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17.03.2026

Krise im Nahen Osten: Luftraumsperrungen

Grosse Drehkreuze geschlossen und zahlreiche Schweizer Reisende betroffen
17. März 2026

Die zunehmenden Spannungen im Nahen Osten nach militärischen Angriffen, an denen unter anderem die USA, Israel und der Iran beteiligt sind, führen zu erheblichen Störungen im internationalen Luftverkehr. Mehrere Staaten haben ihren Luftraum vollständig oder teilweise gesperrt. Dies hat zur Betriebseinstellung bedeutender globaler Drehkreuze geführt und hat direkte Auswirkungen auf Zehntausende von Reisenden.

Flugverkehr: Gesperrte Lufträume und Störungen in der gesamten Region

Trotz der punktuellen Wiederaufnahme einiger Flüge bleibt die Lage angespannt, und viele Reisende sind weiterhin von den Störungen betroffen.

Betroffen sind Iran, Israel, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Kuwait, Bahrain, Irak und Syrien.

Kritisch ist die Lage in den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Katar: Die grossen interkontinentalen Drehkreuze Dubai, Abu Dhabi und Doha haben ihren Betrieb teilweise ausgesetzt oder stark eingeschränkt. Da diese Flughäfen zu den weltweit wichtigsten Verbindungen zwischen Europa, Asien, Afrika und Ozeanien zählen, sind die Folgen weitreichend. 

Neben Annullierungen und Umleitungen auf längere Routen kommt es zu massiven Störungen bei internationalen Anschlussverbindungen.

Auswirkungen für Reisende

Die aktuelle Situation hat weitreichende Konsequenzen:

  • Flugausfälle und Verspätungen: Tausende Flüge von und in die Region sind annulliert oder verspätet.
  • Eingestellte Verbindungen: Regionale Fluggesellschaften (z. B. Emirates, Qatar Airways, Etihad Airways) sowie internationale Carrier haben bestimmte Strecken vorübergehend ausgesetzt.
  • Flugumleitungen: Viele Flüge werden über Drittflughäfen umgeleitet, was alternative Routen überlastet.
  • Anschlussverlust und Wartezeiten: In den Golfstaaten kommt es zu verpassten Anschlüssen, langen Wartezeiten und gestrandeten Passagieren.

Wichtig: Die Störungen betreffen nicht nur Reisen in den Nahen Osten. Auch zahlreiche interkontinentale Verbindungen (z. B. nach Asien oder Ozeanien) sind beeinträchtigt.

Das EDA rät von nicht dringenden Reisen ab

Angesichts der raschen Entwicklung der Lage hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) seine Reisehinweise aktualisiert. Das EDA rät derzeit von nicht dringenden Reisen in mehrere Golfstaaten und angrenzende Länder ab,

Betroffen sind insbesondere:

  •  die Vereinigten Arabischen Emirate, nach Katar, Kuwait, Saudi-Arabien, Oman, Bahrain sowie Jordanien.

Da sich die Situation schnell verschlechtern kann ist mit weiteren weiteren Luftraumsperrungen, Flugbeschränkungen oder verschärften Sicherheitsmassnahmen zu rechnen. Das EDA fordert Reisende auf:

  1. Nicht zwingend notwendige Reisen zu verschieben.
  2. Den Flugstatus regelmässig zu prüfen.
  3. Vor der Abreise die offiziellen Empfehlungen konsultieren.

Empfehlungen für Reisende

In diesem dynamischen Lage empfiehlt der TCS:

  • Geduld bewahren: Bitte leisten Sie den Anweisungen der Fluggesellschaften Folge.
  • Kontakt aufnehmen: Nehmen Sie mit Ihrem Reiseveranstalter Kontakt auf, um gemeinsam die Durchführbarkeit der Reise zu klären.
  • Informiert bleiben: Konsultieren Sie regelmässig die Reisehinweise des EDA.
  • Verzicht auf Risikoreisen: Verzichten Sie auf nicht zwingend notwendige Reisen in die betroffenen Gebiete.
  • TCS-App nutzen: Verwenden Sie die App «TCS Travel Safety» zu nutzen, um aktuelle Informationen zur Sicherheitslage und zu möglichen Störungen zu erhalten.

