





Kühlgemässigtes Klima im Norden, subtropisches Klima im Süden.
Beste Reisezeit: März - Mai und September - November. Regenzeit von Mitte Juni bis Mitte Juli.
Landeswährung: Yen - JPY
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Japan informieren:
Botschaft von Japan
Engestrasse 53
3001 Bern
Tel: +41 31 300 22 22
E-Mail: consularsection@br.mofa.go.jp
Website: Japanische Botschaft in der Schweiz.
Konsulat von Japan
Rue de Lausanne 82
1202 Genf
Tel: +41 22 716 99 00
E-Mail: consulate@br.mofa.go.jp
Website: www.geneve.ch.emb-japan.go.jp
Landeswährung (japanischer Yen – JPY) und Fremdwährungen: unbegrenzt. Beträge über 1.000.000 JPY müssen jedoch bei der Ankunft angegeben werden.
Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org.
Beschränkungen:
1. Pflanzen, Pflanzenteile und Früchte müssen dem Quarantänebeauftragten vorgelegt werden.
2. Für die Einfuhr bestimmter Früchte ist im Allgemeinen ein Pflanzenschutzzeugnis erforderlich, das von der Quarantänebehörde im Herkunftsland ausgestellt wurde. Besuchen Sie das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Fischerei unter https://www.maff.go.jp/pps/j/trip/top1en.html.
Hunde müssen in Chitose (CTS), Fukuoka (FUK), Haneda (HND), Kagoshima (KOJ), Kansai (KIX), Kitakyushu (KKJ), Kobe (UKB), Nagoya (NGO), Naha (OKA), Narita (NRT) oder Osaka Itami (ITM) einreisen.
1. Ein internationales Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Ausstellung bzw. Bestätigung der Bescheinigung muss spätestens 10 Tage vor der Abreise erfolgen. Es muss abgestempelt sein und bestätigen, dass das Haustier bei guter Gesundheit und frei von ansteckenden Krankheiten, Parasitenerkrankungen oder anderen ansteckenden Erkrankungen ist.
2. Für Haustiere aus Brasilien, Spanien und den USA wird ein elektronisches internationales Gesundheitszeugnis akzeptiert.
Antragsteller (Transportunternehmer oder Besitzer) müssen den Tierquarantänedienst am voraussichtlichen Einreisehafen mindestens 40 Tage vor ihrer Ankunft in Japan per NACCS oder E-Mail benachrichtigen und rechtzeitig vor der Abreise eine Quittung vom AQS erhalten.
Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie unter https://www.maff.go.jp/aqs/english/animal/dog/index.html.
Haustiere können bei der Ankunft einer Quarantäne für maximal 180 Tage unterliegen.
Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.
Visa mit den folgenden Registrierungsnummern sind gefälscht und ungültig: EC5657951, EC5657998, FA0879127, FA0879315, FA0879386, FA0879805, FA0880946, FA3241686, FA3242156, FA3242410, FA3242411, FA3242678, FA3242814, FA3242862, FA3242946, FA8200127, FA8200190, FA8200198, FA8200208, FA8200213, FA8200214, FA8200215, FA8200301, FA8200302, FA8200303, FA8200304, FA8200394 und FA8200562.
0.3‰
Kinder jünger als 6
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Selbst bei geringem Sachschaden ist die Polizei zu verständigen, die ein Unfallprotokoll aufnimmt. Die in Japan abgeschlossene Versicherung muss informiert werden.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Apotheken: es ist ratsam, die für die Reise notwendigen Medikamente mitzunehmen (zusammen mit dem Rezept), da die Apotheken nicht über dieselben Produkte verfügen.
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 110 |
| Ambulanz | 119 |
| Feuerwehr | 119 |
| Pannen | #9910 |
| Einsatzzentrale ETI | 010 41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA






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