Seit dem 19. August, muss bei der Einreise ein negativer Coronatest vorgewiesen werden. Nach der Einreise muss man sich für 4 bis 5 Tage in Quarantäne begeben und anschliessend erneut einen Test machen. Alternativ kann man sich auch für 14 Tage in Quarantäne begeben und braucht dann keinen zweiten Test. Mit der aktuellen Situation ist vor allem eine gute Vorbereitung und Information wichtig. Rechnen Sie für die Reisen etwas mehr Zeit und Geduld ein und halten Sie sich jederzeit an die Hygienemassnahmen.
Mehr InformationenGemässigtes ozeanisches Klima dank Einfluss des Golfstroms. www.vedur.is
Beste Reisezeit: Juli - Mitte September.
Landeswährung: Isländische Krone - ISK
Import & Export – Landes- und Fremdwährungen
Der Höchstbetrag für den Import und Export der Landeswährung beträgt
ISK 8'000.-.
Fremdwährungen können bis zu einem Betrag exportiert werden, der dem zuvor importierten Betrag entspricht.
Metrisches System
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: politische Lage und naturbedingten Risiken.
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA können die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität beachtet werden. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 20 und 23 Jahren. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.
Die bei der Miete eines gewöhnlichen Wagens enthaltene Versicherung für Allradfahrzeuge ist nicht gültig im Fall eines Unfalls auf einer Bergstrasse. Achtung: In ländlichen Gegenden ist bei einem Unfall mit freilaufenden Bauernhoftieren der Fahrzeuglenker verantwortlich und der Besitzer der Tiere kann eine Entschädigung fordern.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Die maximale Dauer für die temporäre Einfuhr eines in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuges ohne Zoll- oder Einfuhrgebühren liegt bei 12 Monaten, dies unter der Bedingung, dass Sie das Fahrzeug beim Verlassen des Landes auch wieder mit ausführen. Es ist dazu ein Formular auszufüllen (Declaration for temporary duty free importation of a motor vehicle/vessel). Es ist auch empfehlenswert, im Besitz folgender Dokumente zu sein: Fahrzeugausweis, Versicherungsausweis, Eigentumsnachweis und Seefrachtbrief.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Tabak
Mindestalter für die Einfuhr: 18 Jahre.
Folgende Tabakwaren dürfen steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol
Mindestalter für die Einfuhr: 20 Jahre.
Für die Mengen gibt es unterschiedliche Kombinationen. Erlaubt sind sechs sogenannte „Einheiten“. Je nach Alkoholgehalt hat das Produkt mehr Einheiten:
Als Kombination wäre daher folgendes möglich: 1 Liter Spirituose und 0.75 Liter Wein und 3 Liter Bier
Auf der Seite des Isländischen Zolls gibt es eine Übersicht möglicher Kombinationen: https://www.tollur.is
Steuerfreie Einfuhr
Weitere Waren dürfen nur bis zu einem bestimmten Wert steuerfrei eingeführt werden. Ausgenommen sind persönliche Gegenstände.
Treibstoff
Die im Auto enthaltene Menge und bis maximal 10 Liter Treibstoff in einem tragbaren Behälter.
Obligatorische Ausrüstung
Für Geländewagen ist ein Feuerlöscher obligatorisch.
Winterausrüstung
Winterreifen sind vom 1. November bis zum 15. April obligatorisch (die genauen Daten können je nach Jahr variieren). Spikesreifen sind vom 1.12. bis zum 15.4. erlaubt.
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Auto
Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Wild campen
Wild campen ist grundsätzlich verboten. Mehr Infos zu Camping auf der Tourismusseite: https://guidetoiceland.is
Dieses Reiseziel verfügt über kein Autobahnnetz.
Rechtsverkehr.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
km/h | Innerorts | Ausserorts |
---|---|---|
Auto | 50 | 90* |
Anhänger | 50 | 80 |
Motorrad | 50 | 90* |
* 80 km/h auf Schotterstrassen.
0.5‰
Kinder jünger als 3 Jahre
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden.
Kind älter als 3 Jahre und kleiner als 150 cm
Angemessene Rückhaltevorrichtung
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen.
Für konsularische Dienstleistungen und Visa wenden Sie sich bitte an:
Regional consular center Nordic and Baltic countries
c/o Embassy of Switzerland
Valhallavägen 64
114 27 Stockholm
Sweden
T +46 8 676 79 00
F +46 8 21 15 04
Islandische Botschaft in der Schweiz
Kanzlei
Avenue Blanc 49
1202 Genf
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9:00-16:30
T +41 22 716 17 00
F +41 22 716 17 07
icedel.genf@utn.stjr.is
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 112 |
Ambulanz | 112 |
Feuerwehr | 112 |
Pannen | 511 21 12 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDAMit dem ETI Schutzbrief profitieren Sie von einem umfassenden Schutz unterwegs dank erstklassigem Pannendienst in ganz Europa und bewährtem Reiseschutz für 12 Monate.