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Warntafel für Veloträger und überstehende Ladung

In welchen europäischen Ländern muss der Fahrradträger oder eine überstehende Ladung mit einer Warntafel gekennzeichnet werden?

In manchen europäischen Ländern braucht es am Veloträger oder bei überragender Ladung eine Warntafel. Längst ist es aber nicht einheitlich geregelt. Die TCS Experten geben Auskunft darüber, in welchem Land welche Regeln gelten.

Wann braucht es eine Warntafel am Veloträger und bei überstehender Ladung?

  • In vielen europäischen Ländern müssen Gepäck- und Veloträger mit einer Warntafel von 50 × 50 cm gekennzeichnet werden. 
  • Eine Warntafel ist Pflicht, wenn die Ladung das Fahrzeug nach hinten überragt, in einigen Ländern immer, in manchen Ländern erst ab 1 Meter Überhang.

Wozu dient die Warntafel am Veloträger?

  • Eine Warntafel dient zur Kennzeichnung von überhängenden Lasten und Ladungen, zum Beispiel von Fahrradträgern, Surfbrettern, etc.  

Muss ich auch bei Durchreise durch ein Land eine Warntafel anbringen?

  • Ja, alle Regelungen gelten auch dann, wenn Sie das Land nur durchqueren und nicht Ihr eigentliches Reiseziel ist. 

Ist eine Warntafel auch bei einem Heckfahrradträger mit Rück- und Bremslichtern Vorschrift?

  • Das Obligatorium für Warntafeln an überstehenden Ladungen gilt in den betroffenen Ländern auch bei Fahrradträgern mit Rück- und Bremslichtern, da der Fahrradträger über die im Fahrzeugausweis eingetragene Gesamtlänge herausragt.

In welchen Ländern sind Warntafeln für Fahrradträger Pflicht, in welchen nicht?

Länderübersicht

Warntafel am Veloträger in der Schweiz

  • In der Schweiz ist keine Warntafel bei Veloträgern, bzw. bei einem Überhang von weniger als 1 m nach hinten, vorgeschrieben.
  • Grundsätzlich darf die Ladung an Wohnmobilen und Wohnwagen nicht seitlich herausragen. In der Schweiz wird aber toleriert, dass am Heck eines Motorwagens befestigte Velos pro Seite 20 cm (maximale Breite 2 m) hervorragen.
  • Fahrräder dürfen sowohl auf dem Dach, auf einem Heckfahrradträger, als auch auf einem Träger für die Anhängerkupplung transportiert werden. Der Transport auf dem Dach setzt jedoch einen geeigneten Dachfahrradträger voraus, wobei das Fahrzeug samt Ladung die Höhe von 4 m nicht überschreiten darf. Werden Fahrräder auf einem Heckfahrradträger befördert, dürfen 20 cm Überstand nicht überschritten werden, die Rücklichter und das Nummernschild muss sichtbar bleiben und die Sicht des Fahrers darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Wenn die Ladung das Fahrzeug mit mehr als 1 m nach hinten überragt, ist diese deutlich zu kennzeichnen. (VRV - Artikel 58 - Schutzvorkehrungen)

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Warntafel am Veloträger in Italien

  • Eine nach hinten hinausragende Ladung muss mit einer reflektierenden 50 x 50 cm grossen rot-weiss schraffierten (5 rote Streifen und 4 weisse Streifen) Warntafel gekennzeichnet sein. Diese Warntafel ist spezifisch für Italien. Die für die EU und Spanien anerkannten Tafeln sind nicht gültig. Diese Regel gilt ebenfalls für Autos und Wohnmobile, welche Fahrräder am Heck transportieren. Eine überragende Ladung ist nur am Heck erlaubt und sie darf 30% der Fahrzeuglänge nicht überschreiten.
  • Wenn die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen Sie zwei Warntafeln, jeweils links und rechts am seitlichen Ende der Ladung anbringen.
  • Eine Ausnahme galt seit einer Gesetzesänderung im August 2023: Bei Heckträgern mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung konnte auf eine Warntafel verzichtet werden. Diese Gesetzesänderung wurde jedoch im Januar 2024 wieder ausgesetzt. Grund: mehrere Hersteller von Heckträgern sind gegen die Gesetzesänderung vorgegangen. Es gilt daher vorerst wieder die alte Gesetzeslage, wonach auch bei beleuchteten und mit Wiederholungskennzeichen ausgestatteten Heckträgern Warntafeln verwendet werden müssen. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist im Sommer 2024 zu rechnen.
  • Rot-weiß folierte Aluminium-Warntafel - Tafeln aus Kunststoff sind in Italien nicht gestattet.
  • In Italien braucht es die Warntafel auch, wenn keine Ladung auf dem Fahrradträger ist.
    Gemäss Automobil Club Italien muss jegliche Ladung, die über das Fahrzeugprofil hinausragt mit der Tafel gekennzeichnet werden:
    (6. Wenn die Ladung über das Fahrzeugprofil hinausragt, müssen alle geeigneten Vorkehrungen getroffen werden, um Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. In jedem Fall muss der Längsvorsprung durch ein oder zwei spezielle viereckige Tafeln angezeigt werden, die mit retroreflektierendem Material bedeckt sind und an den Enden des Vorsprungs so angeordnet sind, dass sie zur Fahrzeugachse konstant normal sind. Hier nachlesen (nur in Italienisch verfügbar - Übersetzen der Seite mit rechtem Mausklick))
  • Ist die italienische Warntafel auch in Spanien gültig?  Nein
  • Camping-Insider Tipp: Im Handel gibt es Wendetafeln aus Aluminium, die je nach Land, Italien oder Spanien, umgedreht werden können.
Warntafel Italien und Spanien
 

Achtung: Die Warntafel für Italien muss bauartgeprüft sein. Achten Sie beim Kauf auf das Prüfzeichen auf der Tafel.

