Coronavirus: eine gute Vorbereitung und eine gute Information sind besonders wichtig. Rechnen Sie für Reisen etwas mehr Zeit und Geduld ein und halten Sie sich jederzeit an die Hygienemassnahmen. Informieren Sie sich bei der Botschaft Ihres Reiseziels über den aktuelle Lage.
Mehr InformationenKontinentales Klima; relativ lange Winter im Norden, jedoch kurz im Süden; lange und trockene Sommer. Ganzjährig starke Winde und Sandstürme.
Beste Reisezeit: Juni - September.
Landeswährung: Tenge - KZT
Auszug aus: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Sicherheitslage und Demonstrationen.
Impfungen
Bei Einreisen aus Infektionsgebieten, die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA kommen Taschen- und andere Diebstähle und Überfälle vor. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Wenden Sie sich an die zuständigen lokalen Behörden, um sich über aktuelle COVID-Massnahmen und -Beschränkungen zu informieren.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Besitzer eines Touristenvisums müssen ihre Hotelaufenthalte vorweisen können.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis wird nur mit einer beglaubigten russischen Übersetzung anerkannt; andernfalls ist der internationale Führerausweis obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land nicht erforderlich.
Rechtsverkehr.
Keine Fahrverbote für Lastwagen an Wochenenden und Feiertagen.
0‰
Kinder jünger als 12 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Notrufnummern | |
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Polizei | 102 (112 mit einem Mobiltelefon) |
Ambulanz | 103 |
Feuerwehr | 101 |
Einsatzzentrale ETI | 8 10 41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA