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Italien

Kulturschätze, Badeorte und Romantik – vielfältige Landschaften, historische Orte und zahlreiche Gaumenfreuden warten auf Sie.
Italien

Im Norden grenzt Italien an die Schweiz und an Österreich, im Osten an Slowenien. Die Küste ist berühmt für ihre spezielle Form die an einen Stiefel erinnert und grenzt an das Mittelmeer und das Adriatische Meer.

In Italien gelten einige Gesetze und Vorschriften, die das Ferienleben kompliziert gestalten können: Fahrverbotszonen, Autobahngebührensysteme, Viacard, oder die obligatorische Ausrüstung für Autos. Wer sich für den öffentlichen Verkehr entscheidet, sollte Streiks mitberechnen.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Italien zeichnet sich durch zwei Klimatypen aus: Innerhalb des Landes herrscht das Kontinentalklima vor, das für sehr heisse Sommer und kalte Winter sorgt. In den Küstenregionen und im Süden spricht man vom milden Mittelmeerklima.

Im Norden zwischen den Alpen und dem toskanisch-emilianischen Apennin gibt es sehr kalte Winter und sehr warme Sommer mit hoher Luftfeuchtigkeit. Im Zentrum zwischen Ligurien und Rom ist das Klima gemässigt. Im Süden ist der Winter immer mild und im Herbst und Frühling sind sommerliche Temperaturen möglich.


Optimale Reisezeit
Italiens touristische Hochsaison ist im Sommer. Die besten Zeitpunkte, um das Land fern von den Massen zu besuchen, sind also im Frühling (April-Juni) und im Herbst (September-Oktober).

Geografie

Italien erstreckt sich geografisch nach Süden und «setzt» seinen Stiefel weit ins Mittelmeer hinein. Dadurch liegt es nah an Afrika. Im Norden ist die Landschaft durch den Kontrast zwischen den Alpen und der Po-Ebene geprägt. Der Gebirgszug der Apenninen durchzieht Italien 1'000 km lang von Norden bis Süden und bildet dadurch das Rückgrat des Stiefels.

Italien umgibt San Marino und die Vatikanstadt und grenzt im Norden an Frankreich, die Schweiz, Österreich und Slowenien. Zu Italien gehören ferner zwei Inseln: Sizilien und Sardinien.

Die italienische Republik ist in 20 Regionen unterteilt und zieht viele Touristen an, die die historischen Städte und Museen mit ihrem unschätzbar reichen Kulturschatz besuchen wollen, die beeindruckenden Landschaften oder sonnigen Strände erleben oder die weltbekannte herrliche Küche geniessen möchten.

Verhalten & Benimmregeln

Kleidung
Abseits der Badestrände ist schickliche Kleidung empfohlen. In den Kirchen sollte man sich respektvoll, diskret und schlicht kleiden. Unerwünscht sind bei Herren sowie Damen unbedeckte Knie und Schultern.

Rauchverbot
In Italien gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden.

In Mailand ist seit Januar 2021 das Rauchen verboten, wenn es andere Personen im Umkreis von 10 Metern hat. Dies gilt in Parks, an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel und in Stadien. Bis 2025 wird das Rauchen in allen öffentlichen Bereichen verboten sein.

Produktfälschungen
In Italien ist es verboten, Produktfälschungen zu kaufen oder zu verkaufen.

Begrüssung
Mit einem einfachen «Ciao» grüssen sich nur Kinder und Freunde. Wen man nicht kennt, grüsst man besser mit «Buon giorno» oder «Salve».

Die italienische Küche
Die italienische Küche ist ein wichtiger Teil der italienischen Kultur. Jede Region auf der Halbinsel hat ihre eigenen Spezialitäten, deren Rezepte von Generation zu Generation weitergegeben werden.

