Eigentlich sind wir es doch gewohnt, dass es fast überall auf der Welt ein bisschen günstiger ist als hier bei uns in der Schweiz. Umso überraschender, dass ausgerechnet die Kosten für medizinische Behandlungen in einer Vielzahl typischer Reiseländer deutlich teurer sind als zwischen St. Gallen und Genf. So viel teurer, dass sie nicht durch die obligatorische Krankenversicherung (KGV) gedeckt sind.
Gut zu wissen: Dank der im ETI Plus-Schutz integrierten Übernahme der Heilungskosten lassen wir Sie nicht auf den Kosten einer teuren Auslandsbehandlung sitzen. Reisen Sie unbesorgt in aus medizinischer Sicht Hochpreisländer wie zum Beispiel die USA, Japan, Australien oder auch Österreich und Griechenland. Scheuen Sie sich auch nicht vor den Ländern, deren öffentliche Gesundheitsversorgung nicht dem Schweizer Standard entspricht und in denen unter Umständen eine Behandlung bei privaten Ärzten und Spitälern erforderlich ist. Wir sind für Sie da.
In diesen Ländern übernehmen wir die Heilungskosten.
Voraussetzungen der Heilungskosten-Leistung.
Nur die Inhaber einer Krankenversicherung gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, können von der Heilungskosten-Leistung profitieren.
Leistungsüberblick.
Unbeschränkte Übernahme der folgenden Kosten im Sinne eines Zusatzes zu schon bestehenden, in der Schweiz abgeschlossenen Kranken- und Unfallversicherungen. Versicherte Leistungen infolge von Krankheit und Unfall während der Ferien- und Geschäftsreise im Ausland oder auf der Anreise an den Ferienort:
* Behandlungen in einem EU-/EFTA-Staat: Die Leistungen werden ausschliesslich versicherten Personen gewährt, die den bilateralen Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) oder zwischen der Schweiz und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) unterstehen. Mit der von der Krankenkasse ausgestellten Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) hat die versicherte Person während ihres Aufenthaltes im Krankheitsfall, bei Unfall oder bei Mutterschaft Anspruch auf alle Sachleistungen, die sich unter Berücksichtigung der Art der Behandlung und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Die Kostenbeteiligung richtet sich nach den Vorschriften der Sozialversicherung des Landes, in dem die Behandlung erfolgt, und muss in der Regel vor Ort durch den Versicherten bezahlt werden. Dafür entfällt die Kostenbeteiligung in der Schweiz. Für weitere Informationen siehe die Website der schweizerischen Verbindungsstelle, der Gemeinsamen Einrichtung KVG: «Kostenbeteiligung bei Behandlungen während eines Aufenthalts in der EU/EFTA».
Wesentliche Einschränkungen des Versicherungsumfangs.
Die Heilungskostenversicherung ist nur eine Leistung des Schweizer Ganzjahres-Reiseschutzes Nr. 1. Dank dem ETI können Sie sich auch auf die folgende Hilfe verlassen:
Romain Volpato
(Name und Foto geändert)
Not-OP in Florida
Ich freute mich riesig auf die Schulferien. Meine Verwandten in Florida zu besuchen stand auf dem Programm – ohne elterliche Begleitung. Doch der Traum entpuppte sich schon bald als Albtraum. Nach ein paar Ferientagen musste ich aufgrund einer akuten Blinddarmentzündung ins Spital von Miami eingeliefert werden, wo ich unverzüglich operiert wurde. 3 Tage Spitalaufenthalt und Notoperation schlugen mit CHF 20'625.- zu buchen, wovon CHF 9'450.- durch die Grundversicherung der CH-Krankenkasse gedeckt waren. Die TCS Heilungskosten übernahmen die restlichen CHF 11'175.-. ¹
Not-OP in Florida
Ich freute mich riesig auf die Schulferien. Meine Verwandten in Florida zu besuchen stand auf dem Programm – ohne elterliche Begleitung. Doch der Traum entpuppte sich schon bald als Albtraum. Nach ein paar Ferientagen musste ich aufgrund einer akuten Blinddarmentzündung ins Spital von Miami eingeliefert werden, wo ich unverzüglich operiert wurde. 3 Tage Spitalaufenthalt und Notoperation schlugen mit CHF 20'625.- zu buchen, wovon CHF 9'450.- durch die Grundversicherung der CH-Krankenkasse gedeckt waren. Die TCS Heilungskosten übernahmen die restlichen CHF 11'175.-. ¹
Romain Volpato
(Name und Foto geändert)
Lars Schmid
(Name und Foto geändert)
Not-OP in Zypern
Geplant waren 10 Tage Badeferien in einer wunderschönen Ferienanlage auf Zypern direkt am Meer. Doch die Entspannung hielt nicht lange, denn beim Reinspringen ins Wasser rutschte ich unglücklich aus und knallte mit der Schulter auf den Wasserbeckenrand. Der offene Schlüsselbeinbruch musste umgehend in der nächstgelegenen Privatklinik operiert werden. Die Operation und die anschliessenden 3 Übernachtungen in der Klinik beliefen sich auf CHF 13'900.-. Der TCS ging in Vorkasse und übernahm umgehend die volle Zahlung der Krankenhauskosten, denn durch die Krankenkassen-Grundversicherung waren gerade mal CHF 8'200.- gedeckt. Die TCS Heilungskosten zahlten den Restbetrag von CHF 5'700.-. ¹
Not-OP in Zypern
Geplant waren 10 Tage Badeferien in einer wunderschönen Ferienanlage auf Zypern direkt am Meer. Doch die Entspannung hielt nicht lange, denn beim Reinspringen ins Wasser rutschte ich unglücklich aus und knallte mit der Schulter auf den Wasserbeckenrand. Der offene Schlüsselbeinbruch musste umgehend in der nächstgelegenen Privatklinik operiert werden. Die Operation und die anschliessenden 3 Übernachtungen in der Klinik beliefen sich auf CHF 13'900.-. Der TCS ging in Vorkasse und übernahm umgehend die volle Zahlung der Krankenhauskosten, denn durch die Krankenkassen-Grundversicherung waren gerade mal CHF 8'200.- gedeckt. Die TCS Heilungskosten zahlten den Restbetrag von CHF 5'700.-. ¹
Lars Schmid
(Name und Foto geändert)
Personen-Assistance.
Wir organisieren Vor-Ort-Hilfe sowie Rückführung in die Schweiz im Notfall.
Reisegepäckversicherung.
Bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust Ihres Gepäcks übernehmen wir die Wiederbeschaffung.
Ticketkosten-Rückerstattung.
Wir erstatten Ihnen die Veranstaltungs-Tickets bei Absage wegen Krankheit oder Unfall.
Übernahme Annullierungskosten.
Wenn Sie eine Reise absagen müssen (auch in der Schweiz), übernehmen wir die Annullationskosten.
Für Details der Leistungen, Deckungsausschlüsse sowie Kundeninformationen konsultieren Sie bitte die allgemeinen Geschäftsbedingungen des TCS ETI Schutzbriefs, die allgemeinen Versicherungsbedingungen zu den TCS Heilungskosten sowie die Bestimmungen «Pannenhilfe und Mobilitätsschutz für TCS-Mitglieder», die verbindlicher Bestandteil dieses Angebotes sind.