer vierköpfigen Familie.
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Fiat 500 statt Familienkutsche

Zum Glück ist im TCS ETI Schutzbrief eine Reiserechtsschutzversicherung inbegriffen. So setzen wir uns für Ihr Recht ein, bis Sie es bekommen.

Zimmermangel statt Zufriedenheit
Die Ferienwohnung wurde mit drei Zimmern ausgeschrieben. Vor Ort stellen Sie fest: Es sind nur zwei. Der Vermieter weigert sich, eine Ersatzwohnung anzubieten oder Geld zurückzuerstatten. Dank dem TCS ETI Schutzbrief können Sie Ihre Ansprüche mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen.
Anwalts- und Gerichtskosten ohne TCS Reiseschutz ca. CHF 1'000 - 1'500.– 
CHF 0.–
Pfütze statt Infinitypool
Auf der Buchungsplattform liess das Familenresort keine Wünsche offen. Angekommen im Ferienparadies erinnert die lauschige Poolanlage, die Sie online so verzückt hat, eher an das Biotop Ihrer pensionierten Nachbarin. Sie wollen Ihr Geld zurück.
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Pfütze statt Infinitypool

Dank dem TCS ETI Schutzbrief erhalten Sie Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland.

 
 
 
 

Drei Gründe, warum sich der TCS Reiserechtsschutz lohnt.

 
 
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Sie stehen nicht alleine da

Geraten Sie auf Reisen in eine rechtlich schwierige Situation, haben Sie unsere engagierten Anwältinnen und Juristen an Ihrer Seite, die Ihre Lage einordnen und Sie unterstützen.

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Kein finanzielles Risiko

Ein Streit gegen ein grosses Unternehmen verunsichert Sie? Wir übernehmen Anwaltskosten von bis zu CHF 250’000.–. Das heisst, Sie erhalten rechtliche Unterstützung, ohne Angst vor unerwarteten Kosten haben zu müssen.

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Ab morgen geschützt

Schliessen Sie den Reiserechtsschutz heute ab, so steht Ihnen die juristische Unterstützung ab morgen zur Verfügung. Auch, wenn Sie Fragen rund um eine Reisebuchung haben.

 
 

 

Der TCS Reiserechtsschutz ist Teil des TCS ETI Schutzbriefs.

Mit diesem Ganzjahres‑Reiseschutz, sind Sie nicht nur bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland, sondern auch in vielen weiteren Reisesituationen geschützt.

Ärger im Ausland? So erhalten Sie Unterstützung vom TCS Reiserechtsschutz.

 
 
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Anrufen

Sie haben sich im Ausland so richtig in die Haare gekriegt und sind nun, anstatt tiefenentspannt zu sein, in einen Rechtsstreit verwickelt? Melden Sie Ihren Fall online oder rufen Sie +41 58 827 65 66 an.

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Unterlagen einreichen

Schildern Sie uns Ihre Situation und reichen Sie alle Unterlagen, die Ihnen zu Ihrem Rechtsstreit vorliegen, bei uns ein. Unsere Anwältinnen und Juristen prüfen Ihren Fall und geben Ihnen eine klare Einschätzung und Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

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Wir stehen an Ihrer Seite

Wir sind an Ihrer Seite, bis das Ganze überstanden ist: Wir beraten Sie telefonisch, setzen uns vor Gericht für Ihr Recht ein und übernehmen die entstandenen Kosten für die in gemeinsamer Absprache eingeholten Expertisen, Analysen, Verfahren, Übersetzungen oder Beglaubigungen.

 
 
 
 

TCS-Tipp:

«Bei einem Rechtsstreit können Sie den Fall, auch wenn Sie sich noch im Ausland und allenfalls in einer anderen Zeitzone befinden, bequem online anmelden. Damit wir Ihnen rasch weiterhelfen können, senden Sie uns mit der Anmeldung des Falls alle hilfreichen Informationen und Dokumente, z. B. Verträge und Buchungsbestätigungen, Rechnungen, Belege, E-Mails oder Schriftverkehr mit der Gegenpartei.»

Vera Beutler, Leiterin Info-Center Recht & Versicherungen

 
 

Was ist eine Reiserechtsschutzversicherung – was ist sie nicht?

Die Reiserechtsschutzversicherung unterstützt Sie, wenn es auf Reisen zu rechtlichen Problemen kommt – z. B. bei Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern, Hotels, Airlines oder Mietwagenfirmen.

Sie ist keine Sachversicherung. Das bedeutet:
Sie ersetzt keinen Schaden und zahlt keine verlorenen oder beschädigten Gegenstände. Stattdessen erhalten Sie juristische Unterstützung, damit Sie Ihre Rechte durchsetzen oder Ihre rechtliche Situation richtig einschätzen können.

   

 
 

Klartext statt Kleingedrucktes:

Was deckt die TCS Reiserechtsschutzversicherung – was nicht?

 
 
Antworten auf Ihre Fragen:
Was ist der Unterschied zwischen Rechtsschutz- und Sachversicherung?

