Als Naturkatastrophen gelten natürliche, plötzliche und ungewöhnliche Ereignisse, in denen die Betroffenen auf Hilfe von aussen angewiesen sind, wie Erdbeben, Überschwemmungen, Hurricanes usw.
Regelmässige Ereignisse wie Nebel oder aussergewöhnliche Schneefälle, die beispielsweise zur vorübergehenden Schliessung von Strassen, Flughäfen usw. führen, gelten nicht als Naturkatastrophe. Beispiel: Wenn ein einzelner Ausflug wegen zu starken Stürmen nicht stattfindet, gilt dies nicht als versichertes Ereignis.
Naturkatastrophe – so gehen Sie richtig vor:
1. Sofortmassnahmen und Sicherheit: Bringen Sie sich zuerst in Sicherheit und befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Behörden. Mit dem kostenlosen Service «Travel Safety» auf der TCS App bleiben Sie aktiv über relevante Ereignisse in Ihrer Nähe informiert und erhalten Ratschläge für sicheres Reisen.
2. Meldepflicht: Wer muss informiert werden? Informieren Sie den TCS sofort, wenn ein versichertes Ereignis eintritt.
Einsatzzentrale des TCS Reiseschutz (24/24, 7/7, 365/365)
Telefon: +41 58 827 22 20
Fax: + 41 58 827 50 12
E-Mail: eti@tcs.ch
Wichtig: Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Einsatzzentrale des TCS Reiseschutzes. Eigenmächtiges Handeln ohne Rücksprache kann dazu führen, dass Leistungen gekürzt oder verweigert werden.
3. Welche Kosten werden übernommen? Der Schutzbrief greift bei Naturkatastrophen entlang der Reiseroute oder am Zielort, falls eine konkrete Gefahr für Ihr Leben besteht.
- Personenassistance: Übernahme von Mehrkosten für die Weiter- oder Heimreise sowie Such- und Rettungsaktionen bis zu CHF 30’000.– pro Ereignis.
- Verlängerter Aufenthalt: Müssen Sie Ihren Aufenthalt unfreiwillig verlängern, werden Mehrkosten (z. B. Hotel der Mittelklasse) bis zu CHF 1’000.– pro Person übernommen.
- Heilungskosten: Falls Sie verletzt werden, werden Heilungskosten im Ausland ergänzend zu Ihrer Krankenkasse übernommen (nur bei Variante «Plus»).
- Psychologische Unterstützung: Nach Abbruch der Reise wegen eines Terroranschlags, einer Epidemie oder einer Naturkatastrophe übernehmen wir die Kosten für die Betreuung wegen eines daraus resultierenden Traumas durch einen anerkannten Notfallpsychologen in der Schweiz bis zu einem Betrag von CHF 1’000.–.
4. Notwendige Dokumentation: Um Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie folgende Belege bereithalten:
- Behördenbestätigungen: Dokumentieren Sie die Katastrophe und die Gefahr vor Ort (z. B. durch offizielle Warnungen oder Polizeiberichte).
- Originalbelege: Sammeln Sie alle Rechnungen für zusätzlich entstandene Kosten (Hotels, Transportmittel), die von der Einsatzzentrale genehmigt wurden und senden Sie sie online oder per Post an folgende Adresse ein:
Touring Club Schweiz, Assistance ETI
Postfach 820, 1214 Vernier
5. Wann kann ich die Reise abbrechen oder annullieren? Eine Annullation vor der Reise oder ein Abbruch währenddessen ist gedeckt, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht. Bei einem Abbruch werden die Mehrkosten für die Rückreise sowie ggf. Kosten für den ungenutzten Aufenthalt anteilig erstattet (je nach Deckungsvariante mit bis zu CHF 120’000.–).