Das
Grossherzogtum Luxemburg liegt zwischen Belgien, Frankreich und Deutschland.
Das
Grossherzogtum Luxemburg liegt zwischen Belgien, Frankreich und Deutschland.
Kontinentalklima.
Beste Reisezeit: Mai - September.
Die Landeswährung ist der Euro - EUR.
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Metrisches System
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: HealthyTravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
Gemäss EDA können die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität beachtet werden. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate vorübergehend eingeführt werden.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Winterreifen sind bei schnee-, schneematsch- oder eisbedeckten Fahrbahnen obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht).
Spikesreifen sind vom 1. Dezember bis zum 31. März erlaubt.
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Die meisten Navigationssysteme bieten eine ungefähre, im Allgemeinen aber unvollständige Übersicht der öffentlichen/vorhandenen Ladestationen.
Betreiber mit öffentlichen Ladesäulen: Chargy, Enovos, Tesla.
Die Behörden raten vom Laden an Haushaltssteckdosen ab. Geerdete Steckdosen entsprechen nicht dem Schuko-Standard und benötigen dreipolige Stecker. Es empfiehlt sich, einen Schuko-Adapter gemäss dänischem Standard zu nutzen. Bei nicht geerdeten Steckern wird von einer Verwendung der Steckdosen abgeraten.
Verkehrsregeln
Parkplätze
Umweltzonen
Obligatorische Ausrüstung:
Bis 25km/h mit Tretunterstützung:
Schneller als 25km/h mit Tretunterstützung:
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf Motorrädern reisen.
Auto
Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.
Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Wild campen
Mehr zum Thema: Wild campen in Europa
Die Autobahnen können landesweit kostenfrei befahren werden.
Freisprechanlagen erlaubt, Kopfhörer nur wenn sie an einem Ohr getragen werden
Freisprechanlagen wie Headsets oder integrierte Systeme sind unter folgenden Bedingungen zulässig:
Wer die Kopfhörer über oder in beiden Ohren trägt, riskiert eine Busse von EUR 24.-.
Handy am Steuer
Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden.
Wer Auto fährt mit dem Handy in der Hand oder am Ohr riskiert eine Busse von EUR 145.- und zwei Punkte.
Rechtsverkehr.
Fahrverbote für Lastwagen
Mehr Informationen gibt es bei der Confédération Luxembourgeoise du Commerce.
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
---|---|---|---|
Auto | 50 | 90 | 130* |
Anhänger | 50 | 75 | 90* |
Motorrad | 50 | 90 | 130* |
Wohnmobil > 3.5 t | 40 | 40 | 90 |
Bei Regen oder anderen Niederschlägen beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Personenwagen 110 km/h und für Motorräder bzw. Fahrzeuge mit Anhängerlast 75 km/h.
Neulenker, die ihren Führerschein seit weniger als einem Jahr besitzen, dürfen ausserorts nicht schneller als 75 km/h und auf Autobahnen höchstens 90 km/h fahren.
Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
0.5‰
0.2‰ für Berufskraftfahrer und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen.
Kinder jünger als 3 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kinder zwischen 3 und 17 Jahre und kleiner als 150 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung; bei mehr als 36 kg Körpergewicht kann ein Sicherheitsgurt oder ein Beckengurt benützt werden (nur auf den Rücksitzen des Fahrzeugs).
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Schweizerische Botschaft in Luxemburg
Ambassade de Suisse
25A, Boulevard Royal
L-2449 Luxembourg
T +352 22 74 741
luxembourg@eda.admin.ch
benelux@eda.admin.ch
Luxemburgische Botschaft in der Schweiz
Kanzlei
Kramgasse 45
3000 Bern 8
T +41 31 311 47 32
F +41 31 311 00 19
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 113 |
Ambulanz | 112 |
Feuerwehr | 112 |
Pannen | 260 00 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.