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Zypern

Exotische Landschaften, faszinierende Zivilisation (Städte, Denkmäler) und tolle Bademöglichkeiten sind die Hauptattraktionen des Landes.

Wichtige Informationen

05.05.2026: Aufgrund der Eskalation des Konflikts zwischen den USA, Israel und dem Iran bleiben weite Teile des Luftraums im Nahen Osten geschlossen oder stark eingeschränkt. Die sehr volatile Lage führt weiterhin zu Flugannullierungen, Umleitungen und erheblichen Verspätungen. Es ist weiterhin mit Einschränkungen im Flugverkehr zu rechnen, darunter vollständige oder teilweise Luftraumsperrungen, Verspätungen und Flugausfälle. Reisende werden gebeten, sich über die Entwicklung der Lage auf dem Laufenden zu halten und die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen.

Mehr Informationen
Zypern

Zypern liegt im östlichen Mittelmeer vor der Türkei und Syrien. Es ist die drittgrösste Mittelmeerinsel. Der nördliche Teil der Insel ist unter türkischer Kontrolle und wird ausser von der Türkei von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt. 

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Mittelmeerklima; warme und trockene Sommer, milde und feuchte Winter.

Beste Reisezeit: April - Oktober.

Währung

Die Landeswährung ist der Euro - EUR.

  • Noten: EUR 5.-, 10.-, 20.-, 50.-, 100.-, 200.- und 500.-
  • Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cents und EUR 1.-, 2.-

 

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Masseinheiten

Metrisches System

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Sozialen Spannungen, Demonstrationen, Demarkationslinie und Minenfelder.
  • Die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität können beachtet werden. 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Hepatitis B, Grippe, COVID-19. 

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

  Auszug aus: HealthyTravel

Rechtliche Bestimmungen

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA. Das EDA macht auf mehrere Verbote aufmerksam, darunter:

  • Fotografieren von Personen in Uniform, militärischen Einrichtungen und Gebäuden.
  • Kritik an politischen Führungspersonen der Türkischen Republik Nordzypern in der TRNZ
  • Der Besitz von Drogen kann mit hohen Haftstrafen geahndet werden.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Schweizer Staatsangehörige benötigen kein Visum.
  • Reisedokumente müssen mindestens 2 ungenutzte Visumseiten enthalten.

Zuständige Behörden

Konsulat der Republik Zypern
Rue Goetz-Monin 17
1205 Genf
Tel: +41 22 329 78 22
E-Mail: frangosantoine@bluewin.ch

Botschaft von Zypern in Rom
Konsularabteilung
Via Ludovisi 35,
I-00187 Rome
Tel: +39 06 808 8365
E-Mail: romeconsulate@mfa.gov.cy

 

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis wird für die Dauer von 6 Monaten anerkannt (auch in Nordzypern).
  • Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate (innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten) vorübergehend eingeführt werden. Diese Zeitperiode ist verlängerbar.
  • Einmal eingeführt, muss das Fahrzeug mithilfe des Formulars C.1040 beim nächsten Grenzposten gemeldet werden. Diese Formalität gilt es innert 24 Stunden zu erledigen.
  • Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig. Sie ist in Nordzypern nicht anerkannt: An der Grenze muss eine obligatorische Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Bei Direkteinreise aus oder Reise in ein Land ausserhalb der EU: Die Einfuhr von Beträgen ab EUR 10.000,- oder dem Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks aller Art) ist deklarationspflichtig.

Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Wenn Exemplare in den CITES-Anhängen oder den EU-Wildtierhandelsbestimmungen (EUWTR) enthalten sind, ist Folgendes erforderlich:
- ein CITES-Exportzertifikat des Export-/Ursprungslandes des Exemplars; Und
- eine von der CITES-Verwaltungsbehörde Zyperns (Umweltministerium) ausgestellte CITES-Einfuhrgenehmigung, die vor der Verbringung des Exemplars eingeholt werden muss.
Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org

Reisen mit Haustier

1. Die maximale Anzahl nichtkommerzieller Haustiere, die pro Passagier transportiert werden können, beträgt 5.
2. Aus Malaysia (Malaiische Halbinsel) einreisende Haustiere dürfen nicht ein- und durchreisen.
- Dies gilt nicht, wenn aus der Gesundheitsbescheinigung hervorgeht, dass:
- das Haustier in den letzten 60 Tagen vor der Abreise keinen Kontakt mit Schweinen hatte; und
- das Haustier war in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht in einer Firma, in der Fälle einer Nipah-Infektion bestätigt wurden; und
- das Tier hat ein negatives Bluttestergebnis auf Antikörper gegen das Nipah-Virus. Der Test muss spätestens 10 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
3. Haustiere müssen in Larnaca (LCA) oder Paphos (PFO) einreisen.
4. Die folgenden Hunderassen und deren Kreuzungen dürfen nicht einreisen: Amerikanischer Pitbullterrier, argentinischer Mastiff, brasilianischer Mastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, japanischer Tosa, Pitbullterrier und Tosa Inu.
5. Aus Australien einreisenden Haustieren (Katzen) ist die Ein- und Durchreise nicht gestattet.
- Dies gilt nicht, wenn aus dem Gesundheitszeugnis hervorgeht, dass sich das Tier in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht in einem Betrieb/Unternehmen aufgehalten hat, in dem Fälle einer Hendra-Infektion bestätigt wurden.
6. Der Zutritt für Haustiere (Katzen), die nicht zur Art 'Felis silvestris catus' gehören, ist nicht gestattet.