Bauartgeprüft in Italien von:
MINISTERO INFRASTRUTTURE TRASPORTI
OMOLOGAZIONE BICMA
NR° 2606 DEL 13/05/13
 

Warntafeln am Veloträger in Spanien

  • Dach- und Heckladungen, die nach hinten überragen müssen mit der in Spanien gültigen Warntafel gekennzeichnet sein.
  • Tafeln aus Kunststoff sind in Spanien nicht gestattet.
  • Eine nach hinten hinausragende Ladung muss mit einer reflektierenden 50 x 50 cm grossen rot-weiss schraffierten (3 rote Streifen und 3 weisse Streifen) Warntafel gekennzeichnet sein. Diese Warntafel ist spezifisch für Spanien. Die für die EU und Italien anerkannten Tafeln sind nicht gültig. Diese Regel gilt ebenfalls für Autos und Wohnmobile, welche Fahrräder am Heck transportieren. Eine überragende Ladung ist nur am Heck erlaubt und sie darf 10% der Fahrzeuglänge nicht überschreiten. 
  • Ist die spanische Warntafel auch in Italien gültig? Nein
  • Camping-Insider Tipp: Im Handel gibt es Wendetafeln aus Aluminium, die je nach Land, Italien oder Spanien, umgedreht werden können.

Überstehende Ladung in Spanien
Eine überragende Ladung ist nur am Heck erlaubt. Eine teilbare Ladung darf das Fahrzeug hinten um maximal 10% seiner Länge überragen. Bei einer unteilbaren Ladung, sind es 15%. 
Sobald die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, müssen zwei Tafeln angebracht werden, und zwar so, dass die Streifen ein „Zelt“ ergeben.

Kennzeichnung von Wohnwagengespannen über 12 m Länge

  • In Spanien ist für Wohnwagengespanne über 12 m Länge die Anbringung einer reflektierenden Kennzeichnung ECE 70.01 am Heck Pflicht.
  • Diese Heckkennzeichnung erfordert entweder ein grosses Schild (mindestens ECE 70.01 RF Norm mit einer Grösse von 196 x 1130 Millimetern) oder zwei kleine Schilder (ECE 70.01RF Norm mit einer Größe von 196 x 565 Millimetern), jeweils in der Farbe Gelb mit rotem Rand.
  • Die Kennzeichnung muss symmetrisch zur Fahrzeugachse angebracht sein. Es können selbstklebende Folien oder Warntafeln verwendet werden.

Warntafel am Veloträger in Portugal

  • In Portugal muss die überragende Landung auch mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Eine spezielle Tafel braucht man nicht, man kann dasselbe Modell wie in Spanien verwenden. Quelle ADAC
  • Ist die spanische Warntafel auch in Portugal gültig?  Ja 

Warntafel am Veloträger in Frankreich

  • In Frankreich muss eine reflektierende Warntafel nur dann angebracht werden, wenn die hinten hinausragende Ladung mehr als 1 Meter beträgt (max. zulässig: 3 m).
  • Nachts muss zudem die nach hinten hinausragende Ladung mit mindestens einem roten Licht, das auf eine Distanz von 150 m sichtbar ist, gekennzeichnet sein. 

Warntafel am Veloträger in Kroatien

  • Eine Warntafel ist nicht obligatorisch.
  • Eine Kennzeichnung ist in Kroatien bei einer überstehender Ladung von mehr als 1 m Pflicht.
  • Beträgt der Ladungsüberstand nach hinten mehr als 1 m, so ist das überstehende, äußere Ende der Ladung mit einem roten Tuch kenntlich zu machen, bei einem Anhänger mit einem quadratischen, 50 x 50 cm großen Schild mit fluoreszierenden, orangen und weißen Schrägstreifen das senkrecht zur Fahrzeuglängsachse angebracht ist. Quelle: ADAC 

Warntafel am Veloträger in Österreich

  • Eine Warntafel ist nicht obligatorisch.
  • Eine Kennzeichnung ist in Österreich bei einer überstehender Ladung von mehr als 1 m Pflicht.

Wenn das hintere Ende der Ladung das Fahrzeug mehr als 1 m überragt, ist es deutlich zu kennzeichnen und es muss bei Dunkelheit mit einer weißen Tafel mit rotem Rand aus rückstrahlendem Material versehen werden.

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes   /  Bildquelle: wko.at 

Warntafel am Veloträger in Deutschland

  • Eine Warntafel ist nicht obligatorisch.
  • Eine Kennzeichnung ist in Deutschland bei einer überstehender Ladung von mehr als 1 m Pflicht. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m bis max. 1.50 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens:
    - eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne
    - ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
    - einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm
  • Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm. Quelle: fahrtipps.de 

Warntafel am Veloträger in Holland

  • Eine Warntafel ist nicht obligatorisch. 

Warntafel am Veloträger in Ungarn

Allgemein ist zu beachten, dass überstehende Ladung mit einem roten oder rot-weißen Stoffstreifen bzw. einer Tafel von mindestens 40x40 cm Grösse markiert werden muss. Außerdem darf das Fahrrad seitlich nicht mehr als 40 cm hinausragen. 
Quelle: ÖAMTC 

Tafeln mit 50x50 cm Grösse, die in anderen EU-Ländern vorgeschrieben sind können somit auch in Ungarn verwendet werden.
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