Coronavirus: eine gute Vorbereitung und eine gute Information sind besonders wichtig. Rechnen Sie für Reisen etwas mehr Zeit und Geduld ein und halten Sie sich jederzeit an die Hygienemassnahmen. Informationen zu den Einschränkungen und Massnahmen rund um die Pandemie finden Sie weiter unten in der Rubrik «Reisevorbereitung & Formalitäten».
Mehr InformationenKontinentalklima; grosse Unterschiede zwischen der Westküste (gemässigt dank Einfluss des Golfstroms) und den übrigen Landesteilen.
Beste Reisezeit: Juni - August.
Landeswährung: Norwegische Krone - NOK
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die NOK 25'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Metrisches System
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische Lage und Risiko von Terroranschlägen.
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA können die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität beachtet werden. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Einschränkungen und Massnahmen aufgrund des Coronavirus (auf Englisch).
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Minderjährige
Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, wird eine Reisevollmacht empfohlen.
Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 12 Monate ab Ankunftsdatum des Autobesitzers (und nicht etwa ab Einfuhrdatum des Wagens, falls das Datum nicht übereinstimmen sollte) vorübergehend eingeführt werden
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre. Für Alkohol mit mehr als 22 Volumenprozent: 20 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden (abhängig vom Tabakimport):
Steuerfreie Einfuhr
Persönliche Gegenstände dürfen steuerfrei eingeführt werden. Geschenke müssen versteuert werden.
Zollbehörde: https://www.toll.no
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Winterreifen sind vom 1.11. (vom 15.10. in den nördlichen empfohlen)Gebieten Nordland, Troms und Finnmark) bis zum ersten Montag nach Ostern obligatorisch.
Spikesreifen sind vom 1.11. (vom 15.10. in den nördlichen Gebieten Nordland, Troms und Finnmark) bis zum ersten Montag nach Ostern erlaubt. In den Städten Oslo und Trondheim wird eine Gebühr auf Fahrzeuge mit Spikesreifen erhoben (1 Tag, NOK 30.-; 1 Monat, NOK 400.-).
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Verkehrsregeln
Busfahrspurnutzung und vergünstigte Fährenfahrpreise.
Parkplätze
Teilweise sind Parkplätze gratis aber es gelten für jede Region andere Regeln.
Auto
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Wild campen
Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig. Der durchschnittliche Tarif variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.fjellinjen.no
Die Autobahngebühren können mit Bargeld bezahlt werden oder über ein Abonnement des elektronischen Systems Autopass.
Rechtsverkehr.
Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autostrassen | Autobahnen |
---|---|---|---|---|
Auto | 50 | 80 | 90-100 | 90-100 |
Anhänger mit Bremsen | 50 | 80 | 80 | 80 |
Anhänger ohne Bremsen | 50 | 60 | 60 | 60 |
Motorrad | 50 | 80 | 90-100 | 90-100 |
Wohnmobil > 3.5 t | 50 | 80 | 80 | 80 |
0.2‰
Kinder kleiner als 135 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend).
Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kinder zwischen 135 cm und 150 cm Dreipunktgurt für Erwachsene mit Sitzerhöher
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Die Städte Oslo, Kristiansand, Bergen und Trondheim kombinieren Strassengebühren mit Umweltzonen. Wer zu bestimmten Zeiten in die Stadt fahren möchte, zahlt eine Gebühr, abhängig von Dauer und Distanz, wie auch von Schadstoffausstoss des Fahrzeugs.
In Bergen ist eine Umweltzone geplant, wurde jedoch bis jetzt noch nicht umgesetzt.
In Oslo und Bergen gibt es Einschränkungen wenn die Luftverschmutzung zu hoch ist. Die Maut kann erhöht werden oder für bestimmte Fahrzeuge ist die Zufahrt in die Stadt nicht mehr erlaubt.
Schweizerische Botschaft in Norwegen
Embassy of Switzerland
Oscars gate 29
0352 Oslo
T +47 22 54 23 90
Für konsularische Dienstleistungen und Visa wenden Sie sich bitte an:
Regional consular center Nordic and Baltic countries
c/o Embassy of Switzerland
Valhallavägen 64
114 27 Stockholm
Sweden
T +46 8 676 79 00
F +46 8 21 15 04
Norwegische Botschaft in der Schweiz
Kanzlei
Bubenbergplatz 10
3011 Bern
T +41 31 310 55 55
F +41 31 310 55 51
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 112 |
Ambulanz | 113 |
Feuerwehr | 110 |
Pannen | 81 00 05 05 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.