Sie erkranken an Corona und können Ihre gebuchte Reise nicht antreten? Ihr Reiseland hat neue Bestimmungen, die eine Einreise unmöglich machen? Mit dem ETI Schutzbrief sind Sie auch gegen Risiken im Zusammenhang mit Corona versichert. Wir übernehmen für Sie die Storno- und Mehrkosten.
Warum eine
Versicherung bei Corona so wichtig ist
Seit Beginn der Corona-Pandemie ändern sich Reisebestimmungen häufig. Eine langfristige und zuverlässige Reiseplanung ist dadurch stark erschwert. Trotz gründlicher Vorbereitung kann es dennoch zu Corona-Einschränkungen kommen, die eine Reise unmöglich machen. Ebenso kann eine Erkrankung die Reise verhindern oder zum Reiseabbruch führen. Dann ist eine Versicherung wichtig, die Sie auch im Fall von Covid-19 unterstützt und die Kosten übernimmt. Der TCS ETI Schutzbrief bietet Ihnen umfassenden Reiseschutz. So sind pandemiebedingte Reisestornierungen und -abbrüche in der Police eingeschlossen.
Grundvoraussetzung Covid-19 Deckung
Grundvoraussetzung für eine Covid-19 Deckung ist, dass zum Reisebuchungszeitpunkt für die entsprechende Feriendestination:
- keine länderspezifische Reisewarnung durch das EDA besteht
- die Destination nicht auf der BAG-Risikoliste vermerkt ist
Im Schadenfall übernehmen wir die Kosten im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen des ETI-Schutzbriefs. Länderspezifische Reisewarnungen finden Sie beim EDA. Die BAG-Risikoliste informiert Sie darüber, in welchen Reisedestinationen ein erhöhtes Risiko für eine Covid-19-Infektion besteht.
Vor der Abreise: Diese Coronafälle sind im
ETI Schutzbrief versichert
Behördlich angeordnete Einschränkungen
- Bei behördlich angeordneten Einschränkungen:
Wir übernehmen Ihre Annullierungskosten, die aufgrund behördlich angeordneter Einschränkungen entstehen und zum Buchungszeitpunkt weder bekannt noch vorhersehbar waren, soweit nicht ein Dritter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet ist (z. B. der Reiseveranstalter).
Beispiel 1: Sie buchen eine Reise in ein Land, das nicht auf der BAG-Risikoliste steht und für das keine Reiseeinschränkungen bekannt sind. Vor Reiseantritt werden Reiseeinschränkungen in Zusammenhang mit der Pandemie verhängt (z. B. eine Einreisesperre, ein Lockdown in der Reisedestination oder das Reiseziel ist neu auf der BAG-Risikoliste).
Beispiel 2: Staatliche Behörden verlangen bei der Einreise einen negativen Covid-Test, andernfalls wird das Boarding resp. die Einreise verweigert (PCR-Testresultat erforderlich).
- Bei der Einführung einer Impfpflicht im Reiseland: Wir übernehmen die Annullierungskosten, sofern die Covid-Impfpflicht im Reiseland zum Buchungszeitpunkt noch nicht bestand und Sie nachweislich keine Möglichkeit haben, sich bis zum Abreisedatum impfen zu lassen oder Sie sich aufgrund einer Impfunverträglichkeit nicht impfen lassen können (Arztzeugnis erforderlich).
Reiseunfähigkeit aufgrund Erkrankung Covid-19
- Bei einer positiven Covid-19-Diagnose: Die Covid-Versicherung übernimmt Ihre Annullierungskosten, wenn bei Ihnen oder bei einer mitreisenden Person die Reiseunfähigkeit aufgrund einer Covid-19 Erkrankung diagnostiziert wurde (Arztzeugnis erforderlich) oder wenn aufgrund eines Risikokontakts eine Quarantäne behördlich angeordnet ist.
- Bei einer Covid-19-Erkrankung einer nahestehenden Person (Arztzeugnis erforderlich): Eine Ihnen nahestehende Person erleidet einen schweren Krankheitsverlauf und Ihre Anwesenheit ist erforderlich. In diesem Fall können Sie die Reise stornieren und wir übernehmen die Annullierungskosten.
Während der Reise: Das bietet der ETI
Schutzbrief