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Annullationsversicherung.

Ob wegen Krankheit, Naturereignis oder Ausfall des Transportmittels: Unsere Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor Mehrkosten. Schnell, zuverlässig und mit bis zu CHF 120’000.–.

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Keine Sorge vor hohen Roamingkosten – wenn Sie bei uns versichert sind, übernehmen wir diese.

 
 


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Weil nicht alles planbar ist – Annullationsversicherung.

Eine Lungenentzündung lässt die Vorfreude auf Ihre Afrika-Reise schlagartig verfliegen. Nach einem Misstritt in den Dolomiten lassen sich Ihre Wanderferien schlecht fortsetzen. Unvorhergesehene Ereignisse können Reisepläne richtig über den Haufen werfen. Mit der Reiserücktrittsversicherung des TCS können Sie trotzdem mit einem guten Gefühl buchen. Denn falls Sie annullieren müssen, kriegen Sie Ihr Geld zurück.

Familienpflicht statt Kurzurlaub.
Das Wochenende mit Freunden im Engadin war schon lange geplant. Kurz vor der Abreise bricht sich Ihr Sohn im Sportunterricht das Bein. Jetzt werden Sie zu Hause gebraucht.
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Familienpflicht statt Kurzurlaub.

Nicht nur bei Reisen in Europa oder nach Übersee, sondern auch bei Reisen in der Schweiz können Sie auf den Annullationsschutz des TCS zählen. Er schützt Sie mit bis zu CHF 120’000.– Deckungssumme vor hohen Annullationskosten.

Blinddarmentzündung statt Gourmet-Trip.
Statt lokale Spezialitäten zu geniessen, liegen Sie mit einer Blinddarmentzündung im Krankenhaus – der Städtetrip ist vorbei, bevor er begonnen hat.
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Blinddarmentzündung statt Gourmet-Trip.

Können Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten, übernimmt der TCS die Annullierungskosten bis zu CHF 120’000.–. So müssen Sie nebst den gesundheitlichen Problemen nicht auch noch die finanziellen Folgen tragen. Wir sind rund um die Uhr für Sie da – ein Anruf genügt.

Wenn die Kosten schneller klettern als Sie.
Auf die sanfte Landung im Urlaubsparadies folgt die harte: Bei einer Wanderung auf Sardinien verknacksen Sie sich den Fuss. Ihre Wanderferien finden ein jähes Ende. So hilft der TCS:
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Wenn die Kosten schneller klettern als Sie.

Zum Glück haben Sie den TCS ETI Schutzbrief mit inkludierter Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. So werden die Kosten für die verfrühte Heimreise übernommen.

Keinen Kopf für Ferien.
Kurz vor der Abreise erhalten Sie völlig unerwartet die Kündigung und können die Reise aus beruflichen Gründen nicht antreten.
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Keinen Kopf für Ferien.

Damit Sie sich nicht auch noch mit den Annullationskosten herumschlagen müssen, unterstützt Sie der TCS auch in diesem Fall und übernimmt die Stornierungskosten rasch und unbürokratisch.

 
 

Bestens abgesichert – mit der Reiserücktrittsversicherung des TCS.

 
 
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Geld-zurück-Garantie.

Wo Sie auch buchen: Wir erstatten bei Reiserücktritt aus nicht beeinflussbaren Gründen bis zu CHF 120’000.–.

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Auch in der Schweiz geschützt.

Sie reisen innerhalb der Schweiz? Auch hier können Sie Stornierungskosten sparen – mit unserer Reiserücktrittsversicherung.

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Schnell und unkompliziert.

Wir sind während 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für Sie da. Für schnelle Hilfe, persönlich und engagiert.

 
 

 

Für jede Reise einpacken: den TCS ETI Schutzbrief.

Die TCS Annullationsversicherung ist Teil des TCS ETI Schutzbriefs. Profitieren Sie nebst Reiseabbruchversicherung zum Beispiel auch von der Ticket-Rückerstattung für Veranstaltungen, von der Reisegepäckversicherung bei Diebstahl oder von der Pannenhilfe im Ausland. Wählen Sie jetzt Ihre persönliche Option.

Das sagen unsere Mitglieder über uns.

 
 
«Herzlichen Dank für die grossartige Unterstützung. Es war für mich und meine Frau beruhigend, Sie an unserer Seite zu wissen. So konnte ich ich mich voll und ganz auf sie «konzentrieren», während von ihrer Seite eine Rückreise organisiert wurde. Danke auch für die ärztliche Beratung/Beurteilung von Ihrer Seite.»
M. Graf
«Vielen herzlichen Dank für die tolle Arbeit und Hilfe, ohne die wir komplett aufgeschmissen gewesen wären.»
B. A. Jud
«Ich hatte noch nie so einen perfekten und kompetenten Service. Es war einfach nur genial.»
B. Höhener

Tipp von der TCS Case Managerin:

Case Managerin in der ETI Einsatzzentrale am Telefon.

«Schliessen Sie den TCS ETI Schutzbrief für Ihr gewähltes Reiseziel am besten vor oder gleich bei der Reisebuchung ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn ein unerwartetes Ereignis eintritt. Achten Sie beim Abschluss darauf, ob Sie die Europa- oder Welt-Deckung brauchen. Sie sind immer nur für die Region geschützt, für die Sie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses den TCS ETI Schutzbrief abgeschlossen haben. In welche Region Ihr gewähltes Reiseziel fällt, lesen Sie hier

Reiserücktrittsversicherung: Früh abschliessen zahlt sich aus.

 
 
Grafik die aufzeigt, dass man die Annullationskosten für eine gebuchte Reise nur erhält, wenn man die Annullationsversicherung vor dem Schadenfall abgeschlossen hat.

   

 
 

Klartext statt Kleingedrucktes:

Was deckt die Annullationsversicherung – was nicht?

 
 
Antworten auf Ihre Fragen.
Schützt mich die TCS Annullationsversicherung, wenn ich wegen Zugverspätung einen Flug verpasse?

Der TCS ETI Schutzbrief deckt subsidiär. Das heisst, die Kosten für Flugausfälle oder -verspätungen übernimmt die betroffene Fluggesellschaft. Wenn Sie wegen einer unvorhersehbaren und unverhältnismässigen Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel Ihren Flug verpassen, bezahlt der TCS. Drei Beispiele:

  • Der Zug zum Flughafen innerhalb der Schweiz fällt aus oder verspätet sich: Wenn Sie keine Alternativmöglichkeit finden, um zum Flughafen zu gelangen, und zwei Stunden Reserve vor Abflug eingeplant hatten, sind Sie durch den TCS ETI Schutzbrief geschützt.
  • Der Flug fällt wegen technischer Probleme aus: Hier haftet die Fluggesellschaft – jedoch nur für den Flug. Bei einer Pauschalreise kann dagegen das Reisebüro angegangen werden.
  • Am Flughafen Basel wird gestreikt: Hier greift der TCS ETI Schutzbrief – Sie sind geschützt.
Bezahlt bei einem Flugausfall die Fluggesellschaft oder der TCS?

Der TCS ETI Schutzbrief deckt subsidiär. Das heisst, die Kosten für Flugausfälle oder -verspätungen übernimmt die betroffene Fluggesellschaft. Wenn Sie wegen einer unvorhersehbaren und unverhältnismässigen Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel Ihren Flug verpassen, bezahlt der TCS.

Ersetzt meine Kreditkarte eine Reiserücktrittsversicherung?

Die Kreditkartenversicherung bezieht sich in praktisch allen Fällen ausschliesslich auf Reisen und Leistungen, die Sie ganz oder teilweise mit Ihrer Kreditkarte bezahlt haben. Der Deckungsumfang ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, meistens ist der Schutz allerdings an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Zahlungszwang: Der Versicherungsschutz greift meist nur, wenn mindestens 50% der Reisekosten mit der Karte bezahlt wurden.
  • Separate Reisen: Reisen von Partnern oder Kindern sind oft nur gedeckt, wenn auch diese separat mit der Karte bezahlt wurden.

