Um die Luftverschmutzung zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern hat Frankreich Umweltzonen (ZFE, zones à faibles émissions) eingerichtet, in denen der Verkehr von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoss eingeschränkt ist.
Das Crit’Air-Zertifikat ist eine Vignette, die Ihr Fahrzeug je nach Schadstoffausstoss einer von sechs Kategorien zuordnet. Die Vignette ist nicht auf allen Strassen obligatorisch, ermöglicht aber den Zugang in die Umweltzonen oder zu Parkplätzen, die speziell für Fahrzeuge mit Vignette reserviert sind.
Je nach Fahrzeugkategorie und behördlichen Vorgaben dürfen Fahrzeuge auch dann fahren, wenn die Präfekten bei Luftverschmutzungsalarm Zufahrtsbeschränkungen erlassen.
Jedes Jahr werden mehrere neue Umweltzonen eingerichtet.
Die Umweltzonen (ZFE, zones à faibles émissions) sind ständig aktiv. Die Bedingungen für das Befahren dieser Zonen werden von den zuständigen Behörden festgelegt und sind nicht überall in Frankreich gleich.
Ziel dieser Umweltzonen ist es, ältere Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoss aus den Innenstädten zu verbannten. Diese Zonen dürfen nur mit einer Crit'Air-Vignette befahren werden.
Bei Luftverschmutzungsalarm können weitere Zufahrtsbeschränkungen verähängt werden. Die Vorschriften, welche Fahrzeuge wann in die Umweltzonen fahren dürfen, können sich ändern.
Bereits bestehende und künftige Umweltzonen:
Seit dem 1. Juni 2021 dürfen nur noch Fahrzeuge der Crit’Air-Kategorien 2, 1 und 0 ständig in die Pariser Gemeinden fahren, die von den ZFE-Zonen betroffen sind.
Nächste Etappen
Seit dem 1. Januar 2023 sind Fahrzeuge ohne Crit’Air-Kategorie und Crit'Air 5 verboten.
Seit diesem Datum gilt auch eine sogenannte « pädagogische » Frist für Fahrzeuge der Kategorie Crit'Air 4. Fahrzeuge der Kategorie Crit'Air 4 können angehalten und für die Umweltzone sensibilisiert werden. Sie werden ab dem 1. Januar 2024 endgültig verboten.
Mehrere Einschränkungen werden etappenweise eingeführt:
Die Umweltzone erstreckt sich auf den ganzen Grossraum Strassburg. Die Umweltzone kann auf den folgenden Achsen umfahren werden:
Privatfahrzeuge und motorisierte Zweiräder
Die Umweltzone erstreckt sich auf 13 Gemeinden (mit Ausnahme bestimmter Achsen sowie Schnellstrassen).
Leichte Nutzfahrzeuge und LKWs
Die Umweltzone erstreckt sich auf 27 Gemeinden (mit Ausnahme bestimmter Achsen sowie Schnellstrassen).
Die Metropole Aix-Marseille-Provence hat mit der Einführung von Umweltzonen begonnen. Hier sind die einzelnen Schritte:
Die Umsetzung der Umweltzone ist für das Jahr 2024 vorgesehen.
Die Umweltzone ist seit 1. Januar 2020 in Kraft und erstreckt sich auf praktisch alle Arrondissements von Lyon, die Vororte Villeurbanne, Bron und Vénissieux sowie die ganze Gemeinde Caluire-et-Cuire.
Von der Zone betroffen sind leichte Nutzfahrzeuge und LKWs (Fahrzeugausweis-Kategorie N): Fahrzeuge der Crit’Air-Kategorien 5, 4 und 3 sowie jene ohne Kategorie haben in der Umweltzone Fahr- und Parkverbot.
Seit Juli 2022 gilt die Massnahme auch für PKWs.
Seit dem 1. Juli 2021 haben Lieferwagen (von Unternehmen, Gesellschaften, Vereinen, Körperschaften) der Crit’Air-Kategorien 5 oder 4 sowie solche ohne Kategorie in der Umweltzone Fahr- und Parkverbot.
Die Zone umfasst die Boulevards des Stadtzentrums von Rouen, abgesehen von: Boulevard des Belges, Boulevard de l’Yser, Boulevard de Verdun, Boulevard de l’Europe, Avenue Jean Rondeau, Pont Guillaume le Conquérant und Pont Mathilde.
