Mitglieds-Karte
TCS Mastercard
Rechnung


Monaco

Bekannt für den Fürstenhof, sein Casino und den Formel 1 Grand-Prix, besitzt aber auch ein ozeanographisches Museum mit Aquarium.
Monaco
Das Fürstentum Monaco liegt als Enklave in Frankreich an der Côte d'Azur am Mittelmeer.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Mittelmeerklima.

Beste Reisezeit: Mai - September, sowie März - Mai und Oktober - November.

Währung

Die Landeswährung ist der Euro - EUR.

  • Noten: EUR 5.-, 10.-, 20.-, 50.-, 100.-, 200.- und 500.-
  • Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cents und EUR 1.-, 2.-

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Hepatitis B, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.

Auszug aus: HealthyTravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisepässe für Schweizer Staatsangehörige werden akzeptiert, wenn die Gültigkeitsdauer maximal 5 Jahre beträgt.
  • Schweizer Staatsangehörige benötigen kein Visum.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Monaco informieren:
Botschaft von Monaco
Gryphenhübeliweg 7
3006 Bern
Tel: +41 31 356 28 58
E-Mail: ambassade.en.suisse@diplomatie.gouv.mc

Fahrzeugdokumente

Import

Bei Direkteinreise aus oder Reise in ein Land ausserhalb der EU: Beträge ab EUR 10.000,- oder den Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks aller Art) müssen deklariert werden.

Reisen mit Haustier

1. Die maximale Anzahl an nicht-kommerziellen Haustieren, die pro Passagier befördert werden dürfen, beträgt 5.

2. Katzen aus Australien dürfen nicht einreisen oder durchreisen.
- Dies gilt nicht, wenn im Gesundheitszeugnis vermerkt ist, dass sich das Haustier in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht auf einem Bauernhof/in einem Unternehmen aufgehalten hat, in dem Fälle von Hendra-Infektionen bestätigt wurden.

3. Haustiere, die aus Malaysia (Festland-Malaysia) einreisen, dürfen nicht einreisen oder durchreisen.
Dies gilt nicht, wenn im Gesundheitszeugnis Folgendes angegeben ist:
- Das Haustier hatte in den letzten 60 Tagen vor der Abreise keinen Kontakt zu Schweinen; und
- Das Haustier befand sich in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht in einem Unternehmen/einer Firma, in der Fälle von Nipah-Kontamination bestätigt wurden; und
- Das Haustier hat ein negatives Bluttestergebnis auf Nipah-Virus-Antikörper. Der Test darf höchstens 10 Tage vor der Abreise durchgeführt werden.

4. Amerikanische Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier und Tosa-Hunde sowie deren Mischlinge dürfen nicht einreisen und durchreisen.
Dies gilt nicht, wenn sie eine Ahnentafel besitzen, die vom Kennel Club eines der Mitgliedsländer der Internationalen Hundeorganisation (FCI) ausgestellt wurde. Eine Vorabgenehmigung und eine Inhaftierungserlaubnis sind erforderlich.

5. Mastiffs und Burenbullen dürfen nicht einreisen und durchreisen.

Es ist ein Heimtierausweis oder ein EU-Gesundheitszeugnis erforderlich. Der Heimtierausweis muss ein EU-Heimtierausweis oder ein von Andorra, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) oder der Schweiz ausgestellter Heimtierausweis sein. Der Heimtierausweis wird akzeptiert, sofern sich zwischen der Ausreise aus Frankreich oder einem anderen EU-Mitgliedstaat und der Rückkehr nach Frankreich keine Änderung am Tollwutimpfungsstatus oder am Tollwuttest ergeben hat.

Erforderlich ist ein internationales Gesundheitszeugnis oder ein Heimtierausweis. Das Gesundheitszeugnis darf höchstens 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt oder bestätigt worden sein und muss dem EU-Standardmuster gemäss der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 entsprechen. Dieses Modell finden Sie unter https://tinyurl.com/3e8hdtxh. Es muss die Identifikationsnummer des Mikrochips und dessen Anbringungsdatum, Einzelheiten zur Tollwutimpfung und gegebenenfalls das Ergebnis des Tollwut-Antikörpertests sowie Einzelheiten zur Behandlung gegen Bandwürmer enthalten.

Es muss eine schriftliche Erklärung vom Eigentümer oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt werden. Darin muss bestätigt werden, dass die Tierreise nichtkommerziellen Zwecken dient und dass das Tier in Begleitung einer dazu befugten Person spätestens 5 Tage nach oder vor dem Besitzer ankommt.

Wenn das endgültige Reiseziel Irland (Republik), Finnland oder Malta ist, müssen Hunde mindestens 24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor der Ankunft gegen Bandwürmer behandelt werden. Sie muss im Heimtierausweis bzw. im Gesundheitszeugnis enthalten sein.

Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.
- Dies gilt nicht für Haustiere, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung 

Winterausrüstung
Die Verwendung von Spikereifen ist in Monaco verboten. Schnee ist im Fürstentum eher selten.

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Velo

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velohelm obligatorisch bis 18 Jahre
  • Reflektor hinten (rot) 
  • Velolicht
  • Klingel

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

Motorrad

  • Helm für Fahrer und Beifahrer
  • CH-Kleber
  • Warnweste

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Fahren mit Licht am Tag wird empfohlen.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Verkehrsregeln

  • Rechtsverkehr.
  • Telefonieren beim Fahren:  Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Blutalkoholgrenze

0.5‰

Kindersicherung

  • Kinder unter 10 Jahren müssen in einem zugelassenen Sitz oder einer zugelassenen Rückhalteeinrichtung reisen, die für ihr Alter und ihre Grösse geeignet ist.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht auf den Vordersitzen von Fahrzeugen reisen, es sei denn, es gibt keine Rücksitze im Fahrzeug oder der Rücksitz ist bereits mit Kindern unter 10 Jahren besetzt.
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Im Notfall

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen. 

Notrufnummern
Polizei17 oder 112
Ambulanz15 oder 112
Feuerwehr18 oder 112
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +377
Polizei: 17 oder 112
Ambulanz: 15 oder 112
Feuerwehr: 18 oder 112
Blutalkoholgrenze: 0.5‰
 

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!

Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie Ihre Erfahrung mit uns auf Google teilen. 

Vielen Dank für Ihr wertvolles Feedback!

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!
 

Mehr zum Thema

Share Funktionen:
durckenE-MailFacebookTwitter

News

 
Bitte haben Sie einen Moment Geduld
Ihre Bestellung wird bearbeitet.