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San Marino

Von Burgen dominierten Berge und eine historische Hauptstadt, die Stadt San Marino, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört.
San Marino
San Marino ist eine Enklave in Italien und befindet sich in den Bergen in der Nähe von Rimini und der Adriaküste.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Gemässigtes Mittelmeerklima.

Aufgrund des milden Klimas ist San Marino ein ganzjähriges Reiseziel. Am wärmsten ist es im August, am kältesten im Januar.

Währung

Die Landeswährung ist der Euro - EUR.

  • Noten: EUR 5.-, 10.-, 20.-, 50.-, 100.-, 200.- und 500.-
  • Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cents und EUR 1.-, 2.-

Masseinheiten

Metrisches System

 

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Hepatitis B, Grippe, COVID-19.

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. 

Auszug aus: HealthyTravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisepässe für Staatsangehörige von [Nationalität,Für Österreich, Liechtenstein und die Schweiz gilt eine Gültigkeit von maximal 5 Jahren.
  • Schweizer Staatsangehörige benötigen kein Visum.
  • Italienische Staatsangehörige unter 14 Jahren, die unbegleitet nach/von Italien reisen oder von einer anderen Person als dem auf Seite 5 des Reisepasses des Minderjährigen genannten Elternteil/Erziehungsberechtigten begleitet werden, benötigen eine von beiden Elternteilen unterzeichnete und von der örtlichen Polizei (Questura) ausgestellte Genehmigung (Dichiarazione di Accompagnamento). Wenn die Eltern im Ausland wohnen, muss es von einer italienischen Vertretung ausgestellt werden. Minderjährigen unter 18 Jahren, die im Reisepass eines Elternteils eingetragen sind, ist die Einreise gestattet.

Zuständige Behörden

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach San Marino informieren:
Botschaft
Rue de la Faucille 14
1201 Genf
Tel: +41 22 918 50 20
E-Mail: mission.rsm@hotmail.com

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
  • Ohne Zolldokumente darf ein in der Schweiz immatrikuliertes Fahrzeug höchstens für 6 Monate vorübergehend eingeführt werden.
  • Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Bei Direkteinreise aus einem Land ausserhalb der EU: Beträge ab EUR 10.000,- oder den Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks jeglicher Art) müssen deklariert werden.

Reisen mit Haustier

Hunde:
1. Die maximale Anzahl an nicht-kommerziellen Haustieren, die pro Passagier befördert werden dürfen, beträgt 5.
2. Haustiere, die aus Malaysia (Festland-Malaysia) einreisen, dürfen nicht einreisen oder durchreisen.
Dies gilt nicht, wenn im Gesundheitszeugnis Folgendes angegeben ist:
- Das Haustier hatte in den letzten 60 Tagen vor der Abreise keinen Kontakt zu Schweinen; und
- Das Haustier befand sich in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht in einem Unternehmen/einer Firma, in der Fälle von Nipah-Kontamination bestätigt wurden; und
- Das Haustier hat ein negatives Bluttestergebnis auf Nipah-Virus-Antikörper. Der Test darf höchstens 10 Tage vor der Abreise durchgeführt werden.
3. Haustiere müssen über Bologna (BLQ), Mailand Malpensa (MXP), Neapel (NAP), Pisa (PSA), Rom Fiumicino (FCO) oder Turin (TRN) einreisen. Sie können auch in Palermo (PMO) und Venedig Marco Polo (VCE) einreisen, wenn sie von ihrem Eigentümer oder einem Vertreter begleitet werden.
Katzen:
1. Die maximale Anzahl an nicht-kommerziellen Haustieren, die pro Passagier befördert werden dürfen, beträgt 5.
2. Haustiere, die aus Australien einreisen, dürfen nicht einreisen oder durchreisen.
- Dies gilt nicht, wenn im Gesundheitszeugnis vermerkt ist, dass sich das Haustier in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht in einem Betrieb aufgehalten hat, in dem Fälle von Hendra-Infektionen bestätigt wurden.
3. Haustiere, die aus Malaysia (Festland-Malaysia) einreisen, dürfen nicht einreisen oder durchreisen.
Dies gilt nicht, wenn im Gesundheitszeugnis Folgendes angegeben ist:
- Das Haustier hatte in den letzten 60 Tagen vor der Abreise keinen Kontakt zu Schweinen; und
- Das Haustier befand sich in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht in einem Unternehmen/einer Firma, in der Fälle von Nipah-Kontamination bestätigt wurden; und
- Das Haustier hat ein negatives Bluttestergebnis auf Nipah-Virus-Antikörper. Der Test darf höchstens 10 Tage vor der Abreise durchgeführt werden.
4. Haustiere müssen über Bologna (BLQ), Mailand Malpensa (MXP), Neapel (NAP), Pisa (PSA), Rom Fiumicino (FCO) oder Turin (TRN) einreisen. Sie können auch in Palermo (PMO) und Venedig Marco Polo (VCE) einreisen, wenn sie von ihrem Eigentümer oder einem Vertreter begleitet werden.

Es ist ein Heimtierausweis oder ein EU-Gesundheitszeugnis erforderlich. Der Heimtierausweis muss ein EU-Heimtierausweis oder ein von Andorra, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) oder der Schweiz ausgestellter Heimtierausweis sein. Der Heimtierausweis wird akzeptiert, sofern sich zwischen der Ausreise aus Italien oder einem anderen EU-Mitgliedstaat und der Rückkehr nach Italien keine Änderung des Tollwutimpfstatus oder des Tollwuttests ergeben hat.

Es ist ein internationales Gesundheitszeugnis oder ein Heimtierausweis erforderlich. Das Gesundheitszeugnis darf höchstens 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt oder bestätigt worden sein und muss dem EU-Standardmuster gemäss der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 entsprechen. Dieses Modell finden Sie unter https://tinyurl.com/3e8hdtxh. Darin müssen die Identifikationsnummer des Mikrochips und dessen Anbringungsdatum, Angaben zur Tollwutimpfung, gegebenenfalls Ergebnisse des Tollwut-Antikörpertests und Angaben zur Behandlung gegen Bandwürmer enthalten sein.

Es muss eine schriftliche Erklärung vom Eigentümer oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt werden. Darin muss bestätigt werden, dass die Tierreise nichtkommerziellen Zwecken dient und dass das Tier in Begleitung einer dazu befugten Person spätestens 5 Tage nach oder vor dem Besitzer ankommt.

Wenn das endgültige Reiseziel Irland (Republik), Finnland oder Malta ist, müssen Haustiere mindestens 24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor der Ankunft gegen Bandwürmer behandelt werden. Sie muss im Heimtierausweis bzw. im Gesundheitszeugnis enthalten sein.

Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.
- Dies gilt nicht für Haustiere, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.

Fahrzeug & Ausstattung

Rund ums Auto

Obligatorische Ausrüstung

  • CH-Kleber
  • Pannendreieck
  • Sicherheitsgurte: auf allen Sitzen obligatorisch, wenn vorhanden.

Mehr zum Thema: Obligatorische Ausrüstung im Auto.

Fahrlichter

  • Auto: Tagfahr-/Abblendlicht ausserorts obligatorisch.
  • Motorrad: Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.

Mehr zum Thema: Tagfahrlicht Europa: Wo gilt welche Vorschrift? 

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Rechtsverkehr.

Im Notfall

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen.

Notrufnummern
Polizei113 oder 112
Ambulanz118
Feuerwehr115
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +378
Polizei: 113 oder 112
Ambulanz: 118
Feuerwehr: 115
 

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