Gemässigtes ozeanisches Klima dank Einfluss des Golfstroms.www.vedur.is
Beste Reisezeit: Juli - Mitte September.
Landeswährung: Isländische Krone - ISK
Metrisches System
Grundsätzliche Einschätzung
Die politische Lage ist stabil. Reisende müssen sich jedoch der verschiedenen naturbedingten Risiken bewusst sein.
Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Island nicht ausgeschlossen werden.
Auszug aus: Reisehinweise EDA
Gesundheitsinfrastruktur
Die medizinische Versorgung ist gewährleistet.
Impfungen
Gesundheitslage
Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig.
Grundsätzliche Einschätzung
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.
Auszug aus: Reisehinweise EDA
Die extremen Witterungsbedingungen erfordern bei Outdoor-Aktivitäten eine gute Vorbereitung und Ausrüstung.
Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich.
Auszug aus: Reisehinweise EDA
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen ist das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Es werden keine Flughafengebühren erhoben.
Reisen mit einem Haustier
Auf der Webseite vom BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) finden Sie alle nötigen Formalitäten, um mit Ihrem Haustier reisen zu dürfen: Mit Hund, Katze oder Frettchen über die Grenze
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 20 und 23 Jahren. Der Fahrer muss den Führerschein bereits seit mindestens einem Jahr besitzen.
Die bei der Miete eines gewöhnlichen Wagens enthaltene Versicherung für Allradfahrzeuge ist nicht gültig im Fall eines Unfalls auf einer Bergstrasse. Achtung: In ländlichen Gegenden ist bei einem Unfall mit freilaufenden Bauernhoftieren der Fahrzeuglenker verantwortlich und der Besitzer der Tiere kann eine Entschädigung fordern.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeugs
Die maximale Dauer für die temporäre Einfuhr eines in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuges ohne Zoll- oder Einfuhrgebühren liegt bei 12 Monaten, dies unter der Bedingung, dass Sie das Fahrzeug beim Verlassen des Landes auch wieder mit ausführen. Es ist dazu ein Formular auszufüllen (Declaration for temporary duty free importation of a motor vehicle/vessel). Es ist auch empfehlenswert, im Besitz folgender Dokumente zu sein: Fahrzeugausweis, Versicherungsausweis, Eigentumsnachweis und Seefrachtbrief.
Der Schweizerische Fahrzeugausweis ist anerkannt.
Die Grüne Karte (internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge) ist nicht notwendig.
Obligatorische Ausrüstung
Für Geländewagen ist ein Feuerlöscher obligatorisch.
Winterausrüstung
Spikesreifen sind vom 1.12. bis zum 15.4. erlaubt.
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
Auto
Tagfahr-/Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch. Es wird allerdings empfohlen, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Tagfahrlichter werden nicht überall als ausreichend erachtet.
Motorrad
Abblendlicht bei Tag und Nacht obligatorisch.
Die Autobahnen können landesweit kostenfrei befahren werden.
Rechtsverkehr.
km/h | Innerorts | Ausserorts |
---|---|---|
Auto | 50 | 90* |
Anhänger | 50 | 80 |
Motorrad | 50 | 90* |
* 80 km/h auf Schotterstrassen.
0.5‰
Kinder | Vorschrift |
---|---|
< 3 Jahre | Angemessene Rückhaltevorrichtung Wenn das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert wird, muss der Beifahrerairbag deaktiviert werden. |
> 3 Jahre < 1.50 m | Angemessene Rückhaltevorrichtung |
Kindersitze - Babyschalen und Sitzerhöher - gelten als Rückhaltevorrichtungen. Weitere Infos: Kindersitze
Bei reinem Sachschaden sollte man ein Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen und vom Unfallgegner unterzeichnen lassen.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 112 |
Ambulanz | 112 |
Feuerwehr | 112 |
Pannen | 511 21 12 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
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