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Albanien

Schroffe Berge, Seen, stellenweise sehr sumpfige Küste und historische Monumente sind die Hauptattraktionen des Landes.
Albanien

Albanien liegt an der Adria und ist umgeben von Montenegro, Kosovo, Nordmazedonien und Griechenland.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima im Landesinnern, Mittelmeerklima an der Küste.

Beste Reisezeit: Mai - September.

Währung

Landeswährung: Lek - ALL

Masseinheiten

Metrisches System

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.
  • Kleinkriminalität kommt vor allem in den grösseren Städten vor. 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.
  • Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Auszug aus: Healthytravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige benötigen für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum. Sie können beantragen, ihren Aufenthalt zu verlängern.
  • Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden.
  • Minderjährige, die ohne Begleitung oder mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen, müssen über eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten verfügen.
  • Passagiere müssen über eine Gelbfieber-Impfbescheinigung verfügen, wenn sie sich in den letzten 6 Tagen in Angola, Argentinien, Benin, Bolivien, Brasilien, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, Tschad, Kolumbien, Kongo, Kongo (Demokratische Republik Kongo), Elfenbeinküste, Ecuador, Äquatorialguinea, Äthiopien, Französisch-Guayana, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Guinea, Guyana, Kenia, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Panama, Paraguay, Peru, Senegal, Sierra Leone, Südsudan, Sudan, Suriname, Togo, Trinidad und Tobago, Uganda oder Venezuela aufgehalten haben.

Zuständige Behörden

Botschaft der Republik Albanien 
Pourtalèsstrasse 45A
3074 Muri b. Bern
Tel: +41 31 952 60 10
E-Mail: embassy.bern@mfa.gov.al
Website: Embassy of the Republic of Albania in Switzerland

Konsulat der Republik Albanien in Lugano
Via Dogana Vecchia 2
6900 Lugano
Tel.: +41 91 220 34 11
E-Mail: info@consolato-albania.ch
Website: www.consolato-albania.ch/
 

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Die maximale Dauer für die vorübergehende Einfuhr eines in der Schweiz zugelassenen Fahrzeugs ohne Zolldokumente beträgt 12 Monate. Vor der vorübergehenden Einfuhr des Fahrzeugs muss eine Registrierung bei den albanischen Zollbehörden erfolgen. Zu diesem Zweck ist eine gescannte Kopie des Personalausweises an die Adresse pagesat.dpd@dogana.gov.al oder helpdesk.dpd@dogana.gov.al zu senden. 
  • Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land. Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein eine ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland und Customs clearance of vehicles.

Import

Landeswährung (Albanischer Lek – ALL): verboten.
Fremdwährungen: keine Beschränkungen.

Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org.

Reisen mit Haustier

Ein Heimtierausweis oder ein internationales Gesundheitszeugnis ist erforderlich.

Erforderlich ist ein internationales Gesundheitszeugnis oder ein Heimtierausweis.

Detaillierte Informationen finden Sie unter Reisen mit Tieren

Zur Identifikation ist ein Chip oder eine Tätowierung erforderlich.

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung: 

  • CH-Kleber
  • Warnweste
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Feuerlöscher (empfohlen)

Sicherheitsgurte: auf allen Sitzen obligatorisch.

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Velo

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm 
  • Klingel 
  • Reflektoren
  • Velolicht

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Helm für Fahrer und Beifahrer
  • CH-Kleber
  • Warnweste
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Feuerlöscher (empfohlen)

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Die Scheinwerfer müssen in einem Tunnel oder bei schlechter Sicht, Nebel, starkem Regen oder Schneefall eingeschaltet sein.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist erlaubt.

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

  • Die A1 ist die einzige gebührenpflichtige Autobahn in Albanien.
  • Die Maut wird an einer Zahlstelle in der Nähe des Thirre-Tunnels bei Kalimash erhoben.
  • Es kann bar, mit Kreditkarte oder über das Digitalpass-System bezahlt werden, das regelmässigen Nutzern einen Rabatt bietet.
  • Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland.

Verkehrsregeln

  • Rechtsverkehr.
  • Die Vorschriften entsprechen dem Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1968.

Telefonieren beim Fahren

  • Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit). 

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserorts

Autobahnen

Auto4080/90*110
Anhänger357080
Motorrad4080/90*110
  • * Wichtigste Überlandstrassen: 90, Intercity-Nebenstrasen: 80
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

0.1‰

Kindersicherung

  • Kinder jünger 4 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung auf Vorder- und Rücksitzen
  • Kinder zwischen 4 und 12 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung auf Vordersitzen
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizer Botschaft in Albanien
Rruga "Ibrahim Rugova", Nr. 3/1
1019 Tirana
Albania
Tel: +355 4 224 01 02
E-Mail: tirana@eda.admin.ch
www.eda.admin.ch/albania

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen 

Notrufnummern
Polizei129
Ambulanz127
Feuerwehr128

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +355
Polizei: 129
Ambulanz: 127
Feuerwehr: 128
Blutalkoholgrenze: 0.1‰
95: 1,9028 ALL
Diesel: 1,97519 ALL
 

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!

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