Sie sind allgegenwärtig: E-Trottinette, Stehroller oder Solowheels. Doch die rechtliche Lage, wo damit gefahren werden kann, ist oft unklar. Der TCS hat verschiedene Trendfahrzeuge genau unter die Lupe genommen.
Die Fahrzeuge wurden in Bezug auf Handling, Sicherheit, Qualität und die gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Die Tests beinhalteten unter anderem einen Testparcours, welcher von Testpersonen befahren wurde, Ausweichtests und Bremstests. Ebenso wurde die Transportfähigkeit der Fahrzeuge bewertet.
So steht man mit den Fahrrädern und dem Roller bei einer Bremsung mit 15 km/h schon nach 1.7 Metern, der Bremsweg der getesteten E-fäG - elektrische fahrzeugähnliche Geräte - war mit bis 6 Metern mehr als dreimal so lang.
Auch beim zu absolvierenden Testparcours zeigten sich grosse Unterschiede. Die Zeiten variierten zwischen einer und vier Minuten. Auch hier schnitten die Fahrräder am besten ab. Das Schlusslicht bildeten wie beim Bremstest die E-fäG. Pluspunkte konnten die E-fäG hingegen bei der Transportfähigkeit sammeln. Sie sind bedeutend kleiner und handlicher als die anderen Testfahrzeuge und können deshalb meist problemlos in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden.
Die beiden Hoverboard-Modelle «Slidegear Smartbalance 6,5» und «Urbanboard UrbanGo» werden zurückgerufen. Es besteht Brand- und Explosionsgefahr. Der Kaufpreis wird zurückerstattet.
BFU-Rückrufaktion