- Reisedokumente müssen gültig sein für die Dauer des Aufenthaltes.
- Schweizer Staatsangehörige benötigen für maximal 6 Monate kein Visum, wenn sie vor dem Boarding eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) erhalten haben. https://www.gov.uk/eta
- Passagiere mit Reisedokumenten, deren Nationalitätscode in der maschinenlesbaren Zone (MRZ) sich vom Ausstellungsland unterscheidet, benötigen für die Einreise in das Vereinigte Königreich ein Visum. Dies gilt nicht für: - Passagiere mit einem vom Heiligen Stuhl ausgestellten Reisepass; - Passagiere mit einem von der Europäischen Union ausgestellten Laissez-Passer. Sie müssen über ein Dokument verfügen, aus dem hervorgeht, dass sie für die Delegation der Europäischen Union im Vereinigten Königreich arbeiten, oder gemäss Artikel 2 des Beschlusses 6/2020; - Passagiere mit einem von den Vereinten Nationen ausgestellten Laissez-Passer, die dienstlich unterwegs sind; - Passagiere mit einem Reisedokument (Übereinkommen vom 28. Juli 1951), das das Vereinigte Königreich für Flüchtlinge ausgestellt hat; - Passagiere mit einem Reisedokument (Übereinkommen vom 28. September 1954), das vom Vereinigten Königreich für Staatenlose ausgestellt wurde; - Seeleute mit einem Seefahrtsbuch, das von Algerien, Angola, Antigua und Barbuda, Aserbaidschan, Barbados, Belarus, Belize, Brasilien, Bulgarien, Kamerun, Kanada, Kuba, Tschechien, Dänemark, Dschibuti, Dominica, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Ghana, Griechenland, Grenada, Guatemala, Guinea-Bissau, Guyana, Honduras, Island, Indien, Iran, Irak, Irland (Republik), Italien, Kirgisistan, Lettland, Liberia, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mexiko, Moldawien (Republik), Marokko, Norwegen, Panama, Polen, Portugal, Rumänien, der Russischen Föderation, den Seychellen, Slowenien, den Salomonen, Spanien, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Schweden, Tadschikistan, Tansania, Tunesien, der Türkei, der Ukraine oder Uruguay ausgestellt wurde; - Seeleute mit einem von den Bermudas oder dem Vereinigten Königreich ausgestellten Seemannsausweis.
- Um Verzögerungen an der britischen Grenze zu minimieren, wird alleinreisenden Minderjährigen unter 18 Jahren empfohlen, eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten mit ihren Kontaktdaten und einem Nachweis über eine geeignete Unterkunft im Vereinigten Königreich mitzuführen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.gov.uk/standard-visitor/if-youre-under-18.
- Um Verzögerungen an der britischen Grenze zu minimieren, wird Minderjährigen unter 18 Jahren, die mit einem anderen Erwachsenen als ihren Eltern/Erziehungsberechtigten reisen, empfohlen, einen Nachweis darüber mitzuführen, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten ihren Reise- und Unterbringungsvereinbarungen zustimmen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.gov.uk/standard-visitor/if-youre-under-18.
Zuständige Behörden
Lokale Währung (Pfund Sterling-GBP) und Fremdwährungen: keine Einschränkungen, Beträge über 10.000,- GBP oder mehr oder der Gegenwert in einer anderen Währung müssen jedoch deklariert werden.
Auch bei Reisen von Grossbritannien nach Nordirland ist eine Anmeldung erforderlich
Bei Reisen von Nordirland nach Grossbritannien ist keine Anmeldung erforderlich.
Für Nordirland: Bei Reisen zwischen Nordirland und einem Nicht-EU-Land ist eine Erklärung erforderlich.
Hunde:
1. Die maximale Anzahl nichtkommerzieller Haustiere, die pro Passagier transportiert werden können, beträgt 5.
2. Haustiere müssen als Fracht einreisen.
3. Haustiere, die aus Nordirland und Irland (Republik) ankommen oder dorthin reisen, benötigen eine Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Angelegenheiten (DAERA) https://www.daera-ni.gov.uk/contact
4. Für die Einreise von der malaysischen Halbinsel ist eine Bescheinigung des staatlichen malaysischen Veterinärdienstes erforderlich. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass das Haustier:
- mindestens 60 Tage vor der Abreise keinen Kontakt mit Schweinen hatte und
- sich nicht in einem Betrieb befunden hat, in dem mindestens 60 Tage vor der Abreise die Nipah-Krankheit festgestellt wurde; und
- hat ein negatives Bluttestergebnis auf Nipah-Virus-Antikörper. Der Test muss von einem für das Nipah-Virus zugelassenen Labor anhand einer höchstens 10 Tage vor der Abreise entnommenen Blutprobe durchgeführt werden.
