Bosnien-Herzegowina ist umgeben von Kroatien, Serbien und Montenegro und besitzt nur einen schmalen Adriazugang.
Alle Einreisenden nach Bosnien und Herzegowina müssen einen negativen Coronatest vorweisen der nicht älter als 48 Stunden ist. Mit der aktuellen Situation ist vor allem eine gute Vorbereitung und Information wichtig. Rechnen Sie für die Reisen etwas mehr Zeit und Geduld ein und halten Sie sich jederzeit an die Hygienemassnahmen.
Mehr InformationenBosnien-Herzegowina ist umgeben von Kroatien, Serbien und Montenegro und besitzt nur einen schmalen Adriazugang.
Gemässigtes Kontinentalklima im Landesinnern, Mittelmeerklima an der Küste.
Beste Reisezeit: Juni - September.
Landeswährung: Konvertibilna Marka - BAM
Metrisches System
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische Situation, Sicherheitslage, Kundgebungen jeder Art, Minen und Blindgänger.
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA gibt es Kleinkriminalität. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise und die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Am Flughafen wird bei der Abreise eine Flughafengebühr erhoben: USD 12.-.
Ausländische Staatsangehörige müssen sich, ab einem Aufenthalt von mehr als 3 Tagen, innerhalb von 12 Stunden nach Ankunft polizeilich anmelden. Bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt üblicherweise das Hotel die Registrierung. Reisende ohne Hotelunterkunft können sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle wenden. Bei Aufenthalt ohne Registrierung droht eine Geldbusse oder schlimmstenfalls Abschiebung.
Minderjährige
Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, ist eine Reisevollmacht obligatorisch.
Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Die Haftpflichtversicherung ist für sämtliche Motorfahrzeuge (Motorräder eingeschlossen) obligatorisch. Überprüfen Sie die Geltungsdauer Ihrer Versicherungspolice für dieses Land.
Die Grüne Karte ist notwendig. Diese können Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung beziehen. Die Grüne Karte bescheinigt das Vorhandensein einer ausreichenden Versicherungsdeckung für das entsprechende Reiseziel. Ohne Grüne Karte muss an der Grenze eine kurzzeitige Versicherung abgeschlossen werden.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.
Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Die folgende Winterausrüstung ist vom 15. November bis zum 15. April obligatorisch: Winterreifen oder Schneeketten.
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Auto
Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten.
Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig.
Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: http://jpautoceste.ba/
Die Autobahngebühren können mit Bargeld oder einer gängigen Kreditkarte bezahlt werden
Rechtsverkehr.
Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
---|---|---|---|
Auto | 60 | 80 | 130 |
Anhänger | 60 | 80 | 80 |
Motorrad | 60 | 80 | 130 |
0.3‰
0‰ für Fahrer unter 21 Jahren und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 3 Jahren besitzen.
Kinder jünger als 3 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kinder jünger als 5 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kinder unter 5 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden.
Kinder zwischen 5 und 12 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen. Weitere Infos:
Schweizerische Botschaft in Bosnien und Herzegowina
Zmaja od Bosne 11
Zgrada RBBH objekat B
71000 Sarajevo
T +387 33 27 58 50
F +387 33 57 01 20
Bosnische Botschaft in der Schweiz
Kanzlei
Thorackerstrasse 3
3074 Muri b. Berne
T 031 351 10 51
T 031 351 10 52
F 031 351 10 79
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.
Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, können bis zur Abklärung der Schuldfrage vorübergehend festgenommen werden.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 122 |
Ambulanz | 124 |
Feuerwehr | 123 |
Pannen | 033-12 82 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.