Bosnien-Herzegowina ist umgeben von Kroatien, Serbien und Montenegro und besitzt nur einen schmalen Adriazugang.






Bosnien-Herzegowina ist umgeben von Kroatien, Serbien und Montenegro und besitzt nur einen schmalen Adriazugang.
Gemässigtes Kontinentalklima im Landesinnern, Mittelmeerklima an der Küste.
Beste Reisezeit: Juni - September.
Landeswährung: Konvertibilna Marka - BAM
Metrisches System
Impfungen
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.
Auszug aus: Healthytravel
Botschaft Bosnien und Herzegowina
Thorackerstrasse 3,
3074 Muri b. Berne
Tel: +41 31 351 10 51
E-Mail: amb.bern@mvp.gov.ba
Landeswährung (Konvertible Mark – BAM) und Landeswährungen: keine Einschränkungen. Beträge über BAM 10.000,- oder den Gegenwert müssen bei der Ankunft angegeben werden.
Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org.
Die maximale Anzahl nichtkommerzieller Haustiere, die pro Passagier transportiert werden können, beträgt 5.
Für Haustiere aus Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Guadeloupe, Ungarn, Irland (Rep.), Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Réunion, Rumänien, San Marino, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich.
Ein Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Es muss mindestens 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt worden sein und den auf dem Mikrochip angezeigten alphanumerischen Code, Angaben zur Tollwutimpfung und ggf. zur Blutentnahme enthalten.
- Dies gilt nicht für Haustiere, die in Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Färöer-Inseln, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Guadeloupe, den Niederlanden, Kroatien, Irland (Republik), Island, Italien, Zypern, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Martinique, Monaco, Norwegen, Deutschland, Polen, Portugal, Réunion, Rumänien, San Marino, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) ankommen.
Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.uino.gov.ba/portal/en/information-for-citizens-and-travelers-2/.
Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.
- Dies gilt nicht für Haustiere, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Die folgende Winterausrüstung ist vom 1. November bis zum 1. April obligatorisch: Winterreifen oder Schneeketten. Als Alternative zu Schneeketten ist auch die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock erlaubt.
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.
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Die Autobahngebühren können mit Bargeld oder einer gängigen Kreditkarte bezahlt werden
Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland.
Telefonieren beim Fahren
| km/h | Innerorts | Ausserorts | Autobahnen |
|---|---|---|---|
| Auto | 50 | 80* | 130 |
| Motorrad | 50 | 80* | 130 |
| Anhänger | 50 | 80* | 80 |
| Fahrzeuge >3,5 t < 7,5 t | 50 | 80* | 80 |
0.3‰
0‰ für Fahrer unter 21 Jahren und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 3 Jahren besitzen.
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Schweizerische Botschaft in Bosnien und Herzegowina
Zmaja od Bosne 11
Zgrada RBBH objekat B
71000 Sarajevo
T +387 33 27 58 50
Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei (122) und Ambulanz anzurufen (124).
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 122 |
| Ambulanz | 124 |
| Feuerwehr | 123 |
| Pannen | 033-12 82 |
| Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA






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