Die Fahrverbote «zone a traffico limitato» abgekürzt «ZTL» existieren in zahlreichen italienischen Städten wie zum Beispiel in Bologna, Florenz, Genua, Mailand, Neapel, Pisa, Rom und Verona. Diese Zonen wurden eingeführt, um die Umweltverschmutzung zu bekämpfen und den Feinstaubgehalt in der Luft zu senken. Die Vorschriften für die Zone variieren je nach Region.
Die Zonen sind mit einem Fahrverbotsschild gekennzeichnet, welche die Regelung - die Verkehrsbeschränkung oder das Fahrverbot - präzisiert. Solche Zonen sind in Navigationsgeräten nicht zwingend gekennzeichnet.
Motorisiert reisende Touristen, die in einem Hotel innerhalb einem solchen Fahrverbot übernachten, sollten sich deshalb vorab und direkt beim Hotel betreffend einer zeitweiligen Einfahrtsgenehmigung informieren. Die Gültigkeit der Genehmigung, die Zugangsmodalitäten und der Zeitrahmen können von Stadt zu Stadt variieren. In den meisten Fällen muss das Fahrzeug während des Aufenthalts im privaten Hotel-Parkhaus, einem anderen Parkhaus oder schlichtweg ausserhalb der ZTL abgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir auf dieser Seite nicht alle ZTL in Italien aufführen können und uns auf die für Touristen interessantesten Regionen und Städte Italiens beschränken. Vor der Abreise empfehlen wir daher, sich beim Hotel oder dem Tourismusbüro zu erkunden, welche Fahrverbote vor Ort gelten.
Die Zonen B und C beschränken die Zufahrt für bestimmte Arten von Fahrzeugen mit dem höchsten Schadstoffausstoss von Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 19:30 Uhr (ausser an Feiertagen). Außerhalb dieser Zeiten ist die Einfahrt in diese Zonen nicht gebührenpflichtig.
Abgrenzung der Zonen B und C: Karte Aera B - Aera C.
Kostenloser Zugang für Elektro-, Hybrid-, LPG-, Methan-, Zweistoff-, Euro 5- und 6-Benzinfahrzeuge sowie für Motorräder und Mopeds mit Euro 5 (Zweitaktmotor) und Euro 4 und 5 Benzin (Viertaktmotor).
Um die Genehmigung zu beantragen, registrieren Sie sich auf der Website areab.atm.it (auf Englisch oder Italienisch) und folgen Sie den Anweisungen.
Der Kauf des Tickets muss vor der Einfahrt in den entsprechenden Bereich erfolgen und das Ticket muss aktiviert werden. Sie können das Ticket online unter areac.atm-mi.it kaufen und aktivieren (auf Englisch oder Italienisch).
Für Elektro- und Hybridfahrzeuge (Klasse M1 mit Emissionsbeitrag ≤ 100 g/km, M2, M3, N1, N2, N3), Motorräder und Mopeds ist der Zugang kostenlos.
In Rom gibt es mehrere LTZ, die die Zufahrt zum Stadtzentrum und zum historischen Zentrum beschränken und die nur von Fahrzeugen mit einer entsprechenden Genehmigung befahren werden dürfen.
Die Zone ist zu folgenden Zeiten für Autos, Mopeds und Motorräder gesperrt:
Das Gebiet ist zu folgenden Zeiten für Autos gesperrt:
Das Gebiet ist zu folgenden Zeiten für Autos gesperrt:
Das Gebiet ist zu folgenden Zeiten für Autos gesperrt:
Das Gebiet ist zu folgenden Zeiten für Autos gesperrt:
Abgrenzung der Grünen Zone: Fascia verde.
Abgrenzung des Eisenbahnrings : Anello ferroviario.
Abgrenzung der Umweltzonen in Bologna: Karten.
Fahrzeuge mit Euro 0 oder Euro 1 Diesel/Benzin/LPG, Methan dürfen nicht in die Zone fahren und können kein Umweltticket lösen.
Euro 0-1 Diesel-/Benzin-/Methan-/LPG sowie Euro 2 Diesel-/Benzinfahrzeuge können nicht in die Zone einfahren und erhalten kein Umweltticket.
Ab dem 31. Dezember 2022 dürfen Euro-3-Dieselfahrzeuge nicht mehr in die Zone einfahren.
Zone T
Die Zone T befindet sich im Herzen des historischen Zentrums von Bologna. Sie besteht aus den Strassen Rizzoli, Ugo Bassi und Indipendenza und ist rund um die Uhr aktiv, wobei nur eine begrenzte Anzahl von Fahrzeugen fahren darf. Samstags und sonntags wird sie zur Fußgängerzone.