Wirklichen, umfassenden Schutz bieten in der Regel nur teure Gold- oder Platinumkarten (CHF 200.– bis CHF 700.– pro Jahr).

Mit dem TCS ETI Schutzbrief haben Sie während 365 Tagen denselben Deckungsumfang auf all Ihren Reisen und Aktivitäten. Die Leistungen des TCS ETI Schutzbriefs decken ein weitaus breiteres Spektrum ab als andere Versicherungsprodukte.

Kann ich eine Reise wegen Krankheit stornieren?

Ja. Sollten Sie vor oder während Ihrer Reise erkranken, können Sie von Ihrer Annullationsversicherung Gebrauch machen. Sie können die Annullationsversicherung auch dann in Anspruch nehmen, wenn eine nahestehende Person krank wird. Achtung: Beides gilt nur für unerwartete Erkrankungen. Das heisst, wenn die Erkrankung bereits vor Buchung der Reise bekannt war, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Annullationsversicherung trotzdem greift.

Hier einige Beispiele:

  • Krankheit oder Verletzung infolge eines Unfalls: Die Annullationskosten sind gedeckt.
  • Vorbestehende, ernsthafte Krankheit: Die Annullationskosten sind nur gedeckt, falls der behandelnde Arzt vor der Buchung die Reisefähigkeit (unter Berücksichtigung von Reisedaten, Zielort, Transportmittel, vorgesehenen Aktivitäten) bestätigt hat.
  • Psychische/psychosomatische Krankheiten: Die Annullationskosten sind nur gedeckt, falls der oder die Begünstigte zur Behandlung der Krankheit erstmalig nach der Buchung verschreibungspflichtige Psychopharmaka einnehmen muss. Die Reiseunfähigkeit muss ärztlich bescheinigt werden. Es kann ausserdem eine Abwesenheitsbestätigung des Arbeitgebers einverlangt werden.
Ist Schwangerschaft ein Grund für einen Reiserücktritt?

Wenn bei der Versicherungsnehmerin nach der Buchung unvorhersehbare, schwere Komplikationen in einer Schwangerschaft die geplante Reise (unter Berücksichtigung von Reisedaten, Zielort, Transportmittel, vorgesehenen Aktivitäten) verunmöglichen, sind die Annullierungskosten gedeckt.

Die Annullierungskosten sind ausserdem gedeckt, wenn die Versicherungsnehmerin bei der Buchung unerkannt schwanger war und die Schweizer Behörden (das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) oder das Bundesamt für Gesundheit (BAG)), die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der TCS Schwangeren von einer Reise an den Zielort abraten oder wenn für den Zielort eine Impfung obligatorisch ist oder empfohlen wird, die ein Risiko für das ungeborene Kind darstellt.

Wenn die Versicherungsnehmerin nach der Buchung schwanger wird, sind die Annullationskosten für diese Reise nicht gedeckt.

Ist eine unerwartete Kündigung ein Grund für einen Reiserücktritt?

Ja. Wenn Sie eine Reise gebucht haben und unerwartet die Kündigung erhalten, sind die Annullationskosten gedeckt.

Wenn das RAV aufgrund der gebuchten Ferien eine Kürzung der Taggelder geltend machen will, können Sie einen schriftlichen Nachweis anfordern und diesen bei uns einreichen.

Falls Sie vor Reiseantritt eine neue Anstellung finden und die neue Firma die Ferien zu diesem Zeitpunkt nicht akzeptiert, können Sie einen schriftlichen Nachweis anfordern und diesen bei uns einreichen.

Wir teilen uns nach der Trennung das Sorgerecht – Wie versichern wir unsere Kinder richtig?

Die Kinder müssen in die Versicherung der Person, in deren Haushalt die Schriften hinterlegt sind, eingeschlossen werden. So sind die Kinder bei einem Versicherungsfall abgesichert.

Beispiel: Die Mutter und der Vater teilen sich das Sorgerecht für die Kinder zu je 50%. Die Schriften sind im Haushalt des Vaters hinterlegt. Wie deckt der ETI die Kinder?