Es ist ein Heimtierausweis oder ein EU-Gesundheitszeugnis erforderlich. Der Heimtierausweis muss ein EU-Heimtierausweis oder ein von Andorra, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) oder der Schweiz ausgestellter Heimtierausweis sein. Der Heimtierausweis wird akzeptiert, sofern sich zwischen der Ausreise aus Zypern oder einem anderen EU-Mitgliedstaat und der Rückkehr nach Zypern keine Änderung am Tollwutimpfungsstatus oder am Tollwuttest ergeben hat.

Erforderlich ist ein internationales Gesundheitszeugnis oder ein Heimtierausweis. Das Gesundheitszeugnis darf höchstens 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt oder bestätigt worden sein und muss dem EU-Standardmuster gemäss der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 entsprechen. Dieses Modell finden Sie unter https://tinyurl.com/3e8hdtxh. Darin müssen die Identifikationsnummer des Mikrochips und dessen Anbringungsdatum, Angaben zur Tollwutimpfung, gegebenenfalls Ergebnisse des Tollwut-Antikörpertests und Angaben zur Behandlung gegen Bandwürmer enthalten sein.

1. Es muss eine schriftliche Erklärung vom Eigentümer oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt werden. Darin muss bestätigt werden, dass die Reise des Haustiers nichtkommerziellen Zwecken dient und dass das Haustier, das mit einer autorisierten Person reist, höchstens 5 Tage nach oder vor dem Besitzer ankommt.
2. Die Ankunft von Haustieren muss mindestens 48 Stunden vor der Ankunft beim Bezirksveterinäramt des Einreisehafens gemeldet werden.
- Dies gilt nicht für Haustiere, die aus einem EU-Mitgliedstaat einreisen.
3. Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter https://tinyurl.com/2wpba3wa.

Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.
- Dies gilt nicht für Haustiere, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.

Zusätzliche Informationen

Die Einreisebestimmungen für Ercan (ECN) finden Sie unter: http://mfa.gov.ct.tr/consular-info/visa-regulations/.

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • 2 Pannendreiecke
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung (empfohlen)
  • Feuerlöscher (empfohlen)

Sicherheitsgurte: auf allen Sitzen obligatorisch.

Winterausrüstung:

  • Auf Bergstrassen sind im Winter Spikereifen und Schneeketten erlaubt.
  • Als Alternative zu Schneeketten können Schneesocken verwendet werden.

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Velo

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm empfohlen
  • Velolicht
  • Bei Nacht reflektierende Kleidung und/oder Accessoires

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Helm für Fahrer und Beifahrer
  • CH-Kleber
  • 2 Pannendreiecke
  • Die Lichter müssen zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang verwendet werden.

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Verkehrsregeln

  • Rechtsverkehr.
  • Während der Fahrt darf das Handy nicht benutzt oder in der Hand gehalten werden.

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen
Auto5080100
Anhänger508080
Motorrad5080100
  • Die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 65 km/h.
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

0.5‰

Kindersicherung

  • Kinder jünger als 5 Jahre : Angemessene Rückhaltevorrichtung. Kinder unter 5 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
  • Kinder jünger als 12 Jahre und kleiner als 150 cm : Angemessene Rückhaltevorrichtung
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft auf Zypern
Embassy of Switzerland
Prodromou / 2 Dimitrakopoulou Street
2nd floor
1090 Nicosia

T+357 22 466 800

nicosia@eda.admin.ch

www.eda.admin.ch/nicosia

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man die Polizei benachrichtigen, ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Das Fahrzeug nicht vom Unfallort bewegen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Notrufnummern
Polizei112 oder 199
Ambulanz112 oder 199
Feuerwehr112 oder 199
Pannen02 31 31 31
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20
Apotheke192

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220/240 V
Vorwahl: +357
Polizei: 112 oder 199
Ambulanz: 112 oder 199
Feuerwehr: 112 oder 199
Pannen: 02 31 31 31
Blutalkoholgrenze: 0.5‰
 

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!

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