Einreisende in Polen, die per Flugzeug, Zug oder Bus aus Regionen mit hohem Infektionsrisiko (einschliesslich der Schweiz) anreisen, müssen sich für 10 Tage in Quarantäne begeben oder einen negativen COVID-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Mit der aktuellen Situation ist vor allem eine gute Vorbereitung und Information wichtig. Rechnen Sie für die Reisen etwas mehr Zeit und Geduld ein und halten Sie sich jederzeit an die Hygienemassnahmen.
Mehr InformationenKontinentalklima, ozeanisches Klima im Norden.
Beste Reisezeit: Juni - September.
Landeswährung: Zloty - PLN
Beträge über EUR 15‘000.- dürfen nicht bar bezahlt werden.
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Metrisches System
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische Lage und Demonstrationen.
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA kommen Taschen- und Entreissdiebstähle vor. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Minderjährige
Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, wird eine Reisevollmacht stark empfohlen. Die Bestätigung sollte notariell beglaubigt sein.
Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate (innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten) vorübergehend eingeführt werden.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Spikesreifen sind verboten.
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Auto
Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Wild campen
Das Befahren von Autobahnen (nur A1, A2 und A4) ist kostenpflichtig. Der durchschnittliche Tarif variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp.
Ein elektronisches System (viaTOLL) steht ebenfalls kürzlich zur Verfügung.
Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.viatoll.pl
Die Autobahngebühren können in PLN, EUR oder mit einer gängigen Kreditkarte bezahlt werden.
Rechtsverkehr.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autostrassen | Autobahnen |
---|---|---|---|---|
Auto | 50-60* | 90 | 100-120** | 140 |
Anhänger | 50-60* | 70 | 80 | 80 |
Motorrad | 50-60* | 90 | 100-120** | 140 |
Wohnmobil > 3.5 t | 50-60* | 70 | 80 | 80 |
* 50 km/h von 05:00 bis 23:00 Uhr und 60 km/h von 23:00 bis 05:00 Uhr.
** 100 km/h auf 1-spurigen Autostrassen und 120km/h auf 2-spurigen.
< 0.2‰
Kinder jünger als 12 Jahre und kleiner als 150 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung oder eine andere den Normen entsprechende Rückhaltevorrichtung.
Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
In mehreren Städten gibt es Einschränkungen für Lastwagen.
In Krakau ist die Innenstadt eine verkehrsberuhigte Zone und nur mit Erlaubnis befahrbar. Für Personen ohne Erlaubnis existieren mehrere Parkmöglichkeiten. Nicht betroffen sind Motorräder.
In Lodz gibt es eine Fussgängerzone.
Schweizerische Botschaft in Polen
Embassy of Switzerland
Aleje Ujazdowskie 27
00-540 Warsaw
T +48 22 628 04 81 / 82
F +48 22 621 05 48
Polnische Botschaft in der Schweiz
Kanzlei
Elfenstrasse 20a
3015 Bern
T +41 31 358 02 40
F +41 31 358 02 16
Bei Verkehrsunfällen ist unbedingt die Polizei zu verständigen. Es wird empfohlen, an Ort und Stelle die Haftpflichtdeckung des Fahrzeugs der Gegenpartei zu nachzuprüfen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 997 oder 112 |
Ambulanz | 999 oder 112 |
Feuerwehr | 998 oder 112 |
Pannen | 96 37 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.