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Russland

Moskau und die zahlreichen alte Städte Russlands sind richtiggehende Schatzkisten der russischen Architektur. Ein Land, so gross wie seine kulturellen und landschaftlichen Unterschiede.

Wichtige Informationen

Zurzeit gibt es keine Direktflüge zwischen Russland und der Schweiz. Es wird empfohlen, sich bei den zuständigen Behörden gut über die aktuelle Lage zu informieren.

Mehr Informationen
Russland
Russland grenzt in Europa an Norwegen, Finnland, Estland, Lettland, Weissrussland, die Ukraine, Georgien und Aserbaidschan. In Asien liegen die Nachbarstaaten Kasachstan, Mongolei, China und Nordkorea.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima im westlichen Teil; mässig warme (Durchschnittstemperaturen von 16 bis 26° C), im Allgemeinen sonnige Sommer, kurzer und kühler Frühling und Herbst, strenge und schneereiche Winter (Durchschnittstemperaturen von -1 bis -17° C mit Tiefstwerten von -20 bis -30° C), im Norden noch kälter und anhaltender. Unter dem Einfluss der Ostsee sind die Winter, obwohl nördlich von Moskau gelegen, etwas wärmer.

Mittelmeerähnliches Klima an der Schwarzmeerküste; warme und sonnige Sommer (die Badesaison dauert von Mai bis Oktober), kurze und milde Winter, fast ohne Schnee, aber häufig regnerisch, mit Durchschnittstemperaturen von 7 bis 10° C.

Kaltes Kontinentalklima östlich vom Ural; kurze und kühle Sommer, lange (5 bis 7 Monate) und sehr kalte Winter (Durchschnittstemperaturen von -17 bis -45° C).

Beste Reisezeit für Moskau und St. Petersburg: Juni - August.

Verhalten & Benimmregeln

Religion
Frauen sollten vor dem Betreten einer Kirche den Kopf und die Schultern bedecken. Männer sollten in der Kirche die Kopfbedeckung abnehmen und lange Hosen tragen.

 

Bei Tisch
In Russland wird, die Handgelenke auf den Tischrand gestützt, mit dem Messer in der rechten und der Gabel in der linken Hand gegessen. Bei Tisch mit Wodka anzustossen, ist normal und Trinksprüche werden nicht abgelehnt.

 

Gesten
Wer bei uns Zeigefinger und Daumen zu einem Kreis formt, will damit sagen: «perfekt». In Russland ist diese Geste eine obszöne Beleidigung.

Währung

Landeswährung: Russischer Rubel - RUB

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Jeder Betrag, der 3'000.- (RUB oder Fremdwährung) übersteigt, bedarf einer schriftlichen Erklärung. Jeder Betrag, der 10'000.- (RUB oder Fremdwährung) übersteigt, erfordert eine Erklärung/Bestätigung des Betrages oder der Überweisung. 

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.
  • Das EDA rät von Reisen in dieses Land ab.

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Abdominaltyphus, Grippe, Japanische Enzephalitis, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.

Auszug aus: HealthyTravel

Rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!). Es ist nicht gestattet, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet. "Propaganda für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen" ist strafbar. Dazu gehören zum Beispiel auch sichtbar gelebte gleichgeschlechtliche Beziehungen. Das Blasphemiegesetz verbietet Äusserungen, die Gläubige als beleidigend empfinden.

Die russischen Behörden betrachten russisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als russische Staatsangehörige und lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz nicht in jedem Fall zu.

In islamisch geprägten Teilrepubliken herrschen oftmals Traditionsgesetze vor und die Durchsetzung der föderalen Gesetze Russlands ist daher nur beschränkt möglich. 

Die Haftbedingungen sind prekär.

 

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

  • Für die Einreise in dieses Land ist ein gültiger Schweizerpass erforderlich.
  • Ein Visum ist ebenfalls erforderlich.

Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise und die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land. Die Einreise kann sonst verweigert werden.

Für die Überquerung der Grenze zwischen Russland und Belarus (Landweg) gelten für Angehörige von Drittstaaten besondere Vorschriften. Auskunft über die aktuellen Bestimmungen erteilen die Botschaften von Russland und Belarus in Bern.
 

Minderjährige
Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, wird eine Reisevollmacht empfohlen. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird nur mit einer beglaubigten russischen Übersetzung anerkannt; andernfalls ist der internationale Führerausweis obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.

Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 22 und 25 Jahren. Je nach Mietwagenunternehmen ist ein internationaler Führerschein obligatorisch.


Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Die maximale Dauer für die temporäre Einfuhr eines in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuges ohne Zolldokumente entspricht der Dauer des Visums oder beträgt ein Jahr.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch.

Die Grüne Karte ist notwendig. Sie können sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung erhalten, der Code «RUS» muss angegeben sein. Falls der Code «RUS» nicht vorhanden oder gestrichen ist, muss vor der Abreise eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden, z. Bsp. bei TourInsure: www.tourinsure.de

Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel.

Da das Entschädigungsniveau in Russland im Fall eines Unfalls nicht hoch ist, wird empfohlen, bei ihrer Versicherungsgesellschaft eine Zusatzversicherung abzuschliessen.

Bei der Einreise ins Land wird eine Verkehrs- und Umweltgebühr erhoben, deren Höhe ist abhängig von der Fahrzeugkategorie.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren (max. 250g)

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 3 Liter alkoholische Getränke

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

  • maximal EUR 1‘500.- pro Reisender und maximal 50kg

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Feuerlöscher
  • Reservebirnen (ausser bei Xenon-, Neon- oder LED-Licht)

Winterausrüstung
Winterreifen sind vom 1.12. bis zum 1.3. obligatorisch.

Spikesreifen sind im Winter erlaubt. Schneeketten sind im Uralgebirge empfohlen.


Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • CH-Kleber
  • Erste-Hilfe-Verbandszeug
  • Pannendreieck
  • Feuerlöscher
  • Reservebirnen (empfohlen)

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Tagfahr-/Abblendlicht ausserorts obligatorisch.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Linksabbiegen ist in den grossen Städten nur auf Kreuzungen mit Verkehrsampeln gestattet.

Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.


Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassenAutobahnen
Auto6090110110
Anhänger60709090
Motorrad6090110110
Wohnmobil > 3.5 t60709090
  • Neulenker, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzen, dürfen nicht schneller als 70 km/h fahren.
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

0.35‰

Kindersicherung

  • Kinder jünger als 12 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung. Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Russland
Per. Ogorodnaya Sloboda 2/5
101000 Moscow

T +7 495 258 38 30

moscow@eda.admin.ch
moscow.visa@eda.admin.ch

www.eda.admin.ch/moscow

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man die Polizei unbedingt benachrichtigen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen. 

Notrufnummern
Polizei102
Ambulanz103
Feuerwehr101
Pannen095-747 66 66
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Von Reisen in dieses Land wird abgeraten.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +7
Polizei: 102
Ambulanz: 103
Feuerwehr: 101
Pannen: 095-747 66 66
Blutalkoholgrenze: 0.35‰
95: 0.558 RUB
98: 0.647 RUB
Diesel: 0.596 RUB
 

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