Gebühren
Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig.
Der durchschnittliche Tarif von ca. EUR 7.-/100 km für ein leichtes Fahrzeug bis zu 3.5 t variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.autoroutes.fr
Die Autobahngebühren können mit Bargeld oder einer gängigen Kreditkarte bezahlt werden. Spezielle Automaten für Besitzer eines elektronischen Abonnements (Télépéage) sind ebenfalls vorhanden.
Kauf des elektronischen Abonnements
Mit Télépéage bezahlen Sie die Maut bargeldlos und ohne grossen Aufwand: Sie dürfen an den Mautstellen eigene Fahrspuren nutzen und werden mittels Chip (Badge) im Auto identifiziert. Die Bezahlung erfolgt dann bequem mittels Rechnung am Ende des Monats. Für die Télépéage gibt es verschiedene Abonnementsmodelle. Weitere Details und Beratung erhalten Sie in den TCS-Kontaktstellen oder auf unserer Themenseite.
Verkehrsregeln
Um die Sicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen hat Frankreich strenge Verkehrsregeln erlassen. Grundsätzlich kann man sagen, dass alles was zur Ablenkung führt nicht erlaubt ist und von der Polizei bestraft wird. So werden Bussen ausgesprochen für Essen am Steuer, Schminken am Steuer (auch bei Rotlicht und Stau), sehr laut Musik hören oder das Betrachten eines Bildschirmes (ausser Navigationsgerät). Weiter werden auch Fahrer mit losem Schuhwerk (z. Bsp. FlipFlops) bestraft.
Nur integrierte Freichsprechsysteme erlaubt
Frankreich hat für das Telefonieren am Steuer strenge Regelungen festgelegt. Grundsätzlich sind für alle Fahrer (Auto, LKW, Motorrad, Velo) sämtliche am Ohr getragenen Geräte, wie z. B. Kopfhörer oder Headsets, verboten, egal ob für Telefongespräche, Musik, Radio etc. Einzige Ausnahme sind Hörgeräte, diese dürfen weiter ohne Einschränkung genutzt werden.
Auto
Erlaubt ist nur das Telefonieren mit einem direkt integrierten System. Nicht erlaubt ist daher:
- Telefonieren mit dem Telefon in der Hand
- Headsets, egal ob mit einem oder zwei Ohrstöpsel
- Kopfhörer, egal ob eines oder beide Ohren verdeckt sind
- Bluetooth Headsets
Motorrad
Erlaubt ist nur das Telefonieren mit einem direkt im Helm integrierten System. Nicht erlaubt ist daher:
- Das Telefon unter den Helm klemmen
- Headsets, egal ob mit einem oder zwei Ohrstöpsel
Velo
Auf dem Velo ist es grundsätzlich nicht erlaubt während der Fahrt zu telefonieren, da es kein entsprechendes integriertes System gibt.
Handy am Steuer
Während man mit dem Auto unterwegs ist, darf das Handy nicht benutzt werden, resp. in der Hand gehalten werden. Dies gilt auch wenn der Motor des Fahrzeugs nicht läuft, z. Bsp. an einer Ampel. Solange das Fahrzeug im Verkehr ist - auch am Strassenrand - darf das Handy nicht bedient werden. Erst wenn das Auto explizit nicht mehr im Verkehr ist, also auf einem vorgesehenen Parkplatz parkiert wurde, ist es erlaubt sein Gerät zu benutzen.
Die Polizei darf den Führerschein einziehen, wenn aufgrund der Benutzung des Handy's eine weiteres Vergehen begangen wird, welches die Sicherheit betrifft. Z. Bsp: Der Autofahrer hat nicht geblinkt, weil er sein Smartphone bedient hat.
Rechtsverkehr.
Aktuelle Verkehrsinformationen finden Sie bei Bison-Futé.
Alle Informationen für Schwerverkehr gibt es beim internationalen Transportbüro Aftri.
Rauchverbot im Auto
Im Auto gilt Rauchverbot wenn Minderjährige mitfahren.
Tempolimiten
km/h | Innerorts | Ausserorts | Autostrassen | Autobahnen |
---|
Auto | 50 | 80 - 90** | 110 | 130 |
Anhänger* | 50 | 80 - 90** | 110 | 130 |
Motorrad | 50 | 80 - 90** | 110 | 130 |
Wohnmobil > 3.5 t | 50 | 80 | 90*** | 90 |
* Bis maximum 3.5 t Gewicht des Zuges (Rubrik 35 des Fahrzeugausweises).
** 80 km/h für Strassen mit Gegenverkehr ohne trennende Elemente zwischen den Fahrtrichtungen (z. Bsp. Leitplanke)
*** 90 km/h, wenn das Gesamtgewicht des Zuges mehr als 12 t beträgt
Bei Regen oder anderen Niederschlägen sowie für Neulenker, die ihren Führerschein noch keine 3 Jahre besitzen, beträgt die Höchstgeschwindigkeit ausserorts 80 km/h, auf Autostrassen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h.
Bei Nebel (Sichtweite unter 50 m): 50 km/h auf allen Strassen.
Blutalkoholgrenze
0.5‰
0.2‰ für Busfahrer, für Neulenker, die Ihren Führerausweis seit weniger als 3 Jahren besitzen
Kindersicherung
Kinder jünger als 10 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung (ECE-Prüfzeichen R 44.03 oder nachfolgend)
Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf dem Vordersitz befördert werden, ausser wenn alle Rücksitze bereits mit Kindern jünger als 10 Jahre besetzt sind.
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Umweltzone
In Frankreich gibt es zwei Arten von Umweltzonen: ZCR und ZPA. Die «Verkehrseinschränkungszonen» ZCR sind feste Umweltzonen, die ständig gelten. Sie werden im Zentrum einer Stadt eingeführt, um dort die alten Fahrzeuge vom Verkehr auszuschliessen. Einfahrverbote gelten gemäss der Definition der zuständigen Behörde. Die «Luftschutzzonen» ZPA sind nicht dauerhaft. Sie betreffen Kommunen und Grossgemeinden. Vignettenpflicht und Verkehrseinschränkungen gelten nur dann, wenn Grenzwerte von Feinstaub und Stickoxid über mehrere Tage überschritten werden.
Permanente Verkehrseinschränkungen (ZCR) gelten zum Beispiel in den Stadtzentren von Paris, Grenoble, Straßburg und Chambéry. Mehrere Städte, darunter Paris, Straßburg, Toulouse und Lyon, haben Luftschutzzonen (ZPAs) eingerichtet.
In diese Zonen dürfen nur Fahrzeuge mit Crit'Air-Vignette einfahren. Die Crit’Air-Vignette ist eine selbstklebende Plakette, die sichtbar auf der Beifahrerseite an der Windschutzscheibe anzubringen ist.
Erhältlich ist die Vignette beim französischen Ministerium unter www.certificat-air.gouv.fr für etwa 4.80 Euro oder bei Drittanbieter für etwa 30 Euro. Wer Hilfe beim Bezug der Crit’Air-Vignette in Anspruch nehmen will oder über keine Kreditkarte verfügt, kann die Vignette für 28 Franken (Normalpreis) oder 24 Franken (TCS-Mitgliederpreis) über eine TCS-Kontaktstelle bestellen.
Das Fehlen der Plakette wird mit einer Busse von 68 Euro bestraft.
Alle Infos auf unserer Themenseite