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Irland

Landschaften, die geprägt sind von Felsen, Wiesen, Mooren, Klippen und Stränden. Irland besitzt auch zahlreiche historische Stätten.
Irland

Irland liegt im Atlantik neben Grossbritannien, die zwei Inseln sind durch die Irische See getrennt. Im Norden grenzt Irland an Nordirland, das zum Vereinigten Königreich gehört.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Ozeanisches Klima; die Westküste ist das ganze Jahr über Winden ausgesetzt.

Beste Reisezeit: Mai - August.

Währung

Die Landeswährung ist der Euro - EUR.

  • Noten: EUR 5.-, 10.-, 20.-, 50.-, 100.-, 200.- und 500.-
  • Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cents und EUR 1.-, 2.-

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Taschendiebstähle sind häufig.  In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil variieren. 

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Hepatitis B, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.     

Auszug aus: HealthyTravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisepässe für Staatsangehörige von [Nationalität], Schweizer und Ein Visum für Mitgliedstaaten des EWR muss bei der Einreise gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige benötigen kein Visum.
  • Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden.
  • Minderjährige, die unbegleitet oder in Begleitung eines Elternteils oder einer anderen Person als einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen, können mögliche Verzögerungen verhindern, wenn sie über eine notariell beglaubigte, vom abwesenden Elternteil unterzeichnete Vollmacht verfügen. Weitere Details finden Sie unter https://www.irishimmigration.ie/at-the-border/travelling-with-children/.
  • Visa für Minderjährige (Personen unter 18 Jahren), deren Ausstellungsdatum nach dem 12. Oktober 2014 liegt, müssen einen der folgenden Vermerke tragen: 1) „In Begleitung", wenn der Minderjährige mit einem oder zwei Elternteilen/Erziehungsberechtigten oder einem anderen Erwachsenen reist. Der Name dieser Person muss zusammen mit ihrer Reisepassnummer im Visum angegeben werden. Bei zwei namentlich genannten Erwachsenen werden nur die Passnummern eingegeben. Der Minderjährige kann nicht reisen, wenn die genannte Person ihn nicht begleitet; oder 2) „Unbegleitet", wenn der Minderjährige ohne Begleitung reisen darf. Diese Art von Visum erlaubt es dem Minderjährigen auch, von einem Erwachsenen begleitet zu werden. Hinweis: Sollte ein Inhaber eines Visums mit dem oben genannten Vermerk das 18. Lebensjahr erreichen, wird das Visum so behandelt, als ob es diesen Vermerk nicht tragen würde.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Irland informieren: : 
Botschaft von Irland
Kirchenfeldstrasse 68
3005 Bern
Tel. : +41 31 350 03 80
E-Mail : berne@dfa.ie

Konsulat von Irland
Claridenstrasse 25
8002 Zürich
Tel: +41 44 289 25 15
E-Mail : zurich@honoraryconsul.ie

Website: www.dfa.ie/switzerland

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis wird während 12 Monaten anerkannt.
  • Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 1 Jahr vorübergehend eingeführt werden.
  • Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Bei Direkteinreise aus oder Reise in ein Land ausserhalb der EU: Beträge ab EUR 10.000,- oder den Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks aller Art) müssen deklariert werden.

Reisen mit Haustier

1. Die maximale Anzahl nichtkommerzieller Haustiere, die pro Passagier transportiert werden können, beträgt 5.
2. Haustiere müssen in Cork (ORK), Dublin (DUB) oder Shannon (SNN) ankommen.
- Dies gilt nicht für Haustiere, die aus Andorra, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl), der Schweiz oder einem EU-Mitgliedsstaat einreisen.

Es ist ein Heimtierausweis oder ein EU-Gesundheitszeugnis erforderlich. Der Heimtierausweis muss ein EU-Heimtierausweis oder ein von Andorra, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) oder der Schweiz ausgestellter Heimtierausweis sein. Der Heimtierausweis wird akzeptiert, wenn sich zwischen dem Zeitpunkt der Ausreise aus Irland (Republik) oder einem anderen EU-Mitgliedstaat und dem Zeitpunkt der Rückkehr nach Irland (Republik) keine Änderung am Tollwutimpfungsstatus oder am Tollwuttest ergeben hat.

Ein internationales Gesundheitszeugnis oder ein Heimtierausweis ist erforderlich. Das Gesundheitszeugnis darf höchstens 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt oder bestätigt worden sein und muss dem EU-Standardmuster gemäss der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 entsprechen. Dieses Modell finden Sie unter https://tinyurl.com/mr43x6mp. Darin müssen die Identifikationsnummer des Mikrochips und dessen Anbringungsdatum, Angaben zur Tollwutimpfung, gegebenenfalls Ergebnisse des Tollwut-Antikörpertests und Angaben zur Behandlung gegen Bandwürmer enthalten sein.

Für Haustiere mit kupierten Ohren ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Es muss von der Abteilung für Tierschutz des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Meeresschutz ausgestellt werden. Ausserdem ist eine tierärztliche Bescheinigung im Original erforderlich, aus der der tierärztliche Grund für das Kupieren der Ohren hervorgeht. Es muss von einem Tierarzt unterschrieben sein und den offiziellen Stempel der Tierarztpraxis tragen. Die Unterlagen müssen mindestens 5 Tage vor der Abreise eingereicht werden an welfarelicensing@agriculture.gov.ie.

