Serbien
ist umgeben von Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien,
Mazedonien, dem Kosovo und Montenegro.
Serbien
ist umgeben von Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien,
Mazedonien, dem Kosovo und Montenegro.
Kontinentalklima im Flachland und in den Hochebenen und alpines Klima in den Bergregionen.
Beste Reisezeit: Juni - Oktober.
Landeswährung: Serbischer Dinar - RSD
Metrisches System
Grundsätzliche Einschätzung
Das Land kann als stabil bezeichnet werden.
Meiden Sie dennoch Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitung möglich, insbesondere bei Fussballspielen.
Spezifische regionale Risiken
Minengefahr besteht noch in einigen Gebieten: Südserbien (Region Presevo, Bujanovac und Medvedja), im südlichsten Teil der Grenze zu Kroatien. Die Minenfelder sind in der Regel gekennzeichnet. Als Folge der schweren Überschwemmungen vom Mai 2014, die zahlreiche Erdrutsche ausgelöst haben, wurden vermutlich aber auch Minen hochgespült und aus ehemals markierten Zonen fortgetragen. Halten Sie sich an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Auszug aus: Reisehinweise EDA
Gesundheitsinfrastruktur
Die medizinische Versorgung ist ausserhalb der grösseren Städte nicht überall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen eine finanzielle Garantie,bevor sie Patienten behandeln. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen in der Schweiz behandelt werden.
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Grundsätzliche Einschätzung
Kleinkriminalität kommt vor. Autodiebe bevorzugen teure Marken und lenken oft die Besitzer durch Tricks ab. Auf den Autobahnraststätten besteht das Risiko von Diebstählen aus geparkten Autos. Lassen Sie besonders nachts erhöhte Vorsicht walten.
Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und reisen Sie vorzugsweise nicht alleine.
Auszug aus: Reisehinweise EDA
In den letzten Jahren waren wiederholt kleinere Erdbeben zu verzeichnen
Auszug aus: Reisehinweise EDA
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Minderjährige
Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, wird eine Reisevollmacht empfohlen.
Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Die Bedingungen (Alter, Erfahrung), um ein Fahrzeug zu mieten, sind je nach Mietagentur verschieden. Wir empfehlen, direkt mit einem lokalen Anbieter Kontakt aufzunehmen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate (hintereinander oder nicht ; innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr) vorübergehend eingeführt werden. Der Besucher darf Serbien nicht ohne sein Fahrzeug verlassen. Am Fahrzeug muss der CH-Aufkleber oder das Autokennzeichen des entsprechenden Immatrikulationslandes sowie das Nummernschild angebracht sein.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel.
Obligatorische Ausrüstung
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
Auto
Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig. Der durchschnittliche Tarif variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.putevi-srbije.rs
Die Autobahngebühren können in RSD, EUR oder mit einer gängigen Kreditkarte bezahlt werden.
Auf einer Teil der E75 steht ebenfalls ein elektronisches Prepaid-System zur Verfügung.
Rechtsverkehr.
Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autostrassen | Autobahnen |
---|---|---|---|---|
Auto | 50 | 80 | 100 | 120 |
Anhänger | 50 | 80 | 80 | 80 |
Motorrad | 50 | 80 | 100 | 120 |
Wohnmobil > 3.5 t | 50 | 80 | 80 | 80 |
0.2‰
0‰ für Motorradfahrer und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 1 Jahr besitzen.
Kinder | Vorschrift |
---|---|
< 3 Jahren | Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.04 oder nachfolgend) Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden. |
3 - 12 Jahre | Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.04 oder nachfolgend) Kinder zwischen 3 und 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden. |
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen. Weitere Infos: Kindersitze
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei sichtbaren Karrosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls («potvrda») sein, um das Fahrzeug wieder ohne Probleme ausführen zu können.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 92 |
Ambulanz | 94 |
Feuerwehr | 93 |
Pannen | 987 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
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