  • Mutter: Es reicht ein TCS ETI Schutzbrief Einzelperson. Die Kinder – sofern noch minderjährig – gelten als eingeladene minderjährige Kinder und werden nicht demselben Haushalt zugerechnet.
  • Vater: Benötigt einen TCS ETI Schutzbrief Familie zur Deckung der Kinder, da diese seinem Haushalt zugerechnet werden.
Was gilt als Naturkatastrophe und was muss ich tun, wenn ich in eine gerate?

Als Naturkatastrophen gelten natürliche, plötzliche und ungewöhnliche Ereignisse, in denen die Betroffenen auf Hilfe von aussen angewiesen sind, wie Erdbeben, Überschwemmungen, Hurricanes usw.

Regelmässige Ereignisse wie Nebel oder aussergewöhnliche Schneefälle, die beispielsweise zur vorübergehenden Schliessung von Strassen, Flughäfen usw. führen, gelten nicht als Naturkatastrophe. Beispiel: Wenn ein einzelner Ausflug wegen zu starken Stürmen nicht stattfindet, gilt dies nicht als versichertes Ereignis.

Naturkatastrophe – so gehen Sie richtig vor:

1. Sofortmassnahmen und Sicherheit: Bringen Sie sich zuerst in Sicherheit und befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Behörden. Mit dem kostenlosen Service «Travel Safety» auf der TCS App bleiben Sie aktiv über relevante Ereignisse in Ihrer Nähe informiert und erhalten Ratschläge für sicheres Reisen.

2. Meldepflicht: Wer muss informiert werden? Informieren Sie den TCS sofort, wenn ein versichertes Ereignis eintritt.

Einsatzzentrale des TCS Reiseschutz (24/24, 7/7, 365/365)
Telefon: +41 58 827 22 20
Fax: + 41 58 827 50 12
E-Mail: eti@tcs.ch

Wichtig: Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Einsatzzentrale des TCS Reiseschutzes. Eigenmächtiges Handeln ohne Rücksprache kann dazu führen, dass Leistungen gekürzt oder verweigert werden.

3. Welche Kosten werden übernommen? Der Schutzbrief greift bei Naturkatastrophen entlang der Reiseroute oder am Zielort, falls eine konkrete Gefahr für Ihr Leben besteht.

  • Personenassistance: Übernahme von Mehrkosten für die Weiter- oder Heimreise sowie Such- und Rettungsaktionen bis zu CHF 30’000.– pro Ereignis.
  • Verlängerter Aufenthalt: Müssen Sie Ihren Aufenthalt unfreiwillig verlängern, werden Mehrkosten (z. B. Hotel der Mittelklasse) bis zu CHF 1’000.– pro Person übernommen.
  • Heilungskosten: Falls Sie verletzt werden, werden Heilungskosten im Ausland ergänzend zu Ihrer Krankenkasse übernommen (nur bei Variante «Plus»).
  • Psychologische Unterstützung: Nach Abbruch der Reise wegen eines Terroranschlags, einer Epidemie oder einer Naturkatastrophe übernehmen wir die Kosten für die Betreuung wegen eines daraus resultierenden Traumas durch einen anerkannten Notfallpsychologen in der Schweiz bis zu einem Betrag von CHF 1’000.–.

4. Notwendige Dokumentation: Um Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie folgende Belege bereithalten:

  • Behördenbestätigungen: Dokumentieren Sie die Katastrophe und die Gefahr vor Ort (z. B. durch offizielle Warnungen oder Polizeiberichte).
  • Originalbelege: Sammeln Sie alle Rechnungen für zusätzlich entstandene Kosten (Hotels, Transportmittel), die von der Einsatzzentrale genehmigt wurden und senden Sie sie online oder per Post an folgende Adresse ein:

Touring Club Schweiz, Assistance ETI
Postfach 820, 1214 Vernier

5. Wann kann ich die Reise abbrechen oder annullieren? Eine Annullation vor der Reise oder ein Abbruch währenddessen ist gedeckt, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht. Bei einem Abbruch werden die Mehrkosten für die Rückreise sowie ggf. Kosten für den ungenutzten Aufenthalt anteilig erstattet (je nach Deckungsvariante mit bis zu CHF 120’000.–).

