Zypern liegt im östlichen Mittelmeer vor der Türkei und Syrien. Es ist die drittgrösste Mittelmeerinsel. Der nördliche Teil der Insel ist unter türkischer Kontrolle und wird ausser von der Türkei von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt.






26.05.2026: Nach den erheblichen Störungen infolge der Spannungen zwischen den USA, Israel und Iran normalisiert sich der Flugverkehr im Nahen Osten schrittweise wieder. Die grossen regionalen Drehkreuze, insbesondere Dubai, Doha und Abu Dhabi, sind wieder in Betrieb, und Teile des Luftraums wurden erneut geöffnet. Die Lage bleibt jedoch instabil, und je nach Region gelten weiterhin gewisse Einschränkungen im Luftverkehr. Kurzfristige Flugumleitungen, Verspätungen und Annullierungen sind weiterhin möglich. Reisenden wird empfohlen, den Status ihres Fluges regelmässig bei ihrer Fluggesellschaft zu überprüfen, die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen und sich laufend über die Entwicklung der Situation zu informieren.
Mehr InformationenZypern liegt im östlichen Mittelmeer vor der Türkei und Syrien. Es ist die drittgrösste Mittelmeerinsel. Der nördliche Teil der Insel ist unter türkischer Kontrolle und wird ausser von der Türkei von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt.
Mittelmeerklima; warme und trockene Sommer, milde und feuchte Winter.
Beste Reisezeit: April - Oktober.
Die Landeswährung ist der Euro - EUR.
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.
Metrisches System
Impfungen
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.
Auszug aus: HealthyTravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA. Das EDA macht auf mehrere Verbote aufmerksam, darunter:
Konsulat der Republik Zypern
Rue Goetz-Monin 17
1205 Genf
Tel: +41 22 329 78 22
E-Mail: frangosantoine@bluewin.ch
Botschaft von Zypern in Rom
Konsularabteilung
Via Ludovisi 35,
I-00187 Rome
Tel: +39 06 808 8365
E-Mail: romeconsulate@mfa.gov.cy
Bei Direkteinreise aus oder Reise in ein Land ausserhalb der EU: Die Einfuhr von Beträgen ab EUR 10.000,- oder dem Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks aller Art) ist deklarationspflichtig.
Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Wenn das Exemplar in den CITES-Anhängen oder den EU-Wildtierhandelsvorschriften (EUWTR) aufgeführt ist, ist Folgendes erforderlich:
- ein CITES-Exportzertifikat des Ausfuhr-/Ursprungslandes des Exemplars; und
- eine CITES-Einfuhrgenehmigung, die von der CITES-Verwaltungsbehörde Zyperns (Umweltabteilung) ausgestellt wird und vor dem Transport des Exemplars eingeholt werden muss.
Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org
1. Die maximale Anzahl nichtkommerzieller Haustiere, die pro Passagier transportiert werden können, beträgt 5.
2. Aus Malaysia (Malaiische Halbinsel) einreisende Haustiere dürfen nicht ein- und durchreisen.
- Dies gilt nicht, wenn aus der Gesundheitsbescheinigung hervorgeht, dass:
- das Haustier in den letzten 60 Tagen vor der Abreise keinen Kontakt mit Schweinen hatte; und
- das Haustier war in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht in einer Firma, in der Fälle einer Nipah-Infektion bestätigt wurden; und
- das Tier hat ein negatives Bluttestergebnis auf Antikörper gegen das Nipah-Virus. Der Test muss spätestens 10 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
3. Haustiere müssen in Larnaca (LCA) oder Paphos (PFO) einreisen.
4. Die folgenden Hunderassen und deren Kreuzungen dürfen nicht einreisen: Amerikanischer Pitbullterrier, argentinischer Mastiff, brasilianischer Mastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, japanischer Tosa, Pitbullterrier und Tosa Inu.
5. Aus Australien einreisenden Haustieren (Katzen) ist die Ein- und Durchreise nicht gestattet.
- Dies gilt nicht, wenn aus dem Gesundheitszeugnis hervorgeht, dass sich das Tier in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht in einem Betrieb/Unternehmen aufgehalten hat, in dem Fälle einer Hendra-Infektion bestätigt wurden.
6. Der Zutritt für Haustiere (Katzen), die nicht zur Art 'Felis silvestris catus' gehören, ist nicht gestattet.
Es ist ein Heimtierausweis oder ein EU-Gesundheitszeugnis erforderlich. Der Heimtierausweis muss ein EU-Heimtierausweis oder ein von Andorra, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) oder der Schweiz ausgestellter Heimtierausweis sein. Der Heimtierausweis wird akzeptiert, sofern sich zwischen der Ausreise aus Zypern oder einem anderen EU-Mitgliedstaat und der Rückkehr nach Zypern keine Änderung am Tollwutimpfungsstatus oder am Tollwuttest ergeben hat.
Ein internationales Gesundheitszeugnis oder ein Heimtierpass ist erforderlich. Das Gesundheitszeugnis darf höchstens 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt oder bestätigt werden und muss auf dem EU-Standardmuster gemäss Verordnung (EU) Nr. 576/2013 basieren. Dieses Modell finden Sie unter https://food.ec.europa.eu/document/download/a8648cd3-a77a-4b29-b1d4-679d584d2f0c_en?filename=pm_eu-reg_animal-health-certificate_en.doc Die Es muss die Mikrochip-Identifikationsnummer und das Datum der Anwendung, Angaben zur Tollwutimpfung und gegebenenfalls die Ergebnisse des Tollwut-Antikörpertests sowie Angaben zur Behandlung gegen Bandwürmer enthalten.
1. Eine schriftliche Erklärung muss vom Eigentümer oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt werden. Es muss bestätigt werden, dass es sich bei dem mitreisenden Haustier um eine nichtkommerzielle Reise handelt, und es muss bescheinigt werden, dass das Haustier, das mit einer autorisierten Person reist, höchstens 5 Tage nach oder vor dem Besitzer eintrifft.
2. Die Ankunft von Haustieren muss mindestens 48 Stunden vor der Ankunft dem zuständigen Veterinäramt des Einreisehafens gemeldet werden.
Dies gilt nicht für Haustiere, die aus einem EU-Mitgliedstaat einreisen.
3. Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter https://www.moa.gov.cy/moa/vs/vs.nsf/vs07_en/F7E307422C0B1B99C22575350040DAE2?OpenDocument Die
Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.
- Dies gilt nicht für Haustiere, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Die Einreisebestimmungen für Ercan (ECN) finden Sie unter: http://mfa.gov.ct.tr/consular-info/visa-regulations/.
Obligatorische Ausrüstung
Sicherheitsgurte: auf allen Sitzen obligatorisch.
Winterausrüstung:
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Obligatorische Ausrüstung:
Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.
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Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift?
| km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
|---|---|---|---|
| Auto | 50 | 80 | 100 |
| Anhänger | 50 | 80 | 80 |
| Motorrad | 50 | 80 | 100 |
0.5‰
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Schweizerische Botschaft auf Zypern
Embassy of Switzerland
Prodromou / 2 Dimitrakopoulou Street
2nd floor
1090 Nicosia
T+357 22 466 800
Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch
Bei reinem Sachschaden sollte man die Polizei benachrichtigen, ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Das Fahrzeug nicht vom Unfallort bewegen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 112 oder 199 |
| Ambulanz | 112 oder 199 |
| Feuerwehr | 112 oder 199 |
| Pannen | 02 31 31 31 |
| Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
| Apotheke | 192 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA






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