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Albanien

Schroffe Berge, Seen, stellenweise sehr sumpfige Küste und historische Monumente sind die Hauptattraktionen des Landes.
Albanien

Albanien liegt an der Adria und ist umgeben von Montenegro, Kosovo, Nordmazedonien und Griechenland.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima im Landesinnern, Mittelmeerklima an der Küste.

Beste Reisezeit: Mai - September.

Währung

Landeswährung: Lek - ALL

Masseinheiten

Metrisches System

Sicherheit unterwegs

Sicherheitslage

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.

Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.


Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.

Auszug aus: Healthytravel

Kriminalität

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

Gemäss EDA kommt Kleinkriminalität vor allem in den grösseren Städten vor. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.

Weitere nützliche Reisehinweise

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

  • Für die Einreise in dieses Land ist eine bis mindestens 3 Monate nach Einreisedatum gültige Schweizer Identitätskarte (oder Schweizerpass) erforderlich.
  • Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist ein Visum nicht erforderlich.

Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise und die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land. Die Einreise kann sonst verweigert werden.

 

Minderjährige
Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, wird eine Reisevollmacht empfohlen.

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.

Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 18 und 21 Jahren. In einigen Fällen muss der Fahrer den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.


Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 12 Monate vorübergehend eingeführt werden. Der Fahrzeuglenker erhält bei der Einfahrt ins Land einen Stempel in den Pass.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.

Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel.

Beim Verlassen des Landes wird für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen eine Verkehrsabgabe erhoben: EUR 1.- pro Tag für Fahrzeuge mit weniger als 9 Plätzen.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 22 Volumenprozent
  • 2 Liter Schaumwein
  • 10 Liter Bier

Kaffee: 3kg

 

Steuerfreie Einfuhr

Mit Ausnahme von persönlichen Gegenständen, Tabak und Alkohol können andere Waren nur dann zollfrei eingeführt werden, wenn sie einen bestimmten Wert nicht überschreiten.

  • Einreise mit dem Fahrzeug: maximal EUR 300.- pro Reisender
  • Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal EUR 430.- pro Reisender
  • Reisende unter 15 Jahre: EUR 150.-

 

Zollbehörde: http://dogana.gov.al

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Feuerlöscher (empfohlen)

Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.

Velo

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm 
  • Klingel 
  • Reflektoren
  • Velolicht

Motorrad

  • Helm für Fahrer und Beifahrer
  • CH-Kleber
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Pannendreieck
  • Feuerlöscher (empfohlen)

Fahrlichter

Auto
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.


Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist erlaubt.

 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Die A1 ist die einzige gebührenpflichtige Autobahn in Albanien. Die Maut wird an einer Zahlstelle in der Nähe des Thirre-Tunnels bei Kalimash erhoben. Es kann bar, mit Kreditkarte oder über das Digitalpass-System bezahlt werden, das regelmässigen Nutzern einen Rabatt bietet.

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.
 

Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserorts

Autobahnen

Auto4080/90*110
Anhänger357080
Motorrad4080/90*110

* Wichtigste Überlandstrassen: 90, Intercity-Nebenstrasen: 80

 

Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.

Blutalkoholgrenze

0.1‰

Kindersicherung

Kinder jünger 4 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung auf Vorder- und Rücksitzen

 

Kinder zwischen 4 und 12 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung auf Vordersitzen

 

Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Im Notfall

Vertretung

Schweizer Botschaft in Albanien
Rruga "Ibrahim Rugova", Nr. 3/1
1019 Tirana
Albania

T +355 4 224 01 02
F +355 4 225 65 35

tirana@eda.admin.ch
https://www.eda.admin.ch/albania

 

Für konsularische Dienstleistungen und Visa wenden Sie sich bitte an:

Regionales Konsularcenter Westbalkan

Regional Consular Center Western Balkans
c/o Embassy of Switzerland
Adrian Krasniqi 11
10060 Pristina
Kosovo

T +383 38 261 261

pristina.visa@eda.admin.ch (Visa)
westbalkan@eda.admin.ch

 

Helpline EDA

Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33

E-Mail : helpline@eda.admin.ch 

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen 

Notrufnummern
Polizei19 oder 129
Ambulanz17 oder 127
Feuerwehr18 oder 128

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +355
Polizei: 19 oder 129
Ambulanz: 17 oder 127
Feuerwehr: 18 oder 128
Blutalkoholgrenze: 0.1‰
95: 1,77946 ALL
Diesel: 1,74277 ALL
 

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