Die Situation bleibt äusserst volatil. Wir bitten alle Personen, die in den kommenden Tagen eine Reise in oder über den Nahen Osten planen, die Notwendigkeit ihrer Reise sorgfältig zu prüfen und die offiziellen Empfehlungen aufmerksam zu verfolgen.

Kurzmeldungen
25.06.2026
Zwei schwere Erdbeben erschüttern Venezuela
Zwei Erdbeben der Stärke 7,2 und 7,5 haben Venezuela in der Nähe von Caracas erschüttert. Mehrere Gebäude in der Hauptstadt sind eingestürzt. Rettungskräfte sind im Einsatz, eine offizielle Opferbilanz liegt bislang nicht vor.
24.06.2026
Viele Hotelfotos auf Buchungsplattformen mit KI bearbeitet
Laut einer Untersuchung der Marketingagentur ABCD Agency und des KI-Verifikationsanbieters ContentGuard.me wurden mehr als 25'000 Hotelbilder analysiert. Bei rund 19 Prozent fanden sich Anzeichen für eine Bearbeitung oder Optimierung mit künstlicher Intelligenz. Dadurch können Zimmer, Pools oder Ausblicke attraktiver wirken als sie tatsächlich sind. Bei der Online-Hotelbuchung empfiehlt es sich deshalb, neben den offiziellen Fotos auch aktuelle Gästebilder und Bewertungen zu prüfen. So lassen sich Enttäuschungen am Ferienziel vermeiden.
19.06.2026
EU stärkt Fluggastrechte: Vorteile auch für Reisende aus der Schweiz
Reisende sollen künftig besser informiert werden und ihre Ansprüche einfacher geltend machen können. Fluggesellschaften müssen künftig klarer über Entschädigungen und Unterstützung bei Störungen informieren. Zudem werden unter anderem die Gepäckregeln präzisiert und Sitzplätze für Kinder sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität besser abgesichert. Die Durchsetzung von Ansprüchen bei Verspätungen oder Annullierungen soll einfacher werden. Auch Schweizer Reisende profitieren von den Neuerungen, da die EU-Fluggastrechte für viele Flüge innerhalb Europas sowie für zahlreiche Verbindungen mit europäischen Airlines gelten. Allerdings sind die neuen Regeln noch nicht in Kraft. Nach der formellen Verabschiedung durch die EU dürften sie frühestens 2027 zur Anwendung kommen.

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Notfallkontakte

Im Notfall kontaktieren Sie bitte:

Für ETI-Mitglieder:

  • Die Assistance für Personen unter +41 58 827 22 20.

Ist Ihre Reise vom Konflikt im Nahen Osten betroffen?

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um Ihren Schadenanspruch.

1. Wo finde ich die aktuellen Reiseempfehlungen?

Bitte konsultieren Sie für die Informationen zu ihrer Reisedestination und der Reiseroute immer die offizielle Seite des EDA.

2. Wie soll ich mit der aktuellen Situation umgehen?

Das EDA empfiehlt folgenden Umgang:

  • Nicht zwingend notwendige Reisen in ausgewählte Regionen verschieben.
  • Den Flugstatus regelmässig prüfen.
  • Vor der Abreise die offiziellen Empfehlungen konsultieren.

3. Wie hilft der TCS seinen Mitgliedern?

Der TCS fungiert als zentrale Anlaufstelle und bietet den während der Reise betroffenen Personen Beratung, Orientierung und Begleitung. Ergänzend zu den Massnahmen der Fluggesellschaften übernimmt der TCS die Kosten für notwendige Auslagen, Unterkünfte sowie die Organisation der Weiterreise oder – falls erforderlich – Massnahmen zur Sicherstellung der Sicherheit der blockierten Reisenden. Angesichts der grossen Anzahl eingehender Anrufe hat der TCS seine personellen Ressourcen verstärkt, um dem hohen Anfragevolumen gerecht zu werden.

