Zur Reduktion der Luftverschmutzung und zur Verbesserung der Luftqualität hat Frankreich Umweltzonen (ZFE-m, zones à faibles émissions) festgelegt, in denen Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoss nur eingeschränkt verkehren dürfen, und regelt deren Verkehr bei Luftverschmutzungsalarm.
Das Crit’Air-Zertifikat ist eine Vignette, die Ihr Fahrzeug entsprechend seinem Schadstoffausstoss einer von sechs Kategorien zuordnet. Die Vignette ist nicht auf allen Strassen obligatorisch, sondern ermöglicht die Einfahrt in Umweltzonen oder zu speziell für Fahrzeuge mit Vignette reservierten Parkfeldern.
Je nach Fahrzeugkategorie und behördlichen Vorgaben dürfen die mit einer Vignette ausgestatteten Fahrzeuge auch dann verkehren, wenn die Präfekten bei Luftverschmutzungsalarm Zufahrtsbeschränkungen erlassen.
2021 wurden mehrere neue Umweltzonen geplant oder schon ausgeschieden; andere Zonen werden 2022 aktiviert.
Die Umweltzonen (ZFE-m, zones à faibles émissions) sind dauerhaft aktiv. Die Bedingungen zum Befahren dieser Zonen werden von den zuständigen Behörden festgelegt und sind nicht überall gleich.
Zum Befahren dieser Zonen, die geschaffen wurden, um alte Fahrzeuge und solche mit besonders hohem Schadstoffausstoss aus den Stadtzentren zu verbannen, ist die Crit’Air-Vignette obligatorisch.
Bei Luftverschmutzungsalarm können weitere Zufahrtsbeschränkungen erlassen werden. Die Vorgaben, welche Fahrzeuge zu welchem Zeitpunkt in den Umweltzonen verkehren dürfen, können sich ändern.
Bereits bestehende und künftige Umweltzonen:
Seit dem 1. Juni 2021 dürfen nur noch Fahrzeuge der Crit’Air-Kategorien 1, 2 oder 3 zu jeder Zeit in der Pariser Innenstadt verkehren. Die Zone wird vom Stadtautobahnring A86, dem Bois de Vincennes und dem Bois de Boulogne begrenzt.
Nächste Etappen
Am 1. Januar 2022 tritt eine sogenannte Lernphase für die Einführung in Kraft. Während der Einführungsphase werden Crit’Air-5-Fahrzeuge und solche ohne Crit’Air-Kategorie zur Sensibilisierung für die Umweltzone angehalten, bevor für sie ab 1. Januar 2023 in der Umweltzone ein Fahrverbot gilt.
Mehrere Einschränkungen werden etappenweise eingeführt:
Die Umweltzone erstreckt sich auf den ganzen Grossraum Strassburg. Die Umweltzone kann auf den folgenden Achsen umfahren werden:
Von der Umweltzone betroffen sind leichte Nutzfahrzeuge und LKWs (Fahrzeugausweis-Kategorie N).
Die Umweltzone erstreckt sich auf 27 Gemeinden (mit Ausnahme bestimmter Achsen sowie Schnellstrassen).
Die Umsetzung der Umweltzone ist für das Jahr 2022 vorgesehen.
Die Umsetzung der Umweltzone ist für das Jahr 2022 vorgesehen.
Die Umweltzone ist seit 1. Januar 2020 in Kraft und erstreckt sich auf praktisch alle Arrondissements von Lyon, die Vororte Villeurbanne, Bron und Vénissieux sowie die ganze Gemeinde Caluire-et-Cuire.
Von der Zone betroffen sind leichte Nutzfahrzeuge und LKWs (Fahrzeugausweis-Kategorie N): Fahrzeuge der Crit’Air-Kategorien 5, 4 und 3 sowie jene ohne Kategorie haben in der Umweltzone Fahr- und Parkverbot.
Ab Juli 2022 gilt die Massnahme auch für PKWs.
Seit dem 1. Juli 2021 haben Lieferwagen (von Unternehmen, Gesellschaften, Vereinen, Körperschaften) der Crit’Air-Kategorien 5 oder 4 sowie solche ohne Kategorie in der Umweltzone Fahr- und Parkverbot.
