Serbien ist umgeben von Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Nordmazedonien, dem Kosovo und Montenegro.






Serbien ist umgeben von Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Nordmazedonien, dem Kosovo und Montenegro.
Kontinentalklima im Flachland und in den Hochebenen und alpines Klima in den Bergregionen.
Beste Reisezeit: Juni - Oktober.
Landeswährung: Serbischer Dinar - RSD
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten in RSD, müssen am Zoll deklariert werden.
Metrisches System
Impfungen
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.
Auszug aus: HealthyTravel
Serbische Botschaft
Seminarstrasse 5
3006 Bern
Tel: +41 31 352 63 53
E-Mail: info@ambasadasrbije.ch
Website: www.berne.mfa.gov.rs
Generalkonsulat von Serbien in Zürich
Alfred-Escher-Strasse 4
8002 Zürich
Tel: +41 44 202 02 73
E-Mail: srb.cons.zurich@mfa.rs
Website: www.zurich.mfa.gov.rs
Ortsansässige und Nichtansässige:
Landeswährung (Serbischer Dinar-RSD) und Fremdwährungen (inkl. Reiseschecks und Bankschecks): bis zu einem Gegenwert von 10.000,- EUR. Darüber hinausgehende Mengen müssen beim Zoll angemeldet werden und bedürfen der Vorlage eines Kaufbelegs einer ausländischen Bank.
Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. Der Import/Export gefährdeter oder geschützter Arten ist nur mit einer von CITES ausgestellten Genehmigung gestattet.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem CITES-Dokument: http://www.cites.org.
Für Assistenz- und Blindenhunde gelten die gleichen Bestimmungen.
Für Haustiere aus Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Ungarn, Island, Irland (Rep.), Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz oder der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich.
Ein Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Ausstellung muss 10 Tage vor Anreise erfolgen.
- Dies gilt nicht für Haustiere, die aus Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, den Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Ungarn, Island, Irland (Rep.), Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz oder der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) einreisen.
1. Haustiere, die jünger als 12 Wochen sind und nicht gegen Tollwut geimpft wurden, oder älter als 12 Wochen sind, aber die Wartezeit von 21 Tagen nicht einhalten können, dürfen ein- und durchreisen, wenn sie aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus Andorra, den Färöern, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz oder
Vatikanstadt (Heiliger Stuhl). Dem Gesundheitszeugnis oder dem EU-Heimtierausweis muss eine unterzeichnete Erklärung beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass:
- das Haustier seinen Geburtsort nicht verlassen hat und keinen Kontakt mit Wildtieren hatte, die Tollwut übertragen könnten; oder
- im Reisepass der Mutter steht, dass sie zum Zeitpunkt der Geburt gegen Tollwut geimpft wurde.
2. Detaillierte Informationen finden Sie unter: https://www.vet.minpolj.gov.rs/movement-of-pets/ .
Haustiere müssen spätestens 15 Tage vor der Ankunft gegen Zecken und Bandwürmer behandelt werden.
Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.
Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf Motorrädern reisen.
Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.
Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift?
| km/h | Innerorts | Ausserorts | Autostrassen | Autobahnen |
|---|---|---|---|---|
| Auto | 50 | 80 | 100 | 130 |
| Anhänger | 50 | 80 | 80 | 80 |
| Motorrad | 50 | 80 | 100 | 120 |
| Wohnmobil > 3.5 t | 50 | 80 | 80 | 80 |
0.2‰
0‰ für Berufskraftfahrer, für Motorradfahrer und für Neulenker.
Kinder jünger als 3 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.04 oder nachfolgend). Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kinder zwischen 3 und 12 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.04 oder nachfolgend)
Kinder zwischen 3 und 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?
Schweizerische Botschaft in Serbien
Bulevar Oslobodjenja 4
11001 Belgrade
T +381 11 3065 820
T +381 11 3065 825
Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei sichtbaren Karosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls («potvrda») sein, um das Fahrzeug wieder ohne Probleme ausführen zu können.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 192 oder 112 |
| Ambulanz | 194 |
| Feuerwehr | 193 |
| Pannen | 987 |
| Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA






Auch bei Pannen im Ausland oder Schäden am eigenen oder gemieteten Fahrzeug hilft der TCS. Wenn Sie den TCS ETI Schutzbrief haben, organisieren wir für Sie die lokale Pannenhilfe.
Krise im Nahen Osten: Luftraumsperrungen
Grosse Drehkreuze geschlossen und zahlreiche Schweizer Reisende betroffen.
