Einreisedokumente
Einschränkungen und Massnahmen aufgrund des Coronavirus
Es gibt aktuell keine grenzsanitarischen Vorschriften für die Einreise aus der Schweiz.
Wichtig: Wir bemühen uns, immer auf dem neusten Stand zu sein, aber die aktuelle Lage kann sich jederzeit rasch verändern, was Unklarheiten mit sich bringen kann. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Reise gut vorzubereiten und sich bei den zuständigen Behörden zu informieren.
Einreisedokumente
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
- Für die Einreise in dieses Land ist eine gültige Schweizer Identitätskarte (oder Schweizerpass) erforderlich.
- Ein Visum ist nicht erforderlich.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Minderjährige
Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, wird eine Reisevollmacht empfohlen.
Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Fahrzeugdokumente
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 23 und 25 Jahren. In einigen Fällen muss der Fahrer den Führerschein bereits seit mindestens 6 Monaten besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 12 Monate vorübergehend eingeführt werden. Für Aufenthalte länger als 30 Tage muss jedoch eine Genehmigung bei SKAT (Dänische Zoll- und Steuerverwaltung) beantragt werden.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Import
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
- 50 Zigarren oder
- 250g Tabak oder
- Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung
- 4 Liter Wein (nicht schäumend)
- 16 Liter Bier
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
- Einreise mit dem Fahrzeug: maximal DKK 2'250.- pro Reisender
- Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal DKK 3'250.- pro Reisender
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.
Zollbehörde: https://skat.dk