Eine Sachversicherung bezahlt einen finanziellen Schaden, z. B. bei einem Unfall oder einem Defekt.

Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt anwaltliche Leistungen:
Sie klärt Ihre rechtliche Lage, berät Sie, unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder bei der Abwehr von Forderungen. Ziel ist rechtliche Hilfe, nicht Schadenersatz.

Was bedeutet «anwaltliche Leistung» – was macht die Versicherung konkret?

Mit einer Reiserechtsschutzversicherung erhalten Sie Zugang zu Anwältinnen und Juristen, die Ihren Fall rechtlich prüfen.
Das bedeutet konkret:

  • Wir analysieren Ihre Situation.
  • Wir erklären Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
  • Wir unterstützen Sie bei der weiteren Vorgehensweise.

Je nach Fall übernehmen wir auch die Kosten für rechtliche Schritte. Wir handeln dabei immer auf Basis des geltenden Rechts – nicht nach Wunsch, sondern nach rechtlicher Erfolgsaussicht.

Wann greift der Reiserechtsschutz bei Problemen mit Reiseverträgen?

Der Reiserechtsschutz greift bei rechtlichen Streitigkeiten, die aus Reiseverträgen entstehen, z. B. bei:

  • Flugbuchungen
  • Pauschalreisen
  • Hotelbuchungen

Wenn Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden oder wenn es zu Konflikten kommt, prüfen wir Ihre rechtliche Situation und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Wann unterstützt mich der Reiserechtsschutz bei Konsumentenproblemen im Ausland?

Der Reiserechtsschutz unterstützt Sie bei konsumentenrechtlichen Problemen in Zusammenhang mit einer Reise, etwa:

  • Streit um Mietwagenkosten
  • Probleme mit gekauften Dienstleistungen
  • Vertragskonflikte mit ausländischen Anbietern

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte richtig einzuordnen und rechtlich korrekt vorzugehen – auch im Ausland.

Wann habe ich ein Problem mit dem Versicherungsrecht auf Reisen?

Ein versicherungsrechtlicher Streit entsteht, wenn Sie sich mit einer Versicherung über Bedingungen, Leistungen oder Ablehnungen nicht einig sind.

Der Reiserechtsschutz hilft, solche Situationen rechtlich zu prüfen und Ihre Interessen gegenüber der Versicherung sachlich und fundiert zu vertreten.

Wie läuft ein Rechtsfall mit Reiserechtsschutz ab?

Ein Rechtsfall läuft in der Regel wie folgt ab:

  • Sie melden Ihren Fall.
  • Wir sammeln alle relevanten Informationen und Unterlagen. Einige davon werden wir auch bei Ihnen einfordern.
  • Unsere Juristinnen und Anwälte prüfen Ihre rechtliche Situation.
  • Sie erhalten eine klare Einschätzung und Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Je nach Fall begleiten wir Sie weiter oder unternehmen rechtliche Schritte.

Wann hilft mir der Reiserechtsschutz? Typische Beispiele aus dem Reisealltag.

Der Reiserechtsschutz hilft, wenn Sie auf Reisen in rechtliche Konflikte geraten, z. B.:

  • Streit mit einem Hotel wegen Mängeln oder Stornierungen
  • Probleme mit Reiseveranstaltungsfirmen oder Fluggesellschaften 
  • Konflikte mit Mietwagenfirmen
  • Unklare oder unfaire Vertragsbedingungen

Kurz gesagt: Immer dann, wenn es nicht um einen Schaden, sondern um Rechte, Pflichten oder Forderungen geht.

Welche Dokumente sollte ich bei einem Rechtsfall bereithalten?

Hilfreich sind insbesondere:

  • Verträge und Buchungsbestätigungen
  • Rechnungen und Belege
  • E‑Mails oder Schriftverkehr mit der Gegenpartei

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto gezielter können wir Sie unterstützen.

Kann der Reiserechtsschutz den Erfolg garantieren?

Nein. Ein rechtlicher Erfolg kann nicht garantiert werden.
Auch mit einer Rechtsschutzversicherung hängt das Ergebnis des Verfahrens von der Rechtslage, den Fakten und der Gegenpartei ab. Wir sagen Ihnen offen, wie die Erfolgsaussichten stehen – damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.

Was passiert, wenn die rechtliche Einschätzung nicht meinen Erwartungen entspricht?

Dann erhalten Sie trotzdem eine ehrliche und unabhängige Einschätzung.
Unsere Anwältinnen und Juristen vertreten Ihre Interessen, sind jedoch an das Recht gebunden. Ihre realistische Einschätzung schützt Sie davor, Zeit, Geld und Energie in aussichtslose Schritte zu investieren.

Welche Fälle sind nicht versichert?

Nicht versichert sind:

  • Fälle, die vor Abschluss der Versicherung bereits vorlagen
  • Situationen ohne rechtliche Streitigkeit
  • Bereiche, die ausdrücklich ausgeschlossen sind

Die genauen Ausschlüsse finden Sie hier.

Was ist, wenn ich noch nicht versichert, aber bereits mitten im Streit bin?

