Um die Verbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) einzudämmen, erlassen viele Regierungen Einreisesperren. Für sämtliche Verkehrsmittel sind Einschränkungen zu erwarten, sei es zur Einreise oder auch im Landesinnern. Informieren Sie sich bei der Botschaft Ihres Reiseziels über den aktuellen Stand. Bitte beachten Sie ausserdem, dass der Schweizerische Bundesrat bis auf weiteres von nicht dringlichen Auslandsreisen abrät.
Mehr InformationenTropisches Klima entlang der Küste, Wüsten- und Halbwüstenklima im Norden.
Beste Reisezeit: November - Dezember in Yaoundé, Moloundou, der Südkameruner Hochebene und den Küstengebieten, November - März im Landesinnern, Mitte Dezember - Mitte April für den Besuch der Wildtierreservate.
Im Norden, Richtung Tschadsee, macht der Harmattan-Wind die Monate März bis Mai unerträglich.
Landeswährung: CFA-Franc - XAF
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Das EDA gibt unter anderem Hinweise zu: Sicherheitslage, Risiko von Anschlägen und Strassenprotesten.
Es gibt spezielle Hinweise für:
Impfungen
Gesundheitslage
Sehen Sie ein Malariamedikament vor und schützen Sie sich gegen Mückenstiche (Dengue-Fieber-Risiko). Persönliche Hygiene sowie Vorsicht bei der Nahrungsaufnahme sind sehr wichtig. Vermeiden Sie vom Wasserhahn zu trinken.
Auszug aus: Safetravel
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA: Reisehinweise EDA
Gemäss EDA gibt es Gewaltkriminalität. Beachten Sie ausserdem die vom EDA kommunizierten Vorsichtsmassnahmen.
Die folgenden Informationen richten sich an in der Schweiz wohnhafte Schweizer Staatsbürger.
Vorzuweisen sind das Billett/Ticket für die Rück- oder Weiterreise und die gültigen Papiere zur Reisefortsetzung ins nächste Land. Die Einreise kann sonst verweigert werden.
Am Flughafen wird bei der Abreise eine Flughafengebühr erhoben: Die Kosten betragen XAF 10'000.- bei internationalen Flügen und XAF 500.- bei inländischen Flügen. Eingetragene Kinder im Reisepass der Eltern sind von der Flughafengebühr befreit.
Führerausweis und Autovermietung
Der Schweizerische Führerausweis ist anerkannt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich noch vor der Abfahrt einen internationalen Führerausweis zu besorgen. Dieser gilt vor Ort nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerausweis und ist bei den Kontaktstellen des TCS oder beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons erhältlich.
Für einen Mietwagen liegt das Mindestalter des Fahrers - je nach Mietwagenunternehmen und Wagentyp - zwischen 20 und 25 Jahren.
Vorübergehende Einfuhr eines Privatfahrzeuges
Ein Grenzpassierscheinheft «Carnet de Passages en Douane» (CPD) ist für die vorübergehende Einfuhr eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers in dieses Land empfohlen.
Rechtsverkehr.
Notrufnummern | ||
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Polizei | 17 | |
Feuerwehr | 18 | |
Ambulanz | 223 40 20 (Yaoundé) | 42 99 10 (Douala) |
Notrufnummern | |
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Polizei | 112 |
Ambulanz | 112 |
Feuerwehr | 112 |
Einsatzzentrale ETI | +41 58 827 22 20 |
Die
touristischen Informationen für dieses Reiseziel wurden mit grösster
Sorgfalt zusammengetragen und werden regelmässig aktualisiert. Indessen
wird hinsichtlich der Genauigkeit und Vollständigkeit des Inhaltes keine
Garantie gewährt.
Unsere Reiseinfos richten sich spezifisch an
Schweizer Staatsbürger oder in der Schweiz wohnhafte Personen bzw.
gelten für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge. Für anderweitige
Reisende und Fahrzeuge können die Bestimmungen abweichen.
Die Informationen zu den folgenden Themen wurden vom EDA
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) zur
Verfügung gestellt: Sicherheit & Politik, Gesundheitsinfrastruktur,
Kriminalität und naturbedingte Risiken.
Beachten Sie die Reisehinweise des EDA.
www.eda.admin.ch - Reisehinweise des EDA