ZTL Centrale
Das Fahren und Parkieren in der ZTL Centrale ist an allen Wochentagen (ausser Samstag) von 7.30 Uhr bis 10.30 Uhr für alle Fahrzeuge nur mit Genehmigung erlaubt.
Innerhalb der ZTL Centrale gibt es weitere Fahrverbotszonen mit zusätzlichen Einschränkungen, wie unten aufgeführt.
Die ZTL befindet sich im Valentino Park.
Die ZTLs in Neapel sind nur mit einer Genehmigung zugänglich. Je nach Fahrzeugtyp kann eine Genehmigung per E-Mail an das ZTL-Büro in Neapel beantragt werden, indem Sie an permessitemporanei.ztl@comune.napoli.it oder ufficioztl@anm.it schreiben.
Abgrenzung des Gebiets und weitere Informationen : comune.napoli.it-ZTL Tarsia - Pignasecca - Dante.
Abgrenzung des Gebiets und weitere Informationen : comune.napoli.it-ZTL del Centro Antico.
Abgrenzung des Gebiets und weitere Informationen : comune.napoli.it-ZTL "Belledonne, Martiri, Poerio".
Abgrenzung des Gebiets und weitere Informationen : comune.napoli.it-ZTL "Morelli, Filangieri, Mille".
Abgrenzung des Gebiets und weitere Informationen : comune.napoli.it-ZTL di Chiaia.
Abgrenzung des Gebiets und weitere Informationen : comune.napoli.it-ZTL Marechiaro.
Neapel hat auch mehrere Fussgängerzonen an folgenden Orten: Piazza del Gesù, Rue dei Tribunali, Rue Tito Angelini, Borgo Marinari, Istmo di Nisida, Rue Luca Giordano, Strassen des Centro Direzionale von Neapel, Rue F. De Sanctis, einige Straßen in Vomero.
In Bergamo gibt es mehrere Fahrverbotszonen. Es gibt permanente Zonen, Zonen die nur während der Schulzeit aktiv sind und Zonen die nur zu bestimmten Daten gelten.
Abgrenzung des Gebiets: territorio.comune.bergamo.it-ZTL "Città alta e Colli".
Fahrverbot
Abgrenzung des Gebiets: territorio.comune.bergamo.it-ZTL rue Raboni.
Abgrenzung des Gebiets: territorio.comune.bergamo.it-ZTL rue Sant'Alessandro Alta et rues limitrophes.
Fahrverbot:
Abgrenzung des Gebiets: territorio.comune.bergamo.it-ZTL bourg San Leonardo.
Abgrenzung des Gebiets: territorio.comune.bergamo.it-ZTL rue San Francesco d'Assisi.
Abgrenzung des Gebiets: territorio.comune.bergamo.it-ZTL rue Cappuccini.
Fahrverbot von Montag bis Freitag während der Schulzeit zu folgenden Zeiten:
Abgrenzung des Gebiets: territorio.comune.bergamo.it-ZTL rue Don Bepo Vavassori.
Fahrverbot von Montag bis Freitag während der Schulzeit zu folgenden Zeiten:
Abgrenzung des Gebiets: territorio.comune.bergamo.it-ZTL rue Pradello.
Fahrverbot von Montag bis Freitag während der Schulzeit zu folgenden Zeiten:
Abgrenzung des Gebiets: territorio.comune.bergamo.it-ZTL rue Cadorna.
Fahrverbot von Montag bis Samstag während der Schulzeit zu folgenden Zeiten:
Fahrverbot am Donnerstag während der Schulzeit zu folgenden Zeiten:
Abgrenzung des Gebiets: territorio.comune.bergamo.it-ZTL rue Fornoni.
Fahrverbot von Montag bis Freitag während der Schulzeit zu folgenden Zeiten:
Abgrenzung des Gebiets: territorio.comune.bergamo.it-ZTL rues Sylva, Bizio, Venanzio, Arcangeli.
Fahrverbot Fahrverbot während der Schulzeit zu den folgenden Zeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag :
Mittwoch:
Abgrenzung des Gebiets: territorio.comune.bergamo.it-ZTL rue per Orio.
Fahrverbot :
Abgrenzung des Gebiets: territorio.comune.bergamo.it-ZTL quartiere Finardi.
An Spieltagen ist es ab 2 Stunden vor Spielbeginn bis zum Beginn des Spiels verboten, das Gebiet zu befahren.
Abgrenzung des Gebiets: territorio.comune.bergamo.it-ZTL stade Atleti Azzurri d'Italia.
An Spieltagen ist das Befahren des Gebiets 2 Stunden vor Spielbeginn bis 30 Minuten nach Spielbeginn verboten.
Abgrenzung des Gebiets: territorio.comune.bergamo.it-ZTL rue Vacha.
