Wenn Sie im Ausland krank werden, übernehmen wir die Gesundheitskosten, die von der Grundversicherung nicht gedeckt sind.






Eine Behandlung im Ausland wirft oft Fragen zur Kostenübernahme in der Schweiz auf. Einen Arzt finden, das Gesundheitssystem vor Ort verstehen, teilweise hohe Behandlungskosten vorschiessen oder eine vorzeitige Rückreise organisieren – fern von zu Hause ist es oft schwierig, den Überblick zu behalten.
Mit einigen einfachen Verhaltensregeln können Sie rasch die notwendige medizinische Versorgung erhalten, Komplikationen vermeiden und die Abwicklung der Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung in der Schweiz vereinfachen.
Wer eine Behandlung im Ausland benötigt, weiss oft nicht, was zuerst zu tun ist. Mit diesen drei Schritten können Sie rasch handeln und die medizinische Versorgung sowie die weiteren Abläufe erleichtern.
Warten Sie bei einer Krankheit oder nach einem Unfall nicht, bis sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert. Wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt oder begeben Sie sich in eine medizinische Einrichtung, die Ihrem Gesundheitszustand entspricht.
Bei einem schweren Notfall alarmieren Sie umgehend die örtlichen Rettungsdienste.
Gut zu wissen: In einigen Ländern verlangen Privatkliniken vor Beginn der Behandlung eine Kostengutsprache oder eine finanzielle Garantie. Wenn Sie frühzeitig Ihre Versicherung oder Ihren Assistance-Dienstleister kontaktieren, können diese Formalitäten oft schneller erledigt werden. Zudem verfügen diese oftmals über ein gutes Netzwerk, um Ihnen die geeignete medizinische Einrichtung anzugeben.
Bewahren Sie Rezepte, Arztberichte, Rechnungen, Zahlungsbelege und Spitalaustrittsberichte sorgfältig auf. Diese Unterlagen sind in der Regel erforderlich, damit Ihre Versicherung die Kosten erstatten kann.
Gut zu wissen: Auch wenn Ihre Versicherung bestimmte Kosten direkt übernimmt, sollten Sie sämtliche Unterlagen bis zum Abschluss Ihres Falls aufbewahren.
Wenn Sie hospitalisiert werden müssen oder umfangreiche medizinische Untersuchungen benötigen, informieren Sie möglichst früh Ihre Krankenversicherung oder Ihre Reise-Assistance. Diese kann Sie über das weitere Vorgehen informieren und Sie bei der Organisation der medizinischen Versorgung unterstützen.
Die Kostenübernahme einer Behandlung im Ausland hängt für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz von der Krankenversicherung, dem Reiseland und der medizinischen Notwendigkeit ab.
Die Krankenversicherung übernimmt gewisse medizinische Notfallkosten im Ausland. Ausserhalb der EU- und EFTA-Staaten sind die Vergütungen jedoch in der Regel auf höchstens das Doppelte der Kosten begrenzt, die für eine gleichwertige Behandlung in der Schweiz angefallen wären.
Eine Reiseversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse, beispielsweise wenn Sie eine Reise annullieren oder vorzeitig abbrechen müssen. Je nach Versicherungsumfang übernimmt sie zudem zusätzliche Kosten, die durch eine vorzeitige Rückreise entstehen. Mit einer Heilungskostenversicherung können Sie sich ausserdem gegen Kosten für medizinische Behandlungen und Medikamente absichern, die von der Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Viele Reiseversicherungen umfassen zudem Assistance-Leistungen. Diese bieten Ihnen im Notfall praktische Unterstützung und können unter anderem:
Prüfen Sie vor Ihrer Reise, welche Leistungen Ihre Reiseversicherung umfasst. So vermeiden Sie Deckungslücken oder unnötige Doppelversicherungen.
Je nach Reiseziel können die medizinischen Kosten sehr hoch ausfallen. In einigen Ländern kostet bereits eine einfache Arztkonsultation oder ein mehrtägiger Spitalaufenthalt ein Vielfaches dessen, was in der Schweiz üblich ist.
Art der Leistung | Schweiz* | Ausland |
|---|---|---|
Konsultation bei einer Hausärztin oder einem Hausarzt | ca. CHF 100.- bis 200.- | CHF 150.- bis 500.- in den USA |
Röntgenaufnahme | ca. CHF 100.- bis 300.- | CHF 300.- bis 1'000.- in den USA |
Computertomographie (CT) | ca. CHF 500.- bis 1'500.- | CHF 300.- bis 1'000.- in den USA |
Notfallbehandlung | ca. CHF 300.- bis 1'000.- | CHF 1'000.- bis 5'000.- in den USA |
Spitalaufenthalt (pro Tag) | ca. CHF 1'000.- bis 2'500.- | CHF 3'000.- bis 10'000.- in den USA |
Art der Leistung | Konsultation bei einer Hausärztin oder einem Hausarzt |
Schweiz* | ca. CHF 100.- bis 200.- |
Ausland | CHF 150.- bis 500.- in den USA |
Art der Leistung | Röntgenaufnahme |
Schweiz* | ca. CHF 100.- bis 300.- |
Ausland | CHF 300.- bis 1'000.- in den USA |
Art der Leistung | Computertomographie (CT) |
Schweiz* | ca. CHF 500.- bis 1'500.- |
Ausland | CHF 300.- bis 1'000.- in den USA |
Art der Leistung | Notfallbehandlung |
Schweiz* | ca. CHF 300.- bis 1'000.- |
Ausland | CHF 1'000.- bis 5'000.- in den USA |
Art der Leistung | Spitalaufenthalt (pro Tag) |
Schweiz* | ca. CHF 1'000.- bis 2'500.- |
Ausland | CHF 3'000.- bis 10'000.- in den USA |
*Richtwerte, die je nach Kanton, medizinischer Einrichtung und Behandlung variieren können.
Reisende sollten in bestimmten Ländern besonders vorsichtig sein, da die medizinischen Kosten dort zu den höchsten weltweit gehören:
In diesen Ländern können bereits wenige Tage im Spital Kosten von mehreren Tausend oder sogar mehreren Zehntausend Franken verursachen.
Eine Arztkonsultation, die in der Schweiz rund CHF 150.- kostet, kann in den USA schnell CHF 500.- erreichen. Ein Spitalaufenthalt, der in der Schweiz zwischen CHF 1'500.- und CHF 2'500.- pro Nacht kostet, kann in einzelnen amerikanischen Einrichtungen CHF 10'000.- übersteigen.
Hinzu kommen unter Umständen die Kosten für einen medizinischen Transport oder eine Repatriierung. So kann beispielsweise eine medizinische Repatriierung mit einem Ambulanzjet von Thailand in die Schweiz bis zu CHF 100'000.- kosten.
Zudem übernimmt die obligatorische Krankenversicherung nicht automatisch sämtliche im Ausland anfallenden Kosten und deckt eine allfällige Repatriierung in der Regel nicht ab.
Ein medizinischer Rücktransport wird nur dann in Betracht gezogen, wenn er aus medizinischer Sicht empfohlen wird. Ziel ist es, die Behandlung unter optimalen Bedingungen fortzusetzen oder eine besser geeignete medizinische Versorgung sicherzustellen.
Je nach Gesundheitszustand der betroffenen Person kann der Rücktransport erfolgen:
Die Kosten für einen medizinischen Rücktransport können sehr hoch sein. Ein Rücktransport mit einem Ambulanzjet von Thailand in die Schweiz kann beispielsweise bis zu CHF 100'000.- kosten. Deshalb empfiehlt es sich, bereits vor der Abreise zu prüfen, welche Leistungen Ihre Versicherung oder Ihr Assistance-Dienstleister übernimmt.
Der ETI Schutzbrief ist eine umfassender Reiseschutz mit Schwerpunkt auf Assistance-Leistungen.
Je nach gewählter Produktvariante übernimmt der ETI Schutzbrief zudem die Heilungskosten im Ausland und bietet finanzielle Unterstützung bei einem Reiseabbruch.
Bei einem gesundheitlichen Problem im Ausland bietet der ETI Schutzbrief jederzeit zuverlässige Unterstützung. Dank seines weltweiten Netzwerks koordiniert er die notwendigen medizinischen Massnahmen und organisiert, wenn die Situation es erfordert, einen medizinischen Rücktransport.
Bei gesundheitlichen Problemen im Ausland ist die TCS Einsatzzentrale jederzeit erreichbar. Die TCS-Ärztinnen und -Ärzte können medizinische Beratung bieten und bei der Organisation der notwendigen Unterstützung vor Ort helfen.
Bei einem Spitalaufenthalt oder einer umfangreicheren medizinischen Behandlung verfolgen die TCS-Ärztinnen und -Ärzte die Situation in Zusammenarbeit mit dem medizinischen Personal vor Ort und unterstützen die Reisenden bei den notwendigen Schritten.
Ob eine Repatriierung stattfindet ist von mehreren Faktoren abhängig. Ist eine Rückkehr in die Schweiz notwendig, organisiert der TCS den der Situation entsprechenden Transport: Ambulanz, Ambulanzjet oder einen begleiteten Transport auf einem Linienflug.
Die Kosten für die Organisation und die medizinische Repatriierung sind durch den TCS ETI Schutzbrief gedeckt. Zusätzliche Kosten, die durch die vorzeitige Rückreise mitreisender Angehöriger entstehen, können je nach Leistungsumfang ebenfalls übernommen werden.
Auch wenn es keinen hundertprozentigen Schutz gibt, können einige Vorsichtsmassnahmen dazu beitragen, dass Sie Ihre Reise unbeschwert geniessen können:
Ja, die Krankenversicherung übernimmt gewisse Behandlungskosten im Ausland. Je nach Reiseziel und Höhe der anfallenden Kosten können die Rückerstattungen jedoch begrenzt sein.
In den EU-/EFTA-Staaten sowie im Vereinigten Königreich werden medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in der Regel über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes übernommen.
In allen anderen Ländern übernimmt die Schweizer Grundversicherung höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die dieselbe Behandlung in der Schweiz verursachen würde. Da medizinische Behandlungen im Ausland oft deutlich teurer sind, kann ein Teil der Kosten zulasten der versicherten Person gehen.
Eine Reiseversicherung mit Heilungskostendeckung kann diese Finanzierungslücke schliessen und Sie vor hohen Behandlungskosten im Ausland schützen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ermöglicht Ihnen während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem EU-/EFTA-Staat sowie im Vereinigten Königreich den Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen.
Mit der EKVK werden die Behandlungskosten nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes abgerechnet. Sie ersetzt jedoch keine Reiseversicherung: Leistungen wie Rücktransporte oder Kosten, die über den Versicherungsschutz der Grundversicherung hinausgehen, sind nicht abgedeckt. Deshalb empfiehlt sich auch bei Reisen innerhalb Europas eine Reiseversicherung.
Ja, über die Schweizer Grundversicherung sind Sie auch im Ausland krankenversichert, allerdings nur begrenzt.
In EU-/EFTA-Staaten sowie im Vereinigten Königreich können Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte medizinisch notwendige Behandlungen in Anspruch nehmen, gemäss den Regeln des jeweiligen Aufenthaltslandes.
In anderen Ländern übernimmt die Schweizer Grundversicherung höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die dieselbe Behandlung in der Schweiz verursachen würde. Da medizinische Behandlungen im Ausland deutlich teurer sein können, empfiehlt sich eine Reiseversicherung mit Heilungskostendeckung.
Die Kosten für eine medizinische Repatriierung werden von der obligatorischen Krankenversicherung in der Regel nicht übernommen. Eine Reise-Assistance wie der ETI-Schutzbrief kann diese Kosten übernehmen.
Das hängt vom Land und von der medizinischen Einrichtung ab. In einigen Ländern kann vor Behandlungsbeginn eine Anzahlung oder die sofortige Bezahlung der Kosten verlangt werden.
Inhaberinnen und Inhaber des ETI-Schutzbriefs können die TCS-Einsatzzentrale rund um die Uhr kontaktieren, um medizinische und organisatorische Unterstützung zu erhalten.
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen!
Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie Ihre Erfahrung mit uns auf Google teilen.
