Zum Beispiel bei einem platten Reifen im Ausland oder wenn Sie sich beim Velofahren das Bein brechen.






Die Umweltzonen, auch «Low Emission Zones» (LEZ) genannt, sollen die Luftqualität verbessern, indem sie die Zufahrt besonders umweltschädlicher Fahrzeuge einschränken. Die Zufahrtsbedingungen unterscheiden sich je nach Stadt.
In der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge müssen registriert werden, auch wenn sie die Zufahrtsbedingungen erfüllen. Eine einzige kostenlose Registrierung gilt sowohl für Antwerpen als auch für Gent. Für Brüssel ist eine separate Registrierung erforderlich. Tagespässe und kostenpflichtige Zufahrtsbewilligungen gelten jeweils nur für die betreffende Stadt.
Die Umweltzone LEZ umfasst die gesamte Region Brüssel-Hauptstadt mit ihren 19 Gemeinden. Sie gilt täglich rund um die Uhr. Der Autobahnring und bestimmte Zufahrtsstrassen zu den Park-and-Ride-Parkplätzen sind ausgenommen.
Die LEZ in Brüssel gilt für Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, Busse und Reisecars sowie für Lastwagen und bestimmte Motorräder.
Für Personenwagen und Lieferwagen gelten folgende Zufahrtsbedingungen:
Diesel Euro 6 oder höher: Zufahrt erlaubt.
Diesel Euro 0 bis 5: Zufahrt mit einem Tagespass, sofern keine Ausnahmebewilligung vorliegt.
Benzin Euro 3 oder höher: Zufahrt erlaubt.
Benzin Euro 0 bis 2: Zufahrt mit einem Tagespass, sofern keine Ausnahmebewilligung vorliegt.
Die Bedingungen für die übrigen Fahrzeugkategorien können auf der offiziellen Website der LEZ geprüft werden.
In der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge müssen online registriert werden, auch wenn sie die Zufahrtsbedingungen erfüllen. Die Registrierung ist kostenlos und fünf Jahre gültig. Sie gilt ausschliesslich für Brüssel.
Die Registrierung kann vor der Einfahrt in die Zone oder innerhalb von fünf Tagen danach erfolgen. Dafür wird der Fahrzeugausweis benötigt.
Fahrzeuge, welche die Zufahrtsbedingungen nicht erfüllen, dürfen mit einem Tagespass in der LEZ verkehren. Der Preis hängt vom Fahrzeug ab:
EUR 20.– für ein Motorrad;
EUR 35.– für einen Personenwagen, einen Lieferwagen, einen Bus oder einen Reisecar;
EUR 50.– für einen Lastwagen.
Pro Kalenderjahr und Kontrollschild können höchstens 24 Tagespässe gekauft werden. Jeder Pass gilt am gewählten Tag bis um 6 Uhr des Folgetages.
Das in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeug muss vor dem Kauf des Tagespasses registriert werden. Der Pass kann vor der Einfahrt in die Zone oder innerhalb von fünf Tagen danach gekauft werden.
Die LEZ umfasst das Stadtzentrum von Antwerpen und einen Teil des linken Scheldeufers. Sie gilt täglich rund um die Uhr. Das genaue Gebiet ist auf der offiziellen Website der LEZ Antwerpen ersichtlich.
Die Vorschriften gelten insbesondere für Personenwagen, Wohnmobile, Lieferwagen, Kleinbusse, Busse, Reisecars und Lastwagen. Motorräder und Motorfahrräder sind nicht betroffen.
Es gelten folgende Zufahrtsbedingungen:
Diesel Euro 5 oder höher: Zufahrt erlaubt.
Diesel Euro 0 bis 4: Zufahrt mit einem Tagespass, sofern keine Ausnahmebewilligung vorliegt.
Benzin Euro 2 oder höher: Zufahrt erlaubt.
Benzin Euro 0 und 1: Zufahrt mit einem Tagespass, sofern keine Ausnahmebewilligung vorliegt.
Les véhicules immatriculés en Suisse qui respectent les critères d’accès doivent s’enregistrer en ligne.
L’enregistrement est gratuit et doit être effectué avant l’entrée dans la zone ou, au plus tard, le lendemain. Il ne doit être réalisé qu’une seule fois pour le véhicule concerné et est également valable à Gand. Un véhicule déjà enregistré à Gand ne doit donc pas être enregistré une seconde fois à Anvers.
In der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge, welche die Zufahrtsbedingungen erfüllen, müssen online registriert werden.
Die Registrierung ist kostenlos und muss vor der Einfahrt in die Zone oder spätestens am Folgetag erfolgen. Sie ist für das betreffende Fahrzeug nur einmal erforderlich und gilt auch in Gent. Ein bereits in Gent registriertes Fahrzeug muss deshalb in Antwerpen nicht erneut registriert werden.
Die LEZ umfasst das Stadtzentrum von Gent innerhalb der Ringstrasse R40. Sie gilt täglich rund um die Uhr. Das genaue Gebiet ist auf der offiziellen Website der LEZ Gent ersichtlich.
Die Vorschriften gelten insbesondere für Personenwagen, Wohnmobile, Lieferwagen, Kleinbusse, Busse, Reisecars und Lastwagen. Motorräder und Motorfahrräder sind nicht betroffen.
Es gelten folgende Zufahrtsbedingungen:
Diesel Euro 5 oder höher: Zufahrt erlaubt.
Diesel Euro 4: Zufahrt mit einer kostenpflichtigen Bewilligung.
Diesel Euro 0 bis 3: Zufahrt mit einem Tagespass, sofern keine Ausnahmebewilligung vorliegt.
Benzin Euro 2 oder höher: Zufahrt erlaubt.
Benzin Euro 0 und 1: Zufahrt mit einem Tagespass, sofern keine Ausnahmebewilligung vorliegt.
Für Fahrzeuge mit Benzinmotor, die mit Flüssiggas (LPG), komprimiertem Erdgas (CNG) oder Flüssigerdgas (LNG) betrieben werden, gelten dieselben Kriterien wie für Benzinfahrzeuge.
In der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge, welche die Zufahrtsbedingungen erfüllen, müssen online registriert werden.
Es wird empfohlen, die Registrierung vor der Einfahrt in die Zone vorzunehmen. Sie ist jedoch noch bis spätestens am Folgetag möglich. Die Registrierung ist kostenlos und gilt auch in Antwerpen. Ein bereits in Antwerpen registriertes Fahrzeug muss deshalb in Gent nicht erneut registriert werden.
Fahrzeuge, welche die Zufahrtsbedingungen nicht erfüllen, dürfen mit einem Tagespass für EUR 45.– in der LEZ verkehren. Pro Fahrzeug und Kalenderjahr können höchstens 12 Tagespässe gekauft werden. Jeder Pass gilt am gewählten Tag bis um 6 Uhr des Folgetages.
Der Pass kann vor der Einfahrt in die Zone oder spätestens am Folgetag gekauft werden.
Auf dem Fahrzeugschein des Fahrzeugs ist in Feld 72 der Emissionscode angegeben. Um die « Euro » -Norm des Fahrzeugs zu finden, vergleichen Sie den Emissionscode auf dem Schweizer Fahrzeugschein mit den « Euro »-Normen auf der Seite « Emissionen » des Bundesamts für Strassen ASTRA.
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