

Zum Glück haben Sie kurz vor Abreise noch den TCS ETI Schutzbrief mit der inkludierten Auslandskrankenversicherung abgeschlossen und erhalten so die Behandlungskosten zurückerstattet.
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Hilfe bei ÖV-Ausfall
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Damit Ihre Gesundheit auch im Ausland in den besten Händen liegt.
Wer im Ausland erkrankt oder verunfallt, steht schnell vor hohen Kosten. Die obligatorische Grundversicherung reicht oft nicht aus, um die Kosten für medizinische Notfälle, Spitalaufenthalte oder einen Rücktransport in die Schweiz zu decken. Die Auslandkrankenversicherung des TCS schliesst genau diese Lücke: Sie schützt Sie und Ihre Familie vor unerwarteten finanziellen Belastungen und sorgt dafür, dass Sie im Notfall optimal versorgt und sicher nach Hause gebracht werden – weltweit und rund um die Uhr.
Die Vorteile der TCS Auslandkrankenversicherung im Überblick.
Viel mehr als eine Auslandkrankenversicherung - TCS ETI Schutzbrief
Die TCS Reisekrankenversicherung ist ein Teil des TCS ETI Schutzbrief. Mit dem Plus Schutz profitieren Sie von unbegrenzten Heilungskosten im Ausland und vielem mehr. Wählen Sie jetzt den für Sie besten Schutz.
Notfall im Urlaub? Wir sind rund um die Uhr persönlich für Sie da.
Beim TCS sind Sie in den besten Händen.
Die Auslandskrankenversicherung ist bereits als wertvoller Bestandteil in Ihrem TCS ETI Schutzbrief enthalten und kann nicht separat abgeschlossen werden – für einen umfassenden Schutz auf all Ihren Reisen.
Bei Krankheit und Unfall während der Ferien- oder Geschäftsreise oder bei der Anreise an den Ferienort sind Sie mit der Reisekrankenversicherung abgesichert. Diese übernimmt uneingeschränkt die folgenden Leistungen (als Zusatzleistungen zu bestehenden, in der Schweiz abgeschlossenen Kranken- und Unfallversicherungen):
Ausführliche Details zu den Bedingungen der Auslandskrankenversicherung erhalten Sie in den Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen des TCS.
Wenn die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht dem Schweizer Standard entspricht, ist auch eine Behandlung in privaten Spitälern gedeckt.
Sowohl ambulante Behandlungen als auch längere stätionäre Aufenthalte sind gedeckt.
Sowohl ambulante Behandlungen als auch längere stationäre Aufenthalte sind gedeckt.
Ja. Wenn bei einer Behandlung im Ausland Franchise- oder Selbstbehaltkosten anfallen, werden diese durch die Auslandskrankenversicherung gedeckt.
Nein, Kostenbeteiligungen wie Franchise und Selbstbehalte aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) in der Schweiz werden nicht entschädigt.
Kosten für Behandlungen, die bei Reiseantritt geplant oder absehbar waren, sind nicht versichert. Ebenso sind Maßnahmen ausgeschlossen, die nicht wirksam, zweckmäßig oder wirtschaftlich sind.
Nein. Zahnbehandlungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht übernommen werden, zahlt auch die Reisekrankenversicherung nicht.
Der TCS ETI Schutzbrief kann durch TCS-Mitglieder mit Wohnsitz in der Schweiz und gültiger Kranken- und Unfallversicherung nach KVG bzw. UVG abgeschlossen werden. Ausführliche Details zu den Bedingungen der Auslandskrankenversicherung erhalten Sie in den Allgemeine Geschäfts- und Versicherungsbedingungen des TCS.
Unsere personenbezogenen Hilfeleistungen für Ihre Reisen:
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt im Ausland nur die Kosten für ärztliche Behandlungen in medizinischen Notfällen. Nicht gedeckt sind zum Teil Rettungsaktionen, medizinische Transporte oder der Transport in die Schweiz. Die Leistungen der Zusatzversicherungen sind je nach Anbieter unterschiedlich. Trotzdem können teure Folgekosten entstehen.
Schicken Sie Ihre Sorgen auch gleich in die Ferien.
Ob Skiunfall auf der Piste, Panne in Spanien oder Blinddarmentzündung auf dem Städtetrip. Mit dem TCS ETI Schutzbrief sind Sie und Ihre Liebsten an 365 Tagen im Jahr geschützt. Geniessen Sie Ihren Urlaub – überlassen Sie uns den Rest.
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