Tropisches Klima entlang der Küste, Halbwüstenklima im Landesinnern.
Beste Reisezeit: Januar - Februar und Juli - Oktober für den Besuch der Wildtierreservate.
Landeswährung: Kenianischer Shilling - KES
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Sicherheitslage, Streiks, terroristischen Akten und Entführungsrisiko.
Es gibt spezielle Hinweise für:
Impfungen
Bei Einreisen aus Infektionsgebieten (einschliesslich São Tomé & Príncipe, Somalia, Tansania), die innerhalb der letzten 6 Tage besucht wurden, ist eine Impfung gegen Gelbfieber vorgeschrieben.
Gesundheitslage
Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche. Ein sehr hohes Malariarisiko besteht in den Regionen unterhalb von 2’500m. In den Regionen über 2'500m und in Nairobi ist das Malariarisko geringer. Ebenfalls existiert ein Denguefieber-Risiko. Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Healthytravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
Gemäss EDA gibt es Gewaltkriminalität. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Wenden Sie sich an die zuständigen lokalen Behörden, um sich über aktuelle COVID-Massnahmen und -Beschränkungen zu informieren.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Seit Januar 2014 ist ein einziges und gemeinsames Visum für die 3 folgenden Länder Ostafrikas erhältlich: Kenia, Ruanda und Uganda.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise, die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land sowie ein Beleg für ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts (mindestens USD 500.-). Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Führerausweis und Autovermietung
Der Internationaler Führerausweis ist obligatorisch. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen muss der Fahrer mindestens 23 Jahre alt sein.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeuges
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land obligatorisch.
Linksverkehr.
km/h | Innerorts | Ausserorts |
---|---|---|
Auto | 50 | 100 |
Moto | 50 | 100 |
0.8‰
Keine Vorschriften bezüglich Kindersicherung.
Bei Unfällen mit Verletzten sind Polizei und Ambulanz anzurufen und - für Inhaber des ETI-Schutzbriefs - die Notfall Einsatzzentrale ETI in Genf.
Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | 999 |
Ambulanz | 999 |
Feuerwehr | 999 |
Pannen | +254 20 2612300 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA