Wo
Sie auch buchen: Wir erstatten bei Reiserücktritt aus nicht beeinflussbaren
Gründen bis zu CHF 120’000.–.
Geld-zurück-Garantie.






Beste Pannenhilfe der Schweiz
Pannenhilfe für Velo und E-Bike
Kostenlose Rechtsauskunft
Unfallrechtsschutz
Kaskorechtsschutz
Hilfe bei Unwetter
Hilfe bei ÖV-Ausfall
Mitgliederrabatte und Vorteile
Beste Pannenhilfe der Schweiz
Pannenhilfe für Velo und E-Bike
Kostenlose Rechtsauskunft
Unfallrechtsschutz
Kaskorechtsschutz
Hilfe bei Unwetter
Hilfe bei ÖV-Ausfall
Mitgliederrabatte und Vorteile

Wir feiern 30 Jahre – und Sie profitieren.
Seit 1996 steht die TCS Autoversicherung für zuverlässigen Schutz und persönliche Beratung. Was damals begann, überzeugt heute mit Top-Bewertungen in der ganzen Schweiz. Zu unserem Jubiläum geben wir dieses Vertrauen zurück: Profitieren Sie jetzt von 30% Rabatt auf die Haftpflichtdeckung – exklusiv bis 31.12.2026.
Berechnen Sie jetzt Ihre persönliche Jubiläumsprämie.
Mit wenigen Angaben erhalten Sie Ihre individuelle Offerte – inklusive 30% Jubiläumsrabatt auf die Haftpflichtdeckung.
30% auf die Haftpflichtdeckung – gültig bis 31.12.2026.
Bestens abgesichert – mit der Reiserücktrittsversicherung des TCS.
Das sagen unsere Mitglieder über uns.
Tipp von der TCS Case Managerin:
«Schliessen Sie den TCS ETI Schutzbrief für Ihr gewähltes Reiseziel am besten vor oder gleich bei der Reisebuchung ab. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn ein unerwartetes Ereignis eintritt. Achten Sie beim Abschluss darauf, ob Sie die Europa- oder Welt-Deckung brauchen. Sie sind immer nur für die Region geschützt, für die Sie zum Zeitpunkt des Schadenereignisses den TCS ETI Schutzbrief abgeschlossen haben. In welche Region Ihr gewähltes Reiseziel fällt, lesen Sie hier.»
Klartext statt Kleingedrucktes:
Was deckt die Annullationsversicherung – was nicht?
Der TCS ETI Schutzbrief deckt subsidiär. Das heisst, die Kosten für Flugausfälle oder -verspätungen übernimmt die betroffene Fluggesellschaft. Wenn Sie wegen einer unvorhersehbaren und unverhältnismässigen Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel Ihren Flug verpassen, bezahlt der TCS. Drei Beispiele:
Der TCS ETI Schutzbrief deckt subsidiär. Das heisst, die Kosten für Flugausfälle oder -verspätungen übernimmt die betroffene Fluggesellschaft. Wenn Sie wegen einer unvorhersehbaren und unverhältnismässigen Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel Ihren Flug verpassen, bezahlt der TCS.
Die Kreditkartenversicherung bezieht sich in praktisch allen Fällen ausschliesslich auf Reisen und Leistungen, die Sie ganz oder teilweise mit Ihrer Kreditkarte bezahlt haben. Der Deckungsumfang ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, meistens ist der Schutz allerdings an folgende Bedingungen geknüpft:
Wirklichen, umfassenden Schutz bieten in der Regel nur teure Gold- oder Platinumkarten (CHF 200.– bis CHF 700.– pro Jahr).
Mit dem TCS ETI Schutzbrief haben Sie während 365 Tagen denselben Deckungsumfang auf all Ihren Reisen und Aktivitäten. Die Leistungen des TCS ETI Schutzbriefs decken ein weitaus breiteres Spektrum ab als andere Versicherungsprodukte.
Ja. Sollten Sie vor oder während Ihrer Reise erkranken, können Sie von Ihrer Annullationsversicherung Gebrauch machen. Sie können die Annullationsversicherung auch dann in Anspruch nehmen, wenn eine nahestehende Person krank wird. Achtung: Beides gilt nur für unerwartete Erkrankungen. Das heisst, wenn die Erkrankung bereits vor Buchung der Reise bekannt war, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Annullationsversicherung trotzdem greift.
Hier einige Beispiele:
Wenn bei der Versicherungsnehmerin nach der Buchung unvorhersehbare, schwere Komplikationen in einer Schwangerschaft die geplante Reise (unter Berücksichtigung von Reisedaten, Zielort, Transportmittel, vorgesehenen Aktivitäten) verunmöglichen, sind die Annullierungskosten gedeckt.
Die Annullierungskosten sind ausserdem gedeckt, wenn die Versicherungsnehmerin bei der Buchung unerkannt schwanger war und die Schweizer Behörden (das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) oder das Bundesamt für Gesundheit (BAG)), die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder der TCS Schwangeren von einer Reise an den Zielort abraten oder wenn für den Zielort eine Impfung obligatorisch ist oder empfohlen wird, die ein Risiko für das ungeborene Kind darstellt.
Wenn die Versicherungsnehmerin nach der Buchung schwanger wird, sind die Annullationskosten für diese Reise nicht gedeckt.
Ja. Wenn Sie eine Reise gebucht haben und unerwartet die Kündigung erhalten, sind die Annullationskosten gedeckt.
Wenn das RAV aufgrund der gebuchten Ferien eine Kürzung der Taggelder geltend machen will, können Sie einen schriftlichen Nachweis anfordern und diesen bei uns einreichen.
Falls Sie vor Reiseantritt eine neue Anstellung finden und die neue Firma die Ferien zu diesem Zeitpunkt nicht akzeptiert, können Sie einen schriftlichen Nachweis anfordern und diesen bei uns einreichen.
Die Kinder müssen in die Versicherung der Person, in deren Haushalt die Schriften hinterlegt sind, eingeschlossen werden. So sind die Kinder bei einem Versicherungsfall abgesichert.
Beispiel: Die Mutter und der Vater teilen sich das Sorgerecht für die Kinder zu je 50%. Die Schriften sind im Haushalt des Vaters hinterlegt. Wie deckt der ETI die Kinder?
Als Naturkatastrophen gelten natürliche, plötzliche und ungewöhnliche Ereignisse, in denen die Betroffenen auf Hilfe von aussen angewiesen sind, wie Erdbeben, Überschwemmungen, Hurricanes usw.
Regelmässige Ereignisse wie Nebel oder aussergewöhnliche Schneefälle, die beispielsweise zur vorübergehenden Schliessung von Strassen, Flughäfen usw. führen, gelten nicht als Naturkatastrophe. Beispiel: Wenn ein einzelner Ausflug wegen zu starken Stürmen nicht stattfindet, gilt dies nicht als versichertes Ereignis.
Naturkatastrophe – so gehen Sie richtig vor:
1. Sofortmassnahmen und Sicherheit: Bringen Sie sich zuerst in Sicherheit und befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Behörden. Mit dem kostenlosen Service «Travel Safety» auf der TCS App bleiben Sie aktiv über relevante Ereignisse in Ihrer Nähe informiert und erhalten Ratschläge für sicheres Reisen.
2. Meldepflicht: Wer muss informiert werden? Informieren Sie den TCS sofort, wenn ein versichertes Ereignis eintritt.
Einsatzzentrale des TCS Reiseschutz (24/24, 7/7, 365/365)
Telefon: +41 58 827 22 20
Fax: + 41 58 827 50 12
E-Mail: eti@tcs.ch
Wichtig: Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Einsatzzentrale des TCS Reiseschutzes. Eigenmächtiges Handeln ohne Rücksprache kann dazu führen, dass Leistungen gekürzt oder verweigert werden.
3. Welche Kosten werden übernommen? Der Schutzbrief greift bei Naturkatastrophen entlang der Reiseroute oder am Zielort, falls eine konkrete Gefahr für Ihr Leben besteht.
4. Notwendige Dokumentation: Um Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie folgende Belege bereithalten:
Touring Club Schweiz, Assistance ETI
Postfach 820, 1214 Vernier
5. Wann kann ich die Reise abbrechen oder annullieren? Eine Annullation vor der Reise oder ein Abbruch währenddessen ist gedeckt, wenn eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht. Bei einem Abbruch werden die Mehrkosten für die Rückreise sowie ggf. Kosten für den ungenutzten Aufenthalt anteilig erstattet (je nach Deckungsvariante mit bis zu CHF 120’000.–).
Wenn Sie Grenzgängerin oder Grenzgänger mit Schweizer Pass sind und im Ausland wohnen, können Sie den TCS ETI Schutzbrief trotzdem abschliessen. Hier einige Beispiele, wie der TCS ETI Schutzbrief bei Ihnen gilt.
Kann ich meine Reise stornieren, wenn sie in die Schweiz geplant war?
Ja, sofern die Bedingungen von Artikel 2 erfüllt sind.
Wenn ich ein Wochenende in Lugano verbringe und mir ein Bein breche, bringen Sie mich dann zurück an meinen Wohnort in Frankreich?
Ja. Sobald die Erstversorgung abgeschlossen ist, übernehmen wir die zusätzlichen Kosten für die endgültige Rückkehr nach Frankreich. Wenn möglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, je nach Zustand der Patientin oder des Patienten aber auch im Krankenwagen oder Liegendtaxi. Die Person kann auch zur Familienzusammenführung in ein Krankenhaus in der Nähe ihres Wohnorts in Frankreich verlegt werden.
Wichtiger Hinweis: Selbst wenn die Person den Plus-Schutz hat, kann sie keine Heilungskosten geltend machen, da sie keinen Wohnsitz in der Schweiz hat. Dies gilt auch dann, wenn eine Grenzgänger-Krankenversicherung/Lamal besteht.
Ich habe den Schweizer Pass, lebe in Frankreich und habe eine Reise in die Schweiz gebucht. Ist die Reise versichert, wenn mein Reiseziel weniger als 50 km von meinem Wohnort entfernt ist und keine Übernachtung beinhaltet?
Sobald die Grenze überschritten wird, muss die Distanz zum Wohnort nicht mehr 50 km betragen. Es muss jedoch strikt auf den Begriff «Reise» geachtet werden: Es darf sich nicht um eine regelmässige Aktivität handeln. Arbeit, Einkaufen, monatliche Besuche und Ähnliches sind durch den TCS ETI Schutzbrief nicht versichert.
Eine Annullationsversicherung (auch Reiserücktrittsversicherung genannt) schützt Sie vor finanziellen Verlusten, wenn Sie eine gebuchte Reise wegen unvorhersehbarer, versicherter Ereignisse nicht oder nur verspätet antreten können. Oft übernimmt die Annullationsversicherung auch Umbuchungskosten.
Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich, wenn Sie finanzielle Verluste vermeiden möchten, falls Sie Ihre Reise unerwartet absagen oder verschieben müssen. Ausserdem sind die Mehrkosten gedeckt, die durch eine verspätete Anreise entstehen. Die Reiserücktrittsversicherung deckt Ihre Kosten bis zu einer Höhe von CHF 120’000.– in den folgenden Fällen:
Die Annullationsversicherung schützt Sie nur, wenn diese vor dem Eintreten der Krankheit, des Unfalls oder des Schadenfalls abgeschlossen wurde.
Häufige Gründe für einen Reiserücktritt sind unerwartete, schwere Krankheiten und schwere Unfälle, gefolgt von Todesfällen oder schweren Erkrankungen in der Familie, Komplikationen in der Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust oder -wechsel, Impfunverträglichkeiten und ernsten Schäden am Wohneigentum (z. B. Einbruch). Auch bei Einberufungen zu Wehrübungen oder Gerichtsverhandlungen kann eine Reiserücktrittsversicherung Absicherung bieten.
Häufigste Gründe:
Nein. Die Reiseannullationsversicherung ist Teil des TCS ETI Schutzbriefs und kann nur jährlich abgeschlossen werden. Mit dem TCS ETI Schutzbrief ist eine einmalige Reiseversicherung verbunden. Das heisst, Sie sind ein ganzes Jahr lang umfassend abgesichert – nicht nur für Reisen, sondern auch für Events und Buchungen innerhalb der Schweiz, etwa Konzerttickets, Hotelübernachtungen oder Zugreisen.
Für die Organisation der Hilfeleistungen bzw. der Kostengutsprache hat der Begünstigte unverzüglich die ETI Einsatzzentrale des TCS zu informieren:
Einsatzzentrale des TCS Reiseschutzes (24/24, 7/7, 365/365)
Telefon: +41 58 827 22 20
Fax: + 41 58 827 50 12
E-Mail: ttcsch
Der Begünstigte hat die Originalbelege des Ereignisses, das den Anspruch ausgelöst hat, samt der zu erstattenden Kosten an die folgende Adresse zu senden:
Touring Club Schweiz, Assistance ETI
Postfach 820, 1214 Vernier
Je nach Art des Ereignisses können weitere Dokumente verlangt werden.
Reise absagen oder unterwegs umplanen? So gehen Sie korrekt vor.
Sie interessieren sich für die TCS Annullations- und Reiserücktrittsversicherung?
Wir beraten Sie gerne.
Diese Themen könnten Sie auch interessieren
