Mitglieds-Karte
TCS Mastercard
Rechnung


Reiseversicherung Vergleich Schweiz: Die 4 häufigsten Irrtümer

Während viele Schweizerinnen und Schweizer glauben, durch Krankenkasse und Kreditkarte ausreichend geschützt zu sein, zeigen reale Schadensfälle oft schmerzhafte Lücken auf. Wir klären über die vier häufigsten Irrtümer auf.
 
 

Die 4 häufigsten Irrtümer zu Reiseversicherungen.

Welche Reiseversicherung passt zu mir?

Häufige Fragen zu Reiseversicherungen.

Das Wichtigste in Kürze.

  • Die Krankenkasse übernimmt im Ausland oft nur einen Teil der Behandlungs- und Heilungskosten.
  • Medizinische Rückführungen (Repatriierung) sind nicht durch die obligatorische Grundversicherung (KVG) gedeckt.
  • Kreditkartenversicherungen greifen nur unter bestimmten Bedingungen.
  • Ab der zweiten Reise pro Jahr ist ein Ganzjahres-Reiseschutz günstiger.
  • Für Paare und Familien ist ein Ganzjahres-Reiseschutz fast immer die beste Lösung.
 
 

Die 4 häufigsten Irrtümer beim Vergleich von Reiseversicherungen.

Viele Reisende verlassen sich auf Annahmen, die im Ernstfall teuer werden können. Die folgenden vier Irrtümer zeigen, wo die häufigsten und kostspieligsten Irrtümer liegen.

Irrtum 1: "Meine Krankenkasse deckt Heilungskosten im Ausland."
Warum die Krankenkasse im Ausland oft nicht reicht...

Innerhalb der EU- und EFTA-Staaten übernimmt die obligatorische Grundversicherung (KVG) medizinische Notfallkosten.
Ausserhalb dieser Länder bezahlt die obligatorische Grundversicherung jedoch maximal den doppelten Betrag dessen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde.

In Ländern mit sehr hohen Gesundheitskosten, etwa den USA, Kanada, Japan, Australien oder in vielen Entwicklungsländern, reicht dieser Betrag nicht aus.

Beispiel USA:
Behandlungskosten in den USA: CHF 20’000
Kosten für die gleiche Behandlung in der Schweiz: CHF 5'000
KVG übernimmt: max. CHF 10’000
Eigenanteil: CHF 10’000

Zudem müssen ambulante Behandlungskosten im Ausland häufig sofort beglichen werden. Die Krankenkasse erstattet diese, wenn überhaupt, erst später zurück. Eine Reiseversicherung übernimmt die Kosten direkt und verhindert, dass Sie hohe Beträge vorschiessen müssen.

Welches sind die EU/EFTA-Staaten?

EU (27):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EFTA (4):
Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen

Irrtum 1: "Meine Krankenkasse deckt Heilungskosten im Ausland."
Warum die Krankenkasse im Ausland oft nicht reicht...
Frau mit gebrochenem Arm an Flughafen

Innerhalb der EU- und EFTA-Staaten übernimmt die obligatorische Grundversicherung (KVG) medizinische Notfallkosten.
Ausserhalb dieser Länder bezahlt das KVG jedoch maximal den doppelten Betrag dessen, was die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde.

In Ländern mit sehr hohen Gesundheitskosten, etwa den USA, Kanada, Japan, Australien oder in vielen Entwicklungsländern, reicht dieser Betrag nicht aus.

Beispiel USA:
Behandlungskosten in den USA: CHF 20’000
Kosten für die gleiche Behandlung in der Schweiz: CHF 5'000
KVG übernimmt: max. CHF 10’000
Eigenanteil: CHF 10’000

Zudem müssen ambulante Behandlungskosten im Ausland häufig sofort beglichen werden. Die Krankenkasse erstattet diese erst später zurück. Eine Reiseversicherung übernimmt die Kosten direkt und verhindert, dass Sie hohe Beträge vorschiessen müssen.

Welches sind die EU/EFTA-Staaten?

EU (27):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EFTA (4):
Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen

Frau mit gebrochenem Arm an Flughafen
 
 
Irrtum 2: "Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Repatriierung in die Schweiz."
Wer zahlt den Rücktransport wirklich?...

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt keine Kosten für medizinische Rückführungen (Repatriierungen) in die Schweiz.