Auch in ganz einfachen Restaurants ist es üblich, dass mindestens zwei Gerichte (ein «primo piatto» und ein «secondo piatto», also ein erster und ein zweiter Gang) bestellt werden. Die Spaghetti werden ohne Löffel, allein mit der Gabel gegessen und sollen nicht zerschnitten werden.

Die Kaffeepause ist in Italien heilig. Oft wird der Kaffee schnell im Stehen an der Bar getrunken. Trinken Sie nachmittags bloss keinen Cappuccino oder Latte Macchiato, diese gehören nämlich zum Frühstück!

Knigge
In Gesellschaft bei Tisch zu rauchen oder am Handy zu sein, gilt in Italien als respektlos. Vor allem in Norditalien sind Bar- und Restaurantgäste oft ausdrücklich gebeten, das Telefon auf lautlos zu stellen oder ganz auszuschalten.

Bei einer Begegnung sollte man die Sonnenbrille abnehmen.

Währung

Die Landeswährung ist der Euro - EUR.

  • Noten: EUR 5.-, 10.-, 20.-, 50.-, 100.-, 200.- und 500.-
  • Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cents und EUR 1.-, 2.-

Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Beträge, die EUR 10'000.- oder deren Gegenwert überschreiten, müssen am Zoll deklariert werden.

Zahlungsmittel
Kredit- und Bankkarten werden in den meisten Restaurants, Hotels und Geschäften akzeptiert. Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Bank über die Transaktionsgebühren.

Beträge über EUR 15‘000.- (für Auswärtige), dürfen nicht bar bezahlt werden.

Budget
In der Hochsaison kostet eine Hotelnacht im Doppelzimmer:

  • Einfaches Hotel: zwischen EUR 50.- und 80.-
  • Standard-Hotel: zwischen EUR 80.- und 180.-
  • Top-Hotel: ab EUR 200.-

Kurtaxe: Die Kurtaxe variiert je nach Hotel und Aufenthaltsdauer zwischen 1 und 5 Euro pro Nacht und Person. Sie ist nicht im Zimmerpreis inbegriffen.

Für Essen und Getränke muss zwischen EUR 20.- und 40.- pro Tag gerechnet werden. Entscheiden Sie sich für Top-Restaurants, werden Ihre Tagesausgaben diese Beträge natürlich übersteigen.

Pane e coperto
In einem italienischen Restaurant kann die Rechnung einen Zuschlag von ein bis zwei Euro pro Person für das  «Pane e coperto» (Brot und Gedeck) enthalten, der auf der Speisekarte ausgewiesen ist.

Trinkgeld
Üblicherweise wird die Rechnung aufgerundet. Das Trinkgeld von bis zu 10% des Betrags wird auf dem Tisch liegen gelassen. Auch im Taxi wird der Preis aufgerundet.

Verhandeln
In Italien ist das Verhandeln gängige Praxis auf offenen Märkten.

Sprachguide

Die offizielle Sprache ist Italienisch. Daneben wird im Südtirol Deutsch gesprochen, im Aosta-Tal Französisch und in Friaul-Julisch Venetien im Nordosten Italiens Slowenisch.


Reisewortschatz
Anbei einige nützliche Wörter, die während Ihres Aufenthaltes hilfreich sein können.

 

DeutschItaliano
Guten TagBuon giorno
Guten AbendBuona sera
Auf WiedersehenArrivederci
Ja
NeinNo
BittePer favore
DankeGrazie
TagGiorno
WocheSettimana
HeuteOggi
MorgenDomani
FrühstückColazione
MittagessenPranzo
AbendessenCena
VorspeisePrimo
HauptgerichtSecondo
NachspeiseDolce
Die RechnungIl conto, per favore
FlughafenAeroporto
BahnhofStazione
AutoAuto
FahrkarteBiglietto
Hin und ZurückAndata e ritorno

 

 

Masseinheiten

Metrisches System

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität.

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Grippe, COVID-19. 

Gesundheitslage

  • Risiko von Dengue und Chikungunya.
  • Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. 

Auszug aus: HealthyTravel

Gesundheit

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
  • Die Europäische Krankenversicherungskarte ist für jede medizinische Behandlung erforderlich.

Naturbedingte Risiken

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Waldbrandgefahr, Erdbeben, und Vulkanausbrüche. 

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Das Land ist Teil des Schengen-Raumes. Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.

Für die Einreise nach Italien sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Eine gültige Schweizer Identitätskarte oder einen gültigen Schweizerpass
  • Ein Visum ist nicht erforderlich.
  • Minderjährige: Für Minderjährige die alleine, nur mit einem Elternteil oder gar nicht mit Ihren Eltern reisen, wird eine Reisevollmacht empfohlen. Mehr zum Thema: Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Italien informieren:
Konsulate von Italien
Willadingweg 23
3006 Bern
Tel: +41 31 390 10 11
E-Mail: berna.consolare@esteri.it

Rue Charles- Galland 14
1206 Genf
Tel: +41 22 839 67 44
E-Mail: consolato.ginevra@esteri.it

Via F. Pelli 16
6900 Lugano
Tel: +41 91 913 30 50
E-Mail: consolato.lugano@esteri.it

Website : www.viaggiaresicuri.it

Fahrzeugdokumente

  • Führerausweis: Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
  • Autovermietung: Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs: Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 1 Jahr vorübergehend eingeführt werden.
  • Versicherungen: Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos (max. 3g pro Stück) oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250g Tabak oder
  • Eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre.

Folgende Mengen dürfen steuerfrei eingeführt werden:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder eine anteilige Zusammenstellung
  • 4 Liter Wein (nicht schäumend)
  • 16 Liter Bier

Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.

  • Einreise mit dem Fahrzeug: maximal EUR 300.- pro Reisender
  • Einreise mit dem Flugzeug oder über das Meer: maximal EUR 430.- pro Reisender
  • Reisende unter 15 Jahre: EUR 150.-

Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.

Die Einfuhr bzw. Mitnahme von Treibstoff nach Italien ist erlaubt, sofern dies in speziell hierfür vorgesehenen nicht-entflammbaren Behältern (Benzinkanister) geschieht. Es ist jedoch verboten Treibstoff durch Tunnels oder auf Fähren mitzutransportieren – auch im Benzinkanister.

Mehr zum Thema: Einfuhr in die SchweizEinfuhr nach Europa

Reisen mit Haustier

Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Warnweste: 1 Warnweste (europäische Norm EN471) für jede Person, die sich auf der Fahrbahn befindet, Tag und Nacht bei schlechter Sicht, Ausserorts.
  • Pannendreieck
  • Sicherheitsgurte: Auf allen Sitzen obligatorisch.
  • Fahrzeuge, die nicht mit der Höchstgeschwindigkeit fahren dürfen, benötigen Aufkleber mit ihrer zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Solche Fahrzeuge sind z. B. Fahrzeuge mit einem Anhänger oder Fahrzeuge, die mehr als 12 Tonnen wiegen. Diese Fahrzeuge sind verpflichtet, einen 80-km/h-Aufkleber für die Autobahn und einen 70-km/h-Aufkleber ausserorts anzubringen. In der Regel müssen beide Aufkleber angebracht werden, der 80er-Aufkleber im Heck rechts und der 70er-Aufkleber auf der linken Seite.
  • Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Ausrüstung sind nicht obligatorisch, werden aber empfohlen.
  • Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Winterausrüstung

  • Spikesreifen sind vom 15. November bis zum 15. März erlaubt.
  • Schneeketten sind erlaubt (Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h). Als Alternative zu Schneeketten ist auch die in der Schweiz zugelassene Textiltraktionshilfe der Marke Autosock erlaubt.
  • Strassen, die mit Schneekettenpflicht gekennzeichnet sind, können alternativ mit Winterreifen befahren werden".
  • Im Winter sind in verschiedenen Regionen Italiens Winterreifen (oder aber Ketten an Bord des Fahrzeugs) obligatorisch - unabhängig von den jeweiligen Wetter- und Strassenverhältnissen. Wir empfehlen daher dringend von Oktober bis Ende April nur mit entsprechender Winterausrüstung zu fahren. 
  • Vom 16. Mai bis zum 14. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs abdeckt.
  • Mehr zum Thema: Winterreifenpflicht im Ausland

Überragende Ladung

  • Eine nach hinten hinausragende Ladung muss mit einer reflektierenden 50 x 50 cm grossen rot-weiss schraffierten (5 rote Streifen und 4 weisse Streifen) Warntafel gekennzeichnet sein. Diese Warntafel ist spezifisch für Italien. Die für die EU und Spanien anerkannten Tafeln sind nicht gültig. Diese Regel gilt ebenfalls für Autos und Wohnmobile, welche Fahrräder am Heck transportieren. Eine überragende Ladung ist nur am Heck erlaubt und sie darf 30% der Fahrzeuglänge nicht überschreiten.
  • Mehr zum Thema: Warntafeln bei überstehender Ladung

E-Auto

Aufladen

  • Die Ladeinfrastruktur ist hauptsächlich im Norden gut ausgebaut, im Süden sollten Sie Ihre Route hingegen anhand der vorhandenen Lademöglichkeiten planen.
  • Das Ladenetz wird laufend erweitert. Mit der TCS eCharge-App haben Sie Zugang zu den meisten Ladestationen in Italien. Lokal ist «Enel X» der mit Abstand grösste Ladenetzanbieter.

Ladeinfrastruktur

  • Langsamladen (AC): Die Ladestationen sind vorwiegend in Städten und entlang der Küste zu finden. Auch an den Hauptverkehrsachsen kann man langsame Ladestationen finden. Hier ist vorwiegend der Typ-2-Stecker vertreten.
  • Schnellladen (DC): Schnellladestationen sind in Italien nicht überall zu finden. Sie befinden sich vorwiegend in grösseren Städten und an den Hauptverkehrsachsen.
  • Entlang der Autobahnen: Schnellladestationen befinden häufig in den Einkaufszentren sich an Autobahnein- und -ausfahrten und immer öfter auch auf den Raststätten. So sind die Reisen zumeist möglich, ohne die Autobahn zu verlassen.

Gut zu wissen

  • Mit dem Elektroauto ist der «Umweltpass» für den Zugang in die «zone a traffico limitato» (ZTL) vielerorts gratis.
  • Weitere Ladenetzanbieter in Italien: Emobitaly, Be Charge, Duferco Energia. Der Zugang erfordert ein Benutzerkonto bei einem der Ladenetzanbieter.
  • Der grösste Anbieter «Enel X» ist auch im TCS eCharge-Ladenetz vertreten.
  • Mit «A Better Routeplaner» können Sie Ihre Route sehr gut planen. Vergleichen Sie die angezeigten Ladestopps mit Ihrer Lade-App (z.B. TCS eCharge).

Wichtige Begriffe

Ladestationstazione di ricarica
Ladepunktpunto di ricarica
ladenricarica
Ladekabelcavo di ricarica
Steckertyptipo di presa
Elektroautoauto elettrica
Autogaragemeccanico
Panneguasto

Reiseführer mit praktischer Checkliste

Reisen mit Elektroauto

Velo

  • Velohelm empfohlen

Obligatorische Ausrüstung:

  • Velolicht
  • Reflektoren
  • Klingel 

Mehr zum Thema: Velo: Regeln in Europa.

E-Bike

Bis 25km/h mit Tretunterstützung:

  • Velohelm empfohlen
  • Kein Führerschein erforderlich
  • Klingel oder Hupe
  • Lichter
  • Reflektoren

Schneller als 25km/h mit Tretunterstützung:

  • Motorradhelm
  • Führerschein AM (ab 14 Jahren)
  • Nummernschild
  • Lichter
  • Rückspiegel links
  • Klingel oder Hupe

Mehr zum Thema: E-Bike: Vorschriften in Europa.

E-Scooter

Ausrüstung und Zulassung

  • Helm obligatorisch für Fahrer unter 18 Jahren (EN 1078 oder EN 1080)
  • maximal erlaubte Geschwindigkeit: 20 km/h, 6km/h in Fussgängerzonen
  • ab 14 Jahren

Verkehrsregeln

  • Velowege obligatorisch wenn vorhanden
  • nicht erlaubt auf Trottoir zu fahren, in Fussgängerzonen erlaubt

Mehr zum Thema: Elektro-Scooter: Vorschriften in Europa.

Motorrad

  • Fahrer- und Beifahrerhelm
  • CH-Kleber
  • 1 Rückspiegel (2 Rückspiegel wenn das Fahrzeug über 100 km/h fahren kann)
  • Warnweste (empfohlen)

Bei Schnee oder Eis auf der Strasse herrscht ein Fahrverbot für Motorrad, Scooter oder Mofa. Dies gilt auch wenn Winterreifen montiert sind.

Mehr zum Thema: Obligatorische Motorradausrüstung im Ausland.

Fahrlichter

  • Auto: Tagfahr-/Abblendlicht ausserorts bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Wohnwagen und Wohnmobil

Wild campen

  • Wild campen ist grundsätzlich verboten.
  • Mit Erlaubnis des Grundbesitzers darf man auf privatem Gelände campieren.
  • In Italien bieten manche Einheimische eine Campiermöglichkeit auf deren Grundstücken an, hier gibt es eine Übersicht: https://www.gardensharing.it/de/

Mehr zum Thema: Wild campen in Europa

Maut & Verkehrsregeln

Gebühren

Das Befahren von Autobahnen ist kostenpflichtig. Der durchschnittliche Tarif variiert je nach Strecke und Fahrzeugtyp. Auf folgender Website können Sie die unterschiedlichen Preiskategorien nachsehen: www.autostrade.it

 

Zahlungsmöglichkeiten

  • Viacard
    Die Viacard ist eine Prepaid-Karte für Italien, die an allen gebührenpflichtigen Zahlschranken oder Autobahn-Ausfahrten benutzt werden kann und das Zahlungsverfahren vereinfacht. Viacard-Besitzer dürfen eigens hierfür gekennzeichnete Abfertigungsspuren befahren.
    Die Viacard kann bei den meisten Kontaktstellen des TCS gekauft werden.
    Hier finden Sie nützliche Informationen zur Viacard
  • Telepass
    Mit dem System «Telepass», das mit einem elektronischen Gerät funktioniert, kann man ohne Anhalten an den mit gelben Zeichen signalisierten Durchgängen durchfahren.
    Die Telepass kann bei vielen Kontaktstellen des TCS gemietet werden.
    Hier finden Sie nützliche Informationen zum Telepass.
  • Free Flow
    Bei Free Flow wird jedes Fahrzeug automatisch bei der Durchfahrt registriert. Es muss also nicht mehr angehalten werden. Der zu zahlende Betrag wird auf Basis des Nummernschilds und des Fahrzeugtyps berechnet.
  • Bargeld, gängige Kreditkarte

Mehr zum Thema: Autobahngebühren im Ausland

Verkehrsregeln

Freisprechanlagen erlaubt
Die Verwendung von Freisprecheinrichtungen oder Headsets sind unter den folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Der Fahrer behält die Kontrolle über das Fahrzeug und kann auf die Strasse und den Verkehr achten.
  • Der Fahrer hat auf beiden Ohren ein ausreichendes Hörvermögen.
  • Kopfhörer sind verboten 

Handy am Steuer

  • Während der Autofahrt ist es dem Fahrer untersagt, Smartphones, Tablets, Notebooks oder ähnliche Geräte zu benutzen.

