Bitte beachten: Dieses Land wurde von den Schweizer Behörden als Risikoland eingestuft. Rückreisende in die Schweiz müssen folgendes auf sich nehmen: 10 Tage Quarantäne (unter speziellen Voraussetzungen 7 Tage), einen negativen Covid-19-Test vorweisen (nicht älter als 72 Stunden) und das elektronische Einreiseformular ausfüllen. Seit dem 9. November müssen Reisende aus Regionen mit hohem Infektionsrisiko (einschliesslich der Schweiz) ein Formular namens „Passenger Locator Form (PLF)“ ausfüllen und einen negativen COVID-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ kann der Test auch in der Tschechischen Republik innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft durchgeführt werden. Mit der aktuellen Situation ist vor allem eine gute Vorbereitung und Information wichtig. Rechnen Sie für die Reisen etwas mehr Zeit und Geduld ein und halten Sie sich jederzeit an die Hygienemassnahmen.
Mehr InformationenKontinentalklima; kalte und trockene Winter, warme Sommer.
Beste Resezeit: Mai - September.
Rauchverbot
Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden.
Landeswährung: Tschechische Krone - CZK
Geld sollte nie auf der Strasse umgetauscht werden. Es gibt Betrüger die anbieten Euros umzutauschen, den Touristen dann aber ungültige weissrussische Rubel aushändigen.
Beträge über EUR 13‘000.- (350'000 CZK) dürfen nicht bar bezahlt werden.
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Metrisches System
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische Lage.
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA kommen Taschen-, Entreissdiebstähle und Fahrzeugdiebstähle besonders in Prag vor. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Minderjährige
Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, wird eine Reisevollmacht empfohlen
Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Einschränkungen und Massnahmen aufgrund des Coronavirus
Seit dem 9. November müssen Reisende aus Regionen mit hohem Infektionsrisiko (einschliesslich der Schweiz) ein Formular namens „Passenger Locator Form (PLF)“ ausfüllen und einen negativen COVID-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ kann der Test auch in der Tschechischen Republik innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft durchgeführt werden.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird während 90 Tagen anerkannt.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen. Für die Fahrzeugmiete ist eine Kreditkarte ebenfalls unabdingbar.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate vorübergehend eingeführt werden. Am Fahrzeug muss der CH-Aufkleber oder das Autokennzeichen des entsprechenden Immatrikulationslandes angebracht sein.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Winterreifen sind zwischen 1. November und 31. März bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht).
Spikesreifen sind verboten.
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Auto
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten.
Der Kauf einer Vignette ist fast für alle Autobahnen obligatorisch. Seit 1. Januar 2021 wurde die aufklebende Vignette durch eine elektronische Vignette ersetzt. Dieser ist auf www.edalnice.cz und an Postfilialen zu folgenden Preisen erhältlich:
Fahrzeugtyp | Dauer | Gebühr* |
---|---|---|
Fahrzeug < 3.5t | 10 Tage | CZK 310.- |
Fahrzeug < 3.5t | 1 Monat | CZK 440.- |
Fahrzeug < 3.5t | 1 Jahr | CZK 1'500.- |
* 20 CZK = ca. CHF 1.-.
Motorradfahrer sind von der Vignettenpflicht befreit. Fahrzeuge, die mehr als 3.5 t wiegen, benutzen ein elektronisches Mautsystem.
Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien sowie Informationen über die elektronische Vignette nachsehen: www.edalnice.cz
Die elektronische Vignette kann in CZK oder mit einer gängigen Kreditkarte bezahlt werden.
Freisprechanlagen erlaubt, Kopfhörer nur wenn sie an einem Ohr getragen werden
Solange der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug behält und auf die Strasse und den Verkehr achten kann, sind Telefonate via Freisprecheinrichtungen wie Kopfhörer, Headsets oder integrierte Systeme erlaubt.
Kopfhörer sollten nur an einem Ohr getragen werden. Die Polizei kann das Verwenden eines Headsets als Beeinträchtigung für die Aufmerksamkeit des Fahrers betrachten.
Zusätzliche Navigationssysteme sollten nicht an der Windschutzscheibe angebracht werden damit die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird.
Handy am Steuer
Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden.
Wer Auto fährt mit dem Handy in der Hand oder am Ohr riskiert eine Busse von CZK 1200.-, im Strafverfahren CZK 1500.- bis 2000.-, und zwei Punkte. Eine Erhöhung der Bussen ist geplant: CZK 2500.- als sofortige Busse und bis zu CZK 10'000.- im Strafverfahren.
Rechtsverkehr.
Autohupe in Prag
Im Zentrum von Prag ist es zu bestimmten Zeiten verboten die Hupe zu benutzen:
Fahrverbote für Lastwagen
Alle Informationen für Schwerverkehr gibt es beim Transportbüro Cesmad.
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
---|---|---|---|
Auto | 50 | 90 | 130 |
Anhänger | 50 | 80 | 80 |
Motorrad | 50 | 90 | 130 |
Wohnmobil > 3.5 t | 50 | 80 | 80 |
Die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 80 km/h.
0‰
Kinder kleiner als 150 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend)
Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen. Weitere Infos:
Brno
Je nach Uhrzeit gibt es Verkehrsbeschränkungen. Beachten Sie dazu die Ausschilderung.
Prag
Zur Zeit gibt es nur Einschränkungen für Lastwagen. Eine Umweltzone, die nur mit Plakette befahren werden darf, ist in Planung. Die Umweltplakette kann schon bezogen werden.
Für konsularische Dienstleistungen und Visa wenden Sie sich bitte an:
Regionales Konsularcenter Wien
c/o Schweizerische Botschaft Prinz Eugen-Strasse 9a
1030 Wien
T +43 1 795 05
F +43 1 795 05 21
Tschechische Botschaft in der Schweiz
Muristrasse 53
3006 Bern
T +41 31 350 40 90
F +41 31 350 40 97
consulate_bern@embassy.mzv.cz
www.mzv.cz/bern
Öffnungszeiten: 07:45 - 16:15 Uhr
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Ein beschädigtes Fahrzeug darf nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung ausgeführt werden.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 112 |
Ambulanz | 112 |
Feuerwehr | 112 |
Pannen | 12 30 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA