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Umweltzonen Frankreich

Die Umweltzonen von Städten in Frankreich können nur mit der Umweltplakette «Crit’Air» befahren werden.

Crit’Air-Vignette in Frankreich

Um die Luftverschmutzung zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern hat Frankreich Umweltzonen (ZFE, zones à faibles émissions) eingerichtet, in denen der Verkehr von Fahrzeugen mit hohem Schadstoffausstoss eingeschränkt ist.

Das Crit’Air-Zertifikat ist eine Vignette, die Ihr Fahrzeug je nach Schadstoffausstoss einer von sechs Kategorien zuordnet. Die Vignette ist nicht auf allen Strassen obligatorisch, ermöglicht aber den Zugang in die Umweltzonen oder zu Parkplätzen, die speziell für Fahrzeuge mit Vignette reserviert sind. 

Je nach Fahrzeugkategorie und behördlichen Vorgaben dürfen Fahrzeuge auch dann fahren, wenn die Präfekten bei Luftverschmutzungsalarm Zufahrtsbeschränkungen erlassen. 

Jedes Jahr werden mehrere neue Umweltzonen eingerichtet.

Umweltzonen ZFE (zones à faibles émissions)

Die Umweltzonen (ZFE, zones à faibles émissions) sind ständig aktiv. Die Bedingungen für das Befahren dieser Zonen werden von den zuständigen Behörden festgelegt und sind nicht überall in Frankreich gleich.

Ziel dieser Umweltzonen ist es, ältere Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoss aus den Innenstädten zu verbannten. Diese Zonen dürfen nur mit einer Crit'Air-Vignette befahren werden.

Bei Luftverschmutzungsalarm können weitere Zufahrtsbeschränkungen verähängt werden. Die Vorschriften, welche Fahrzeuge wann in die Umweltzonen fahren dürfen, können sich ändern.

Bereits bestehende und künftige Umweltzonen:

Stadt Paris und Grossraum Paris

Nur Fahrzeuge der Crit’Air-Kategorien 3, 2, 1 und 0 dürfen ständig in die Pariser Gemeinden fahren, die von den ZFE-Zonen betroffen sind. 

  • Von Montag bis Freitag haben leichte Motorfahrzeuge (PKW, Nutzfahrzeuge, motorisierte Zwei-, Drei- und Vierräder) der Crit’Air-Kategorien 5 und 4 und ohne Crit’Air-Kategorie zwischen 8.00 und 20.00 Uhr (ausser an Feiertagen) Fahrverbot.
  • LKWs der Crit’Air-Kategorien 5 und 4 oder ohne Crit’Air-Kategorie haben an allen Wochentagen zwischen 8.00 und 20.00 Uhr Fahrverbot.
  • Ab Januar 2025 werden die Beschränkungen für Euro-3-Fahrzeuge gelten.
  • Ziel ist, dass ab 2030 nur noch 100%ig saubere Fahrzeuge verkehren.

Grossraum Strassburg

Seit dem 1. Januar 2024 sind Fahrzeuge ohne Crit’Air-Kategorie und Crit'Air 5 und 4 verboten.

Seit diesem Datum gilt auch eine sogenannte « pädagogische » Frist für Fahrzeuge der Kategorie Crit'Air 3. Fahrzeuge der Kategorie Crit'Air 3 können angehalten und für die Umweltzone sensibilisiert werden. Sie werden ab dem 1. Januar 2025 endgültig verboten.

Mehrere Einschränkungen werden etappenweise eingeführt:

  • Januar 2025: Einführungsphase für Crit’-Air-2-Fahrzeuge; Fahrverbot für Crit’Air-3-Fahrzeuge.
  • Januar 2028: Fahrverbot für Crit’Air-2-Fahrzeuge. Bestimmte Gemeinden haben das Verbot von Crit’Air-2-Fahrzeugen ab 2029 bereits beschlossen, andere folgen später.

Die Umweltzone erstreckt sich auf den ganzen Grossraum Strassburg. Die Umweltzone kann auf den folgenden Achsen umfahren werden:

  • A4 nördlich des Autobahnkreuzes A4/A35 in Vendenheim
  • A35 nördlich des Autobahnkreuzes A4/A35 in Vendenheim
  • M35 bis zum Geispolheim Autobahnkreuz Nr. 10
  • M353

Grossraum Grenoble Alpes

Privatfahrzeuge und motorisierte Zweiräder

Die Umweltzone erstreckt sich auf 13 Gemeinden (mit Ausnahme bestimmter Achsen sowie Schnellstrassen).

  • Seit dem 1. Juli sind Autos von Privatpersonen und motorisierte Zweiräder ohne Crit’Air-Kategorie, Crit'Air 5 und 4 sind verboten.
  • Ab dem 1. Januar 2025 sind Personenkraftwagen und motorisierte Zweiräder der Kategorie Crit Air 3 verboten.
  • Ab dem 1. Januar 2030 sind Personenkraftwagen und motorisierte Zweiräder der Kategorie Crit'Air 2 verboten.

Leichte Nutzfahrzeuge und LKWs

Die Umweltzone erstreckt sich auf 27 Gemeinden (mit Ausnahme bestimmter Achsen sowie Schnellstrassen).

  • Ein Fahrverbot gilt  für leichte Nutzfahrzeuge und LKWs der Crit’Air-Kategorien 5, 4 und 3 sowie für jene ohne Crit’Air-Kategorie.
  • Am 1. Juli 2025 tritt das Fahrverbot für leichte Nutzfahrzeuge und LKWs der Crit’Air-Kategorie 2 in Kraft.

Grossraum Aix-Marseille-Provence

  • Fahrzeuge ohne Crit’Air-Kategorie, Crit'Air 5 und 4 sind verboten.
  • Ab dem 1. September 2024 sind Fahrzeuge der Kategorie Crit Air 3 verboten.

Grossraum Lyon

Die Umweltzone ist seit 1. Januar 2020 in Kraft und erstreckt sich auf praktisch alle Arrondissements von Lyon, die Vororte Villeurbanne, Bron und Vénissieux sowie die ganze Gemeinde Caluire-et-Cuire. 

PKWs

  • Fahrzeuge ohne Klassifizierung, Fahrzeuge mit Crit'Air 5 und 4 sind verboten.
  • Ab dem 1. Januar 2025 sind Fahrzeuge ohne Klassifizierung und Crit Air 3 verboten.

Leichte Nutzfahrzeuge und LKWs (Fahrzeugausweis-Kategorie N)

  • Fahrzeuge der Crit’Air-Kategorien 5, 4 und 3 sowie jene ohne Kategorie haben in der Umweltzone Fahr- und Parkverbot.

Grossraum Rouen-Normandie

Seit dem 1. Juli 2021 haben Lieferwagen (von Unternehmen, Gesellschaften, Vereinen, Körperschaften) der Crit’Air-Kategorien 5 oder 4 sowie solche ohne Kategorie in der Umweltzone Fahr- und Parkverbot.

Die Abgrenzung wird durch 13 Gemeinden definiert: Perimeter

Seit dem 1. September 2022 gelten die Massnahmen auch für PKWs, sodass nur noch Fahrzeuge der Crit’Air-Kategorien grün, 1, 2 oder 3 in der Umweltzone fahren und parkieren dürfen.

Grossraum Clermont Auvergne

Seit dem 12. Juli 2023 gibt es eine Umweltzone (ZFE). Zunächst wurde der Geltungsbereich nur auf Clermont-Ferrand beschränkt. Ab dem 1. Januar 2025 wird er erweitert. Im Laufe des Jahres 2024 wird die Zone straffrei sein und nur leichte Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen ohne Crit'Air-Klassifizierung betreffen.

Grossraum Montpellier-Méditerranée

  • Seit dem 1. Juli 2022 dürfen Autos, Nutzfahrzeuge und LKWs ohne Klassifizierung, Crit'Air 5 und 4 nicht mehr in die Zone fahren.
  • Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Autos d, Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen der Kategorie Crit'Air 3 nicht mehr in der Zone fahren.

Grossraum Saint-Etienne

  • Seit dem 31. Januar 2022 haben leichte Nutzfahrzeuge und LKWs ohne Crit’Air-Kategorie in der Umweltzone Fahrverbot.
  • Per 1. Januar 2025 gilt das Fahrverbot auch für leichte Nutzfahrzeuge und LKWs der Crit’Air-Kategorien 4 und 5.
  • Per 1. Januar 2027 gilt das Fahrverbot auch für leichte Nutzfahrzeuge und LKWs der Crit’Air-Kategorie 3.

Grossraum Toulouse

  • Die Umweltzone umfasst das ganze Stadtgebiet von Toulouse innerhalb des Autobahnrings sowie Teile von Colomiers und Tournefeuille. 
  •  leichte Motorfahrzeuge und Zweiräder der Crit’Air-Kategorien 5 und 4 sowie jene ohne Crit’Air-Kategorie.
  • 2024: leichte Motorfahrzeuge, Zweiräder, Nutzfahrzeuge und LKWs ohne Klassifizierung, mit Crit'Air 5, 4 und 3 sind verboten.

Grossraum Reims

Sie umfasst das Stadtzentrum und die A344 (Voie Taittinger).

Von den Umweltmassnahmen betroffen sind leichte Motorfahrzeuge, LKWs, Busse und Cars. Nicht betroffen sind motorisierte Zwei-, Drei- und Vierräder, Motorräder, Mofas und Traktoren.

Bis Ende 2021 gilt eine Einführungsphase, anschliessend haben die folgenden Fahrzeuge in der Umweltzone Fahrverbot:

  • Fahrzeuge der Crit’Air-Kategorie 5, 4 und jene ohne Kategorie.

