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Japan

Die ursprüngliche Zivilisation und die Landschaften sind die Hauptgründe für Touristen, dieses Reiseziel zu wählen.
Japan
Japan ist eine Inselgruppe im Pazifik, deren südlicher Teil auf Höhe von Korea liegt. Das Land bietet ein kontrastreiches Gelände mit Vulkanen und tiefen Tälern.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kühlgemässigtes Klima im Norden, subtropisches Klima im Süden.
 

  • Winter: kalt, im Norden mit teilweise ausgiebigen Schneefällen; im Süden vergleichsweise trocken.
  • Sommer: feuchtheiss und regnerisch.
  • Frühling und Herbst: relativ milde Temperaturen.


Beste Reisezeit: März - Mai und September - November. Regenzeit von Mitte Juni bis Mitte Juli.

Währung

Landeswährung: Yen - JPY

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Es gibt spezielle Hinweise für: Nordosten des Landes.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Besuchen Sie HealthyTravel, um die Impfempfehlungen und -pflichten zu überprüfen.

Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen bei der Ankunft gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige mit einem normalen Reisepass benötigen für maximal 90 Tage kein Visum. Sie können bei der Ankunft eine Verlängerung ihres Aufenthalts um bis zu sechs Monate beantragen.
  • Ein Visum in einem abgelaufenen Reisedokument wird akzeptiert, wenn der Passagier auch über ein neues Reisedokument verfügt.
  • Passagieren wird dringend empfohlen, die Einreise- und Zollerklärung vor der Abreise über das Webportal von Visit Japan auszufüllen. https://www.vjw.digital.go.jp/main/#/vjwplo001 Dies wird dazu beitragen, einen reibungslosen Einwanderungsprozess in Japan zu gewährleisten. Das ausgefüllte Formular muss bei der Ankunft vorgelegt werden.
  • Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden.
  • Minderjährigen unter 18 Jahren, die im Reisepass eines Elternteils eingetragen sind, ist die Einreise gestattet.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Japan informieren: 
Botschaft von Japan
Engestrasse 53
3001 Bern
Tel: +41 31 300 22 22
E-Mail: consularsection@br.mofa.go.jp
Website: Japanische Botschaft in der Schweiz.

Konsulat von Japan
Rue de Lausanne 82
1202 Genf
Tel: +41 22 716 99 00
E-Mail: consulate@br.mofa.go.jp
Website: www.geneve.ch.emb-japan.go.jp

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis wird nur zusammen mit einer japanischen Übersetzung vorübergehend anerkannt, die von der «Japan Automobile Federation (JAF)» oder durch die Schweizer Botschaft in Japan ausgestellt wird. Der in der Schweiz ausgestellte internationale Führerschein ist nicht anerkannt.
  • Embassy Tokyo
  • Japan Automobile Federation (JAF)
  • Application form for Japanese Translation of foreign driver's license
  • Mietwagen können nur von Fahrern gebucht werden, die ihren Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
  • Zusätzlich muss das Fahrzeug bei der Einfuhr von den Behörden technisch inspiziert werden und wird in Japan immatrikuliert.
  • Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise nach den aktuell gültigen Vorschriften.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Landeswährung (japanischer Yen – JPY) und Fremdwährungen: unbegrenzt. Beträge über 1.000.000 JPY müssen jedoch bei der Ankunft angegeben werden.

Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org.

Beschränkungen:
1. Pflanzen, Pflanzenteile und Früchte müssen dem Quarantänebeauftragten vorgelegt werden.
2. Für die Einfuhr bestimmter Früchte ist im Allgemeinen ein Pflanzenschutzzeugnis erforderlich, das von der Quarantänebehörde im Herkunftsland ausgestellt wurde. Besuchen Sie das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei unter https://www.maff.go.jp/pps/j/trip/top1en.html.

Reisen mit Haustier

Hunde müssen in Chitose (CTS), Fukuoka (FUK), Haneda (HND), Kagoshima (KOJ), Kansai (KIX), Kitakyushu (KKJ), Kobe (UKB), Nagoya (NGO), Naha (OKA), Narita (NRT) oder Osaka Itami (ITM) einreisen.

1. Ein internationales Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Ausstellung bzw. Bestätigung der Bescheinigung muss spätestens 10 Tage vor der Abreise erfolgen. Es muss abgestempelt sein und bestätigen, dass das Haustier bei guter Gesundheit und frei von ansteckenden Krankheiten, Parasitenerkrankungen oder anderen ansteckenden Erkrankungen ist.
2. Für Haustiere aus Brasilien, Spanien und den USA wird ein elektronisches internationales Gesundheitszeugnis akzeptiert.

Antragsteller (Transportunternehmer oder Besitzer) müssen den Tierquarantänedienst am voraussichtlichen Einreisehafen mindestens 40 Tage vor ihrer Ankunft in Japan per NACCS oder E-Mail benachrichtigen und rechtzeitig vor der Abreise eine Quittung vom AQS erhalten.

Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie unter https://www.maff.go.jp/aqs/english/animal/dog/index.html.

Haustiere können bei der Ankunft einer Quarantäne für maximal 180 Tage unterliegen.

Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.

Zusätzliche Informationen

Visa mit den folgenden Registrierungsnummern sind gefälscht und ungültig: EC5657951, EC5657998, FA0879127, FA0879315, FA0879386, FA0879805, FA0880946, FA3241686, FA3242156, FA3242410, FA3242411, FA3242678, FA3242814, FA3242862, FA3242946, FA8200127, FA8200190, FA8200198, FA8200208, FA8200213, FA8200214, FA8200215, FA8200301, FA8200302, FA8200303, FA8200304, FA8200394 und FA8200562.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Tempolimiten

  • Innerorts: 60 km/h
  • Innerorts in Tokyo: 40 km/h
  • Ausserorts: 60 km/h
  • Autobahnen: 100 km/h

Blutalkoholgrenze

0.3‰

Kindersicherung

Kinder jünger als 6
Angemessene Rückhaltevorrichtung

 

Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Im Notfall

Notfallnummern

Selbst bei geringem Sachschaden ist die Polizei zu verständigen, die ein Unfallprotokoll aufnimmt. Die in Japan abgeschlossene Versicherung muss informiert werden.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Apotheken: es ist ratsam, die für die Reise notwendigen Medikamente mitzunehmen (zusammen mit dem Rezept), da die Apotheken nicht über dieselben Produkte verfügen. 

Notrufnummern
Polizei110
Ambulanz119
Feuerwehr119
Pannen#9910
Einsatzzentrale ETI010 41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 100 V
Vorwahl: +81
Polizei: 110
Ambulanz: 119
Feuerwehr: 119
Pannen: #9910
Blutalkoholgrenze: 0.3‰
 

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!

Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie Ihre Erfahrung mit uns auf Google teilen. 

Vielen Dank für Ihr wertvolles Feedback!

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