Bitte beachten: Dieses Land wurde von den Schweizer Behörden als Risikoland eingestuft. Rückreisende in die Schweiz müssen folgendes auf sich nehmen: 10 Tage Quarantäne (unter speziellen Voraussetzungen 7 Tage), einen negativen Covid-19-Test vorweisen (nicht älter als 72 Stunden) und das elektronische Einreiseformular ausfüllen. Ab dem 25. Dezember, müssen Personen, die nach Montenegro reisen, einen negativen COVID-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Mit der aktuellen Situation ist vor allem eine gute Vorbereitung und Information wichtig. Rechnen Sie für die Reisen etwas mehr Zeit und Geduld ein und halten Sie sich jederzeit an die Hygienemassnahmen.
Mehr InformationenAlpines Klima in den Bergregionen und Mittelmeerklima an der Küste. Hydrometeorological Service
Beste Reisezeit: Juni - Oktober.
Die Landeswährung ist der Euro - EUR.
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Metrisches System
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische Lage und Demonstrationen.
Es gibt spezielle Hinweise für:
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA nimmt die Kriminalität zu. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Die Abfluggebühren werden auf den Flughäfen Tivat (TIV) und Podgorica (TGD) für Passagiere erhoben, die internationale Flüge (EUR 15.-) und Inlandsflüge (EUR 8.-) besteigen.
Hinweis
Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei der lokalen Polizeistelle anmelden; Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste.
Auszug aus: Reisehinweise EDA
Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für die Dauer Ihres Aufenthaltes vorübergehend eingeführt werden.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel. Andernfalls werden Sie vor Ort kurzfristig eine Haftpflichtversicherung abschliessen müssen.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Persönliche Gegenstände dürfen steuerfrei eingeführt werden. Ausserdem Geschenke mit einem Wert bis zu USD 100.- pro Geschenk, ausgenommen Alkohol und Tabak.
Parfum darf nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden: 50ml Parfum oder 250ml Eau de Toilette.
Für den persönlichen Gebrauch dürfen Kaffee, Tee und maximal 1kg Lebensmittel eingeführt werden.
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Winterreifen sind vom 15. November bis zum 31. März obligatorisch. Spikesreifen sind verboten.
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Auto
Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten.
Mit Ausnahme folgender Strecken ist die Benutzung des Autobahnnetzes in der Regel gebührenfrei: Tunnel E80 Podgorica / Bar
Rechtsverkehr.
Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autostrassen |
---|---|---|---|
Auto | 50 | 80 | 100 |
Anhänger | 50 | 80 | 80 |
Motorrad | 50 | 80 | 100 |
0.3‰
0‰ für Berufschauffeure
Kinder jünger als 5 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kinder jünger als 12 Jahre
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Schweizerische Botschaft in Serbien
Embassy of Switzerland
Bulevar Oslobodjenja 4
11001 Belgrade
T +381 11 3065 820
T +381 11 3065 825
T (Visa) +381 11 3065 815
F +381 11 2657 253
belgrade@eda.admin.ch
belgrade.visa@eda.admin.ch
Montenegrinische Botschaft in der Schweiz
Kanzlei
Spitalgasse 9
3011 Bern
T +41 31 311 54 90
F +41 31 311 54 92
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei sichtbaren Karosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls ("potvrda") sein, um das Fahrzeug wieder ohne Probleme ausführen zu können.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 122 |
Ambulanz | 124 |
Feuerwehr | 123 |
Pannen | +382 20 9807 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.