Kontinentalklima.
An der Schwarzmeerküste ist der Winter in der Region von Odessa eher rauh, im Süden der Krim herrscht jedoch Mittelmeerklima (die Badesaison dauert von Mai bis Oktober).
Beste Reisezeit: Juni - August.
Landeswährung: Hryvnia - UAH
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Metrisches System
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
Das EDA rät von Reisen und von Aufenthalten jeder Art wird ab.
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: HealthyTravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
Gemäss EDA gibt es Kleinkriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise und ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 25 Jahre alt sein.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 2 Monate vorübergehend eingeführt werden. Um Ihr Fahrzeug einzuführen, müssen Sie Ihren Schweizer Führerausweis sowie Ihren Pass vorweisen. Der Fahrzeuglenker erhält bei der Einreise und bei der Ausreise je einen Stempel in den Pass.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel. Andernfalls werden Sie vor Ort kurzfristig eine Haftpflichtversicherung abschliessen müssen.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Lebensmittel
Lebensmittel dürfen für den Eigengebrauch steuerfrei eingeführt werden:
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Winterreifen sind zwischen November und April bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht).
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Kinder unter 12 Jahren und 145cm Körpergrösse dürfen nicht auf Motorrädern reisen.
Auto
Abblendlichter vom 1. Oktober bis 30. April obligatorisch.
Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Die Autobahnen können landesweit kostenfrei befahren werden.
Rechtsverkehr.
Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autostrassen | Autobahnen |
---|---|---|---|---|
Auto | 60 | 90 | 110 | 130 |
Anhänger | 60 | 80 | 80 | 80 |
Motorrad | 60 | 80 | 80 | 80 |
Neulenker, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzen, dürfen nicht schneller als 70 km/h fahren.
Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
0‰
Kinder jünger kleiner als 145 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Schweizerische Botschaft in der Ukraine
Embassy of Switzerland
P.O. Box 114
01015 Kyiv
Ukraine
Visa (Mo-Do, 15.00-16.30 Uhr)
T +380 44 590 44 85
F +380 44 280 14 48
kyiv@eda.admin.ch
kyiv.visa@eda.admin.ch (Visa)
Botschaft der Ukraine in der Schweiz
Kanzlei
Feldeggweg 5
3005 Bern
T +41 31 352 23 16
F +41 31 351 64 16
emb_ch@mfa.gov.ua
switzerland.mfa.gov.ua/ua
Öffnungszeiten: 8.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 102 |
Ambulanz | 103 |
Feuerwehr | 101 |
Pannen | +38 097 668 3830 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Von Reisen in dieses Land und von Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.