Die Zone umfasst die Boulevards des Stadtzentrums von Rouen, abgesehen von: Boulevard des Belges, Boulevard de l’Yser, Boulevard de Verdun, Boulevard de l’Europe, Avenue Jean Rondeau, Pont Guillaume le Conquérant und Pont Mathilde.
Ab 1. Juli 2022 sollen die Massnahmen auch für PKWs gelten, so dass dann nur noch Fahrzeuge der Crit’Air-Kategorien grün, 1, 2 oder 3 in der Umweltzone verkehren und parkieren dürfen.
Der Grossraum hat sich für eine Umweltzone ausgesprochen. Die Umsetzung wird derzeit geprüft.
Die Umsetzung der Umweltzone ist bis Ende 2021 vorgesehen.
Die Umweltzone umfasst das ganze Stadtgebiet von Toulouse innerhalb des Autobahnrings sowie Teile von Colomiers und Tournefeuille. Die Verkehrsbeschränkungen werden stufenweise eingeführt und betreffen die folgenden Fahrzeugkategorien:
Die Umweltzone im Grossraum Reims ist seit 1. September 2021 in Kraft.
Sie umfasst das Stadtzentrum und die A344 (Voie Taittinger).
Von den Umweltmassnahmen betroffen sind leichte Motorfahrzeuge, LKWs, Busse und Cars. Nicht betroffen sind motorisierte Zwei-, Drei- und Vierräder, Motorräder, Mofas und Traktoren.
Bis Ende 2021 gilt eine Einführungsphase, anschliessend haben die folgenden Fahrzeuge in der Umweltzone Fahrverbot:
Die Umweltzone wird sehr wahrscheinlich 2022 eingerichtet.
Bei Luftverschmutzungsalarm verfügen die Präfekten der betroffenen Umweltzonen Zufahrtsbeschränkungen, so dass dann nur noch Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoss in die Zonen einfahren dürfen. Die Zufahrtsbeschränkungen beruhen auf der Crit’Air-Kategorie.
Informationen zu den verschiedenen Zufahrtsbeschränkungen finden sich online auf der carte du Laboratoire Central de Surveillance de la Qualité de l'Air (LCSQA) (auf Französich). Die Lage in den verschiedenen Gebieten wird auf der Karte mit Farben bezeichnet. Grün: keine Massnahmen. Orange: Informationsmassnahmen und Empfehlungen. Rot: Luftverschmutzungsalarm. Grau: Massnahmen noch nicht festgelegt.
Aufgrund des Schadstoffausstosses wurden sechs Kategorien festgelegt. Vor 1997 immatrikulierte Fahrzeuge und solche mit besonders hohem Schadstoffausstoss erhalten keine Vignette.
Die Klassifizierung ist überall in Frankreich dieselbe und gilt für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs. Die einzelnen Gebiete bestimmen die Massnahmen aufgrund der Situation vor Ort und signalisieren diese den Verkehrsteilnehmern mit Hinweisschildern.
100-prozentige Elektro- sowie mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge
Erhältlich ist die Vignette beim französischen Ministerium unter www.certificat-air.gouv.fr für etwa 4 Euro oder bei Drittanbieter für etwa 30 Euro. Wer Hilfe bei der Bestellung der Crit’Air-Vignette braucht oder über keine Kreditkarte verfügt, kann die Vignette für 28 Franken (Normalpreis) oder 24 Franken (TCS-Mitgliederpreis) über eine TCS-Kontaktstelle bestellen. Für die die Lieferung nach Hause muss mit 10 bis 15 Tage gerechnet werden.
Auto: Vignette auf der Beifahrerseite unten rechts an die Windschutzscheibe kleben. Die Vignette muss von aussen sichtbar sein.
Fahrzeuge ohne Windschutzscheibe (Motorräder usw.): Vignette auf die Radgabel, das Schutzblech oder die Verkleidung vorne rechts kleben.
Das Video mit den Erklärungen zum Anbringen der Vignette finden Sie auf der Crit’Air-Website.