Diese können, etwa bei einem Ambulanzflug, schnell mehrere zehntausend Franken kosten. Ohne Reise- oder Zusatzversicherung tragen Sie dieses Risiko vollständig selbst. Reiseversicherungen bieten dafür vertraglich garantierte Leistungen.

Irrtum 2: "Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Repatriierung in die Schweiz."
Wer zahlt den Rücktransport wirklich?...
Taschenrechner

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt keine Kosten für medizinische Rückführungen (Repatriierungen) in die Schweiz.

Diese können, etwa bei einem Ambulanzflug, schnell mehrere zehntausend Franken kosten. Ohne Reise- oder Zusatzversicherung tragen Sie dieses Risiko vollständig selbst. Reiseversicherungen bieten dafür vertraglich garantierte Leistungen.

 
 
Taschenrechner
 
 
 
 
Irrtum 3: "Das ist durch meine Kreditkarte gedeckt."
Nur unter diesen Bedingungen sind Sie wirklich versichert...

Kreditkarten bieten oft nur eingeschränkten und bedingten Schutz:

1. Zahlungszwang: Der Versicherungsschutz greift meist nur, wenn mindestens 50 % der Reisekosten mit der Karte bezahlt wurden.

2. Separate Reisen: Reisen von Partnern oder Kindern sind oft nur gedeckt, wenn auch diese separat mit der Karte bezahlt wurden.

3. Wirklichen Schutz, Umfassende Leistungen bieten in der Regel nur teure Gold- oder Platinumkarten (CHF 200.– bis CHF 700.– pro Jahr).

Kreditkartenversicherungen sind daher keine vollwertige Reiseversicherung für alle Reisesituationen.

Irrtum 3: "Das ist durch meine Kreditkarte gedeckt."
Nur unter diesen Bedingungen sind Sie wirklich versichert...
Frauenhand hält eine schwarze Kreditkarte

Kreditkarten bieten oft nur eingeschränkten und bedingten Schutz:

1. Zahlungszwang: Der Versicherungsschutz greift meist nur, wenn mindestens 50 % der Reisekosten mit der Karte bezahlt wurden.

2. Separate Reisen: Reisen von Partnern oder Kindern sind oft nur gedeckt, wenn auch diese separat mit der Karte bezahlt wurden.

3. Wirklichen Schutz, Umfassende Leistungen bieten in der Regel nur teure Gold- oder Platinumkarten (CHF 200.– bis CHF 700.– pro Jahr).

Kreditkartenversicherungen sind daher keine vollwertige Reiseversicherung für alle Reisesituationen.

 
 
Frauenhand hält eine schwarze Kreditkarte
 
 
Irrtum 4: "Eine Einmalreiseversicherung ist günstiger als ein Ganzjahres-Reiseschutz"
Ab wann sich ein Ganzjahres-Reiseschutz wirklich lohnt...

Das stimmt nur, wenn Sie wirklich nur einmal (1x) pro Jahr reisen.
Bereits ab der zweiten Reise ist ein Ganzjahres-Reiseschutz günstiger und deutlich komfortabler.

Zudem sind mit einer Jahresversicherung auch Kurzreisen, Wochenendausflüge und spontane Städtereisen automatisch versichert, ohne dass Sie vor jeder Reise neu an den Abschluss denken müssen.

Irrtum 4: "Eine Einmalreiseversicherung ist günstiger als ein Ganzjahre-Reiseschutz"
Ab wann sich ein Ganzjahres-Reiseschutz wirklich lohnt...

Das stimmt nur, wenn Sie wirklich nur einmal (1x) pro Jahr reisen.
Bereits ab der zweiten Reise ist ein Ganzjahres-Reiseschutz günstiger und deutlich komfortabler.

Zudem sind mit einer Jahresversicherung auch Kurzreisen, Wochenendausflüge und spontane Städtereisen automatisch versichert, ohne dass Sie vor jeder Reise neu an den Abschluss denken müssen.

 
 
 
 
Taschenrechner
Bild

Der TCS ETI Schutzbrief hält was er verspricht - Von Reisenden bestätigt.

Der TCS Reiseschutz wurde 2025 von moneyland.ch als Reiseversicherung mit der höchsten Kundenzufriedenheit ausgezeichnet. Schweizweit und unabhängig. Verlassen Sie sich auf die höchste Qualität und den besten Service wenn es drauf ankommt.

