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Montenegro

Erstreckt sich von den hohen Bergen bis zu einer schmalen, zwei bis sechs Kilometer breiten Ebene an der Küste. Die historischen Städte sind reich an Geschichte.
Montenegro
Montenegro liegt an der Adria und ist umgeben von Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, dem Kosovo und Albanien.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Alpines Klima in den Bergregionen und Mittelmeerklima an der Küste. Hydrometeorological Service

Beste Reisezeit: Juni - Oktober.

Währung

Die Landeswährung ist der Euro - EUR.

  • Noten: EUR 5.-, 10.-, 20.-, 50.-, 100.-, 200.- und 500.-
  • Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cents und EUR 1.-, 2.-

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.  Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Auszug aus: HealthyTravel

Kriminalität

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

Gemäss EDA kommt Kleinkriminalität vor. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.

Weitere nützliche Reisehinweise

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Schweizer Staatsangehörige: Für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.
  • Reisedokumente, die Besuchern ausgestellt werden, die kein Visum benötigen, müssen mindestens 2 leere Visaseiten für die Ein- und Ausreisevermerke Montenegros aufweisen.
  • Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden.

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.  Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für die Dauer Ihres Aufenthaltes vorübergehend eingeführt werden.
  • Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel. Andernfalls werden Sie vor Ort kurzfristig eine Haftpflichtversicherung abschliessen müssen.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Landeswährung (Euro – EUR) und Fremdwährungen: keine Einschränkungen. Allerdings müssen Beträge ab EUR 10.000,- oder den Gegenwert in einer anderen Währung angegeben werden (inkl. Kreditkarten, Bankschecks und Schecks jeglicher Art).

Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Detaillierte Informationen finden Sie bei CITES: www.cites.org.
Erlaubt, ohne Pflanzengesundheitszeugnis, für den persönlichen Gebrauch:
- kleine Mengen Pflanzen und Pflanzenprodukte;
- frisches Obst und Gemüse (ausser Kartoffeln) bis maximal 5 Kilogramm.

Reisen mit Haustier

Haustiere, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht mit ins Haus.

Ein internationales Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Ausstellung muss spätestens 10 Tage vor Reiseantritt erfolgen.

Haustiere müssen vor der Abreise gegen äussere und innere Parasiten behandelt werden.

Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (Lenker), wenn der Lenker sich auf der Fahrbahn befindet, Nacht und Tag
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Reservebirnen (ausser bei Xenon-, Neon- oder LED-Licht)

Winterausrüstung
Winterreifen sind vom 15. November bis zum 31. März obligatorisch. Spikesreifen sind verboten.


Sicherheitsgurte : Auf allen Sitzen obligatorisch. 

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

E-Auto

  • Einschätzung: Die Ladeinfrastruktur entwickelt sich stetig weiter. Zurzeit benötigt der Besuch von Montenegro gute Vorbereitung und Planung.
  • Ladeinfrastruktur und Entwicklung:
    – Anfang 2024 etwa 8–10 Standorte mit weniger als 20 Ladepunkten.
    – Bis Anfang 2025 rund 14–15 Standorte mit etwa 35 Ladepunkten.
  • Standorte: Die meisten Ladestationen befinden sich in grösseren Städten und touristischen Gebieten.
  • Planung: Aufgrund der begrenzten Infrastruktur ist eine sorgfältige Routenplanung wichtig.
  • Parken: In vielen Städten ist das Parken gebührenpflichtig.
  • Kostenlose Ladestationen: Nicht garantiert.
  • Hotels und Unterkünfte: Einige bieten Lademöglichkeiten an.
  • TCS eCharge / swisscharge: Montenegro liegt ausserhalb etablierter Roaming-Netze. TCS eCharge ist nicht verlässlich einsetzbar.

Velo

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm empfohlen
  • Velolicht

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Helm für Fahrer und Beifahrer
  • CH-Kleber
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Warnweste: 1 Warnweste für jede Person, die sich auf der Fahrbahn befindet
  • Reservebirnen
  • Lichter müssen am Tag und in der Nacht eingeschaltet sein.

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten.

 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Verkehrsregeln

  • Rechtsverkehr.
  • Telefonieren beim Fahren:  Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassen
Auto5080100
Anhänger508080
Motorrad5080100

Blutalkoholgrenze

0.3‰

0‰ für Berufschauffeure

Kindersicherung

  • Kinder jünger als 5 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen. 

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Serbien
Embassy of Switzerland
Bulevar Oslobodjenja 4
11001 Belgrade

T +381 11 3065 820
T +381 11 3065 825

belgrade@eda.admin.ch

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei sichtbaren Karosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls ("potvrda") sein, um das Fahrzeug wieder ohne Probleme ausführen zu können.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. 

Notrufnummern
Polizei122
Ambulanz124
Feuerwehr123
Pannen+382 20 9807
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +382
Polizei: 122
Ambulanz: 124
Feuerwehr: 123
Pannen: +382 20 9807
Blutalkoholgrenze: 0.3‰
 

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!

Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie Ihre Erfahrung mit uns auf Google teilen. 

Vielen Dank für Ihr wertvolles Feedback!

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Gemütlich an der Adriaküste entlanggetuckert und plötzlich knallt’s?

Auch bei Pannen im Ausland oder Schäden am eigenen oder gemieteten Fahrzeug hilft der TCS. Wenn Sie den TCS ETI Schutzbrief haben, organisieren wir für Sie die lokale Pannenhilfe. 


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