5. Haustiere müssen über einen genehmigten Weg einreisen. Diese Routen finden Sie unter https://www.gov.uk/bring-pet-to-great-britain/approved-routes
- Dies gilt nicht für Haustiere, die aus Irland (Republik) einreisen.
Katzen:
1. Die maximale Anzahl nichtkommerzieller Haustiere, die pro Passagier transportiert werden können, beträgt 5.
2. Haustiere müssen als Fracht einreisen.
3. Haustiere, die aus Nordirland und Irland (Republik) ankommen oder dorthin reisen, benötigen eine Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Angelegenheiten (DAERA) https://www.daera-ni.gov.uk/contact
4. Für die Einreise von der malaysischen Halbinsel ist eine Bescheinigung des staatlichen malaysischen Veterinärdienstes erforderlich. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass das Haustier:
- mindestens 60 Tage vor der Abreise keinen Kontakt mit Schweinen hatte und
- sich nicht in einem Betrieb befunden hat, in dem mindestens 60 Tage vor der Abreise die Nipah-Krankheit festgestellt wurde; und
- hat ein negatives Bluttestergebnis auf Nipah-Virus-Antikörper. Der Test muss von einem für das Nipah-Virus zugelassenen Labor anhand einer höchstens 10 Tage vor der Abreise entnommenen Blutprobe durchgeführt werden.
5. Für die Einreise von Katzen aus Australien ist eine Bescheinigung des australischen Landwirtschaftsministeriums erforderlich, die bestätigt, dass die Katze mindestens 60 Tage vor der Abreise nicht dem Hendra-Virus ausgesetzt war.
6. Haustiere müssen über einen genehmigten Weg einreisen. Diese Routen finden Sie unter https://www.gov.uk/bring-pet-to-great-britain/approved-routes
- Dies gilt nicht für Haustiere, die aus Irland (Republik) einreisen.
Bei der Ankunft aus einem in „Teil 1" aufgeführten Land müssen Haustiere über Folgendes verfügen:
- einen in diesem „Teil 1"-Land ausgestellten Heimtierausweis; oder
- einen vor dem 1. Januar 2021 in Grossbritannien ausgestellten Heimtierausweis.
Eine Liste der „Teil 1"-Länder finden Sie unter https://www.gov.uk/bring-pet-to-great-britain/listed-and-unlisted-countries
Bei der Einreise aus einem in „Teil 1" aufgeführten Land ist ein in Grossbritannien ausgestelltes Tiergesundheitszeugnis (Animal Health Certificate, AHC) erforderlich, das ab dem Ausstellungsdatum höchstens 4 Monate gültig ist.
Bei der Einreise aus einem „Teil 2"-Land oder einem „nicht aufgeführten" Land ist ein britisches Gesundheitszeugnis für Haustiere erforderlich. Das Haustier muss spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung eintreffen.
Eine Liste der „Teil 1", „Teil 2" oder „nicht aufgeführten" Länder finden Sie unter https://www.gov.uk/bring-pet-to-great-britain/listed-and-unlisted-countries
Hunde müssen mindestens 24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor der Ankunft gegen Bandwürmer behandelt werden. Sie muss im Heimtierausweis bzw. im Gesundheitszeugnis enthalten sein.
– Dies gilt nicht, wenn Ihr Hund direkt aus Finnland, Irland, Nordirland, Malta oder Norwegen kommt.
1. Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen den ISO-Normen 11784 und ISO 11785 entsprechen. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen. Haustiere müssen vor oder gleichzeitig mit der Tollwutimpfung einen Mikrochip erhalten.
- Dies gilt nicht für Haustiere, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
2. Aus Nordirland einreisende Haustiere müssen im Alter von 8 Wochen einen Mikrochip erhalten.
Zwischen Grossbritannien und Nordirland und Irland (Rep.) gibt es keine Passkontrolle. Die britischen Behörden führen eine strenge Kontrolle für Passagiere durch, die über Grossbritannien und Nordirland nach Irland (Rep.) reisen. Passagiere, die z. B. Frankfurt-London-Dublin ohne Rück-/Weiterflugticket reisen, können einer gründlichen Vernehmung unterzogen werden.
Flüge zwischen dem Vereinigten Königreich und den Kanalinseln, der Republik Irland und der Isle of Man werden als Inlandsflüge behandelt und unterliegen daher nicht der britischen Einwanderungskontrolle.