Mehr über den TCS ETI Schutzbrief erfahren >>
 
 
 
 

Ganzjahres-Reiseschutz, Einmalversicherung oder die Versicherung der Kreditkarte? Die nachfolgenden fünf Fragen helfen Ihnen dabei, die richtige Reiseversicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

 
 
 
 

    

Welche Reiseversicherung passt zu mir?
Wie oft und wie lange bin ich pro Jahr unterwegs?
  • 1 Reise pro Jahr:
    Eine Einmalreiseversicherung kann ausreichen, aber nur, wenn Sie wirklich keine weiteren Auslandsreisen unternehmen. Kein Shopping in Konstanz, kein Ausflug in den Europapark und keine Skiferien in Österreich.
  • Ab 2 Reisen pro Jahr:
    Eine Ganzjahresversicherung ist meist günstiger und deutlich einfacher.
  • Langzeitreisen:
    Prüfen Sie in den Versicherungsbedingungen die maximal erlaubte Reisedauer pro Reise.

Fazit:
Wer mehr als einmal pro Jahr reist, auch nur für zwei Wochenenden, ist mit einem Ganzjahres-Reiseschutz günstiger versichert. 

Reise ich nur in Europa oder auch nach Übersee (USA, Asien, Australien, Afrika)?
  • Europa (EU/EFTA):
    Medizinische Notfälle sind über die obligatorische Grundversicherung gedeckt. Medizinische Rückführungen jedoch nicht.
  • Übersee (z. B. USA, Asien, Australien, Afrika):
    Das KVG reicht für Heilungskosten oft nicht aus.

Fazit:
Wollen Sie im Falle, dass eine Repatriierung aus medizinischen Gründen in die Schweiz nötig wird, versichert sein, müssen Sie zwingend eine Reise- oder Zusatzversicherung abschliessen. Dies gilt auch für den Schutz vor sehr hohen Behandlungskosten in Nicht-EU/EFTA-Staaten. 

Reise ich allein, als Paar oder als Familie und wohnen wir zusammen?

Warum das wichtig ist:

1. Allein reisende Personen (Einzeldeckung)

  • Versichert ist immer nur der Versicherungsinhaber.
  • Kreditkarten: Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn mindestens 50–60 % der gesamten Reisekosten mit der Karte bezahlt wurden.

2. Reisende Paare (Paar- bzw. Familiendeckung)

  • Gemeinsamer Haushalt:
    - Der Partner ist nur mitversichert, wenn beide im gleichen Haushalt leben.
    - Die Reisekosten für beide Personen müssen mit der Karte bezahlt werden.
  • Getrennte Reise:
    - Reiseversicherung: Der Partner ist ebenfalls versichert, wenn er alleine reist.
    - Kreditkarten: Bei Kreditkarten ist der Partner/die Partnerin nur versichert, wenn auch die Kosten dieser Reise mit der Karte bezahlt wurde.

3. Reisende Familien (Familiendeckung)

  • Familiendeckung nötig: Diese muss bei Kreditkarten und bei Versicherern explizit ausgewählt werden.
  • Kinder: Meist sind ledige Kinder bis 25 Jahre mitversichert.
  • TCS-Vorteil: Auch mitreisende Kinder, die nicht im gleichen Haushalt leben, sind versichert.

Fazit:
Kreditkarten-Versicherungen sind oft an Haushalt und Zahlungsbedingungen geknüpft. Wer flexibel und unabhängig reisen möchte, besonders als Paar oder Familie, ist mit einer klar geregelten Ganzjahres-Reiseversicherung meist ganzheitlicher abgesichert.

Wie teuer sind meine Reisen maximal und wie bezahle ich sie?

Warum das wichtig ist:

  • Reisekosten: Reicht die Deckung der Kreditkarten-Reiseversicherung für eine mögliche Annullation der teuren Skiferien, der Reise nach Südafrika oder für Stornierung der Kreuzfahrt? 
  • Zwang zur Kartenzahlung: Will ich mich verpflichten, min. 50% der gesamten Reisekosten mit einer bestimmten Karte zu bezahlen, damit ich versichert bin?

Fazit:
Stimmen Sie die Versicherungssumme (Annullationskostendeckung) auf Ihre teuerste geplante Reise ab (Kreditkarten limitieren oft bei CHF 10'000). Die Versicherungssumme sollte sich immer an der teuersten Reise orientieren, nicht am Durchschnitt.