1. Die Originaldokumente werden benötigt. Kopien werden nicht akzeptiert.
2. Die Ankunft von Haustieren muss dem irischen Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Meeresangelegenheiten mindestens 24 Stunden vor der Ankunft gemeldet werden. Die Fluggesellschaft muss eine E-Mail an petmove@agriculture.gov.ie senden, und der Eigentümer oder eine bevollmächtigte Person muss im Voraus eine Konformitätsprüfung bei der Ankunft veranlassen, indem sie die entsprechenden Angaben unter folgender Adresse einreicht: https://inis-pub-ui.apps.services.agriculture.gov.ie/#/pets Die Bei Ankunft nach 21:00 Uhr muss die Buchung über „Lissenhall Kennels" lissenhallkennels@gmail.com erfolgen.
Dies gilt nicht für Haustiere, die aus Andorra, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, dem Vatikan (Heiliger Stuhl), der Schweiz oder einem EU-Mitgliedstaat einreisen.
3. Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie unter https://www.gov.ie/en/department-of-agriculture-food-and-the-marine/publications/pet-travel/

Haustiere müssen mindestens 24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor der Ankunft gegen Bandwürmer behandelt werden.
- Dies gilt nicht für Haustiere, die aus Finnland, Malta, Nordirland oder Norwegen einreisen.

Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck (empfohlen)
  • An den Linksverkehr angepasste Scheinwerfer

Winterausrüstung

  • Spikesreifen und Schneeketten sind verboten.

Sicherheitsgurte : Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

E-Auto

  • Einschätzung: Irland verfügt über eine zunehmend gute Ladeinfrastruktur, insbesondere in städtischen Gebieten und entlang touristisch relevanter Strecken. Ausbauprogramme beschleunigen diesen Trend.
  • Ladenetzwerk und Entwicklung:
    – Anfang 2024 existierten rund 1'500–1'800 öffentliche Ladepunkte.
    – Bis Anfang 2025 sind es etwa 2'400–2'500 Ladepunkte – ein Wachstum von rund 30–40% in einem Jahr.
    – 2025 wurde eine nationale Strategie für den Ausbau von Ladeinfrastruktur verabschiedet, inklusive eines Programms für regionale und lokale Ladehubs.
  • Hochleistungs-Hubs: Im Sommer 2025 wurden 53 neue Fast- und Ultra-Fast-Hubs auf dem National Road Network angekündigt, die 175 zusätzliche Ladepunkte bereitstellen werden.
  • Regionale Verteilung:
    – County Dublin ist am besten ausgestattet, gefolgt von Cork und Galway.
    – In ländlichen Regionen ist die Dichte geringer; hier ist Routenplanung wichtig.
  • Hauptanbieter: ESB (Electricity Supply Board) betreibt das grösste Netz, ergänzt durch EasyGo und ePower.
  • Apps und Planung: ESB-Charge-Point-Map, Electromaps und ePower eignen sich für Planung und Standortsuche.
  • Parken: In einigen Gemeinden parken Elektroautos während des Ladevorgangs kostenlos. In Dublin ist das Parken an vielen öffentlichen Säulen kostenpflichtig.
  • TCS eCharge / swisscharge:
    – Die Abdeckung durch TCS eCharge ist begrenzt bis moderat; einige internationale Roaming-Partner sind angebunden, aber ESB und weitere lokale Netze sind primär über eigene Apps erreichbar.
    – Empfehlung: ESB-App zusätzlich zur Nutzung des öffentlich geförderten Netzes installieren; TCS eCharge als Ergänzung nutzen.
  • Unterkünfte: Viele Hotels, insbesondere der oberen Kategorien, bieten Ladepunkte. Filterfunktionen auf Buchungsplattformen helfen bei der Suche.

Velo

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm empfohlen
  • Reflektoren
  • Velolicht (weiss vorne und rot hinten)
  • Klingel

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Helm für Fahrer- und Beifahrer
  • CH-Kleber

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten.

 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

  • Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig.
  • Auf folgender Webseite können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.tii.ie
  • Die Autobahngebühren können mit Bargeld oder per eToll elektronisch bezahlt werden. Mit letzterem System kann an Zahlstellen die Wartezeit verkürzt werden.
  • Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland.

Verkehrsregeln

  • Linksverkehr.
  • Telefonieren beim Fahren: 
  • Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden
  • Rauchverbot im Auto: Im Auto gilt Rauchverbot wenn Minderjährige mitfahren.

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen
Auto5060 - 100120
Anhänger5060 - 8080
Motorrad50

60 - 100

120

Blutalkoholgrenze

0.5‰

0.2‰ für Berufskraftfahrer und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahren besitzen.

Kindersicherung

  • Kinder jünger als 3 Jahre : Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend). Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
  • Kinder älter als 3 Jahre und kleiner als 150 cm und bis 36 kg: Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend), wenn das Fahrzeug mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist.
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Irland
6, Ailesbury Road
Ballsbridge
Dublin 4
D04 W205

T +353 1 218 63 82 / 83

dublin@eda.admin.ch

www.eda.admin.ch/dublin

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Aus Versicherungsgründen ist auch das Motor Insurers Bureau beizuziehen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei (Garda Siochana) und Ambulanz (112) anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei999 oder 112
Ambulanz999 oder 112
Feuerwehr999 oder 112
Pannen1800 66 77 88
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +353
Polizei: 999 oder 112
Ambulanz: 999 oder 112
Feuerwehr: 999 oder 112
Pannen: 1800 66 77 88
Blutalkoholgrenze: 0.5‰ / 0.2‰
95: 1.765 EUR
Diesel: 1.771 EUR
 

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!

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