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Nordmazedonien (Mazedonien)

Für Touristen gibt es einige Wintersportorte und Nationalparks sowie Klöster und Moscheen.
Nordmazedonien (Mazedonien)

Nordmazedonien (Mazedonien) ist umgeben von Serbien, Kosovo, Bulgarien, Griechenland und Albanien.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Kontinentalklima im Norden und Osten, Mittelmeerklima im Südwesten und im unteren Wardar-Tal.

Beste Reisezeit: Mai - September.

Währung

Landeswährung: Mazedonischer Denar - MKD

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit unterwegs

Sicherheitslage

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu:  Demonstrationen.

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.


Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.   

Auszug aus: HealthyTravel

Kriminalität

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

Gemäss EDA können die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität beachtet werden. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.

Weitere nützliche Reisehinweise

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

  • Für die Einreise in dieses Land ist eine bis mindestens 90 Tagen nach Einreisedatum gültige Schweizer Identitätskarte (oder Schweizerpass) erforderlich.
  • Ein Visum ist für Aufenthalte bis zu 90 Tagen nicht erforderlich.

Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden.

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird während 6 Monaten anerkannt.

Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 23 Jahren. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens 2 Jahren besitzen.


Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate (innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten) vorübergehend eingeführt werden.

Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.

Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.

Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren (max. 250g)

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent
  • 2 Liter Wein (nicht schäumend)

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem Wert von EUR 350.- steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

Parfum darf nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden: 50ml Parfum oder 250ml Eau de Toilette.

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste pro Fahrzeug (europäische Norm EN 471), wenn der Lenker sich auf der Fahrbahn Nacht und Tag bei schlechter Sicht befindet
  • Pannendreieck
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung
  • Reservebirnen (empfohlen, ausser bei Xenon-, Neon- oder LED-Licht)
  • Schlepptau

Winterausrüstung
Die folgende Winterausrüstung ist vom 15. November bis zum 15. März obligatorisch: Winterreifen oder Schneeketten. Spikesreifen sind verboten.


Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.

Velo

  • Velohelm empfohlen

Obligatorische Ausrüstung:

  • Reflektoren
  • Velolicht

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • CH-Kleber
  • Reservebirnen (empfohlen)
  • Warnweste 1 Warnweste (europäische Norm EN 471)

Fahrlichter

Auto
Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.


Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten.

 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig. 

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.


Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).


Besondere rechtliche Bestimmungen
Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine Anhalter mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Mazedoniens.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassenAutobahnen
Auto40-6080110130
Anhänger40-60808080
Motorrad40-6080110130
Wohnmobil > 3.5 t40-60808080

 

Neulenker (Führerschein unter 2 Jahre alt): Ausserorts 60 km/h, Schnellstrasse 80 km/h, Autobahnen 100 km/h

Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.

Blutalkoholgrenze

0.5‰

0‰ für Berufschauffeure und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 2 Jahre besitzen.

Kindersicherung

Kinder jünger als 2 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung. Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.

 

Kinder jünger als 5 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung.

Kinder zwischen 2 und 5 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.

 

Kinder zwischen 5 und 12 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung

 

Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Nordmazedonien
Embassy of Switzerland
Maksim Gorki Street 19
1000 Skopje

T +389 2 310 33 00
F +389 2 310 33 01/41

skopje@eda.admin.ch

 

Für konsularische Dienstleistungen und Visa wenden Sie sich bitte an:

Regionales Konsularcenter Westbalkan

Regional Consular Center Western Balkans
c/o Embassy of Switzerland
Adrian Krasniqi 11
10060 Pristina
Kosovo

T +383 38 261 261

pristina.visa@eda.admin.ch (Visa)
westbalkan@eda.admin.ch

 

Mazedonische Botschaft in der Schweiz
Kanzlei
Kirchenfeldstrasse 30
3005 Bern

T +41 31 352 00 02
F +41 31/352 00 16

bern@mfa.gov.mk

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Bei sichtbaren Karosserieschäden muss der Fahrer im Besitz eines Polizeiprotokolls sein, um das Fahrzeug wieder ohne Probleme ausführen zu können.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf. 

Notrufnummern
Polizei192
Ambulanz194
Feuerwehr193
Pannen196
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +389
Polizei: 192
Ambulanz: 194
Feuerwehr: 193
Pannen: 196
Blutalkoholgrenze: 0.5‰ / 0‰
95: 1,40254 MKD
98: 1,44284 MKD
Diesel: 1,30581 MKD
 

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