Mitglieds-Karte
TCS Mastercard
Rechnung


Südafrika

Zahlreiche Nationalparks, sowie wunderschöne Küsten und Berge sind typisch für Südafrika.
Südafrika

Südafrika belegt den südlichsten Teil von Afrika, wo der Atlantische und der Indische Ozean aufeinandertreffen. Nachbarländer sind Namibia, Botsuana, Simbabwe, Mosambik und Eswatini (Swasiland) sowie die Enklave Lesotho

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Halbwüstenklima, subtropisches Klima entlang der Ostküste. Die Jahreszeiten sind denjenigen in Europa entgegengesetzt.

Beste Reisezeit: Dezember - März in der Kapregion, Frühling und Herbst an der Küste des Kwazulu-Natal und Juli - September für den Besuch der Wildtierreservate.

www.weathersa.co.za

Verhalten & Benimmregeln

  • Religion: Viele Südafrikaner sind strenge Christen. 
  • Begrüssung: in der Regel ein Händedruck.
  • Multikulturalität: Welche Gepflogenheiten gelten, ist stark von der jeweiligen sozialen Gruppe und deren ethnischen Wurzeln abhängig. Man sollte sich über den eigenen Reiseführer dazu informieren oder sich bei den Einheimischen erkundigen.

Gesten

  • Das Victory-Zeichen, bei dem der Zeige- und der Mittelfinger zu einem «V» ausgestreckt werden, gilt verkehrt herum, also mit gegen sich gerichteter Handfläche, als Beleidigung.
  • Mit dem Zeigefinger auf jemanden zu deuten, ist unhöflich und kann als Angriff verstanden werden.

Währung

Landeswährung: Rand - ZAR

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische, soziale und wirtschaftliche Spannungen, Demonstrationen und gewaltsame Auseinandersetzungen.
  • Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Es gibt insbesondere Gewaltkriminalität (bewaffnete Raubüberfalle, Tötungsdelikte, Autodiebstähle unter Androhung von Gewalt und Entführungen mit Lösegeldforderungen). 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Besuchen Sie HealthyTravel, um die Impfempfehlungen und -pflichten zu überprüfen.

Gesundheitslage

  • Risiko von Malaria, Dengue, Chikungunya und Zika. Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche.
  • Risiko von Schistosomiasis (Bilharziose). Vermeiden Sie es, in Gebieten, in denen Schistosomiasis endemisch ist, in Teichen, Seen oder Flüssen zu baden, sich zu waschen oder zu laufen.
  • Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken. Weitere Informationen: tcs-mymed.ch.

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

  • Reisedokumente müssen mindestens 30 Tage über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
  • Schweizer Staatsangehörige benötigen für maximal 90 Tage kein Visum. Sie können bei ihrer Ankunft eine Verlängerung ihres Aufenthalts um weitere 90 Tage beantragen. Sie müssen den Antrag mindestens 60 Tage vor Beginn der visumfreien Zeit stellen.
  • Ein Reisedokument wird nur dann akzeptiert, wenn: - es hat mindestens eine ungenutzte Visaseite; und - Die Seite mit den persönlichen Daten wurde in keiner Weise verändert.
  • Reisedokumente mit verlängerter Gültigkeit werden nicht akzeptiert.
  • Besuchern ohne Rück-/Weiterfahrtsticket kann der Zutritt verweigert werden. Sie müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um eine Rückfahrkarte zu kaufen oder mit einem anderen Verkehrsmittel abzureisen. - Dies gilt nicht für Passagiere mit einem Visum, das länger als 12 Monate gültig ist und auf dem kein Vermerk für ein Rückflugticket enthalten ist.
  • Ausländische Minderjährige unter 18 Jahren, die ohne Begleitung reisen, müssen über Folgendes verfügen: - ein Original oder eine Kopie einer Geburtsurkunde; und - eine mindestens sechs Monate vor dem Abreisedatum ausgestellte Einverständniserklärung der Eltern und eine Kopie des Reisepasses/der Reisepässe oder des/der Personalausweises/Personalausweise und der Kontaktdaten (oder die Zustimmung eines Elternteils zusammen mit einem Gerichtsbeschluss, der die volle elterliche Verantwortung und Rechte oder die gesetzliche Vormundschaft zuspricht, oder einer Sterbeurkunde); und - ein Schreiben der Person, die den Minderjährigen in Südafrika aufnimmt, mit Adresse und Kontaktdaten; Kopie der Ausweisdokumente der Person, die den Minderjährigen aufnimmt, einschliesslich Visum/Aufenthaltserlaubnis (falls erforderlich). ACHTUNG: Passagieren, die ohne die erforderliche Geburtsurkunde ankommen, wird eine Frist von 24 Stunden eingeräumt, um diese zu besorgen. Alle Dokumente müssen auf Englisch sein, mit Ausnahme der Geburtsurkunde. Adoptierte Kinder, die keine Geburtsurkunde mit den Daten der Adoptiveltern besitzen, benötigen einen Adoptionsbeschluss. Dies gilt nicht für Passagiere mit einem von Südafrika ausgestellten Visum.
  • Minderjährige, die als Teil einer Schulgruppe reisen, benötigen keine Einverständniserklärung der Eltern. Es kann durch ein Schreiben der Schulleitung ersetzt werden, in dem bestätigt wird, dass sämtliche Einverständniserklärungen im Besitz der Schule sind. Weitere Informationen finden Sie unter https://tinyurl.com/2bhseah3.

