





Mittelmeerklima.
Beste Reisezeit: Mai - September, sowie März - Mai und Oktober - November.
Die Landeswährung ist der Euro - EUR.
Metrisches System
Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.
Impfungen
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: HealthyTravel
Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Monaco informieren:
Botschaft von Monaco
Gryphenhübeliweg 7
3006 Bern
Tel: +41 31 356 28 58
E-Mail: ambassade.en.suisse@diplomatie.gouv.mc
Bei Direkteinreise aus oder Reise in ein Land ausserhalb der EU: Beträge ab EUR 10.000,- oder den Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks aller Art) müssen deklariert werden.
1. Die maximale Anzahl an nicht-kommerziellen Haustieren, die pro Passagier befördert werden dürfen, beträgt 5.
2. Katzen aus Australien dürfen nicht einreisen oder durchreisen.
- Dies gilt nicht, wenn im Gesundheitszeugnis vermerkt ist, dass sich das Haustier in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht auf einem Bauernhof/in einem Unternehmen aufgehalten hat, in dem Fälle von Hendra-Infektionen bestätigt wurden.
3. Haustiere, die aus Malaysia (Festland-Malaysia) einreisen, dürfen nicht einreisen oder durchreisen.
Dies gilt nicht, wenn im Gesundheitszeugnis Folgendes angegeben ist:
- Das Haustier hatte in den letzten 60 Tagen vor der Abreise keinen Kontakt zu Schweinen; und
- Das Haustier befand sich in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht in einem Unternehmen/einer Firma, in der Fälle von Nipah-Kontamination bestätigt wurden; und
- Das Haustier hat ein negatives Bluttestergebnis auf Nipah-Virus-Antikörper. Der Test darf höchstens 10 Tage vor der Abreise durchgeführt werden.
4. Amerikanische Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier und Tosa-Hunde sowie deren Mischlinge dürfen nicht einreisen und durchreisen.
Dies gilt nicht, wenn sie eine Ahnentafel besitzen, die vom Kennel Club eines der Mitgliedsländer der Internationalen Hundeorganisation (FCI) ausgestellt wurde. Eine Vorabgenehmigung und eine Inhaftierungserlaubnis sind erforderlich.
5. Mastiffs und Burenbullen dürfen nicht einreisen und durchreisen.
Es ist ein Heimtierausweis oder ein EU-Gesundheitszeugnis erforderlich. Der Heimtierausweis muss ein EU-Heimtierausweis oder ein von Andorra, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) oder der Schweiz ausgestellter Heimtierausweis sein. Der Heimtierausweis wird akzeptiert, sofern sich zwischen der Ausreise aus Frankreich oder einem anderen EU-Mitgliedstaat und der Rückkehr nach Frankreich keine Änderung am Tollwutimpfungsstatus oder am Tollwuttest ergeben hat.
Erforderlich ist ein internationales Gesundheitszeugnis oder ein Heimtierausweis. Das Gesundheitszeugnis darf höchstens 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt oder bestätigt worden sein und muss dem EU-Standardmuster gemäss der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 entsprechen. Dieses Modell finden Sie unter https://tinyurl.com/3e8hdtxh. Es muss die Identifikationsnummer des Mikrochips und dessen Anbringungsdatum, Einzelheiten zur Tollwutimpfung und gegebenenfalls das Ergebnis des Tollwut-Antikörpertests sowie Einzelheiten zur Behandlung gegen Bandwürmer enthalten.
Es muss eine schriftliche Erklärung vom Eigentümer oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt werden. Darin muss bestätigt werden, dass die Tierreise nichtkommerziellen Zwecken dient und dass das Tier in Begleitung einer dazu befugten Person spätestens 5 Tage nach oder vor dem Besitzer ankommt.
Wenn das endgültige Reiseziel Irland (Republik), Finnland oder Malta ist, müssen Hunde mindestens 24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor der Ankunft gegen Bandwürmer behandelt werden. Sie muss im Heimtierausweis bzw. im Gesundheitszeugnis enthalten sein.
Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.
- Dies gilt nicht für Haustiere, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
Obligatorische Ausrüstung
Winterausrüstung
Die Verwendung von Spikereifen ist in Monaco verboten. Schnee ist im Fürstentum eher selten.
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Obligatorische Ausrüstung:
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0.5‰
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Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 17 oder 112 |
| Ambulanz | 15 oder 112 |
| Feuerwehr | 18 oder 112 |
| Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.






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Grosse Drehkreuze geschlossen und zahlreiche Schweizer Reisende betroffen.
