Coronavirus: eine gute Vorbereitung und eine gute Information sind besonders wichtig. Rechnen Sie für Reisen etwas mehr Zeit und Geduld ein und halten Sie sich jederzeit an die Hygienemassnahmen. Informationen zu den Einschränkungen und Massnahmen rund um die Pandemie finden Sie weiter unten in der Rubrik «Reisevorbereitung & Formalitäten».
Mehr InformationenKontinentalklima.
Beste Reisezeit: Juni - September.
Landeswährung: Neuer Rumänischer Leu - RON
Beträge über RON 10‘000.- dürfen nicht bar bezahlt werden.
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Der Import und Export von Landeswährung ist verboten. Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Metrisches System
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische Lage und Demonstrationen.
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA gibt es Kleinkriminalität. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Einschränkungen und Massnahmen aufgrund des Coronavirus (auf Englisch).
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Minderjährige
Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, wird eine Reisevollmacht empfohlen.
Für Minderjährige mit rumänischer Nationalität gelten strengere Vorschriften und für die Reise ohne Eltern müssen weitere Dokumente mitgeführt werden.
Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist während 3 Monate anerkannt.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 24 Jahre alt sein. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens 2 Jahren besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 90 Tage vorübergehend eingeführt werden.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht obligatorisch aber dringend empfohlen.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Spikesreifen sind verboten.
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Kinder unter 12 Jahren und 145cm Körpergrösse dürfen nicht auf Motorrädern reisen.
Auto
Tagfahr-/Abblendlicht ausserorts obligatorisch.
Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Wild campen
Der Kauf einer Vignette ist für die Benützung des Autobahnnetzes obligatorisch für Fahrzeuge bis 3.5 t. Diese ist an der Grenze, in verschiedenen Postbüros und in Tankstellen zu folgenden Preisen erhältlich:
Dauer | Gebühr |
---|---|
1 Tag | Gratis |
7 Tage | EUR 3.- |
30 Tage | EUR 7.- |
90 Tage | EUR 13.- |
12 Monate | EUR 28.- |
Die Vignette kann auch online unter www.roviniete.ro bestellt werden.
Rechtsverkehr.
Fahrverbote für Lastwagen: von Montag bis Freitag zwischen 06.00 und 22.00 Uhr.
Alle Informationen für Schwerverkehr gibt es beim Transportbüro Transport rutier.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autostrassen | Autobahnen |
---|---|---|---|---|
Auto | 50 | 90 | 100* | 130 |
Anhänger | 40 | 80 | 90* | 120 |
Motorrad | 50 | 90 | 100* | 130 |
Wohnmobil > 3.5 t | 40 | 80 | 90* | 110 |
* Auf 2 Spuren.
Neulenker mit weniger als einem Jahr Fahrerfahrung, müssen durchgehend jeweils 20 km/h langsamer fahren als oben angegeben.
0‰
Kinder jünger als 12 Jahre und kleiner als 150 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
In Bukarest gibt es Einschränkungen für Lastwagen.
Schweizerische Botschaft in Rumänien
Embassy of Switzerland
16-20, Grigore Alexandrescu Str.
4th Floor
010626 Bucharest
T +40 21 206 16 00
Für konsularische Dienstleistungen und Visa wenden Sie sich bitte an:
Regionales Konsularcenter Südosteuropa
Regional consular center South-eastern Europe
c/o Embassy of Switzerland
16-20, Grigore Alexandrescu Str.
4th Floor
010626 Bucharest
Romania
T +40 21 206 16 00
southeasterneurope@eda.admin.ch
Rumänische Botschaft in der Schweiz
Kanzlei
Kirchenfeldstrasse 78
3005 Bern
T +41 31 352 35 22/27/28
F +41 31 352 64 55
Bei reinem Sachschaden sollte man die Polizei unbedingt benachrichtigen, ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.
Bei sichtbaren Schäden an der Karosserie muss der Fahrer einen Polizeirapport vorweisen können, damit die Wiederausführung problemlos verläuft.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 112 |
Ambulanz | 112 |
Feuerwehr | 112 |
Pannen | 021 - 222 22 22 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA. Aufgrund der russischen militärischen Operationen in Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.