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Serbien

Berge, Hochebenen, Flusstäler und zahlreiche römische, byzantinische und ottomanische Überreste warten auf Sie.
Serbien

Serbien ist umgeben von Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Nordmazedonien, dem Kosovo und Montenegro.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima im Flachland und in den Hochebenen und alpines Klima in den Bergregionen.

Beste Reisezeit: Juni - Oktober.

Währung

Landeswährung: Serbischer Dinar - RSD

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten in RSD, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Demonstrationen.
  • Es gibt spezielle Hinweise für: Grenzgebiete zu Kosovo e Region Bujanovac
  • Es gibt Kleinkriminalität. 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.    

Auszug aus: HealthyTravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen bei der Einreise gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige: Für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ist kein Visum erforderlich.
  • Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden.
  • Minderjährige unter 15 Jahren, die mit dem Reisepass eines Elternteils reisen, müssen im Visum des Elternteils namentlich aufgeführt sein.

Zuständige Behörden

Serbische Botschaft
Seminarstrasse 5
3006 Bern
Tel: +41 31 352 63 53
E-Mail: info@ambasadasrbije.ch
Website: www.berne.mfa.gov.rs

Generalkonsulat von Serbien in Zürich
Alfred-Escher-Strasse 4
8002 Zürich
Tel: +41 44 202 02 73
E-Mail: srb.cons.zurich@mfa.rs
Website: www.zurich.mfa.gov.rs

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate (hintereinander oder nicht ; innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr) vorübergehend eingeführt werden. Der Besucher darf Serbien nicht ohne sein Fahrzeug verlassen. Am Fahrzeug muss der CH-Aufkleber oder das Autokennzeichen des entsprechenden Immatrikulationslandes sowie das Nummernschild angebracht sein.
  • Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Ortsansässige und Nichtansässige:
Landeswährung (Serbischer Dinar-RSD) und Fremdwährungen (inkl. Reiseschecks und Bankschecks): bis zu einem Gegenwert von 10.000,- EUR. Darüber hinausgehende Mengen müssen beim Zoll angemeldet werden und bedürfen der Vorlage eines Kaufbelegs einer ausländischen Bank.

Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt. Der Import/Export gefährdeter oder geschützter Arten ist nur mit einer von CITES ausgestellten Genehmigung gestattet.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem CITES-Dokument: http://www.cites.org.

Reisen mit Haustier

Für Assistenz- und Blindenhunde gelten die gleichen Bestimmungen.

Für Haustiere aus Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Ungarn, Island, Irland (Rep.), Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz oder der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich.

Ein Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Ausstellung muss 10 Tage vor Anreise erfolgen.
- Dies gilt nicht für Haustiere, die aus Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, den Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Ungarn, Island, Irland (Rep.), Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz oder der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) einreisen.

1. Haustiere, die jünger als 12 Wochen sind und nicht gegen Tollwut geimpft wurden, oder älter als 12 Wochen sind, aber die Wartezeit von 21 Tagen nicht einhalten können, dürfen ein- und durchreisen, wenn sie aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus Andorra, den Färöern, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz oder
Vatikanstadt (Heiliger Stuhl). Dem Gesundheitszeugnis oder dem EU-Heimtierausweis muss eine unterzeichnete Erklärung beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass:
- das Haustier seinen Geburtsort nicht verlassen hat und keinen Kontakt mit Wildtieren hatte, die Tollwut übertragen könnten; oder
- im Reisepass der Mutter steht, dass sie zum Zeitpunkt der Geburt gegen Tollwut geimpft wurde.

2. Detaillierte Informationen finden Sie unter: https://www.vet.minpolj.gov.rs/movement-of-pets/ .

Haustiere müssen spätestens 15 Tage vor der Ankunft gegen Zecken und Bandwürmer behandelt werden.

Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (Lenker), wenn der Lenker sich auf der Fahrbahn befindet
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Abschleppseil- oder Stange

Winterausrüstung

  • Zwischen dem 1. November und dem 1. April sind Winterreifen bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht).
  • Spikesreifen sind verboten. 
  • Schneeketten müssen des Winters an Bord des Fahrzeugs mitgeführt werden, wenn ausserhalb besiedelter Gebiete oder Städten gefahren wird.
  • Als Alternative zu Schneeketten ist auch die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock erlaubt.


Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

E-Auto

  • Einschätzung: Serbien verfügt über ein noch relativ spärliches Netz von Ladestationen. Reisen mit dem Elektroauto bleibt eine Herausforderung und eine gute Routenplanung notwendig.
  • Ladestationen: Aktuell gibt es hauptsächlich in grösseren Städten Standorte mit Ladepunkten. DC-Lader finden sich vor allem entlang der Hauptverkehrsachsen.
  • Anbieter: Grössere Anbieter sind Virta und charge&GO. Bezahlung meist per App.
  • TCS eCharge / swisscharge : Mit der TCS eCharge-App haben Sie keinen Zugang zu den Ladenetzen in Serbien.
  • Herausforderungen: Begrenzte Anschlüsse, grosse Distanzen, mögliche technische Probleme.
  • Planung: Eine sorgfältige Routenplanung ist unerlässlich. Nutzen Sie Apps wie ADAC Drive oder GoingElectric zur Suche nach Ladestationen

Velo

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm empfohlen
  • Velolicht

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Helm für Fahrer und Beifahrer
  • CH-Kleber
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung (Typ A für Motorrad)
  • Warnweste (empfohlen)
  • Die Lichter müssen am Tag (Tagfahrlicht) und bei Nacht eingeschaltet sein.

Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf Motorrädern reisen. 

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten.

 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

  • Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig.
  • Der durchschnittliche Tarif  variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.putevi-srbije.rs
  • Die Autobahngebühren können in RSD, EUR oder mit einer gängigen Kreditkarte  bezahlt werden.
  • Auf einer Teil der E75 steht ebenfalls ein elektronisches Prepaid-System zur Verfügung.
  • Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland

Verkehrsregeln

  • Rechtsverkehr.
  • Telefonieren beim Fahren: Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassenAutobahnen
Auto5080100130
Anhänger50808080
Motorrad5080100120
Wohnmobil > 3.5 t50808080
  • Neulenker (Führerschein unter 1 Jahr alt): dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 90% der auf Verkehrszeichen angegebenen Geschwindigkeit nicht überschreiten.
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

0.2‰

0‰  für Berufskraftfahrer, für Motorradfahrer und für Neulenker.

Kindersicherung

Kinder jünger als 3 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.04 oder nachfolgend). Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.

 

Kinder zwischen 3 und 12 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.04 oder nachfolgend)

Kinder zwischen 3 und 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.

 

Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Serbien
Bulevar Oslobodjenja 4
11001 Belgrade

T +381 11 3065 820
T +381 11 3065 825

belgrade@eda.admin.ch

www.eda.admin.ch/belgrade 

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei sichtbaren Karosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls («potvrda») sein, um das Fahrzeug wieder ohne Probleme ausführen zu können.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei192 oder 112
Ambulanz194
Feuerwehr193
Pannen987
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +381
Polizei: 192 oder 112
Ambulanz: 194
Feuerwehr: 193
Pannen: 987
Blutalkoholgrenze: 0.2‰ / 0‰
95: 1,60361 RSD
98: 1,8423 RSD
Diesel: 1,81593 RSD
 

Panne auf halber Strecke nach Belgrad?

Auch bei Pannen im Ausland oder Schäden am eigenen oder gemieteten Fahrzeug hilft der TCS. Wenn Sie den TCS ETI Schutzbrief haben, organisieren wir für Sie die lokale Pannenhilfe. 


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