Verkehrsregeln

  • Rechtsverkehr
  • Im Auto gilt Rauchverbot wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren.

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutostrassenAutobahnen
Auto50*90110130**
Anhänger50707080
Motorrad50*90110130**
Wohnmobil > 3.5 t <12 t508080100
  • * 70 km/h auf städtischen Autobahnen gemäss Beschilderung.
  • ** 110 km/h bei Regen.
  • Neulenker (Führerschein unter 3 Jahre alt): Schnellstrasse 90 km/h, Autobahnen 100 km/h. Diese Regelung gilt nicht für Fahrer mit einem Schweizer Führerschein auf Probe.
  • Die angegebenen Geschwindigkeiten sind die allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und können je nach Situation variieren.
  • Mehr zum Thema: Höchstgeschwindigkeit auf Europas Autobahnen.

Blutalkoholgrenze

0.5‰

0‰ für Berufsfahrer und Personen, die den Führerschein seit weniger als 3 Jahren besitzen und/oder unter 21 Jahre alt sind.

Kindersicherung

  • Kinder bis 9 kg: Babyschale rückwärtsgerichtet. Wenn das Kind auf dem Vordersitz befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
  • Kinder kleiner als 150 cm und bis 36 kg: Angemessene Rückhaltevorrichtung
  • Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
  • Kindersitze mit Alarm: Seit dem 7. November 2019 müssen Kindersitze in Italien mit einem Alarmsystem ausgestattet sein. Somit soll verhindert werden, dass Kinder im Auto vergessen werden. Die Regelung gilt nur für in Italien zugelassene Fahrzeuge und für Personen mit Wohnsitz in Italien. Bei einem Mietwagen mit Kindersitz empfiehlt es sich, im Voraus zu überprüfen ob die neuen Vorschriften eingehalten werden.

Mehr zum Thema: Kindersitz-Pflicht: welche Regel in welchem Land?

Umweltzone

Die Fahrverbote «zone a traffico limitato» abgekürzt «ZTL» existieren in zahlreichen italienischen Städten wie zum Beispiel in Bologna, Florenz, Genua, Mailand, Neapel, Pisa, Rom und Verona. Diese Zonen wurden eingeführt, um die Umweltverschmutzung zu bekämpfen und den Feinstaubgehalt in der Luft zu senken. Die Vorschriften für die Zone variieren je nach Region.

 

Alle Infos auf unserer Themenseite «ZTL Italien: Fahrverbot in den Städten»

Im Notfall

Vertretung

Schweizerische Botschaft in Italien
Ambasciata di Svizzera
Via Barnaba Oriani 61
00197 Roma

T +39 06 809 571

rom.vertretung@eda.admin.ch

www.eda.admin.ch/roma

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen. Die Gemeindepolizei (Polizia Municipale) oder Strassenpolizei (Polizia Stradale) kann dazu gezogen werden um einen Schadenbefund zu erstellen. Die „Carabinieri“ können je nach Situation den Einsatz ablehnen.

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Carabinieri

Staatpolizei

Seenotrettungsdienst

Apotheken

Notrufnummern
Polizei113 oder 112
Ambulanz118 oder 112
Feuerwehr115 oder 112
Pannen803 116
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +39
Polizei: 113 oder 112
Ambulanz: 118 oder 112
Feuerwehr: 115 oder 112
Pannen: 803 116
Blutalkoholgrenze: 0.5‰ / 0‰
95: 1.856 EUR
98: 2.008 EUR
Diesel: 1.824 EUR
 

Streikwarnung

08.04.2024
Flugverkehr
Ganz Italien

11.04.2024
Generalstreik
Ganz Italien

26.04.2024
Öffentlichen Nahverkehr
Italien

12.05.2024
Flugverkehr
Ganz Italien

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