Wann ist welche Versicherungs-Lösung sinnvoll?

Kreditkartenversicherung
Geeignet für disziplinierte Einzelreisende mit geringem Risiko und bei strikter Bezahlung mit der Kreditkarte.

Einmalreiseversicherung
Geeignet für Personen, die wirklich nur eine einzelne Reise pro Jahr unternehmen.

Ganzjahres-Reiseversicherung
Die beste Wahl für:

  • Personen mit mehr als einer Reise pro Jahr
  • Paare und Familien
  • Alle, die spontan reisen und keinen administrativen Aufwand möchten
 
 

Was ist in einer Reiseversicherung versichert? Ein Überblick.

Eine Reiseversicherung ist kein einzelnes Standard-Produkt, sondern ein Zusammenschluss aus verschiedenen Sicherheitsleistungen, welche sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Der Unterschied liegt oft im Kleingedruckten. Nachfolgend die wichtigsten Leistungen einer Reiseversicherung.

Reiserücktrittsversicherung (Annullierungskosten)

Die Reiserücktrittsversicherung, auch Annullationsversicherung genannt, schützt Sie vor den finanziellen Folgen wenn Sie eine Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten können. Etwa wegen:

  • Erkrankung
  • Unfall
  • Neuantritt/Kündigung des Jobs
  • Ausfall der Begleitperson
  • Dokumentendiebstahl
  • Zwischenfall am Wohnsitz
  • Naturkatastrophen/Epidemien/Pandemien
  • Unruhen/Streiks
  • Ausfall von Transportmitteln an den Ort der Abreise in der Schweiz
  • Tod oder ernsthafte Erkrankung von Angehörigen

Die Annullationsversicherung schützt Sie nur, wenn diese vor dem Eintreten der Krankheit, dem Unfall oder des Schadenfalls abgeschlossen wurde. 

Ereignisse, die bereits stattgefunden haben, sind nicht gedeckt. Schliessen Sie Ihre Reise- und Annullationsversicherung also möglichst bei der Buchung der Reise ab.

>> mehr zum Annullationsschutz beim TCS erfahren

Reiseabbruch

Die Reiseabbruchversicherung (oft Teil der Personen-Assistance) schützt Sie vor Kosten, welche entstehen, wenn Sie die Ferien aus folgenden Gründen vorzeitig beenden müssen:

  • Erkrankung
  • Unfall
  • Ausfall der Begleitperson
  • Dokumentendiebstahl
  • Neuantritt oder Kündigung des Jobs
  • Zwischenfall am Wohnsitz
  • Naturkatastrophen/Epidemien/Pandemien
  • Unruhen/Streiks
  • Ausfall von Transportmitteln an den Ort der Abreise in der Schweiz
  • Tod oder ernsthafte Erkrankung von Angehörigen. 

Die Assistance organisiert zudem die Stornierung oder eine Verlängerung des Hotels, den Rücktransport sowie Bergung und Rettung. Dies bietet eine enorme Entlastung und Sicherheit in Stresssituationen.

Personen-Assistance

Während die Annullierungsversicherung vor der Reise schützt, greift die Personen-Assistance sobald Sie Ihre Reise angetreten haben. Sie bietet Ihnen und Ihren Liebsten in Europa oder Weltweit, je nach gewählter Deckung, Sicherheit bei medizinischen Notfällen, Reiseunterbrüchen oder unvorhergesehenen Krisen

Die Personen-Assistance übernimmt die Organisation und die Kosten für folgende Leistungen:

  • Medizinische Hilfe und Transport
  • Unterstützung bei Reiseunterbruch oder Reiseabbruch
  • Hilfe in besonderen Notlagen (z.B. psychologische Unterstützung)
  • Medizinische Erstauskunft und Medikamentenversand

Wenn auf Reisen das Unerwartete passiert - So hilft der TCS.

Casemanagerin beim ETI Plateau am Telefon

Seit 1958 unterstützen unsere Case Manager und Ärzteteams Reisende vor, während und nach Ihren Reisen. Hilfe von Mensch zu Mensch. Weltweit. Rund um die Uhr.

