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Vatikanstadt

Ein Staat reich an Geschichte und mit vielen Museen die man besuchen kann. Staatsoberhaupt ist der römisch-katholische Papst.
Vatikanstadt
Der Vatikan-Staat, im Innern der Stadt Rom (Italien) gelegen, ist der kleinste Staat der Welt und wurde formell 1929 gegründet.

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Gemässigtes Mittelmeerklima.

Optimale Reisezeit
Italiens touristische Hochsaison ist im Sommer. Die besten Zeitpunkte, um das Land fern von den Massen zu besuchen, sind also im Frühling (April-Juni) und im Herbst (September-Oktober).

 

Währung

Die Landeswährung ist der Euro - EUR.

  • Noten: EUR 5.-, 10.-, 20.-, 50.-, 100.-, 200.- und 500.-
  • Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 Cents und EUR 1.-, 2.-

Masseinheiten

Metrisches System

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

Vom EDA werden keine spezifischen Sicherheitshinweise publiziert.

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: FSME, Hepatitis B, Grippe, COVID-19. 

Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.

Auszug aus: HealthyTravel

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisepässe für Staatsangehörige von [Nationalität,Für Österreich, Liechtenstein und die Schweiz gilt eine Gültigkeit von maximal 5 Jahren.
  • Schweizer Staatsangehörige benötigen kein Visum.
  • Italienische Staatsangehörige unter 14 Jahren, die unbegleitet nach/von Italien reisen oder von einer anderen Person als dem auf Seite 5 des Reisepasses des Minderjährigen genannten Elternteil/Erziehungsberechtigten begleitet werden, benötigen eine von beiden Elternteilen unterzeichnete und von der örtlichen Polizei (Questura) ausgestellte Genehmigung (Dichiarazione di Accompagnamento). Wenn die Eltern im Ausland wohnen, muss es von einer italienischen Vertretung ausgestellt werden. Minderjährigen unter 18 Jahren, die im Reisepass eines Elternteils eingetragen sind, ist die Einreise gestattet.

Zuständige Behörden

Botschaft Vatikanstadt
Kanzlei
Thunstrasse 60,
3006 Bern
E-Mail: na.svizzera@diplomat.va
Tel: 031 350 19 09

Import

Bei Direkteinreise aus einem Land ausserhalb der EU: Beträge ab EUR 10.000,- oder den Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks jeglicher Art) müssen deklariert werden.

Reisen mit Haustier

Hunde:
1. Die maximale Anzahl an nicht-kommerziellen Haustieren, die pro Passagier befördert werden dürfen, beträgt 5.
2. Haustiere, die aus Malaysia (Festland-Malaysia) einreisen, dürfen nicht einreisen oder durchreisen.
Dies gilt nicht, wenn im Gesundheitszeugnis Folgendes angegeben ist:
- Das Haustier hatte in den letzten 60 Tagen vor der Abreise keinen Kontakt zu Schweinen; und
- Das Haustier befand sich in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht in einem Unternehmen/einer Firma, in der Fälle von Nipah-Kontamination bestätigt wurden; und
- Das Haustier hat ein negatives Bluttestergebnis auf Nipah-Virus-Antikörper. Der Test darf höchstens 10 Tage vor der Abreise durchgeführt werden.
3. Haustiere müssen über Bologna (BLQ), Mailand Malpensa (MXP), Neapel (NAP), Pisa (PSA), Rom Fiumicino (FCO) oder Turin (TRN) einreisen. Sie können auch in Palermo (PMO) und Venedig Marco Polo (VCE) einreisen, wenn sie von ihrem Eigentümer oder einem Vertreter begleitet werden.
Katzen:
1. Die maximale Anzahl an nicht-kommerziellen Haustieren, die pro Passagier befördert werden dürfen, beträgt 5.
2. Haustiere, die aus Australien einreisen, dürfen nicht einreisen oder durchreisen.
- Dies gilt nicht, wenn im Gesundheitszeugnis vermerkt ist, dass sich das Haustier in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht in einem Betrieb aufgehalten hat, in dem Fälle von Hendra-Infektionen bestätigt wurden.
3. Haustiere, die aus Malaysia (Festland-Malaysia) einreisen, dürfen nicht einreisen oder durchreisen.
Dies gilt nicht, wenn im Gesundheitszeugnis Folgendes angegeben ist:
- Das Haustier hatte in den letzten 60 Tagen vor der Abreise keinen Kontakt zu Schweinen; und
- Das Haustier befand sich in den letzten 60 Tagen vor der Abreise nicht in einem Unternehmen/einer Firma, in der Fälle von Nipah-Kontamination bestätigt wurden; und
- Das Haustier hat ein negatives Bluttestergebnis auf Nipah-Virus-Antikörper. Der Test darf höchstens 10 Tage vor der Abreise durchgeführt werden.
4. Haustiere müssen über Bologna (BLQ), Mailand Malpensa (MXP), Neapel (NAP), Pisa (PSA), Rom Fiumicino (FCO) oder Turin (TRN) einreisen. Sie können auch in Palermo (PMO) und Venedig Marco Polo (VCE) einreisen, wenn sie von ihrem Eigentümer oder einem Vertreter begleitet werden.

Es ist ein Heimtierausweis oder ein EU-Gesundheitszeugnis erforderlich. Der Heimtierausweis muss ein EU-Heimtierausweis oder ein von Andorra, den Färöer-Inseln, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) oder der Schweiz ausgestellter Heimtierausweis sein. Der Heimtierausweis wird akzeptiert, sofern sich zwischen der Ausreise aus Italien oder einem anderen EU-Mitgliedstaat und der Rückkehr nach Italien keine Änderung des Tollwutimpfstatus oder des Tollwuttests ergeben hat.

Es ist ein internationales Gesundheitszeugnis oder ein Heimtierausweis erforderlich. Das Gesundheitszeugnis darf höchstens 10 Tage vor der Ankunft ausgestellt oder bestätigt worden sein und muss dem EU-Standardmuster gemäss der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 entsprechen. Dieses Modell finden Sie unter https://tinyurl.com/3e8hdtxh. Darin müssen die Identifikationsnummer des Mikrochips und dessen Anbringungsdatum, Angaben zur Tollwutimpfung, gegebenenfalls Ergebnisse des Tollwut-Antikörpertests und Angaben zur Behandlung gegen Bandwürmer enthalten sein.

Es muss eine schriftliche Erklärung vom Eigentümer oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt werden. Darin muss bestätigt werden, dass die Tierreise nichtkommerziellen Zwecken dient und dass das Tier in Begleitung einer dazu befugten Person spätestens 5 Tage nach oder vor dem Besitzer ankommt.

Wenn das endgültige Reiseziel Irland (Republik), Finnland oder Malta ist, müssen Haustiere mindestens 24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor der Ankunft gegen Bandwürmer behandelt werden. Sie muss im Heimtierausweis bzw. im Gesundheitszeugnis enthalten sein.

Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.
- Dies gilt nicht für Haustiere, deren Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.

Maut & Verkehrsregeln

Tempolimiten

30 km/h.

Im Notfall

Vertretung

Helpline EDA
Tel: +41 800 247 365 oder +41 58 465 33 33
E-Mail: helpline@eda.admin.ch

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen

Notrufnummern
Polizei112
Ambulanz118 oder 112
Feuerwehr115
Einsatzzentrale ETI+41 58 827 22 20

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +3906
Polizei: 112
Ambulanz: 118 oder 112
Feuerwehr: 115
 

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