Aufgrund des Haager Übereinkommens gegen Kindesentführungen sind die Vertragsstaaten verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, um Kindesentführungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob ein mit dem Kind allein reisender Elternteil tatsächlich ins Ausland reisen darf, oder ob ein Bekannter, der mit dem Kind reist, auch die Erlaubnis der Eltern hat.
Ob es eine Reisevollmacht braucht oder nicht, ist abhängig nach den Vorschriften des Landes. Auch wenn die Reisevollmacht nicht obligatorisch ist, empfiehlt es sich dringend eine mitzuführen, um Missverständnisse zu vermeiden. Unten aufgeführt finden Sie eine praktische Vorlage für die Reisevollmacht und auch die Bewilligung für ein Kind das alleine reist.
Bei einer Auslandsreise sollten Sie eine schriftliche Reisevollmacht als Einverständniserklärung Ihres Partners oder Ex-Partners mitnehmen. Je nach Reiseziel sind auch weitere Dokumente welche die Familiensituation belegen notwendig, zum Beispiel eine Geburtsurkunde.
Die Begleitperson sollte eine Reisevollmacht der Eltern mitführen. Je nach dem ist auch eine Kopie des Passes der Eltern nötig.
Das Kind sollte eine Reisevollmacht der Eltern mitführen. Je nach Land sind auch Angaben zur Aufsicht notwendig oder es müssen weitere Dokumente mitgeführt werden, beispielsweise eine Geburtsurkunde.
Welches Land welche Dokumente verlangt finden Sie in unten aufgeführter Tabelle. Auch wenn ein Land nicht explizit eine Vollmacht verlangt, empfiehlt es sich trotzdem diese mitzuführen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Reiseziel | Information | ||||||||||
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Gültiger Schweizerpass und Visum erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Minderjährige
Ab Oktober 2019 ist es verboten, Ayers Rock zu besteigen | |||||||||||
Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
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Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Diese Bestimmungen gelten auch für die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland für Reisende aus den meisten europäischen Ländern, darunter die Schweiz. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Re-open EU. | |||||||||||
Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
Einschränkungen für Schweizer Bürger Diese Bestimmungen gelten auch für die Einreise nach und die Ausreise aus Frankreich für Reisende aus den meisten europäischen Ländern, darunter die Schweiz. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Re-open EU. | |||||||||||
Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Ab dem 1. Januar 2021 tritt der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) in Kraft, bis zum 1. Oktober 2021 gelten jedoch noch die oben genannten Regeln. Ab dem 1. Oktober 2021 wird für die Einreise in Grossbritannien ein Schweizerpass der noch mindestens sechs Monate gültig ist benötigt. Die Schweizer Identitätskarte wird nicht mehr akzeptiert. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
Einschränkungen und Massnahmen aufgrund des Coronavirus | |||||||||||
Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
Einschränkungen für Schweizer Bürger Diese Bestimmungen gelten auch für die Einreise nach und die Ausreise aus Italien für Reisende aus den meisten europäischen Ländern, darunter die Schweiz. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Re-open EU. | |||||||||||
Gültiger Schweizerpass erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige | |||||||||||
Gültiger Schweizerpass erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Bei Geschäftsreisen wird empfohlen, die Einladung (Brief) oder eine Kopie des Vertrags mit dem betroffenen kanadischen Unternehmen vorzuweisen. Wer in Kanada studieren oder arbeiten möchte, muss sich vor der Einreise eine entsprechende Bewilligung besorgen. Am Flughafen wird bei der Abreise eine Flughafengebühr zwischen CAD 5.- und 15.- erhoben, die je nach Flughafen oder Reiseziel variiert. Diese Gebühr kann direkt am Flughafen an den hierfür vorgesehenen Automaten bei der Abreise bezahlt werden. Bei Transitpassagieren, die innert 24 Stunden ins Ausland - oder innert 4 Stunden innerkanadisch weiterfliegen, werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
Mit einem Elternteil reisend:
getrennte oder geschiedene Eltern:
Adoptiveltern oder sorgeberechtigte Person:
weder mit Eltern noch mit sorgeberichtigte Person:
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Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
Einschränkungen und Massnahmen aufgrund des Coronavirus | |||||||||||
Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
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Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
Einschränkungen für Schweizer Bürger Diese Bestimmungen gelten auch für die Einreise nach und die Ausreise aus Österreich für Reisende aus den meisten europäischen Ländern, darunter die Schweiz. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Re-open EU.
Obligatorische Registrierung ab 15. Januar
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Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
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Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Reisen mit einem Haustier | |||||||||||
Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
Einschränkungen und Massnahmen aufgrund des Coronavirus | |||||||||||
Gültiger Schweizerpass erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Minderjährige Reise ohne Begleitung:
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Ein Visum ist manchmal erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen brauchen Besitzer folgender Reisepässe kein Visum:
* Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, müssen dafür einen Antrag zur Reiseberechtigung stellen, indem sie das Im Internet verfügbare ESTA-Formular ausfüllen. Ausnahme
ESTA-Formular Reisende müssen neu das ESTA mindestens 72 Stunden vor ihrer Reise beantragen, da Echtzeitgenehmigungen nicht mehr erlaubt sind. Wird das ESTA nicht im Voraus genehmigt, kann der Zugang zum Land verweigert werden. Um die Erfassung der Daten zu erleichtern, gibt es die Möglichkeit ein Bild oder Scan des Passes hochzuladen. Die maschinenlesbaren Informationen werden dann automatisch übernommen. Ziel ist es Übertragungsfehler zu reduzieren. Alle Besucher müssen ausserdem ein Einreiseformular und eine Zollerklärung ausfüllen, die im Flugzeug verteilt werden. Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die US-Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck und die Ausweise genau und lassen keine Ausnahmen zu. Sie können die Einreise in die USA verweigern und selbst vorübergehende Verhaftungen vornehmen, wenn die US-Bestimmungen nicht vollumfänglich erfüllt werden. Die obengenannten Formalitäten sind auch für Transitpassagiere gültig. Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Minderjährige
Neue Sicherheitsmassnahme an Flughäfen
Für Geschäftsreisende
Einschränkungen für Schweizer Bürger |
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültiger Schweizerpass und Visum erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Minderjährige
Ab Oktober 2019 ist es verboten, Ayers Rock zu besteigen | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
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Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Diese Bestimmungen gelten auch für die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland für Reisende aus den meisten europäischen Ländern, darunter die Schweiz. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Re-open EU. | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
Einschränkungen für Schweizer Bürger Diese Bestimmungen gelten auch für die Einreise nach und die Ausreise aus Frankreich für Reisende aus den meisten europäischen Ländern, darunter die Schweiz. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Re-open EU. | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Ab dem 1. Januar 2021 tritt der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) in Kraft, bis zum 1. Oktober 2021 gelten jedoch noch die oben genannten Regeln. Ab dem 1. Oktober 2021 wird für die Einreise in Grossbritannien ein Schweizerpass der noch mindestens sechs Monate gültig ist benötigt. Die Schweizer Identitätskarte wird nicht mehr akzeptiert. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
Einschränkungen und Massnahmen aufgrund des Coronavirus | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
Einschränkungen für Schweizer Bürger Diese Bestimmungen gelten auch für die Einreise nach und die Ausreise aus Italien für Reisende aus den meisten europäischen Ländern, darunter die Schweiz. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Re-open EU. | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültiger Schweizerpass erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültiger Schweizerpass erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Bei Geschäftsreisen wird empfohlen, die Einladung (Brief) oder eine Kopie des Vertrags mit dem betroffenen kanadischen Unternehmen vorzuweisen. Wer in Kanada studieren oder arbeiten möchte, muss sich vor der Einreise eine entsprechende Bewilligung besorgen. Am Flughafen wird bei der Abreise eine Flughafengebühr zwischen CAD 5.- und 15.- erhoben, die je nach Flughafen oder Reiseziel variiert. Diese Gebühr kann direkt am Flughafen an den hierfür vorgesehenen Automaten bei der Abreise bezahlt werden. Bei Transitpassagieren, die innert 24 Stunden ins Ausland - oder innert 4 Stunden innerkanadisch weiterfliegen, werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
Mit einem Elternteil reisend:
getrennte oder geschiedene Eltern:
Adoptiveltern oder sorgeberechtigte Person:
weder mit Eltern noch mit sorgeberichtigte Person:
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Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
Einschränkungen und Massnahmen aufgrund des Coronavirus | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
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Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
Einschränkungen für Schweizer Bürger Diese Bestimmungen gelten auch für die Einreise nach und die Ausreise aus Österreich für Reisende aus den meisten europäischen Ländern, darunter die Schweiz. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Re-open EU.
Obligatorische Registrierung ab 15. Januar
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Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
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Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Reisen mit einem Haustier | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben. Minderjährige
Einschränkungen und Massnahmen aufgrund des Coronavirus | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültiger Schweizerpass erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Minderjährige Reise ohne Begleitung:
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Reiseziel | |||||||||||
Information | Ein Visum ist manchmal erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen brauchen Besitzer folgender Reisepässe kein Visum:
* Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, müssen dafür einen Antrag zur Reiseberechtigung stellen, indem sie das Im Internet verfügbare ESTA-Formular ausfüllen. Ausnahme
ESTA-Formular Reisende müssen neu das ESTA mindestens 72 Stunden vor ihrer Reise beantragen, da Echtzeitgenehmigungen nicht mehr erlaubt sind. Wird das ESTA nicht im Voraus genehmigt, kann der Zugang zum Land verweigert werden. Um die Erfassung der Daten zu erleichtern, gibt es die Möglichkeit ein Bild oder Scan des Passes hochzuladen. Die maschinenlesbaren Informationen werden dann automatisch übernommen. Ziel ist es Übertragungsfehler zu reduzieren. Alle Besucher müssen ausserdem ein Einreiseformular und eine Zollerklärung ausfüllen, die im Flugzeug verteilt werden. Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die US-Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck und die Ausweise genau und lassen keine Ausnahmen zu. Sie können die Einreise in die USA verweigern und selbst vorübergehende Verhaftungen vornehmen, wenn die US-Bestimmungen nicht vollumfänglich erfüllt werden. Die obengenannten Formalitäten sind auch für Transitpassagiere gültig. Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Minderjährige
Neue Sicherheitsmassnahme an Flughäfen
Für Geschäftsreisende
Einschränkungen für Schweizer Bürger |
Bitte beachten Sie, dass jede Airline eigene Vorschriften hat. Wenn ein minderjähriges Kind alleine an einen Ferienort fliegt, muss dies meistens bei der Fluggesellschaft angemeldet werden. Es kann sein, dass ein spezielles Flugticket für Minderjährige gekauft werden muss sowie ein zusätzliches Formular nötig ist. Informieren Sie sich daher vor der Buchung des Tickets bei Ihrer Airline über die Vorschriften. Wenn nicht alle vorgeschriebenen Vorkehrungen gemacht wurden, kann dem Kind den Flug verweigert werden.
Je nach Familiensituation hilft es die entsprechenden Dokumente mitzuführen: Sorgerechtentscheid, Scheidungsurteil, Todesurkunde, Adoptionsurkunde oder weitere. Es geht den Zollbeamten dabei immer um den Schutz des Kindes. Somit sind sämtliche Unterlagen welche die Familiensituation und Sorgerechtspflichten belegen hilfreich, um dem Zoll ein vollständiges Bild zu zeigen.
Bei getrennten Ehepaaren ist es zusätzlich zu empfehlen, dass Sie im Pass der Kinder eine amtliche Ergänzung eintragen lassen, die Sie als sorgeberechtigt ausweist. Dies ist in der Praxis vor allem dann sinnvoll, wenn Sie nicht den gleichen Nachnamen wie Ihre Kinder haben.
Neben den Vorschriften im Ausland, müssen natürlich auch die Regelungen in der Schweiz respektiert werden. Gerade bei geschiedenen Paaren muss beachtet werden, dass Ferien nicht den persönlichen Verkehr des Ex-Partners mit den Kindern beeinträchtigt. Haben Sie die alleinige Obhut der Kinder, können Sie die Zeit mit ihnen weitgehend frei planen. Wenn Sie aber regelmässig spontan in die Ferien fahren und so den persönlichen Kontakt der Kinder mit dem anderen Elternteil erschweren, kann sich dieser an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden. Sie können ermahnt werden oder Weisungen erteilt bekommen, um den regelmässigen Kontakt zum anderen Elternteil sicherzustellen, sofern dies dem Wohl des Kindes dient.
Für rechtliche Fragen und weitere Informationen finden sie auf unserer Plattform lex4you viele spannende Artikel und ein hilfreiches Forum: www.lex4you.ch