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Nordmazedonien (Mazedonien)

Für Touristen gibt es einige Wintersportorte und Nationalparks sowie Klöster und Moscheen.
Nordmazedonien (Mazedonien)

Nordmazedonien (Mazedonien) ist umgeben von Serbien, Kosovo, Bulgarien, Griechenland und Albanien.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima im Norden und Osten, Mittelmeerklima im Südwesten und im unteren Wardar-Tal.

Beste Reisezeit: Mai - September.

Währung

Landeswährung: Mazedonischer Denar - MKD

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu:  Demonstrationen.
  • Es gibt spezielle Hinweise für: Grenzgebiet zu Kosovo.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.   

Auszug aus: HealthyTravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen bei der Ankunft noch mindestens 90 Tage gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige benötigen für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.
  • Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden.
  • Unbegleitete Ausländer unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Genehmigung der Eltern. Die Bewilligung muss von der zuständigen Stelle des Staates des Ausländers oder der diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Republik Mazedonien überprüft werden.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Albanien informieren:
Botschaft von Nordmazedonien
Kirchenfeldstrasse 30
3005 Bern
Tel: +41 31 352 00 02 / 31 352 00 16
E-Mail : bern@mfa.gov.mk

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis wird während 6 Monaten anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate (innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten) vorübergehend eingeführt werden.
  • Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
  • Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Ortsansässige und Nichtansässige:
Landeswährung (Mazedonischer Denar – MKD) und Fremdwährungen: bis zu 10.000 EUR oder Gegenwert. Beträge über 10.000 EUR müssen bei Ankunft angegeben werden.

Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org.
Die Einfuhr von Pflanzen, Blumen, Obst und Gemüse unterliegt der Genehmigung der Pflanzenschutzbehörde des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft.

Reisen mit Haustier

1. Haustiere, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nicht mit ins Haus.
2. Die maximale Anzahl nichtkommerzieller Haustiere beträgt 5.

Ein Heimtierausweis oder ein internationales Gesundheitszeugnis ist erforderlich.

Erforderlich ist ein internationales Gesundheitszeugnis oder ein Heimtierausweis. Das Gesundheitszeugnis muss abgestempelt sein und aus der Bestätigung bestehen, dass das Haustier:
- bei guter Gesundheit und frei von ansteckenden und parasitären Krankheiten oder anderen ansteckenden Erkrankungen ist; und
- wird mit zugelassenen innerlichen oder äusserlichen Antiparasitika behandelt.

Detaillierte Informationen finden Sie unter https://fva.gov.mk/index.php/mk/domasni-milenici.

Haustiere müssen vor der Ankunft gegen äussere und innere Parasiten behandelt werden.

Erforderlich ist eine individuelle Identifizierung in Form einer gut lesbaren Tätowierung oder eines anderen dauerhaften Identifikationsmittels bzw. eines elektronischen Identifikationssystems.

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (europäische Norm EN 471), wenn der Lenker sich auf der Fahrbahn Nacht und Tag bei schlechter Sicht befindet
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Reservebirnen (empfohlen, ausser bei Xenon-, Neon- oder LED-Licht)
  • Abschleppseil oder Abschleppstange

Winterausrüstung
Die folgende Winterausrüstung ist vom 15. November bis zum 15. März obligatorisch: Winterreifen oder Schneeketten. Spikesreifen sind verboten.


Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

E-Auto

  • Einschätzung: Reisen mit dem Elektroauto im Land bleibt noch eine Herausforderung. Eine gute Planung und Vorbereitung ist notwendig, allenfalls sollten alternative Transportmöglichkeiten in Betracht gezogen werden.
  • Begrenzte Ladeinfrastruktur: Die Versorgung mit Ladestationen ist eher dünn. Eine sorgfältige Routenplanung ist unerlässlich.
  • Standorte der Ladestationen: Einzelne Ladesäulen finden sich in Städten, an Transitrouten und in touristischen Gebieten.
  • Grenznahe Ladestationen: An der Grenze zu Griechenland in Gevgelija gibt es eine Schnellladestation.
  • Kostenlose Nutzung: Einige Ladestationen, wie die in Gevgelija, bieten kostenloses Laden an.
  • TCS eCharge / swisscharge:
    Kein verlässlicher Einsatz möglich; Land liegt ausserhalb der gängigen Roaming-Bereiche.

Velo

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm obligatorisch
  • Reflektoren
  • Velolicht

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Helm für Fahrer und Beifahrer
  • CH-Kleber
  • Reservebirnen (empfohlen)
  • Warnweste 1 Warnweste (europäische Norm EN 471)

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten.

 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Verkehrsregeln

  • Rechtsverkehr
  • Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden.

 

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassenAutobahnen
Auto40-6080110130
Anhänger40-60808080
Motorrad40-6080110130
Wohnmobil > 3.5 t40-60808080
  • Neulenker (Führerschein unter 2 Jahre alt): Ausserorts 60 km/h, Schnellstrasse 80 km/h, Autobahnen 100 km/h
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

0.5‰

0‰ für Berufschauffeure und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahre besitzen.

Kindersicherung

  • Kinder jünger als 2 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
  • Kinder jünger als 5 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung. Kinder zwischen 2 und 5 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
  • Kinder zwischen 5 und 12 Jahre: Angemessene Rückhaltevorrichtung.
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Nordmazedonien
Embassy of Switzerland
Maksim Gorki Street 19
1000 Skopje

T +389 2 310 33 00

skopje@eda.admin.ch

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Bei sichtbaren Karosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls sein, um das Fahrzeug wieder ohne Probleme ausführen zu können.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. 

Notrufnummern
Polizei192
Ambulanz194
Feuerwehr193
Pannen196
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +389
Polizei: 192
Ambulanz: 194
Feuerwehr: 193
Pannen: 196
Blutalkoholgrenze: 0.5‰ / 0‰
95: 1,27981 MKD
98: 1,31201 MKD
Diesel: 1,3764 MKD
 

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!

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Panne auf halber Strecke nach Skopje?

Auch bei Pannen im Ausland oder Schäden am eigenen oder gemieteten Fahrzeug hilft der TCS. Wenn Sie den TCS ETI Schutzbrief haben, organisieren wir für Sie die lokale Pannenhilfe. 


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