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Serbien

Berge, Hochebenen, Flusstäler und zahlreiche römische, byzantinische und ottomanische Überreste warten auf Sie.
Serbien

Serbien ist umgeben von Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Nordmazedonien, dem Kosovo und Montenegro.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima im Flachland und in den Hochebenen und alpines Klima in den Bergregionen.

Beste Reisezeit: Juni - Oktober.

Währung

Landeswährung: Serbischer Dinar - RSD

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten in RSD, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit unterwegs

Sicherheitslage

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

Es gibt spezielle Hinweise für:

  • Grenzgebiete zu Kosovo
  • Region Bujanovac

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.


Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.   

Auszug aus: HealthyTravel

Kriminalität

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

Gemäss EDA gibt es Kleinkriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.

Weitere nützliche Reisehinweise

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

  • Für die Einreise in dieses Land ist eine gültige Schweizer Identitätskarte (oder Schweizerpass) erforderlich.
  • Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist ein Visum nicht erforderlich.

Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.

 

Minderjährige
Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, wird eine Reisevollmacht empfohlen.

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.

Die Bedingungen (Alter, Erfahrung), um ein Fahrzeug zu mieten, sind je nach Mietagentur verschieden. Wir empfehlen, direkt mit einem lokalen Anbieter Kontakt aufzunehmen.


Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate (hintereinander oder nicht ; innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr) vorübergehend eingeführt werden. Der Besucher darf Serbien nicht ohne sein Fahrzeug verlassen. Am Fahrzeug muss der CH-Aufkleber oder das Autokennzeichen des entsprechenden Immatrikulationslandes sowie das Nummernschild angebracht sein.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.

Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren (max. 250g)

 

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen 

 

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen darf nur bis zu einem Wert von EUR 3000.- steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

Parfum darf nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden: ein Parfum und ein Eau de Toilette.

Für den persönlichen Gebrauch dürfen Kaffee, Tee und Lebensmittel eingeführt werden.

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (Lenker), wenn der Lenker sich auf der Fahrbahn befindet
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Schlepptau

Winterausrüstung
Winterreifen sind bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis obligatorisch (situative Winterausrüstungspflicht). Spikesreifen sind verboten. Als Alternative zu Schneeketten ist auch die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock erlaubt.


Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.

Velo

  • Velohelm empfohlen

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velolicht

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • CH-Kleber
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung (Typ A für Motorrad)
  • Warnweste (empfohlen)

Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf Motorrädern reisen. 

 

Fahrlichter

Auto
Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.


Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten.

 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig. Der durchschnittliche Tarif  variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.putevi-srbije.rs

Die Autobahngebühren können in RSD, EUR oder mit einer gängigen Kreditkarte  bezahlt werden.

Auf einer Teil der E75 steht ebenfalls ein elektronisches Prepaid-System zur Verfügung.

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.


Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassenAutobahnen
Auto5080100120
Anhänger50808080
Motorrad5080100120
Wohnmobil > 3.5 t50808080

 

Neulenker (Führerschein unter 1 Jahr alt): dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 90% der auf Verkehrszeichen angegebenen Geschwindigkeit nicht überschreiten.

 

Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.

Blutalkoholgrenze

0.2‰

0‰  für Berufskraftfahrer, für Motorradfahrer und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 1 Jahr besitzen.

Kindersicherung

Kinder jünger als 3 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.04 oder nachfolgend)

Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.

 

Kinder zwischen 3 und 12 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.04 oder nachfolgend)

Kinder zwischen 3 und 12 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.

 

Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Serbien
Bulevar Oslobodjenja 4
11001 Belgrade

T +381 11 3065 820
T +381 11 3065 825
T (Visa) +381 11 3065 815
F +381 11 2657 253

belgrade@eda.admin.ch
belgrade.visa@eda.admin.ch

www.eda.admin.ch/belgrade 

 

Serbische Botschaft in der Schweiz
Konsularabteilung der Botschaft
Seminarstrasse 5
3006 Bern

T +31 352 63 53
T +31 352 63 54
F +31 351 44 74

konzul@ambasadasrbije.ch

www.berne.mfa.gov.rs

Öffnungszeiten:

Mo-Fr: 9:00 – 13:00 Uhr

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Bei sichtbaren Karosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls («potvrda») sein, um das Fahrzeug wieder ohne Probleme ausführen zu können.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei192
Ambulanz194
Feuerwehr193
Pannen987
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +381
Polizei: 192
Ambulanz: 194
Feuerwehr: 193
Pannen: 987
Blutalkoholgrenze: 0.2‰ / 0‰
95: 1,61458 RSD
98: 1,77522 RSD
Diesel: 1,71069 RSD
 

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