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Bosnien und Herzegowina

Reich an herrlicher Natur. Sarajevo fasziniert durch seinen unvergleichlichen Mix an Kulturen und Religionen und Schauplätze der Winterolympiade von 1984.
Bosnien und Herzegowina

Bosnien-Herzegowina ist umgeben von Kroatien, Serbien und Montenegro und besitzt nur einen schmalen Adriazugang.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Gemässigtes Kontinentalklima im Landesinnern, Mittelmeerklima an der Küste.

Beste Reisezeit: Juni - September.

Währung

Landeswährung: Konvertibilna Marka - BAM

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische, religiöse und ethnisch motivierte Spannungen, Kundgebungen jeder Art, Minen und Blindgänger.
  • Es gibt Kleinkriminalität. Achtung: Gefahr von Autodiebstahl in Städten. Wenn möglich, bewachte Parkplätze oder Parkhäuser benutzen. 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Tollwut, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch

Auszug aus: Healthytravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen mindestens 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige benötigen für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten kein Visum.
  • Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden.
  • Minderjährige unter 14 Jahren, die alleine oder mit einem Erwachsenen reisen, der kein Elternteil oder Erziehungsberechtigter ist, müssen über eine beglaubigte Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten verfügen. Die beglaubigte Einwilligung muss enthalten: - persönliche Daten des Minderjährigen und des Elternteils, Erziehungsberechtigten oder Vormunds; und - persönliche Daten der Begleitperson des Minderjährigen, wenn dieser mit einer Begleitperson reist; und - Zweck und Dauer des Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina; und - den Zeitraum, für den die Zustimmung erteilt wird; und die Unterschrift des Ausstellers. Dieses Dokument muss in einer der Amtssprachen von Bosnien und Herzegowina oder in englischer Sprache mit einer beglaubigten Übersetzung in eine der Amtssprachen von Bosnien und Herzegowina verfasst sein. Ein unbegleiteter Minderjähriger ist im Besitz einer gültigen, bestätigten Erlaubnis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, wenn er/sie: - mit einem von der Fluggesellschaft ausgestellten Ticket für unbegleitete Minderjährige reist; oder - als Teil einer Gruppe mit einem Lehrer reist, der im Besitz einer von der Bildungseinrichtung, die den Ausflug organisiert, abgestempelten Teilnehmerliste ist; oder - an einer sportlichen, kulturellen oder ähnlichen Veranstaltung teilnimmt und auf der Teilnehmerliste aufgeführt ist.

Zuständige Behörden

Botschaft Bosnien und Herzegowina
Thorackerstrasse 3,
3074 Muri b. Berne
Tel: +41 31 351 10 51
E-Mail: amb.bern@mvp.gov.ba

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Landeswährung (Konvertible Mark – BAM) und Landeswährungen: keine Einschränkungen. Beträge über BAM 10.000,- oder den Gegenwert müssen bei der Ankunft angegeben werden.

Die Einfuhr bestimmter gefährdeter Pflanzenarten, lebender Tiere und daraus hergestellter Produkte ist entsprechend dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten oder eingeschränkt.
Weitere Informationen finden Sie auf der CITES-Website: www.cites.org.

Reisen mit Haustier

Die maximale Anzahl nichtkommerzieller Haustiere, die pro Passagier transportiert werden können, beträgt 5.

Für Haustiere aus Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Guadeloupe, Ungarn, Irland (Rep.), Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique, Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Portugal, Réunion, Rumänien, San Marino, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich.

Ein Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Es muss mindestens 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt worden sein und den auf dem Mikrochip angezeigten alphanumerischen Code, Angaben zur Tollwutimpfung und ggf. zur Blutentnahme enthalten.
- Dies gilt nicht für Haustiere, die in Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Färöer-Inseln, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Guadeloupe, den Niederlanden, Kroatien, Irland (Republik), Island, Italien, Zypern, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Martinique, Monaco, Norwegen, Deutschland, Polen, Portugal, Réunion, Rumänien, San Marino, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) ankommen.

Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.uino.gov.ba/portal/en/information-for-citizens-and-travelers-2/.

Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.
- Dies gilt nicht für Haustiere, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste (empfohlen)
  • Pannendreieck
  • Ersatzrad mit dem nötigen Werkzeug zum Auswechseln.
  • Abschleppseil, mindestens 3 bis 5 Meter lang.
  • Erste-Hilfe-Ausrüstung, nicht älter als 5 Jahre
  • Reservebirnen (empfohlen)

Winterausrüstung
Die folgende Winterausrüstung ist vom 1. November bis zum 1. April obligatorisch: Winterreifen oder Schneeketten. Als Alternative zu Schneeketten ist auch die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock erlaubt.

Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.

 

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Velo

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm empfohlen

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Helm für Fahrer und Beifahrer
  • CH-Kleber
  • Motorräder müssen immer mit eingeschaltetem Abblendlicht und Rücklicht fahren.

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten.

 

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Die Autobahngebühren können mit Bargeld oder einer gängigen Kreditkarte bezahlt werden

Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland.

Verkehrsregeln

  • Rechtsverkehr.

Telefonieren beim Fahren

  • Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen
Auto5080*130
Motorrad5080*130
Anhänger5080*80
Fahrzeuge >3,5 t < 7,5 t5080*

80


 

Blutalkoholgrenze

0.3‰

0‰  für Fahrer unter 21 Jahren und für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 3 Jahren besitzen.

Kindersicherung

  • Kinder jünger als 5 Jahre: angemessene Rückhaltevorrichtung
  • Kindern unter 12 Jahren ist es nicht erlaubt, auf dem Vordersitz eines Autos zu sitzen. 
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen. 

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Bosnien und Herzegowina
Zmaja od Bosne 11
Zgrada RBBH objekat B
71000 Sarajevo

T +387 33 27 58 50

sarajevo@eda.admin.ch

www.eda.admin.ch/sarajevo

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei (122) und Ambulanz anzurufen (124).

Notrufnummern
Polizei122
Ambulanz124
Feuerwehr123
Pannen033-12 82
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +387
Polizei: 122
Ambulanz: 124
Feuerwehr: 123
Pannen: 033-12 82
Blutalkoholgrenze: 0.3‰ / 0‰
95: 1,47252 BAM
98: 1,36515 BAM
Diesel: 1,36515 BAM
 

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