4. Was müssen Reisende aus der Schweiz tun, die in Asien/Ozeanien festsitzen und mit Emirates, Etihad oder Qatar Airways zurückfliegen sollten?

  • Die Reisenden sollten sich zunächst an den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft wenden, bei der die Buchung vorgenommen wurde.
  • Dies sollte so schnell als möglich geschehen, um sich über die Möglichkeiten einer Umbuchung oder Rückerstattung zu informieren.

5. Was können Schweizerinnen oder ein Schweizer tun, die in einem Konfliktgebiet festsitzen?

Wenn Sie sich in einem Land befinden, das direkt von militärischen Aktionen betroffen ist, sollten Sie:

  • sich unverzüglich beim EDA oder der Schweizer Botschaft vor Ort melden
  • den Anweisungen des EDA sowie die der lokalen Behörden Folge leisten
  • einen sicheren Ort aufsuchen

6. Ich befinde mich auf einer Reise und mein Rückflug führt über eines der betroffenen Gebiete. Übernimmt der TCS die Kosten, wenn ich über einen anderen Hub (...) zurückreisen möchte?

Die Rückerstattung erfolgt:

  • zunächst durch die Fluggesellschaft oder das Reisebüro, bei denen das ursprüngliche Ticket gekauft wurde
  • ergänzend dazu, der TCS erstattet gegebenenfalls die Differenz

7. Übernimmt der TCS die Mehrkosten für die Unterkunft wenn ich mich bereits auf Reisen befinde?

Ja, wenn sich die Person in einem Konfliktgebiet befindet oder in einem betroffenen Land festsitzt und ihren geplanten Aufenthalt nicht mehr antreten kann. In diesem Fall organisiert und/oder erstattet TCS die zusätzlichen Unterkunftskosten.

8. Kann der TCS für eine in Dubai festsitzende Person eine Rückführung organisieren?

Reisende müssen sich zunächst an den Reiseveranstalter oder die für das Ticket zuständige Fluggesellschaft wenden.

In Bezug auf medizinische Rückführungen:

  • Die aktuelle Situation erschwert bestimmte Abläufe.
  • Einige Rückführungen müssen entsprechend der Entwicklung der Lage neu geplant werden.
  • Der TCS bearbeitet bereits mehrere Sonderfälle, insbesondere von Reisenden, deren lebenswichtige Medikamente zur Neige gehen.

Der TCS wird in solchen Situationen tätig, aber die Bedingungen können schwierig sein und Anpassungen erfordern.

9. Gibt es einen Unterschied zwischen einem Reisenden, der selbst gebucht hat, und einem, der über ein Reisebüro oder einen Reiseveranstalter gebucht hat?

Wenn die Reise über einen Reiseveranstalter gebucht wurde:

  • Der Kunde profitiert von einem professionellen Ansprechpartner, der ihn begleitet und berät.
  • Bei einer Stornierung vor Reiseantritt ist die Rückerstattung durch das Pauschalreisegesetz geschützt, selbst im Falle von Kriegsereignissen.
  • Die Unterstützung durch den Reiseveranstalter ergänzt die Unterstützung durch einen Versicherer oder das EDA.

Wenn die Reise individuell gebucht wurde:

  • Der Reisende muss sich selbst organisieren und die Formalitäten mit den Unternehmen und Dienstleistern direkt regeln.
  • Der TCS bleibt jedoch in beiden Fällen ein Ansprechpartner, der Hilfe leistet.

10. Können für einen späteren Zeitpunkt geplante Reisen jetzt storniert werden?

Nein, Sie müssen sich direkt an den Reiseanbieter wenden, um eine Lösung zu finden (aussergewöhnliche geopolitische Krisensituationen fallen nicht in den Geltungsbereich der Reiserücktrittsversicherung).

Medienmitteilung TCS

 
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