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Montenegro

Erstreckt sich von den hohen Bergen bis zu einer schmalen, zwei bis sechs Kilometer breiten Ebene an der Küste. Die historischen Städte sind reich an Geschichte.
Montenegro
Montenegro liegt an der Adria und ist umgeben von Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, dem Kosovo und Albanien.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Alpines Klima in den Bergregionen und Mittelmeerklima an der Küste. Hydrometeorological Service

Beste Reisezeit: Juni - Oktober.

Währung

Die Landeswährung ist der Euro - EUR.

  • Noten: EUR 5.-, 10.-, 20.-, 50.-, 100.-, 200.- und 500.-
  • Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cents und EUR 1.-, 2.-

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. 

Auszug aus: HealthyTravel

Kriminalität

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

Gemäss EDA kommt Kleinkriminalität vor. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.

Weitere nützliche Reisehinweise

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Montenegro sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Eine gültige Schweizer Identitätskarte oder einen gültigen Schweizerpass
  • Für Schweizer Staatsangehörige ist für Aufenthalte bis zu 90 Tagen kein Visum erforderlich. Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise und gültigen Papiere zur Reisefortsetzung. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
  • Hinweis: Ausländische Staatsangehörige müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der lokalen Polizeistelle anmelden; Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Auszug aus: Reisehinweise EDA
  • Minderjährige: Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Spanien informieren:

Konsulat von Montenegro
Bahnhofstrasse 97
8803 Rüschlikon
Tel: +41 79 400 58 54
E-Mail: rene.stammbach@rsmc.ch

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.

Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein.

Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für die Dauer Ihres Aufenthaltes vorübergehend eingeführt werden.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.

Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel. Andernfalls werden Sie vor Ort kurzfristig eine Haftpflichtversicherung abschliessen müssen.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren (max. 250g)

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung
  • 4 Liter Wein (nicht schäumend)
  • 16 Liter Bier

Steuerfreie Einfuhr
Persönliche Gegenstände dürfen steuerfrei eingeführt werden. Ausserdem Geschenke mit einem Wert bis zu USD 100.- pro Geschenk, ausgenommen Alkohol und Tabak.

Parfum darf nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden: 50ml Parfum oder 250ml Eau de Toilette.

Für den persönlichen Gebrauch dürfen Kaffee, Tee und maximal 1kg Lebensmittel eingeführt werden.

 

Mehr zum Thema: 
Einfuhr in die Schweiz
Einfuhr nach Europa

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (Lenker), wenn der Lenker sich auf der Fahrbahn befindet, Nacht und Tag
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Reservebirnen (ausser bei Xenon-, Neon- oder LED-Licht)

Winterausrüstung
Winterreifen sind vom 15. November bis zum 31. März obligatorisch. Spikesreifen sind verboten.


Sicherheitsgurte : Auf allen Sitzen obligatorisch. 

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Velo

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm 
  • Velolicht

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • CH-Kleber
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Warnweste: 1 Warnweste für jede Person, die sich auf der Fahrbahn befindet
  • Reservebirnen

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten.

 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Dieses Reiseziel verfügt über kein Autobahnnetz.

Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.


Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassen
Auto5080100
Anhänger508080
Motorrad5080100

Blutalkoholgrenze

0.3‰

0‰ für Berufschauffeure

Kindersicherung

  • Kinder jünger als 5 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen. 

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Serbien
Embassy of Switzerland
Bulevar Oslobodjenja 4
11001 Belgrade

T +381 11 3065 820
T +381 11 3065 825

belgrade@eda.admin.ch

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei sichtbaren Karosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls ("potvrda") sein, um das Fahrzeug wieder ohne Probleme ausführen zu können.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. 

Notrufnummern
Polizei122
Ambulanz124
Feuerwehr123
Pannen+382 20 9807
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +382
Polizei: 122
Ambulanz: 124
Feuerwehr: 123
Pannen: +382 20 9807
Blutalkoholgrenze: 0.3‰
95: 1.599 EUR
98: 1.629 EUR
Diesel: 1.476 EUR
 

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