Grossraum Nizza-Côte d’Azur

  • Busse und Reisebusse ohne Kategorie und der Kategorie Crit Air, 5, 4, 3und leichte Fahrzeuge ohne Kategorie und der Kategorien Crit Air 5 und 4 sind verboten.

Zufahrtsbeschränkungen

Bei Luftverschmutzungsalarm verfügen die Präfekten der betroffenen Umweltzonen Zufahrtsbeschränkungen, sodass dann nur noch Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoss in die Zonen einfahren dürfen. Die Zufahrtsbeschränkungen beruhen auf der Crit’Air-Kategorie.
Informationen zu den verschiedenen Zufahrtsbeschränkungen finden sich online auf der carte du Laboratoire Central de Surveillance de la Qualité de l'Air (LCSQA) (auf Französich). Die Lage in den verschiedenen Gebieten wird auf der Karte mit Farben bezeichnet. Grün: keine Massnahmen. Orange: Informationsmassnahmen und Empfehlungen. Rot: Luftverschmutzungsalarm. Grau: Massnahmen noch nicht festgelegt.

Welche Vignette bekommt mein Auto?

Je nach Schadstoffausstoss wurden sechs Kategorien festgelegt. Fahrzeuge, die vor 1997 immatrikuliert wurden und solche mit besonders hohem Schadstoffausstoss erhalten keine Vignette.

Die Einstufung ist überall in Frankreich gleich und gilt für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs. Die einzelnen Gebiete bestimmen die Massnahmen aufgrund der Situation vor Ort und signalisieren diese mit Hinweisschildern.

Sie können die Einstufung Ihres Fahrzeugs unter folgendem Link überprüfen: www.certificat-air.gouv.fr.

Crit’Air-Vignette Frankreich: sechs Fahrzeugkategorien
Crit'Air 0: Grün
Crit'Air 0

100-prozentige Elektro- sowie mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge

Crit'Air 1: Violett
Crit'Air 1
  • Gasbetriebene sowie aufladbare Hybridfahrzeuge
  • PKWs «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Normen 5 und 6.
  • LKWs, Busse, Cars «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Norm 6.
  • Zwei- und Dreiräder: Euro-Norm 4.
Crit'Air 2: Gelb
Crit'Air 2
  • PKWs «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Norm 4.
  • PKWs «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Normen 5 und 6.
  • LKWs, Busse, Cars «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Norm 5.
  • LKWs, Busse, Cars «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 6.
  • Zwei- und Dreiräder: Euro-Norm 3.
Crit'Air 3: Orange
Crit'Air 3
  • PKWs «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Normen 2 und 3.
  • PKWs «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 4.
  • LKWs, Busse, Cars «Benzin und gleichgestellte»: Euro-Norm 3 und 4.
  • LKWs, Busse, Cars «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 5.
  • Zwei- und Dreiräder: Euro-Norm 2.
Crit'Air 4: Rot
Crit'Air 4
  • PKWs «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 3.
  • LKWs, Busse, Cars «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 4.
  • Zwei- und Dreiräder ohne Euro-Norm.
Crit'Air 5: Grau
Crit'Air 5
  • PKWs «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 2.
  • LKWs, Busse, Cars «Diesel und gleichgestellte»: Euro-Norm 3.

In der Schweiz registrierte Fahrzeuge

Auf dem Fahrzeugschein des Fahrzeugs ist in Feld 72 der Emissionscode angegeben. Um die « Euro » -Norm des Fahrzeugs zu finden, vergleichen Sie den Emissionscode auf dem Schweizer Fahrzeugschein mit den « Euro »-Normen auf der Seite « Emissionen » des Bundesamts für Strassen ASTRA.

Wo erhält man die Crit’Air-Vignette?

Die Vignette beim französischen Ministerium unter www.certificat-air.gouv.fr für etwa 4 Euro oder bei Drittanbietern für etwa 30 Euro erhältlich. Die Vignette kann auch für 28 Franken (Normalpreis) oder 24 Franken (TCS-Mitgliederpreis) über viele TCS-Kontaktstellen bestellt werden. Für die Lieferung nach Hause muss mit 10 bis 15 Tagen gerechnet werden.

Wie wird die Crit’Air-Vignette angebracht?

Auto: Vignette auf der Beifahrerseite unten rechts an die Windschutzscheibe kleben. Die Vignette muss von aussen sichtbar sein.
Fahrzeuge ohne Windschutzscheibe (Motorräder usw.): Vignette auf die Radgabel, das Schutzblech oder die Verkleidung vorne rechts kleben.

Das Video mit den Erklärungen zum Anbringen der Vignette finden Sie auf der Crit’Air-Website.

Verkehrsschild mit einer Raute

Auf den Strassen in Frankreich taucht immer häufiger das Schild mit einer weissen Raute vor blauem Hintergrund oder eine leuchtende weisse Raute vor schwarzem Hintergrund. Dieses Verkehrszeichen signalisiert, dass eine Fahrspuren ausschliesslich für Fahrgemeinschaften, Busse, E-Autos und Taxis reserviert ist.

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