Bitte beachten: Dieses Land wurde von den Schweizer Behörden als Risikoland eingestuft. Rückreisende in die Schweiz müssen folgendes auf sich nehmen: 10 Tage Quarantäne (unter speziellen Voraussetzungen 7 Tage), einen negativen Covid-19-Test vorweisen (nicht älter als 72 Stunden) und das elektronische Einreiseformular ausfüllen. Die Grenzen sind bis auf weiteres für ausländische Touristen geschlossen. Seit dem 31. Januar, muss jeder der nach Portugal per Flugzeug einreist, einen negativen COVID-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Personen die auf die Azoren oder Madeira reisen, müssen einen negativen COVID-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Mit der aktuellen Situation ist vor allem eine gute Vorbereitung und Information wichtig. Rechnen Sie für die Reisen etwas mehr Zeit und Geduld ein und halten Sie sich jederzeit an die Hygienemassnahmen.
Mehr InformationenAtlantisches Klima im Norden, Kontinentalklima im Landesinneren, Mittelmeer- und atlantisches Klima entlang der Küste.
In Lissabon mildern die nördlichen Winde die sommerliche Hitze. Madeira geniesst das ganze Jahr ein frühlingshaftes Klima.
Beste Reisezeit: Mai - Oktober (die Azoren eingeschlossen)
Verbot Zigarettenstummel auf den Boden zu werfen
Portugal hat ein neues Gesetz erlassen, das das Werfen von Zigarettenstummeln auf den Boden verbietet. Sie werden nun als Abfall behandelt. Wer sich nicht an die Vorschrift hält, muss mit einer Geldstrafe von EUR 25.- bis 250.- rechnen.
Die Landeswährung ist der Euro - EUR.
Beträge über EUR 1‘000.- dürfen nicht bar bezahlt werden.
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Die Import von Beträgen die EUR 4'987.98.- überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden. Die Export von Beträgen die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Die offizielle Sprache ist Portugiesisch.
Reisewortschatz
Anbei einige nützliche Wörter, die während Ihres Aufenthaltes hilfreich sein können.
Deutsch | Portugais |
---|---|
Guten Tag | Bom dia |
Guten Abend | Boa noite |
Auf Wiedersehen | Adeus |
Ja | Sim |
Nein | Não |
Bitte | Se faz favor |
Danke | Obrigado/a |
Tag | Dia |
Woche | Semana |
Heute | Hoje |
Morgen | Amanhã |
Frühstück | Pequeno almoço |
Mittagessen | Almoço |
Abendessen | Jantar |
Vorspeise | Entrada |
Hauptgericht | Prato principal |
Nachspeise | Sobremesa |
Die Rechnung | A conta, por favor |
Flughafen | Aeroporto |
Bahnhof | Estação de comboios |
Auto | Carro |
Fahrkarte | Bilhete |
Hin und Zurück | Ida e volta |
Metrisches System
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische Lage.
Impfungen
Für die Azoren und Madeira: Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA nehmen Taschen- und Entreissdiebstähle zu. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Minderjährige
Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, ist eine Reisevollmacht obligatorisch. Minderjährige die alleine reisen, müssen eine in Portugal wohnhafte Kontaktperson angeben, welche die Verantwortung übernimmt.
Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist während 3 Monate anerkannt.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 25 Jahre alt sein (bei gewissen Wagentypen auch 30 Jahre). Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 180 Tage (hintereinander oder nicht ; innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr) vorübergehend eingeführt werden. Das Fahrzeug muss anschliessend für mindestens 6 Monate aus dem Land ausgeführt werden. Achtung: Nur Besucher, die ihren Hauptwohnsitz und ihre Haupttätigkeit ausserhalb von Portugal haben, können von diesen formalitätsbefreiten temporären Einfuhrbedingungen Gebrauch machen.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Spikesreifen sind verboten.
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Überragende Ladung
Eine nach hinten hinausragende Ladung muss mit einer Warntafel gekennzeichnet sein. Eine spezielle Tafel braucht man nicht, man kann dasselbe Modell wie in Spanien verwenden: einer reflektierenden 50 x 50 cm grossen rot-weiss schraffierten (3 rote Streifen und 3 weisse Streifen) Warntafel.
