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Südafrika

Zahlreiche Nationalparks, sowie wunderschöne Küsten und Berge sind typisch für Südafrika.
Südafrika

Südafrika belegt den südlichsten Teil von Afrika, wo der Atlantische und der Indische Ozean aufeinandertreffen. Nachbarländer sind Namibia, Botsuana, Simbabwe, Mosambik und Eswatini (Swasiland) sowie die Enklave Lesotho

Auf den ersten Blick

Allgemeines

Klima

Halbwüstenklima, subtropisches Klima entlang der Ostküste. Die Jahreszeiten sind denjenigen in Europa entgegengesetzt.

Beste Reisezeit: Dezember - März in der Kapregion, Frühling und Herbst an der Küste des Kwazulu-Natal und Juli - September für den Besuch der Wildtierreservate.

www.weathersa.co.za

Verhalten & Benimmregeln

Religion
Viele Südafrikaner sind strenge Christen. Man sollte daher negative Kommentare über die Religion unterlassen.

 

Nudismus
Ausser an einigen bestimmten Stränden ist Nudismus verboten.

 

Begrüssung
Männer begrüssen sich im Allgemeinen mit einem Händedruck, Frauen umarmen sich.

 

Multikulturalität
Welche Gepflogenheiten gelten, ist stark von der jeweiligen sozialen Gruppe und deren ethnischen Wurzeln abhängig. Man sollte sich über den eigenen Reiseführer dazu informieren oder sich bei den Einheimischen erkundigen.

 

Verhaltensregeln in den Nationalparks / auf Safari
In Südafrika gibt es viele Nationalparks, in denen auf Safari gegangen werden kann, um wilde Tiere zu sehen. Dabei ist es unerlässlich, sich an folgende Sicherheitsregeln zu halten:

  • Die Anweisungen des Reisführers befolgen.
  • Im Auto nicht aufstehen, sondern sitzen bleiben.
  • Nicht zu nah an die Tiere heranfahren.
  • Still sein.
  • Kein Essen herumliegen lassen.
  • Keine zu bunte Kleidung und kein Parfum tragen.

Gesten
Das Victory-Zeichen, bei dem der Zeige- und der Mittelfinger zu einem «V» ausgestreckt werden, gilt verkehrt herum, also mit gegen sich gerichteter Handfläche, als Beleidigung.

Mit dem Zeigefinger auf jemanden zu deuten, ist unhöflich und kann als Angriff verstanden werden.

Währung

Landeswährung: Rand - ZAR

Sicherheit und Gesundheit unterwegs

Sicherheitslage

  • Beachten Sie die Reisehinweise des EDA zu Sicherheit und Kriminalität. Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
  • Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische, soziale und wirtschaftliche Spannungen, Demonstrationen und gewaltsame Auseinandersetzungen.
  • Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Es gibt insbesondere Gewaltkriminalität (bewaffnete Raubüberfalle, Tötungsdelikte, Autodiebstähle unter Androhung von Gewalt und Entführungen mit Lösegeldforderungen). 

Weitere nützliche Reisehinweise

Impfungen & Gesundheit

Impfungen

  • Es wird empfohlen, sich gegen folgende Krankheiten zu impfen: Hepatitis A, Poliomyelitis, Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Maser-Mumps-Röteln, Varizellen.
  • In einigen Fällen wird auch eine Impfung gegen folgende Krankheiten empfohlen: Gelbfieber, COVID-19, 
  • Aus administrativen Gründen ist eine Gelbfieberimpfung bei der Einreise aus Ländern mit Infektionsrisiko obligatorisch. Kinder unter 1 Jahr und Erwachsene ab 60 sowie Passagiere, die sich nicht länger als 12 Stunden im Transit durch Länder mit Gelbfieberrisiko befinden und die Transitzone nicht verlassen haben, sind von dieser Verpflichtung befreit.


Gesundheitslage

  • Risiko von Malaria, Dengue, Chikungunya und Zika. Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche.
  • Risiko von Schistosomiasis (Bilharziose). Vermeiden Sie es, in Gebieten, in denen Schistosomiasis endemisch ist, in Teichen, Seen oder Flüssen zu baden, sich zu waschen oder zu laufen.
  • Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.

