Wird das Fahren tagsüber mit eingeschalteten Fahrlichtern in einigen Ländern wie Deutschland, Österreich, Frankreich oder Belgien lediglich empfohlen, sind Autofahrende in anderen Ländern verpflichtet, die Lichter rund um die Uhr eingeschaltet zu lassen. Dies ist der Fall in Bulgarien, Finnland, Montenegro oder Island. In Italien gilt die Lichtpflicht nur ausserorts und in der Ukraine muss vom 1. Oktober bis 30. April mit Licht gefahren werden. Motorräder müssen in den meisten europäischen Ländern rund um die Uhr mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren.
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Fahrlichter am Tag obligatorisch | |
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Fahrlichter am Tag empfohlen | |
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Fahrlichter am Tag in Winter obligatorisch | |
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Tagfahrlicht ist in der Schweiz seit 2014 vorgeschrieben (siehe Via sicura). Motorfahrzeuge wie Motorwagen und Motorräder sind damit angehalten, die Tagfahrlichter oder die Abblendlichter rund um die Uhr zu benutzen. Davon ausgenommen sind andere Fahrzeugarten sowie Motorwagen und Motorräder, die vor dem 1. Januar 1970 erstmals zugelassenen wurden.
Im Gegensatz zum Abblendlicht ist das Tagfahrlicht ist eine zusätzliche Fahrzeugbeleuchtung, die speziell für das Fahren am Tag konzipiert ist. Das Tagfahrlicht erhöht die Sichtbarkeit im Verkehr, ist im Vergleich zum Abblendlicht etwas schwächer und benötigt weniger Energie. Es ist allerdings kein Ersatz für das Abblendlicht, welches in Tunnels, bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, starker Regen, usw.), in der Dämmerung und während der Nacht unverzichtbar bleibt.
Tagfahrleuchten sind Fahrzeuglichter, die sich automatisch einschalten. Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten erfüllen die Vorschrift bereits. Jedes neue Fahrzeug wird systematisch mit Fahrtagleuchten ausgerüstet. Bei älteren Fahrzeugen dienen die Abblendlichter als Tagfahrlicht. Es ist jedoch möglich, ein Auto zu einem späteren Zeitpunkt mit entsprechenden Tagfahrleuchten auszurüsten, die sich beim Starten des Motors automatisch einschalten.
In gewissen Ländern wie Norwegen, Slowenien, Estland oder Litauen genügen Tagfahrlichter nicht. Sie werden als zu schwach erachtet. In diesen Ländern muss das Abblendlicht auch am Tag verwendet werden. Generell wird empfohlen, im Ausland mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Nachts, bei schlechten Sichtverhältnissen, in einem Tunnel und bei Schneefall ist es ohnehin Pflicht, immer die Abblendlichter einzuschalten.