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Norwegen

Besteht aus Wäldern, Gletschern, Mooren, Bergen und atemberaubenden, tief eingeschnittenen Küsten (Fjorde).
Norwegen
Das am Atlantik liegende Norwegen grenzt an Schweden, Finnland und Russland.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima; grosse Unterschiede zwischen der Westküste (gemässigt dank Einfluss des Golfstroms) und den übrigen Landesteilen.

Beste Reisezeit: Juni - August.

Währung

Landeswährung: Norwegische Krone - NOK

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die NOK 25'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.     

Auszug aus: HealthyTravel

Gesundheit

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
  • Die Europäische Krankenversicherungskarte ist für jede medizinische Behandlung erforderlich.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Norwegen sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Eine gültige Schweizer Identitätskarte oder einen gültigen Schweizerpass
  • Ein Visum ist nicht erforderlich.
  • Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise und die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
  • Minderjährige: Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, wird eine Reisevollmacht empfohlen. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Norwegen informieren:
Königliche Norwegische Botschaft
Giacomettistrasse 1
3006 Bern
Tel: 031 310 55 55
E-Mail: emb.bern@mfa.no
Website : www.norway.no/de/switzerland

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.

Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.

Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 12 Monate ab Ankunftsdatum des Autobesitzers (und nicht etwa ab Einfuhrdatum des Wagens, falls das Datum nicht übereinstimmen sollte) vorübergehend eingeführt werden

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.

Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 250g Tabakprodukt (Zigarillo, Zigarren, Schnupftabak) oder
  • 200 Blätter Zigarettenpapier

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre. Für Alkohol mit mehr als 22 Volumenprozent: 20 Jahre.

Für die Mengen gibt es unterschiedliche Kombinationen. Als Kombination wäre daher folgendes möglich:

  • 1 Liter mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent
  • 2 Liter mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent (z. Bsp. Wein),
  • 2 Liter Bier

Auf der Seite des norwegischen Zolls gibt es eine Übersicht möglicher Kombinationen: https://www.toll.no/en/goods/alcohol-and-tobacco/quotas/

Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.

 

Steuerfreie Einfuhr
Persönliche Gegenstände dürfen steuerfrei eingeführt werden. Geschenke müssen versteuert werden.

 

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste (in Norwegen registrierte Fahrzeuge)
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung (empfohlen)
  • Feuerlöscher (empfohlen)

Winterausrüstung
Winterreifen sind vom 1.11. (vom 15.10. in den nördlichen empfohlen)Gebieten Nordland, Troms und Finnmark) bis zum ersten Montag nach Ostern obligatorisch.

Spikesreifen sind vom 1.11. (vom 15.10. in den nördlichen Gebieten Nordland, Troms und Finnmark) bis zum ersten Montag nach Ostern erlaubt. In den Städten Oslo und Trondheim wird eine Gebühr auf Fahrzeuge mit Spikesreifen erhoben (1 Tag, NOK 30.-; 1 Monat, NOK 400.-).


Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

E-Auto

  • Es wird empfohlen, an einer Mode-3-Ladestation (Wallbox) zu laden. Das Laden an Schuko-Steckdosen ist jedoch erlaubt, wenn ein geerdeter Typ-B-Stecker für 10 A benutzt wird.
  • Schnellladesäulen (von 50 bis 350 kWh) sind landesweit zugänglich – mit Ausnahme des Bezirks Finnmark (Ladesäulen in Planung). Nobil stellt eine vollständige Übersicht aller Ladestationen Norwegens zur Verfügung: https://info.nobil.no/ns.
  • Die meisten Navigationssysteme bieten eine ungefähre, im Allgemeinen aber unvollständige Übersicht der öffentlichen/vorhandenen Ladestationen. Betreiber öffentlicher Ladestationen sind zum Beispiel: Fortum, Grønn Kontakt, Ionity, Circle K, BKK, Lyse und Tesla. Clever/Eon und Vattenfall werden bald auf dem Markt sein.
  • Die Preise, Bedingungen und Fristen variieren. Es kann pro Minute, pro kWh oder gemäss Angebot im Abonnement abgerechnet werden. Eine Bezahlung kann auch ohne Abonnement erfolgen, eine Registration bei einem Anbieter ist aber erforderlich. Roaming zwischen den Anbietern ist nicht möglich. Roaming in den Nachbarländern ist noch nicht möglich.

Verkehrsregeln

Busfahrspurnutzung und vergünstigte Fährenfahrpreise.  

Parkplätze

Teilweise sind Parkplätze gratis aber es gelten für jede Region andere Regeln.

Elektro-, Hybrid- und Wasserstoffautos dürfen nicht mehr an Bord der Schiffe der Havila Kystruten befördert werden. Diese Massnahme wurde ergriffen, um der Brandgefahr vorzubeugen, die bei dieser Art von Autos grösser wäre.

 

Velo

  • Velohelm empfohlen

Obligatorische Ausrüstung:

  • Reflektoren: hinten und an den Pedalen 
  • Velolicht
  • Klingel

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • CH-Kleber
  • Erste-Hilfe-Verbandszeug (empfohlen)

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen

  • Wild campen ist erlaubt für max. 2 Nächte.
  • Mit Wohnmobil oder Wohnwagen ist das Übernachten von max. 24h, nur aber auf dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Beachten Sie die Verbotsschilder.
  • Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, in Naturschutzgebieten und Naturparks ist wild campen verboten.
  • Detaillierte Informationen finden Sie hier: https://www.visitnorway.de

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

  • Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig. Der durchschnittliche Tarif  variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp.
  • Die Autobahngebühren können mit Bargeld bezahlt werden oder über ein Abonnement des elektronischen Systems Autopass

Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.


Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassenAutobahnen
Auto508090-10090-100
Anhänger mit Bremsen50808080
Anhänger ohne Bremsen50606060
Motorrad508090-10090-100
Wohnmobil > 3.5 t50808080

Blutalkoholgrenze

0.2‰

Kindersicherung

  • Kinder kleiner als 135 cm: Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend). Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
  • Kinder zwischen 135 cm und 150 cm: Dreipunktgurt für Erwachsene mit Sitzerhöher
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Umweltzone

Die Städte Oslo, Kristiansand, Bergen, Stavanger und Trondheim kombinieren Strassengebühren mit Umweltzonen. Wer zu bestimmten Zeiten in die Stadt fahren möchte, zahlt eine Gebühr, abhängig von Dauer und Distanz, wie auch von Schadstoffausstoss des Fahrzeugs.

 

In Oslo und Bergen gibt es Einschränkungen wenn die Luftverschmutzung zu hoch ist. Die Maut kann erhöht werden oder für bestimmte Fahrzeuge ist die Zufahrt in die Stadt nicht mehr erlaubt.

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Norwegen
Embassy of Switzerland
Oscars gate 29
0352 Oslo

T +47 22 54 23 90

oslo@eda.admin.ch

www.eda.admin.ch/oslo

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei112
Ambulanz113
Feuerwehr110
Pannen81 00 05 05
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +47
Polizei: 112
Ambulanz: 113
Feuerwehr: 110
Pannen: 81 00 05 05
Blutalkoholgrenze: 0.2‰
95: 23.53 NOK
98: 25.33 NOK
Diesel: 21.17 NOK
 

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