Die
Slowakei ist umgeben von der Tschechischen Republik, Polen, der Ukraine,
Ungarn und Österreich. Historischer und kultureller Reichtum (Schlösser,
Städte und folkloristische Veranstaltungen) vermögen zu verzücken.
Bitte beachten: Dieses Land wurde von den Schweizer Behörden als Risikoland eingestuft. Rückreisende in die Schweiz müssen folgendes auf sich nehmen: 10 Tage Quarantäne (unter speziellen Voraussetzungen 7 Tage), einen negativen Covid-19-Test vorweisen (nicht älter als 72 Stunden) und das elektronische Einreiseformular ausfüllen. In vielen Ländern werden die vorgenommenen Einschränkungen aufgrund des Coronavirus (Covid-19) wieder eingeführt oder verschärft. Informieren Sie sich bei der Botschaft Ihres Reiseziels über den aktuellen Stand. Mit der aktuellen Situation ist vor allem eine gute Vorbereitung und Information wichtig. Rechnen Sie für die Reisen etwas mehr Zeit und Geduld ein und halten Sie sich jederzeit an die Hygienemassnahmen.
Mehr InformationenDie
Slowakei ist umgeben von der Tschechischen Republik, Polen, der Ukraine,
Ungarn und Österreich. Historischer und kultureller Reichtum (Schlösser,
Städte und folkloristische Veranstaltungen) vermögen zu verzücken.
Kontinentalklima.
Beste Reisezeit: Juni - September.
Die Landeswährung ist der Euro - EUR.
Beträge über EUR 5‘000.-, für privaten Handel EUR 15'000, dürfen nicht bar bezahlt werden.
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Metrisches System
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische Lage.
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA kommen Taschen- und Autodiebstahl besonders in Bratislava vor. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate vorübergehend eingeführt werden. Am Fahrzeug muss der CH-Aufkleber oder das Autokennzeichen des entsprechenden Immatrikulationslandes angebracht sein.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Winterreifen sind bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht). Spikesreifen sind verboten.
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Auto
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Der Kauf einer Vignette ist für die Benützung des Autobahnnetzes obligatorisch für Fahrzeuge bis 3.5 t. Seit 2016 gibt es nur noch elektronische Vignetten. Diese können im Voraus unter www.eznamka.sk bestellt werden. Ansonsten sind sie an den meisten Tankstellen oder an Selbstbedienungsanlagen bei den Grenzübergängen erhältlich. Für den Kauf einer E-Vignette muss das Autokennzeichen, Fahrzeugtyp und Land angegeben werden. Nach Bezahlung erhalten Sie eine Bestätigung, welche Sie am besten im Auto mitführen.
Fahrzeugtyp | Dauer | Gebühr |
---|---|---|
Fahrzeug < 3.5t | 10 Tage | EUR 10.- |
Fahrzeug < 3.5t | 1 Monat | EUR 14.- |
Fahrzeug < 3.5t | 1 Jahr | EUR 50.- |
Für Fahrzeuge über 3.5 t gibt es ein separates Gebührensystem. Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.emyto.sk
Rechtsverkehr.
Fahrverbote für Lastwagen
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
Öffentlicher Verkehr: Es besteht ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen* |
---|---|---|---|
Auto | 50 | 90 | 130 |
Anhänger bis zu 750 kg | 50 | 90 | 90 |
Motorrad | 50 | 90 | 130 |
Wohnmobil > 3.5 t | 50 | 90 | 90 |
* Stadtautobahn: 90km/h, für Wohnmobil > 3.5t gelten 80 km/h
0‰
Kinder bis 36 kg
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kinder unter 12 Jahren und 150 cm dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Schweizerische Botschaft in der Slowakei
Michalska 12
811 01 Bratislava
T +421 2 59 301 111
F +421 2 59 301 100
bratislava@eda.admin.ch
wien.cc@eda.admin.ch (konsularische Dienstleistungen)
Für konsularische Dienstleistungen und Visa wenden Sie sich bitte an:
Regionales Konsularcenter Wien
c/o Schweizerische Botschaft Prinz Eugen-Strasse 9a
1030 Wien
T +43 1 795 05
F +43 1 795 05 21
Slowakische Botschaft in der Schweiz
Kanzlei
Thunstrasse 63
3074 Muri b. Bern
T +31 356 39 30
F +31 356 39 33
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 16:30 Uhr
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.
Ein beschädigtes Fahrzeug darf nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung ausgeführt werden.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 112 |
Ambulanz | 112 |
Feuerwehr | 112 |
Pannen | 181 24 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.