Mittelmeerklima; warme und trockene Sommer, milde Winter, jedoch von heftigen aber kurzen Niederschlägen geprägt. www.maltairport.com/weather
Beste Reisezeit: Juni - Oktober.
Die Landeswährung ist der Euro - EUR.
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Metrisches System
Beachten Sie die Reisehinweise EDA.
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische Lage und Demonstrationen.
Impfungen
Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: HealthyTravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
Gemäss EDA können die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität beachtet werden. Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre und höchstens 70 Jahre alt sein. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens 2 Jahren besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 3 Monate vorübergehend eingeführt werden. Sie werden einen für 3 Monate befristeten Führerausweis bekommen. Diese Zeitperiode kann bis zu 6 Monaten (hintereinander oder nicht) unter bestimmten Bedingungen verlängert werden. Achtung: Eine Person, die nicht Eigentümer des Fahrzeuges ist, muss bei dessen Einfuhr die Ermächtigung des Eigentümers vorweisen können.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Obligatorische Ausrüstung
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Obligatorische Ausrüstung:
Auto
Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.
Motorrad
Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.
Dieses Reiseziel verfügt über kein Autobahnnetz.
Linksverkehr.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts |
---|---|---|
Auto | 50 | 80 |
Anhänger | 20 | 30 |
Motorrad | 50 | 80 |
Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
0.8‰
Kinder jünger als 3 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kinder zwischen 3 und 10 Jahre oder kleiner als 150 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung oder Sicherheitsgurt auf Rücksitzen.
Kinder zwischen 3 und 10 Jahren oder kleiner als 150cm dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Schweizerische Botschaft in Malta
Chancellerie
Merchants Street
Palazzo Parisio
Ministère des affaires étrangères
MT-1171 La Valette
T +356 2124 21 91
F +356 2124 00 83
Schweizerische Botschaft in Italien
Ambasciata di Svizzera
Via Barnaba Oriani 61
00197 Roma
T +39 06 809 571
F +39 06 808 85 10
Bei reinem Sachschaden sollte man die Verkehrspolizei benachrichtigen, ein Europäisches Unfallprotokoll ("bumper to bumper collision form") ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Das Fahrzeug nicht vom Unfallort bewegen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 112 |
Ambulanz | 112 |
Feuerwehr | 112 |
Pannen | +356 21 32 03 49 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA