Aufgrund des Haager Übereinkommens gegen Kindesentführungen sind die Vertragsstaaten verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, um Kindesentführungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob ein mit dem Kind allein reisender Elternteil tatsächlich ins Ausland reisen darf, oder ob ein Bekannter, der mit dem Kind reist, auch die Erlaubnis der Eltern hat.
Ob es eine Reisevollmacht braucht oder nicht, hängt von den Vorschriften des Landes ab. Auch wenn die Reisevollmacht nicht obligatorisch ist, empfiehlt es sich dringend eine mitzuführen, um Missverständnisse zu vermeiden. Unten aufgeführt finden Sie eine praktische Vorlage für die Reisevollmacht und auch die Bewilligung für ein Kind, das allein reist.
Achten Sie auf die Vorschriften in den Zielländern. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich bei den örtlichen Behörden, einschliesslich der Konsulate, darüber informieren, welche Dokumente Minderjährige benötigen und in welcher Form sie ausgestellt werden müssen. Einige Länder verlangen beispielsweise, dass die Dokumente von einem Notar oder dem Konsulat des Ziellandes bestätigt werden.
Bei einer Auslandsreise ist eine schriftliche Reisevollmacht als Einverständniserklärung des Partners oder Ex-Partners mitzuführen. Je nach Reiseziel können weitere Dokumente zum Nachweis der Familiensituation erforderlich sein, z.B. eine Geburtsurkunde.
Die Begleitperson sollte eine Reisevollmacht der Eltern mitführen. Je nachdem ist auch eine Kopie des Passes der Eltern nötig.
Das Kind sollte eine Reisevollmacht der Eltern mitführen. Je nach Land sind auch Angaben zur Aufsicht notwendig oder es müssen weitere Dokumente mitgeführt werden, z.B. eine Geburtsurkunde.
Welches Land welche Dokumente verlangt, finden Sie in unten aufgeführter Tabelle. Auch wenn ein Land nicht explizit eine Vollmacht verlangt, empfiehlt es sich trotzdem diese mitzuführen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Um die kompletten Vorschriften zu sehen, klicken Sie beim gewünschten Land auf das Plus-Symbol « + ».
Reiseziel | Information | ||||||||||
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Gültiger Schweizerpass und Visum erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Minderjährige
Es ist verboten, Ayers Rock zu besteigen | |||||||||||
Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Dänemark sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Dänemark informieren: | |||||||||||
Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Deutschland sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Deutschland informieren: Deutsche Botschaft Bern | |||||||||||
Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Frankreich sind die folgenden Dokumente erforderlich:
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Gültiger Schweizer Pass erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Minderjährige Neue Sicherheitsmassnahme an Flughäfen
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Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Italien sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Italien informieren: Rue Charles- Galland 14 Tödistrasse 65 Via F. Pelli 16 Schaffhauserrheinweg 5 Website : www.viaggiaresicuri.it | |||||||||||
Gültiger Schweizerpass erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Minderjährige | |||||||||||
Gültiger Schweizerpass erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Bei Geschäftsreisen wird empfohlen, die Einladung (Brief) oder eine Kopie des Vertrags mit dem betroffenen kanadischen Unternehmen vorzuweisen. Wer in Kanada studieren oder arbeiten möchte, muss sich vor der Einreise eine entsprechende Bewilligung besorgen.
Allein reisend:
Mit einem Elternteil reisend:
getrennte oder geschiedene Eltern:
Adoptiveltern oder sorgeberechtigte Person:
weder mit Eltern noch mit sorgeberichtigte Person:
Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder. Neue Sicherheitsmassnahme an Flughäfen | |||||||||||
Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Minderjährige | |||||||||||
Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Norwegen sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Norwegen informieren: | |||||||||||
Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Österreich sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Österreich informieren: Österreichische Botschaft Bern
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Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Minderjährige | |||||||||||
Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Schweden sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Schweden informieren: Schwedisches Konsulat, Genf Schwedisches Konsulat, Lugano Schwedisches Konsultat, Zürich Website: https://www.swedenabroad.se/de/botschaften/schweiz-bern/kontakt/ | |||||||||||
Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | |||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Spanien sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Spanien informieren: Botschaft von Spanien in der Schweiz Spanisches Generalkonsulat in Bern Generalkonsulat von Spanien in Genf
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Gültiger Schweizerpass erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Minderjährige Reise ohne Begleitung:
Minderjährige | |||||||||||
Ein Visum ist manchmal erforderlich | |||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen brauchen Besitzer folgender Reisepässe kein Visum:
* Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, müssen dafür einen Antrag zur Reiseberechtigung stellen, indem sie das Im Internet verfügbare ESTA-Formular ausfüllen. Ausnahme
ESTA-Formular Reisende müssen neu das ESTA mindestens 72 Stunden vor ihrer Reise beantragen, da Echtzeitgenehmigungen nicht mehr erlaubt sind. Wird das ESTA nicht im Voraus genehmigt, kann der Zugang zum Land verweigert werden. Um die Erfassung der Daten zu erleichtern, gibt es die Möglichkeit ein Bild oder Scan des Passes hochzuladen. Die maschinenlesbaren Informationen werden dann automatisch übernommen. Ziel ist es Übertragungsfehler zu reduzieren. Alle Besucher müssen ausserdem ein Einreiseformular und eine Zollerklärung ausfüllen, die im Flugzeug verteilt werden. Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die US-Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck und die Ausweise genau und lassen keine Ausnahmen zu. Sie können die Einreise in die USA verweigern und selbst vorübergehende Verhaftungen vornehmen, wenn die US-Bestimmungen nicht vollumfänglich erfüllt werden. Die obengenannten Formalitäten sind auch für Transitpassagiere gültig. Minderjährige Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder. Neue Sicherheitsmassnahme an Flughäfen
Für Geschäftsreisende |
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültiger Schweizerpass und Visum erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Minderjährige
Es ist verboten, Ayers Rock zu besteigen | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Dänemark sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Dänemark informieren: | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Deutschland sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Deutschland informieren: Deutsche Botschaft Bern | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Frankreich sind die folgenden Dokumente erforderlich:
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Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültiger Schweizer Pass erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Minderjährige Neue Sicherheitsmassnahme an Flughäfen
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Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Italien sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Italien informieren: Rue Charles- Galland 14 Tödistrasse 65 Via F. Pelli 16 Schaffhauserrheinweg 5 Website : www.viaggiaresicuri.it | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültiger Schweizerpass erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Minderjährige | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültiger Schweizerpass erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Bei Geschäftsreisen wird empfohlen, die Einladung (Brief) oder eine Kopie des Vertrags mit dem betroffenen kanadischen Unternehmen vorzuweisen. Wer in Kanada studieren oder arbeiten möchte, muss sich vor der Einreise eine entsprechende Bewilligung besorgen.
Allein reisend:
Mit einem Elternteil reisend:
getrennte oder geschiedene Eltern:
Adoptiveltern oder sorgeberechtigte Person:
weder mit Eltern noch mit sorgeberichtigte Person:
Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder. Neue Sicherheitsmassnahme an Flughäfen | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden. Minderjährige | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Norwegen sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Norwegen informieren: | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Österreich sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Österreich informieren: Österreichische Botschaft Bern
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Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Minderjährige | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Schweden sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Schweden informieren: Schwedisches Konsulat, Genf Schwedisches Konsulat, Lugano Schwedisches Konsultat, Zürich Website: https://www.swedenabroad.se/de/botschaften/schweiz-bern/kontakt/ | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültige schweizerische Identitätskarte erforderlich | ||||||||||
Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Spanien sind die folgenden Dokumente erforderlich:
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Spanien informieren: Botschaft von Spanien in der Schweiz Spanisches Generalkonsulat in Bern Generalkonsulat von Spanien in Genf
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Reiseziel | |||||||||||
Information | Gültiger Schweizerpass erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Minderjährige Reise ohne Begleitung:
Minderjährige | |||||||||||
Reiseziel | |||||||||||
Information | Ein Visum ist manchmal erforderlich | ||||||||||
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen brauchen Besitzer folgender Reisepässe kein Visum:
* Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, müssen dafür einen Antrag zur Reiseberechtigung stellen, indem sie das Im Internet verfügbare ESTA-Formular ausfüllen. Ausnahme
ESTA-Formular Reisende müssen neu das ESTA mindestens 72 Stunden vor ihrer Reise beantragen, da Echtzeitgenehmigungen nicht mehr erlaubt sind. Wird das ESTA nicht im Voraus genehmigt, kann der Zugang zum Land verweigert werden. Um die Erfassung der Daten zu erleichtern, gibt es die Möglichkeit ein Bild oder Scan des Passes hochzuladen. Die maschinenlesbaren Informationen werden dann automatisch übernommen. Ziel ist es Übertragungsfehler zu reduzieren. Alle Besucher müssen ausserdem ein Einreiseformular und eine Zollerklärung ausfüllen, die im Flugzeug verteilt werden. Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Die US-Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck und die Ausweise genau und lassen keine Ausnahmen zu. Sie können die Einreise in die USA verweigern und selbst vorübergehende Verhaftungen vornehmen, wenn die US-Bestimmungen nicht vollumfänglich erfüllt werden. Die obengenannten Formalitäten sind auch für Transitpassagiere gültig. Minderjährige Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder. Neue Sicherheitsmassnahme an Flughäfen
Für Geschäftsreisende |
Diese Informationen wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Bitte beachten Sie, dass jede Airline eigene Vorschriften hat. Wenn ein minderjähriges Kind alleine an einen Ferienort fliegt, muss dies meistens bei der Fluggesellschaft angemeldet werden.
Es kann sein, dass ein spezielles Flugticket für Minderjährige gekauft werden muss sowie ein zusätzliches Formular nötig ist. Informieren Sie sich daher vor der Buchung des Tickets bei Ihrer Airline über die Vorschriften.
Wenn nicht alle vorgeschriebenen Vorkehrungen gemacht wurden, kann dem Kind den Flug verweigert werden.
Je nach Familiensituation hilft es, die entsprechenden Dokumente mitzuführen: Sorgerechtsentscheid, Scheidungsurteil, Todesurkunde, Adoptionsurkunde oder weitere.
Bei getrennten Ehepaaren ist es zusätzlich zu empfehlen, dass Sie im Pass der Kinder eine amtliche Ergänzung eintragen lassen, die Sie als sorgeberechtigt ausweist. Dies ist in der Praxis vor allem dann sinnvoll, wenn Sie nicht den gleichen Nachnamen wie Ihre Kinder haben.
Die Aufforderung von Zollbeamten, den Familienstand nachzuweisen, und die Sorgerechtsverpflichtungen sind Massnahmen zum Schutz des Kindes.