Mehr Information finden Sie auf der folgenden Seite: Warntafeln bei überstehender Ladung
Verkehrsregeln
Es gibt keine Vorteile für Elektroautos.
Parkplätze
Es gibt eigens für Elektroautos bestimmte Parkplätze.
Velohelm empfohlen
Auto
Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.
Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten.
Seit 9.1.2021 – Verschärfung Strassenverkehrsordnung: Es ist verboten sich von 21.00h-07.00h ausserhalb eines Campingplatzes oder eines von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Stellplatzes im Camper oder im Auto aufzuhalten. Es drohen Bussen von EUR 60 – EUR 600.
Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig. Der durchschnittliche Tarif variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.portugaltolls.com
Systeme für die Autobahngebühren
In Portugal existieren 2 Systeme für die Autobahngebühren: Das Standardsystem sowie die elektronische Autobahngebührenerhebung.
Das erste System erlaubt eine Zahlung mit Bargeld oder Kreditkarte (Autobahnen: A1, A2, A3, A4, A5, A6, A9, A10, A12, A13 und A14). Auf den Autobahnen A7, A8, A11, A15 und A17 (südlich von Mira) ist die Bezahlung mit Kreditkarte nicht möglich. Die Bezahlung erfolgt ganz normal: Sie ziehen ein Ticket und bezahlen erst, wenn Sie die Autobahn wechseln bzw. verlassen.
Das zweite System ist etwas komplexer und erfolgt auf einigen Autobahnen und Autobahn-Teilstrecken (siehe Links unten). Es existieren 4 Zahlungsmöglichkeiten. 2 davon sind für Touristen ideal: Easytoll und Tollcard.
Easytoll belastet automatisch das Kreditkartenkonto mit der angefallenen Gebühren: Die Kreditkarte wird an einem Automaten eingegeben, der an den „Welcome Points“:
verfügbar ist. Der Beleg dient als Bezahlnachweis und gilt für 30 Tage.
Die Tollcard kann bar oder mit Kreditkarten für EUR 5.-, 10.-, 20.- oder 40.- an den oben genannten Verkaufsstellen, bei der portugiesischen Post CTT oder online auf Tollcard (auf Englisch) gekauft werden. Sie wird mit einer SMS aktiviert. Die Bezahlung der Gebühr erfolgt einfach mit der Tollcard.
Der Toll Service (Mautvorauszahlung für spezifische Strecken) und die Via Verde (Gerät zum Mieten) stellen 2 weitere Zahlungsmöglichkeiten für die elektronische Autobahngebührenerhebung dar.
Eine Übersicht des Autobahnnetzes, der Verkaufsstellen der Tollcard, der "Welcome Points" für Easytoll sowie ausführliche Informationen zum elektronischen System finden Sie in der Broschüre Infos über die Autobahngebühren (auf Englisch) oder auf www.portugaltolls.pt (auf Englisch).
Rechtsverkehr.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autostrassen | Autobahnen |
---|---|---|---|---|
Auto | 50 | 90 | 100 | 120 |
Anhänger | 50 | 70 | 80 | 100 |
Motorrad | 50 | 90 | 100 | 120 |
Wohnmobil > 3.5 t | 50 | 80 | 90 | 110 |
0.5‰
0.2‰ für Neulenker (Führerschein weniger als 3 Jahre) und Berufschauffeure.
Kinder jünger als 3 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kinder jünger als 12 Jahre und kleiner als 135 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung hinten
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
In Lissabon gibt es zwei Umweltzonen, welche von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 21.00 Uhr gewisse Einschränkungen haben. In der Zone 1 dürfen nur Fahrzeuge fahren, die dem EURO 3-Standard oder höher entsprechen. In der Zone 2 sind Fahrzeuge mit dem EURO 2-Standard oder höher erlaubt.
Botschaft Lissabon
Embaixada da Suíça
Travessa do Jardim, no. 17
1350-185 Lisboa
Portugal
T +351 213 944 090
F +351 213 955 945
http://www.eda.admin.ch/lisbon
Portugiesische Botschaft in der Schweiz
Kanzlei
Weltpoststrasse 20
3015 Bern
T +41 31 352 86 68
F +41 31 351 44 32
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 112 |
Ambulanz | 112 |
Feuerwehr | 112 |
Pannen | 707 509 510 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.