Ich bin Grenzgängerin – Kann ich den TCS ETI Schutzbrief trotzdem abschliessen?

Wenn Sie Grenzgängerin oder Grenzgänger mit Schweizer Pass sind und im Ausland wohnen, können Sie den TCS ETI Schutzbrief trotzdem abschliessen. Hier einige Beispiele, wie der TCS ETI Schutzbrief bei Ihnen gilt.

Kann ich meine Reise stornieren, wenn sie in die Schweiz geplant war?
Ja, sofern die Bedingungen von Artikel 2 erfüllt sind.

Wenn ich ein Wochenende in Lugano verbringe und mir ein Bein breche, bringen Sie mich dann zurück an meinen Wohnort in Frankreich?
Ja. Sobald die Erstversorgung abgeschlossen ist, übernehmen wir die zusätzlichen Kosten für die endgültige Rückkehr nach Frankreich. Wenn möglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, je nach Zustand der Patientin oder des Patienten aber auch im Krankenwagen oder Liegendtaxi. Die Person kann auch zur Familienzusammenführung in ein Krankenhaus in der Nähe ihres Wohnorts in Frankreich verlegt werden.

Wichtiger Hinweis: Selbst wenn die Person den Plus-Schutz hat, kann sie keine Heilungskosten geltend machen, da sie keinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Dies gilt auch dann, wenn eine Grenzgänger-Krankenversicherung/Lamal besteht.

Ich habe den Schweizer Pass, lebe in Frankreich und habe eine Reise in die Schweiz gebucht. Ist die Reise versichert, wenn mein Reiseziel weniger als 50 km von meinem Wohnort entfernt ist und keine Übernachtung beinhaltet?
Sobald die Grenze überschritten wird, muss die Distanz zum Wohnort nicht mehr 50 km betragen. Es muss jedoch strikt auf den Begriff «Reise» geachtet werden: Es darf sich nicht um eine regelmässige Aktivität handeln. Arbeit, Einkaufen, monatliche Besuche und Ähnliches sind durch den TCS ETI Schutzbrief nicht versichert.

Was ist eine Annullationsversicherung und wann lohnt sie sich?

Eine Annullationsversicherung (auch Reiserücktrittsversicherung genannt) schützt Sie vor finanziellen Verlusten, wenn Sie eine gebuchte Reise wegen unvorhersehbarer, versicherter Ereignisse nicht oder nur verspätet antreten können. Oft übernimmt die Annullationsversicherung auch Umbuchungskosten.

Wann bezahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich, wenn Sie finanzielle Verluste vermeiden möchten, falls Sie Ihre Reise unerwartet absagen oder verschieben müssen. Ausserdem sind die Mehrkosten gedeckt, die durch eine verspätete Anreise entstehen. Die Reiserücktrittsversicherung deckt Ihre Kosten bis zu einer Höhe von CHF 120’000.– in den folgenden Fällen:

  • Gesundheitliche Gründe: plötzliche, ernsthafte Erkrankung, Unfall, Komplikationen in der Schwangerschaft (oft ärztliche Bestätigung nötig).
  • Berufliche Gründe: plötzliche Kündigung oder unerwarteter Arbeitsplatzwechsel.
  • Familiäre Gründe: Todesfall oder schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen, Ausfall der Begleitperson.
  • Zwischenfälle am Wohnsitz: Einbruch, Brand, Wasserschaden.
  • Äussere Einflüsse: Streiks, Naturkatastrophen, Pannen auf dem Weg zum Abflugort, Ausfall von Transportmitteln am Abreiseort in der Schweiz.

Die Annullationsversicherung schützt Sie nur, wenn diese vor dem Eintreten der Krankheit, des Unfalls oder des Schadenfalls abgeschlossen wurde.

Welches sind die häufigsten Gründe für einen Reiserücktritt?