Rechtsschutz greift nicht rückwirkend. Vor Abschluss der Versicherung bestehende oder bereits absehbare Streitigkeiten sind nicht versichert.

Der Abschluss lohnt sich deshalb vor der Reise, um im Ernstfall abgesichert zu sein.

Wie kann ich rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland vorbeugen?
  • Reisevorbereitung: Überprüfen Sie, welche Dokumente für Ihr nächstes Reiseziel erforderlich sind, und bereiten Sie Ihre Reise optimal vor.
  • Fahrzeugvorschriften im Ausland: Tempolimiten und erforderliche Ausrüstungen unterscheiden sich von Land zu Land. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über die Gepflogenheiten vor Ort.
  • Promillegrenzen am Steuer in Europa: Die Höchstwerte für Alkohol am Steuer reichen im europäischen Ausland von 0,0 bis 0,8 Promille. Setzen Sie sich über die Promillegrenze Ihres Reiselandes ins Bild.
  • Andere Länder, andere Vorschriften: Informieren Sie sich im Vorfeld, welche rechtlichen Besonderheiten Sie im Falle eines Falles beachten müssen. Sie vermeiden Stress und möglicherweise teure Fehlentscheidungen.
Welche Kosten werden bei einem Rechtsstreit vom TCS bezahlt?
  • Anwaltskosten
  • Prozesskosten
  • Expertisen
  • Übersetzungen
  • Beglaubigungen

Wir übernehmen die Kosten bis zu einer Höhe von CHF 250’000.– in Europa und CHF 50’000.– ausserhalb Europas.

Was tun, wenn mein Problem nicht durch den Rechtsschutz gedeckt ist?

Ist Ihr rechtliches Problem nicht durch den TCS Reiserechtsschutz abgedeckt, stehen wir dennoch an Ihrer Seite: Wir geben Ihnen gerne via lexCall eine kostenlose telefonische Erstauskunft, in welcher wir Ihnen Ihre nächsten Schritte aufzeigen. Sie können zudem zum Vorzugstarif die schriftliche Rechtsberatung lexCheck nutzen.

Was ist TCS lex4you?

Unser Serviceportal lex4you beantwortet Ihnen Fragen rund um Ihre Rechte im Alltag und auf Reisen. Als TCS-Mitglied können Sie insbesondere die telefonische Rechtsauskunft in Anspruch nehmen – etwa dann, wenn Sie noch keinen Fall anmelden möchten oder wenn Ihr konkretes Problem nicht versichert ist.

Bin ich mit dem TCS Reiserechtsschutz auch in der Schweiz versichert?

Nein, die TCS Reiserechtsschutzversicherung gilt nur für Reisen ins Ausland. Ereignisse innerhalb der Schweiz sind ausgeschlossen.

Tipp: Für den umfassenden Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen innerhalb der Schweiz empfehlen wir die TCS Privatrechtsschutzversicherung.

Das sagen unsere Mitglieder über uns.

 
 
«Danke für alles. »
N. D’Aquilante Fleet
«Problem schnell gelöst. Ich bin sehr zufrieden! Toll gemacht.»
W. D. Glessing
«Herzlichen Dank für den perfekten Service.»
N. Schuster
 
 

Beim TCS sind Sie in den besten Händen

 
 
 
und mehr Mitglieder vertrauen auf den TCS ETI Schutzbrief


 
Reisenden haben wir letztes Jahr geholfen


 
Menschen sind sicher wieder nach Hause gekommen


 
und mehr Mitglieder vertrauen auf den TCS ETI Schutzbrief


 
Reisenden haben wir letztes Jahr geholfen


 
Menschen sind sicher wieder nach Hause gekommen


 
 
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Der TCS Reiseschutz hält was er verspricht – Von Reisenden bestätigt.

Der TCS ETI Schutzbrief wurde 2025 von moneyland.ch als Reiseversicherung mit der höchsten Kundenzufriedenheit ausgezeichnet. Schweizweit. Unabhängig. Verdient. Verlassen Sie sich auf die höchste Qualität und den besten Service.

 
 
Mehr erfahren

Der TCS Reiseschutz ist mehr als eine gewöhnliche Reiseversicherung.

Er kombiniert klassische Versicherungsleistungen mit persönlicher Hilfe durch erfahrene Case Managerinnen und Manager – rund um die Uhr, weltweit.
Seit 1958 schützt der ETI Schutzbrief Reisende bei Krankheit, Unfall, Panne oder Notfällen. Heute deckt er zusätzlich Ticketannullationen, Ausflüge und Ferien in der Schweiz ab – und ist damit die Nr. 1 im Ganzjahresschutz.
Über 1 Million Mitglieder vertrauen ihm – bestätigt durch moneyland.ch mit der Bestnote 8,4 und Platz 1 bei der Kundenzufriedenheit.

Alle Informationen und Details zur Befragung und Bewertung finden Sie direkt bei moneyland.ch.

moneyland.ch ist der unabhängige Schweizer Online-Vergleichsdienst für Banken, Versicherungen und Telecom.

 
 

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