Zuständige Behörden

Botschaft von Südafrika
Alpenstrasse 29
3006 Bern
Tel: +41 31 350 13 13
E-Mail:  bern.consular@dirco.gov.za

Südafrikanisches Konsulat
Rue du Rhône 65
1204 Genf
Tel: +41 22 849 54 54
E-Mail: consulargeneva@dirco.gov.za

Website: www.southafrica.ch

Fahrzeugdokumente

  • Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
  • Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
  • Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise nach den aktuell gültigen Vorschriften.
  • Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Import

Einfuhr von Währungen erlaubt:
- Lokale Währung (Südafrikanischer Rand-ZAR): ZAR 25.000.-;
- Fremdwährungen und Reiseschecks: unbegrenzt, sofern Beträge über 10.000 USD bei der Einreise deklariert werden. Kruger-Münzen werden nur mit vorheriger Genehmigung der South African Reserve Bank akzeptiert.

Reisen mit Haustier

Es ist ein internationales Gesundheitszeugnis erforderlich, das spätestens 10 Tage vor der Abreise ausgestellt oder bestätigt werden muss. Es muss abgestempelt sein und bestätigen, dass das Haustier bei guter Gesundheit und frei von ansteckenden Krankheiten, Parasitenerkrankungen oder anderen ansteckenden Erkrankungen ist.

Es sind eine Ein- und Durchfuhrgenehmigung erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen müssen spätestens 4 Wochen vor der Abreise an vetpermits@daff.gov.za eingereicht werden.

Detaillierte Informationen und Formulare finden Sie unter https://tinyurl.com/2s49rt27.

Haustiere müssen mindestens 7 Tage vor der Abreise gegen äussere und innere Parasiten behandelt werden.

Es ist ein Identifikationschip erforderlich. In Haustieren implantierte Mikrochips müssen ISO-konform sein. Für alle anderen Chips müssen die Besitzer eigene Mikrochip-Scanner mitbringen.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

  • Linksverkehr. 
  • Telefonieren beim Fahren: Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).

Tempolimiten

km/hInnerortsAusserortsAutobahnen
Auto60100120
Moto60100120

Blutalkoholgrenze

0.5‰

Kindersicherung

Kinder jünger als 14 Jahre und kleiner als 150 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung

Wenn keine angemessene Rückhaltevorrichtung vorhanden ist, dürfen Kinder nicht auf dem Vordersitz befördert werden.

Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Im Notfall

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Sollten Schwierigkeiten auftreten, kann ein Besucher bei der AASA (Automobile Association of South Africa, Tel. 0861 000 234) Hilfe erhalten.

 

Notrufnummern
Polizei101 11
Ambulanz101 77
Feuerwehr101 11
Pannen0861 000 234

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +27
Polizei: 101 11
Ambulanz: 101 77
Feuerwehr: 101 11
Pannen: 0861 000 234
Blutalkoholgrenze: 0.5‰
 

Nehmen Sie keine Sorgen mit ans Kap der Guten Hoffnung.

Ob verlorenes Gepäck, Krankheit oder Unfall – bei bösen Überraschungen in den Ferien sind wir mit dem TCS ETI Schutzbrief an 365 Tagen im Jahr 24/7 persönlich für Sie da.

Zum TCS ETI Schutzbrief »

Mehr zum Thema

Share Funktionen:
durckenE-MailFacebookTwitter

News

 
Bitte haben Sie einen Moment Geduld
Ihre Bestellung wird bearbeitet.