Auslandskrankenversicherung (Heilungskosten im Ausland)

Die Auslandskrankenversicherung (oder Reisekrankenversicherung) ist der unverzichtbare Baustein für medizinische Notfälle. Sie schützt Sie vor sehr hohen Kosten bei:

  • Medizinischen Notfällen
  • Ambulanten Behandlungen und Spitalaufenthalten im Ausland
  • Medizinischen Rücktransporten in die Schweiz

Dies ist besonders bei Reisen in Länder ausserhalb der EU/EFTA mit sehr hohen Heilungskosten, wie zum Beispiel: USA, Kanada, Japan (Asien generell) und Australien wichtig.

>> mehr zum Thema Heilungskosten-Übernahme erfahren.

Panne im Ausland und Fahrzeug Assistance

Eine Panne im Ausland kann das Ferienbudget schnell schmelzen lassen. Je nach Anbieter sind folgende Kosten bei Pannen im Ausland gedeckt:

  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Reparaturkosten
  • Kosten für einen eventuellen Rücktransport des Fahrzeugs in die Schweiz
  • Kosten für Ersatzteile
  • Kosten für Übernachtungen
  • Kosten für die Rückreise

>> mehr zur Pannenhilfe im Ausland erfahren

Reisegepäckversicherung

Wird Ihr Gepäck beschädigt, zerstört oder geht es durch ein Transportunternehmen verloren, bezahlt die Reiseversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung oder die Reparatur. Folgende Risiken sind, je nach Anbieter, versichert:

  • Schäden am mitgeführten Reisegepäck
  • Schäden am aufgegebenen Reisegepäck
  • Verspätete Gepäckauslieferung

>> mehr zur Reisegepäcksversicherung erfahren

Reiserechtsschutz

Der Reiserechtsschutz bietet rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Auslandsreise stehen. Die Deckung gilt ausschliesslich für Ereignisse im Ausland. Eine Reiserechtsschutzversicherung übernimmt unter anderem die Kosten für folgende Leistungen:

  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Expertisen und Analysen
  • Inkassokosten
  • Strafkautionen

>> mehr zum Reiserechtsschutz erfahren

 
 

   

Reiseversicherung
Häufig gestellte Fragen.
Wann muss ich die Reiseversicherung über einen Vorfall oder ein Ereignis informieren?

Es ist wichtig, dass Sie die Versicherung, sofort und am besten telefonisch über ein Ereignis informieren. Wenn Sie gegen diese Melde- oder Informationspflichten verstossen, können die Versicherungen die Leistungen kürzen oder vollständig verweigern, insbesondere wenn dadurch die Kosten für die Versicherung gestiegen sind

Welche Unterschiede gibt es bei den Reiseversicherungen?

Die Hauptunterschiede liegen in der Art der Versicherung (Einmalreise- vs. Ganzjahres-Reiseversicherung), dem Geltungsbereich (Europa vs. Welt), der Personendeckung (Einzelperson, Familien und Paare) und dem Leistungsumfang. Basis-Produkte decken oft nur Annullierung und Assistance. Premium-Produkte inkludieren Heilungskosten im Ausland, Gepäckversicherung und bieten höhere Versicherungssummen. Ein weiterer Unterschied ist die Definition der Rückführung ("medizinisch sinnvoll" vs. "notwendig").

Ab wann gilt eine Reiseversicherung?

Eine Reiseversicherung schützt Sie in der Regel ab dem Datum der vollständigen Bezahlung der Reiseversicherung, für alle zukünftigen Reisen (bei Jahresversicherungen) oder für die spezifisch gebuchte Reise (bei Einmalversicherungen).

Wie lange gilt eine Reiseversicherung?

Eine Jahresreiseversicherung gilt in der Regel für 12 Monate, ab dem Zeitpunkt der Zahlung. Der Schutz pro Reise ist jedoch oft auf eine bestimmte Anzahl Tage begrenzt (z.B. 30, 60 oder 90 Tage pro Reise).


 
 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

 
 

Möchten Sie mehr zum Reiseschutz des TCS erfahren?

Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an
Senden Sie uns Ihre Anfrage
Rückruf anfordern
Datum/Uhrzeit auswählen
Nutzen Sie unseren Chat
zum Chat »
Unser Chat
Leider ist momentan keiner unserer Kundenberater verfügbar.
Nutzen Sie unseren Chat
zum Chat »
Schaden telefonisch melden
24-h-Notrufzentrale
Schaden schriftlich melden
Was ist passiert?
 
Bitte haben Sie einen Moment Geduld
Ihre Bestellung wird bearbeitet.