Coronavirus: eine gute Vorbereitung und eine gute Information sind besonders wichtig. Rechnen Sie für Reisen etwas mehr Zeit und Geduld ein und halten Sie sich jederzeit an die Hygienemassnahmen. Informationen zu den Einschränkungen und Massnahmen rund um die Pandemie finden Sie weiter unten in der Rubrik «Reisevorbereitung & Formalitäten».
Mehr InformationenOzeanisches Klima; milde Winter und kühle Sommer. www.meteo.be
Beste Reisezeit: Juni - September.
Die Landeswährung ist der Euro - EUR.
Beträge über EUR 3‘000.- dürfen nicht bar bezahlt werden.
Metrisches System
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Risiko von Terroranschlägen, Proteste und Demonstrationen.
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA kommen Entreissdiebstähle vor. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Einschränkungen und Massnahmen aufgrund des Coronavirus
Die Bedingungen für die Einreise aus der Schweiz sind wie folgt:
Das Schweizer Covid-Zertifikat wird anerkannt, um entsprechende Dokumente gemäss Einreisebedingungen vorzuweisen.
Diese Bedingungen gelten auch für Einwohner der grünen und gelben Zonen, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen in den Roten Zonen der Schweiz aufgehalten haben.
Achtung: Bei einer kürzlich unternommenen Reise in eine Region, die als Risikogebiet eingestuft wurde, können andere Vorschriften gelten.
Wichtig: Wir bemühen uns, immer auf dem neusten Stand zu sein, aber die aktuelle Lage kann sich jederzeit rasch verändern, was Unklarheiten mit sich bringen kann. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Reise gut vorzubereiten und sich bei den zuständigen Behörden zu informieren.
Einreisedokumente
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 23 Jahren.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate vorübergehend eingeführt werden.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.
Zollbehörde: https://finances.belgium.be
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Spikesreifen sind vom 1.11. bis zum 31.3. erlaubt.
Für Winterreifen oder Schneeketten gibt es kein Obligatorium. Für Textiltraktionshilfen gibt es noch keine Vorschriften.
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Bis 25km/h mit Tretunterstützung:
Schneller als 25km/h mit Tretunterstützung:
Gleichgesetzt mit Motorräder Kategorie B
Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug, wenn der Lenker sich auf einer Autobahn oder Schnellstrasse befindet und sein Fahrzeug verlässt
Auto
Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.
Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Wild campen
Wohnwagen Höchstmasse
Die Autobahnen können landesweit kostenfrei befahren werden.
Rechtsverkehr.
Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
---|---|---|---|
Auto | 50 | 90* | 120 |
Anhänger | 50 | 90* | 120 |
Motorrad | 50 | 90* | 120 |
Wohnmobil > 3.5 t | 50 | 90* | 90 |
*70 km/h in Flandern
0.5‰
0.2‰ für Berufskraftfahrer
Kind kleiner als 135 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kind älter als 3 Jahre und kleiner als 135 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Falls auf den Rücksitzen nur zwei Rückhaltevorrichtungen installiert werden können, kann ein drittes Kind mit Sicherheitsgurten gesichert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Es gibt in Antwerpen und Brüssel Umweltzonen. Die sogenannte LEZ (Low Emission Zone) darf nur noch von Fahrzeugen befahren werden, die den Zulassungsbedingungen entsprechen.
Ausländische Fahrzeuge müssen sich online registrieren, auch wenn sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Die Registrierung kann im Voraus oder spätestens 24 Stunden nach dem Befahren der Umweltzone erfolgen.
Es gibt auch eine Umweltzone in Gent innerhalb der Ringstrasse. Das Vorgehen ist gleich wie in Brüssel und Antwerpen.
Die Vorschriften für die Umweltzonen in Brüssel und Antwerpen wurden verschärft.
Schweizerische Botschaft in Belgien
Place du Luxembourg 1
1050 Bruxelles
T +32 2 285 43 50
F +32 2 230 45 09
www.eda.admin.ch/countries/belgium/de/home/vertretungen/botschaft.html
Belgische Botschaft in der Schweiz
Kanzlei
Weltpoststrasse 4
3015 Bern
T 031 350 01 50
T 031 350 01 60
F 031 350 01 65
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 101 |
Ambulanz | 112 |
Feuerwehr | 112 |
Pannen | 070 34 47 77 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Apotheke | 0900 10 500 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.