 

Auszug aus: Healthytravel

Kriminalität

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

Gemäss EDA ist die Kriminalitätsrate sehr hoch. Es gibt insbesondere Gewaltkriminalität (bewaffnete Raubüberfalle, Tötungsdelikte, Autodiebstähle unter Androhung von Gewalt und Entführungen mit Lösegeldforderungen). Beachten Sie die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.

Weitere nützliche Reisehinweise

Reisevorbereitung & Formalitäten

Einreisedokumente

Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger. Für die Einreise nach Südafrika sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Ein bis mindestens 30 Tagen nach Aufenthaltsende gültiger Schweizerpass. Der Reisepass muss mindestens eine leere Seite enthalten.
  • Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.
  • das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise und gültige Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
  • Minderjährige: Informationen zu Reisen mit Minderjährigen finden Sie unter www.dha.gov.za. Informationen zur Thema finden Sie auch auf unserer Seite Reisevollmacht für Reisen mit Kinder.

Zuständige Behörden, die über die Einreisebestimmungen nach Südafrika informieren: 

Botschaft von Südafrika
Alpenstrasse 29
3006 Bern
Tel: +41 31 350 13 13
E-Mail:  bern.consular@dirco.gov.za

Südafrikanisches Konsulat
Rue du Rhône 65
1204 Genf
Tel: +41 22 849 54 54
E-Mail: consulargeneva@dirco.gov.za

Website: www.southafrica.ch

Fahrzeugdokumente

Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.

Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 21 und 25 Jahren. Vereinzelte Mietwagenanbieter legen auch ein Höchstalter fest. Der Fahrer muss auch, je nach Mietwagenunternehmen, seinen Führerausweis seit mindestens drei Jahren besitzen.

Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.

Mehr zum Thema: Fahrzeugdokumente für Fahrten im Ausland.

Maut & Verkehrsregeln

Verkehrsregeln

Freisprechanlagen erlaubt
Solange der Fahrer die Kontrolle über das Fahrzeug behält und auf die Strasse und den Verkehr achten kann, sind Telefonate via Freisprecheinrichtungen wie Kopfhörer, Headsets oder integrierte Systeme erlaubt.

 

Handy am Steuer
Während man mit dem Auto unterwegs ist, darf das Handy nicht benutzt werden, resp. in der Hand gehalten werden. Dies gilt auch wenn der Motor des Fahrzeugs nicht läuft, z. Bsp. an einer Ampel. Solange das Fahrzeug im Verkehr ist - auch am Strassenrand - darf das Handy nicht bedient werden. Erst wenn das Auto explizit nicht mehr im Verkehr ist, also auf einem vorgesehenen Parkplatz parkiert wurde, ist es erlaubt sein Gerät zu benutzen.
In der Provinz Westkap dürfen Verkehrsbeamte das Handy für 24 Stunden beschlagnahmen.

 

Linksverkehr. Gebührenpflichtige Autobahnen (Maut). Hohes Unfallrisiko im Strassenvekehr.

Tempolimiten

  • Innerorts: 40 / 60 km/h
  • Ausserorts: 100 km/h
  • Autobahnen: 120 km/h

Blutalkoholgrenze

0.5‰

Kindersicherung

Kinder jünger als 14 Jahre und kleiner als 150 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung

Wenn keine angemessene Rückhaltevorrichtung vorhanden ist, dürfen Kinder nicht auf dem Vordersitz befördert werden.

Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.

Im Notfall

Notfallnummern

Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.

Sollten Schwierigkeiten auftreten, kann ein Besucher bei der AASA (Automobile Association of South Africa, Tel. 0861 000 234) Hilfe erhalten.

 

Notrufnummern
Polizei101 11
Ambulanz101 77
Feuerwehr101 11
Pannen0861 000 234

Die touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw. gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur, Kriminalität und naturbedingte Risiken.

Reiseziel ändern

Reisehinweise des EDA

Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.

www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA

Weitere Informationen

Netzspannung: 220 V
Vorwahl: +27
Polizei: 101 11
Ambulanz: 101 77
Feuerwehr: 101 11
Pannen: 0861 000 234
Blutalkoholgrenze: 0.5‰
 

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