Häufige Gründe für einen Reiserücktritt sind unerwartete, schwere Krankheiten und schwere Unfälle, gefolgt von Todesfällen oder schweren Erkrankungen in der Familie, Komplikationen in der Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust oder -wechsel, Impfunverträglichkeiten und ernsten Schäden am Wohneigentum (z. B. Einbruch). Auch bei Einberufungen zu Wehrübungen oder Gerichtsverhandlungen kann eine Reiserücktrittsversicherung Absicherung bieten.

Häufigste Gründe:

    • Krankheit: unerwartete, schwere Erkrankungen bei Ihnen oder nahestehenden Personen (Familienmitglieder etc.)
    • Unfall: schwere Unfallverletzungen
    • Todesfall: in der Familie (oft auch bei Nicht-Mitreisenden)
    • Schwangerschaft: Komplikationen oder unerwartete Schwangerschaft
    • Arbeitsplatzverlust/-wechsel: unerwartete Kündigung oder neuer Job, die/der die Reise verunmöglicht
    • Sachschäden: erheblicher Schaden am Eigentum (z. B. Einbruch in Wohnung oder Geschäft)
Kann ich die TCS Annullationsversicherung für eine einzelne Reise abschliessen?

Nein. Die Reiseannullationsversicherung ist Teil des TCS ETI Schutzbriefs und kann nur jährlich abgeschlossen werden. Mit dem TCS ETI Schutzbrief ist eine einmalige Reiseversicherung verbunden. Das heisst, Sie sind ein ganzes Jahr lang umfassend abgesichert – nicht nur für Reisen, sondern auch für Events und Buchungen innerhalb der Schweiz, etwa Konzerttickets, Hotelübernachtungen oder Zugreisen.

Wie gehe ich im Schadenfall vor?

Für die Organisation der Hilfeleistungen bzw. der Kostengutsprache hat der Begünstigte unverzüglich die ETI Einsatzzentrale des TCS zu informieren:

Einsatzzentrale des TCS Reiseschutzes (24/24, 7/7, 365/365)
Telefon: +41 58 827 22 20
Fax: + 41 58 827 50 12
E-Mail: ttcsch

Der Begünstigte hat die Originalbelege des Ereignisses, das den Anspruch ausgelöst hat, samt der zu erstattenden Kosten an die folgende Adresse zu senden:

Touring Club Schweiz, Assistance ETI
Postfach 820, 1214 Vernier

Je nach Art des Ereignisses können weitere Dokumente verlangt werden.

Reise absagen oder unterwegs umplanen? So gehen Sie korrekt vor.

 
 
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TCS und Reiseveranstalter informieren.

Ob vor der Reise oder unterwegs – sobald klar ist, dass Sie Ihre Reise annullieren oder abbrechen müssen, informieren Sie sofort die Einsatzzentrale des TCS Reiseschutzes unter +41 58 827 22 20 sowie Ihren Reiseveranstalter.

Bei Krankheit oder Unfall informieren Sie sofort Ihren Arzt über die geplante Reise oder Veranstaltung, damit dieser die Reise- oder Teilnahmeunfähigkeit attestieren kann.

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Sachschaden melden und Rückerstattungsgesuch einreichen.

Sie füllen das Rückerstattungsgesuch aus, legen Belege wie Arztzeugnis, Annullationskostenrechnung und Bescheinigungen bei und reichen diese online oder postalisch bei uns ein.

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Geld erhalten.

Wir erstatten Ihnen die Annullationskosten schnell und unbürokratisch zurück – bis zu CHF 120’000.–.

 
 

Der TCS ETI Schutzbrief in 2 Minuten erklärt.

 
 
 
Drei Abzeichen, die die Qualität des ETI-Reiseschutzes hervorheben: 1. Ganzjahres-Reiseschutz Nr. 1 in der Schweiz, 2. Seit 1958 zuverlässiger ETI-Reiseschutz, 3. Auszeichnung 'Sehr gut' für die Kundenzufriedenheit 2024 von moneyland.ch.
 
 

Sie interessieren sich für die TCS Reiserücktrittsversicherung? Wir beraten Sie gerne.

  

 
 
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