





Gemässigtes Mittelmeerklima.
Optimale Reisezeit
Italiens touristische Hochsaison ist im Sommer. Die besten Zeitpunkte, um das Land fern von den Massen zu besuchen, sind also im Frühling (April-Juni) und im Herbst (September-Oktober).
Die Landeswährung ist der Euro - EUR.
Metrisches System
Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.
Impfungen
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: HealthyTravel
Botschaft Vatikanstadt
Kanzlei
Thunstrasse 60,
3006 Bern
E-Mail: na.svizzera@diplomat.va
Tel: 031 350 19 09
Bei Direkteinreise aus einem Land ausserhalb der EU: Beträge ab EUR 10.000,- oder den Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks jeglicher Art) müssen deklariert werden.
Hunde:
1. Die maximale Anzahl an nicht-kommerziellen Haustieren, die pro Passagier befördert werden dürfen, beträgt 5.
2. Haustiere, die aus Malaysia (Festland-Malaysia) einreisen, dürfen nicht einreisen oder durchreisen.
Dies gilt nicht, wenn im Gesundheitszeugnis Folgendes angegeben ist:
- Das Haustier hatte in den letzten 60 Tagen vor der Abreise keinen Kontakt zu Schweinen; und
- Das Haustier befand sich in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht in einem Unternehmen/einer Firma, in der Fälle von Nipah-Kontamination bestätigt wurden; und
- Das Haustier hat ein negatives Bluttestergebnis auf Nipah-Virus-Antikörper. Der Test darf höchstens 10 Tage vor der Abreise durchgeführt werden.
3. Haustiere müssen über Bologna (BLQ), Mailand Malpensa (MXP), Neapel (NAP), Pisa (PSA), Rom Fiumicino (FCO) oder Turin (TRN) einreisen. Sie können auch in Palermo (PMO) und Venedig Marco Polo (VCE) einreisen, wenn sie von ihrem Eigentümer oder einem Vertreter begleitet werden.
Katzen:
1. Die maximale Anzahl an nicht-kommerziellen Haustieren, die pro Passagier befördert werden dürfen, beträgt 5.
2. Haustiere, die aus Australien einreisen, dürfen nicht einreisen oder durchreisen.
- Dies gilt nicht, wenn im Gesundheitszeugnis vermerkt ist, dass sich das Haustier in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht in einem Betrieb aufgehalten hat, in dem Fälle von Hendra-Infektionen bestätigt wurden.
3. Haustiere, die aus Malaysia (Festland-Malaysia) einreisen, dürfen nicht einreisen oder durchreisen.
Dies gilt nicht, wenn im Gesundheitszeugnis Folgendes angegeben ist:
- Das Haustier hatte in den letzten 60 Tagen vor der Abreise keinen Kontakt zu Schweinen; und
- Das Haustier befand sich in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht in einem Unternehmen/einer Firma, in der Fälle von Nipah-Kontamination bestätigt wurden; und
- Das Haustier hat ein negatives Bluttestergebnis auf Nipah-Virus-Antikörper. Der Test darf höchstens 10 Tage vor der Abreise durchgeführt werden.
4. Haustiere müssen über Bologna (BLQ), Mailand Malpensa (MXP), Neapel (NAP), Pisa (PSA), Rom Fiumicino (FCO) oder Turin (TRN) einreisen. Sie können auch in Palermo (PMO) und Venedig Marco Polo (VCE) einreisen, wenn sie von ihrem Eigentümer oder einem Vertreter begleitet werden.
Es ist ein Heimtierausweis oder ein EU-Gesundheitszeugnis erforderlich. Der Heimtierausweis muss ein EU-Heimtierausweis oder ein von Andorra, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) oder der Schweiz ausgestellter Heimtierausweis sein. Der Heimtierausweis wird akzeptiert, sofern sich zwischen der Ausreise aus Italien oder einem anderen EU-Mitgliedstaat und der Rückkehr nach Italien keine Änderung des Tollwutimpfstatus oder des Tollwuttests ergeben hat.
Es ist ein internationales Gesundheitszeugnis oder ein Heimtierausweis erforderlich. Das Gesundheitszeugnis darf höchstens 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt oder bestätigt worden sein und muss dem EU-Standardmuster gemäss der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 entsprechen. Dieses Modell finden Sie unter https://tinyurl.com/3e8hdtxh. Darin müssen die Identifikationsnummer des Mikrochips und dessen Anbringungsdatum, Angaben zur Tollwutimpfung, gegebenenfalls Ergebnisse des Tollwut-Antikörpertests und Angaben zur Behandlung gegen Bandwürmer enthalten sein.
Es muss eine schriftliche Erklärung vom Eigentümer oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt werden. Darin muss bestätigt werden, dass die Tierreise nichtkommerziellen Zwecken dient und dass das Tier in Begleitung einer dazu befugten Person spätestens 5 Tage nach oder vor dem Besitzer ankommt.
Wenn das endgültige Reiseziel Irland (Republik), Finnland oder Malta ist, müssen Haustiere mindestens 24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor der Ankunft gegen Bandwürmer behandelt werden. Sie muss im Heimtierausweis bzw. im Gesundheitszeugnis enthalten sein.
Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.
- Dies gilt nicht für Haustiere, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
30 km/h.
Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen
| Notrufnummern | |
|---|---|
| Polizei | 112 |
| Ambulanz | 118 oder 112 |
| Feuerwehr | 115 |
| Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.





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