Während der Schulzeit ist es zu den folgenden Zeiten verboten, das Gebiet zu befahren:
Die ZTL wird durch Barrieren begrenzt, auf denen sich Geräte mit Telepass-Technologie befinden, die automatisch die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Fahrzeuge erkennen. Diese Geräte sind durch Schilder gekennzeichnet.
Der gesamte Bereich des historischen Zentrums von Florenz ist als Fahrverbotszone ZTL ausgewiesen. Die Fahrverbotszone besteht aus fünf Sektoren: A, B, O, F und G (die genaue Lage der Sektoren kann dem Stadtplan entnommen werden).
In den Sektoren A, B und O zu folgenden Zeiten:
Während dieser Zeit sind alle Zonen, die die LTZ bilden, aktiv - auch in den Nächten auf Donnerstag, Freitag und Samstag. Die Zeitpläne der Zonen A, B, O, F und G sind wie folgt:
Tagsüber
Während der Nacht
Die Stadt Amalfi ist in zwei Zonen unterteilt: die grüne Zone, die das historische Zentrum umfasst, und die rote Zone, die die Gebiete ausserhalb des Zentrums und die Dörfer der Gemeinde umfasst.
Die grüne Zone wird von der Via Mansone, dem Domplatz, der Via Lorenzo d'Amalfi, der Via Pietro Capuano und dem Largo Spirito Santo begrenzt und darf zu folgenden Zeiten betreten werden:
Die ZTL-Zonen in Bozen und Brixen sind für den Verkehr gesperrt. Nur Fahrzeuge mit einer Genehmigung dürfen in die Zonen einfahren.
In der Lombardei wurden alle Gemeinden jeweils der Zone 1 oder Zone 2 zugeteilt und es gelten je nach zugeteilter Zone unterschiedliche Einschränkungen. Um zu prüfen in welcher Zone sich Ihr Reiseziel befindet, könnten sie die Listen der Zone 1 und Zone 2 prüfen, dort sind alle Gemeinden aufgeführt.
Ab dem 11. Januar 2021 wird das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge mit Euro 3 auf Zone 2 ausgeweitet. Seit dem 1. Oktober 2022 wird die Einfahrt in die Zone auch für Euro-4-Dieselfahrzeuge eingeschränkt.
Ausserdem gilt ein Fahrverbot für Benzinfahrzeuge mit Euro 1 in beiden Zonen und das ganze Jahr von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr.
Motorräder und Zweitakt-Mopeds Euro 0 dürfen rund um die Uhr nicht betreten werden. In den städtischen Gebieten der Gemeinde Fascia sind Motorräder und Zweitakt-Mopeds Euro 1 von Montag bis Freitag (ausser an Feiertagen) von 7:30 bis 19:30 Uhr ebenfalls verboten.
Weitere Infos: Region Lombardei (auf Italienisch)
Im Piemont gibt es ein System welches die Feinstaubbelastung misst. Es gibt permanente Einschränkungen und zusätzliche Notfall-Einschränkungen, wenn die PM10-Grenzwerte über mehrere Tage überschritten werden.
In der Zeit vom 15. September bis zum 15. April wird dreimal pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) eine Karte unter folgendem Link aktualisiert: protocollo aria Piemonte.
Die Kosten für eine Busse aufgrund nicht berechtigter Einfahrt in eine Zone mit Verkehrseinschränkungen sind hoch. Sie schwanken zwischen mindestens 80,00 € und höchstens 335,00 €. Wenn die Busse innerhalb von 5 Tagen nach der Zustellung beglichen wird, erhält man einen Preisnachlass von 30%. Zu der Busse kommen noch die Bearbeitungs- und Zustellgebühren hinzu: 14,20 €. Der Gesamtbetrag der Busse beläuft sich daher auf mindestens 94.20 €. Nach Erhalt der Busse hat derjenige, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat, 60 Tage Zeit, um die Busse zu bezahlen oder Einspruch einzulegen. Nach Ablauf der 60 Tage erhöht sich die Strafe von 80 € auf 167,50 € (die Hälfte des Höchstbetrags) und alle sechs Monate erfolgt eine weitere halbjährliche Erhöhung um 10%, zzgl. einem Aufschlag von bis zu 20% und Verzugszinsen für verspätete Zahlung.
Einspruch einzulegen, um seine Gründe geltend zu machen und die Bezahlung der Busse zu vermeiden, kann riskant und teuer werden. Die wenigen Gründe, in denen empfohlen wird, gegen die Busse Einspruch zu erheben, sind: Ort und Zeitpunkt der Übertretung wurden im Protokoll nicht angegeben; die Busse wird mehr als 360 Tage nach dem Verstoss zugestellt; man kann nachweisen, dass sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit nicht in der Zone mit Verkehrseinschränkungen befand. Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, ist man gezwungen, zusätzlich zur Busse die Gerichtskosten und den doppelten Betrag der Busse zu bezahlen.