





Tropisches Klima.
Beste Reisezeit: November - April. Wirbelsturmrisiko von Juli bis November.
Landeswährung
Seit dem 1. Januar 2021 ist nur noch eine offizielle Währung, der kubanische Peso, beibehalten, womit die "Pesos convertibles" abgeschafft wurden. Es gilt ein einheitlicher Wechselkurs von 24 kubanischen Pesos pro Dollar.
Bargeld am Automaten mit der Maestrokarte zu beziehen ist nur selten möglich; mit der PostFinance Card kann weder Bargeld bezogen noch können Waren und Dienstleistungen bezahlt werden. Deshalb sollte genug Bargeld (Euro oder Schweizer Franken) mitgenommen werden.
Aufgrund der komplizierten Währungsvorschriften empfiehlt es sich eine Kreditkarte mitzunehmen. Am ehesten akzeptiert sind Visa und Mastercard, wenn auch nicht überall. Kreditkarten und Reiseschecks die auf US-amerikanische Institute lauten, werden nicht angenommen (Bsp. American Express). Bei einer Visa- oder Mastercard-Kreditkarte kann es daher auch passieren, das die Transaktion blockiert wird, wenn die Ausgabebank in der Schweiz über amerikanische Banken abrechnet.
Informieren Sie sich daher vor Ihrer Reise bei Ihrer Bank. Überweisungen aus dem Ausland sind nur über die staatliche Institution ASISTUR möglich.
Impfungen
Gesundheitslage
Risiko von Dengue, Chikungunya und Zika. Schützen Sie sich gegen Mückenstiche. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch
Versicherung
Sie müssen bei der Einreise nachweisen können, dass Ihre Kranken- oder Reiseversicherung für allfällige medizinische Kosten in Kuba aufkommt, z.B. durch Versicherungspolice, Versicherungskarte einer Krankenkasse oder Reiseversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob sie in Kuba anerkannt ist. Wer den Nachweis nicht erbringen kann, muss bei der staatlichen kubanischen Assistance-Gesellschaft Asistur eine Versicherung abschliessen. Diese Regelung betrifft alle Personen mit Wohnsitz ausserhalb von Kuba. Weitere Informationen erteilen die kubanische Botschaft in Bern und Asistur.
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Kuba informieren :
Botschaft von Kuba
Gesellschaftsstrasse 8
3012 Bern
Tel: +41 31 302 21 12
E-Mail : consulcuba@bluewin.ch
Landeswährung (Kubanischer Peso-CUP): Beträge, die 5.000,- CUP nicht überschreiten, in bar, Schecks, Wechseln, Schuldscheinen oder anderen Zahlungsinstrumenten oder Kredittiteln, die in der internationalen Bankpraxis verwendet werden.
Fremdwährungen: bis zum Gegenwert von USD 5.000,- in frei konvertierbaren Währungen. Schecks, Wechsel, Schuldscheine oder andere Zahlungsinstrumente oder Kredittitel, die in der internationalen Bankpraxis verwendet werden, werden akzeptiert.
Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org.
Für Saatgut aller Art, frische tierische oder pflanzliche Produkte ist eine vorherige Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums erforderlich.
Ein internationales Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Es muss Informationen zum Besitzer und Haustier (Art, Geschlecht, Alter, Name, Rasse und Farbe) enthalten.
Eine Einfuhrerlaubnis ist erforderlich.
Eine antiparasitäre Behandlung ist erforderlich.
Es ist ein Identifikationschip erforderlich.
Elektronische Touristenkarten müssen vor der Einreise nach Kuba beantragt werden und sind erhältlich bei:
- Kubanische Botschaften oder Konsulate; oder
- Autorisierte Fluggesellschaften; oder
- Reisebüros.
Fluggesellschaften und Agenturen können die Karte erhalten bei https://evisacuba.cu/
Rechtsverkehr.
| km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
|---|---|---|---|
| Auto | 50* | 90** | 100 |
* In der Nähe von Schulen: 40 km/h.
** In der Nähe von Schulen: 60 km/h.
0.5‰
0‰ für Neulenker, die ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen sowie für Berufskraftfahrer.
Kinder jünger als 2 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kinder jünger als 12 Jahre
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Ausländer, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, dürfen unter Umständen während der Dauer der gerichtlichen Untersuchungen und des Prozesses, die sich über Monate hinziehen können, das Land nicht verlassen.
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 106 |
| Ambulanz | 104 |
| Feuerwehr | 105 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in dieses Land wird abgeraten.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA





Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!
Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie Ihre Erfahrung mit uns auf Google teilen.
Ob verlorenes Gepäck, Krankheit oder Unfall – bei bösen Überraschungen in den Ferien sind wir mit dem TCS ETI Schutzbrief an 365 Tagen im Jahr 24/7 persönlich für Sie da.
Zum TCS ETI Schutzbrief »Krise im Nahen Osten: Luftraumsperrungen
Grosse Drehkreuze geschlossen und zahlreiche Schweizer Reisende betroffen.
