In vielen Ländern werden die vorgenommenen Einschränkungen aufgrund des Coronavirus (Covid-19) wieder eingeführt oder verschärft. Informieren Sie sich bei der Botschaft Ihres Reiseziels über den aktuellen Stand. Mit der aktuellen Situation ist vor allem eine gute Vorbereitung und Information wichtig. Rechnen Sie für die Reisen etwas mehr Zeit und Geduld ein und halten Sie sich jederzeit an die Hygienemassnahmen.
Mehr InformationenKontinentalklima; mässig warme und im Allgemeinen sonnige Sommer, kurzer, regnerischer und kühler Frühling und Herbst, strenge und schneereiche Winter.
Beste Reisezeit: Juni - September.
Landeswährung: Belarussischer Rubel - BYN
Metrisches System
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Demonstrationen.
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Infolge der Tschernobyl-Katastrophe von 1986 sind gewisse Gebiete im Süden des Landes immer noch verstrahlt. Kaufen Sie einheimische Produkte wie Pilze, Waldbeeren, Wild, Fisch und Milchprodukte ausschliesslich in Lebensmittelgeschäften, denn sie werden regelmässig kontrolliert – ebenso die Restaurants.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA können die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität beachtet werden. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vor Ort muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Der Preis hängt von der Dauer Ihres Aufenthalts ab.
Reisende, die sich länger als 5 Tage in Belarus aufhalten werden, müssen sich innert 5 Tagen nach der Einreise bei der lokalen Polizei registrieren lassen. Die Registrierung wird in der Regel durchs Hotel oder die Reiseleitung erledigt. Falls Sie nicht in einem Hotel logieren, vergewissern Sie sich, dass Ihr Gastgeber die Formalitäten erledigt.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Für die Überquerung der Grenze zwischen Belarus und Russland (Landweg) gelten für Angehörige von Drittstaaten besondere Vorschriften. Auskunft über die aktuellen Bestimmungen erteilen die Botschaften von Russland und Belarus in Bern.
Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens 2 Jahren besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 3 Monate vorübergehend eingeführt werden. Bei der Ankunft ist ein Formular auszufüllen.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel. Ohne Grüne Karte muss an der Grenze eine kurzzeitige Versicherung abgeschlossen werden.
Bei der Einfahrt ins Land wird eine Verkehrsabgabe erhoben: USD 20.- bis USD 155.-.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen darf nur bis zu einem Wert von EUR 1500.- steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Parfum darf nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden.
Obligatorische Ausrüstung
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Motorrad
Auto
Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen. Obligatorisch ist das Tagfahrlicht für Fahrzeuge, welche ein anderes abschleppen, für solche die Spezialtransporte durchführen (Kinder, gefährliche Waren, schwere Ladungen) sowie für Fahrzeuge grösseren Kalibers.
Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig.
Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: http://www.beltoll.by
Die Autobahngebühren können mit Bargeld oder einer gängigen Kreditkarte bezahlt werden
Rechtsverkehr.
Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
---|---|---|---|
Auto | 60 | 90 | 110 |
Anhänger | 60 | 70 | 90 |
Motorrad | 60 | 90 | 90 |
Wohnmobil > 3.5 t | 60 | 70 | 90 |
Neulenker, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzen, dürfen nicht schneller als 70 km/h fahren.
0‰
Kinder jünger als 12 Jahre und kleiner als 145 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Office of the Embassy of Switzerland
11, Ploshchad Svobody
BY-220030 Minsk
Belarus
T +375 17 347 44 72
F + 375 17 337 48 26
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 102 |
Ambulanz | 103 |
Feuerwehr | 101 |
Pannen | 017-222 06 66 |
Einsatzzentrale ETI | 810 41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.