Die Abgrenzung wird durch 13 Gemeinden definiert: Perimeter
Seit dem 1. September 2022 gelten die Massnahmen auch für PKWs, sodass nur noch Fahrzeuge der Crit’Air-Kategorien grün, 1, 2 oder 3 in der Umweltzone fahren und parkieren dürfen.
Der Grossraum hat sich für eine Umweltzone ausgesprochen. Die Umsetzung wird derzeit geprüft.
Die Umweltzone umfasst das ganze Stadtgebiet von Toulouse innerhalb des Autobahnrings sowie Teile von Colomiers und Tournefeuille. Die Verkehrsbeschränkungen werden stufenweise eingeführt und betreffen die folgenden Fahrzeugkategorien:
Die Umweltzone im Grossraum Reims ist seit 1. September 2021 in Kraft.
Sie umfasst das Stadtzentrum und die A344 (Voie Taittinger).
Von den Umweltmassnahmen betroffen sind leichte Motorfahrzeuge, LKWs, Busse und Cars. Nicht betroffen sind motorisierte Zwei-, Drei- und Vierräder, Motorräder, Mofas und Traktoren.
Bis Ende 2021 gilt eine Einführungsphase, anschliessend haben die folgenden Fahrzeuge in der Umweltzone Fahrverbot:
Bei Luftverschmutzungsalarm verfügen die Präfekten der betroffenen Umweltzonen Zufahrtsbeschränkungen, sodass dann nur noch Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoss in die Zonen einfahren dürfen. Die Zufahrtsbeschränkungen beruhen auf der Crit’Air-Kategorie.
Informationen zu den verschiedenen Zufahrtsbeschränkungen finden sich online auf der carte du Laboratoire Central de Surveillance de la Qualité de l'Air (LCSQA) (auf Französich). Die Lage in den verschiedenen Gebieten wird auf der Karte mit Farben bezeichnet. Grün: keine Massnahmen. Orange: Informationsmassnahmen und Empfehlungen. Rot: Luftverschmutzungsalarm. Grau: Massnahmen noch nicht festgelegt.
Je nach Schadstoffausstoss wurden sechs Kategorien festgelegt. Fahrzeuge, die vor 1997 immatrikuliert wurden und solche mit besonders hohem Schadstoffausstoss erhalten keine Vignette.
Die Einstufung ist überall in Frankreich gleich und gilt für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs. Die einzelnen Gebiete bestimmen die Massnahmen aufgrund der Situation vor Ort und signalisieren diese mit Hinweisschildern.
Sie können die Einstufung Ihres Fahrzeugs unter folgendem Link überprüfen: www.certificat-air.gouv.fr.
100-prozentige Elektro- sowie mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge
Die Vignette beim französischen Ministerium unter www.certificat-air.gouv.fr für etwa 4 Euro oder bei Drittanbietern für etwa 30 Euro erhältlich. Die Vignette kann auch für 28 Franken (Normalpreis) oder 24 Franken (TCS-Mitgliederpreis) über viele TCS-Kontaktstellen bestellt werden. Für die Lieferung nach Hause muss mit 10 bis 15 Tagen gerechnet werden.
Die wichtigsten obligatorischen Ausrüstungen finden Sie in unseren Kontaktstellen.
Auto: Vignette auf der Beifahrerseite unten rechts an die Windschutzscheibe kleben. Die Vignette muss von aussen sichtbar sein.
Fahrzeuge ohne Windschutzscheibe (Motorräder usw.): Vignette auf die Radgabel, das Schutzblech oder die Verkleidung vorne rechts kleben.
Das Video mit den Erklärungen zum Anbringen der Vignette finden Sie auf der Crit’Air-Website.
Auf den Strassen in Frankreich taucht immer häufiger das Schild mit einer weissen Raute vor blauem Hintergrund oder eine leuchtende weisse Raute vor schwarzem Hintergrund. Dieses Verkehrszeichen signalisiert, dass eine Fahrspuren ausschliesslich für Fahrgemeinschaften, Busse, E-Autos und Taxis reserviert ist.
In Frankreich taucht dieses Verkehrszeichen immer häufiger auf. Sie sollten wissen, was es bedeutet.