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Ukraine

Neben ausgedehnten Wäldern, Steppen und Kornfeldern sind die Städte Kiew, Odessa und Jalta reich an Geschichte.
Ukraine
Die Ukraine liegt am Schwarzen und am Asowschen Meer und ist umgeben von den Nachbarländern Rumänien, Moldawien, Ungarn, Slowakei, Polen, Weissrussland und Russland.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima.

An der Schwarzmeerküste ist der Winter in der Region von Odessa eher rauh, im Süden der Krim herrscht jedoch Mittelmeerklima (die Badesaison dauert von Mai bis Oktober).

Beste Reisezeit: Juni - August.

Währung

Landeswährung: Hryvnia - UAH 

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen

Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.
  • Das EDA rät von Reisen und von Aufenthalten jeder Art wird ab.

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Auszug aus: HealthyTravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen gültig sein bei Ankunft.
  • Schweizer Staatsangehörige benötigen für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.
  • Reisedokumente müssen mit einem Foto versehen sein.
  • Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden.
  • Passagiere unter 18 Jahren können im nicht biometrischen Reisepass des Elternteils registriert werden, wenn dieser ein Foto des Minderjährigen enthält. Für Kinder unter 5 Jahren ist kein Foto erforderlich.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen in die Ukraine informieren:
Botschaft
Konsularischer Dienst
Feldeggweg 5,
3005 Bern
Tel: +41 31 352 23 78
E-Mail: consul_ch@mfa.gov.ua
Website: https://switzerland.mfa.gov.ua/


 

Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise und ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
  • Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 2 Monate vorübergehend eingeführt werden. Um Ihr Fahrzeug einzuführen, müssen Sie Ihren Schweizer Führerausweis sowie Ihren Pass vorweisen. Der Fahrzeuglenker erhält bei der Einreise und bei der Ausreise je einen Stempel in den Pass.
  • Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel. Andernfalls werden Sie vor Ort kurzfristig eine Haftpflichtversicherung abschliessen müssen.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Landeswährung (ukrainische Hrywnja – UAH) und Fremdwährungen: bis zu 10.000 EUR oder Gegenwert. Mehrbeträge müssen angegeben werden. Ein Dokument zum Abheben von Bargeld von Bankkonten ist erforderlich.
Bankmetalle: max. 500 Gramm in Form von Barren und Münzen mit einer schriftlichen Erklärung für die Zollbehörden.

Reisen mit Haustier

Haustiere, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht mit ins Haus.

Ein Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Ausstellung muss spätestens 10 Tage vor Anreise erfolgen.

Haustiere (Hunde) müssen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parainfluenza und Parovirus behandelt werden.

Haustiere (Katzen) müssen gegen Panleukopenie behandelt werden.

Erforderlich ist ein Identifikationschip oder eine deutliche Tätowierung (sofern die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde). In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Feuerlöscher

Winterausrüstung
Winterreifen sind zwischen November und April bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht).

Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Motorrad

  • Helm für Fahrer und Beifahrer
  • CH-Kleber
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Pannendreieck (empfohlen)
  • Tagfahrlicht zwischen dem 1. Oktober und 30. April obligatorisch. Auf Autobahnen und Schnellstrassen das ganze Jahr über.

Kinder unter 12 Jahren und 145cm Körpergrösse dürfen nicht auf Motorrädern reisen.

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Abblendlichter vom 1. Oktober bis 30. April obligatorisch.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist erlaubt.

 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Verkehrsregeln

  • Rechtsverkehr.
  • Telefonieren beim Fahren: Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassenAutobahnen
Auto5090110

130

Anhänger50808080
Motorrad5080110130
  • Neulenker, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzen, dürfen nicht schneller als 70 km/h fahren.
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

0‰

Kindersicherung

  • Kinder jünger kleiner als 145 cm: Angemessene Rückhaltevorrichtung
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen. 

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Helpline EDA

Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.

Notrufnummern
Polizei102
Ambulanz103
Feuerwehr101
Pannen+38 097 668 3830
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Von Reisen in dieses Land und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +380
Polizei: 102
Ambulanz: 103
Feuerwehr: 101
Pannen: +38 097 668 3830
Blutalkoholgrenze: 0‰
95: 1.02426 UAH
98: 1.09957 UAH
Diesel: 1.00195 UAH
 

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